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O« WU»drusfer Tageblatt euthSlt die amtlichen Bekanntmachungen der Bmtshauptmannschast Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrat» zu Wilsdruff, Forstreutamts Tharandt, Finanzamt» Raffe». Rr 100 — 85 Jahrgang. Postscheck: Dresden 3640 Vas Wrttenkompromitz gelcvrilett Vas volksbegrbren im ^eiekstag (190. Sitzung.) - EL. Berlin, 28. April. öh er- Du gehrcu nst avck ren, am sehr g- mer ei» mm Miss In dein ht, wer old auc zigs er« daß dar- nt nich! )ier ge jachariä wn auch rn Vor der au§ rofcffol von ohne stesel r er- öhn- hält, nscht Pa- iran kann rächt ohne Wi ssen, neue ann, nie. .-ei nte ber lag rt: rn- ihn oor er ¬ bte >er- efe Iw del vokuiiou getrieden gegen Weyrloje. (»arm und NUse Ullis „Ehrlose"!) Wenn das deutsche Volk besser aufgeklärt sei,' werde es sich ausbäumen. (Zurufe des Abg. Rosenbaum (Komm.):„Gegcn die Unverschämtheiten eines Westarp!") Der Zwifchenrufcr wurde zur Ordnung gerufen. Der Abg. Kube (Völk.) rief: „Synagoge ruhig!" Gras Westarp meinte fort- fahrend, wenn behauptet werde, Kaiser Wilhelm sei geflohen, so müsse festgestcllt werden, daß, nachdem am 9. November 1918 Prinz Max von Baden bewußt wahrheitswidrig die Abdankung des Kaisers verkündet hätte, der Kaiser ein schweres persönliches Opfer gebracht hätte, um den Bürger krieg zu vermeiden und in seiner Person ein Hindernis für einen günstigen Frieden wegzuräumen. (Widerspruch und Lärm links.) Die Lüge und Verleumdung, mit der gearbeitet werde, erfülle seine Partei mit unsäglichem Ekel. (Lärm und erregte Zurufe links. Präsident Löbe mußte einen Zurufcr erneut zur Ordnung rufen.) Die Revolutionsgcwinnlcr hät ten sich in ihrer jämmerlichen Niedrigkeit gezeigt. Wenn ihre Namen längst vergessen sein würden, würden die Namen der deutschen Fürsten noch im Hellen Glanze strahlen. (Stürmisches Händeklatschen bei den Deutschnationalen und Pfuirufe und Pfiffe links.) Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) gab für feine Fraktion eine kurze Erklärung ab, wonach die VolkSpartci in der Enteig nungsvorlage eine brutale Entrechtung einer Gruppe von Staatsbürgern sieht, die nicht nur dem Wortlaute, sondern auch dem Geiste der Verfassung von Weimar widerspräche. Dentschnationalc und Deutsche Voltspartei verlassen den Saal. Abg. Neubauer (Komm.) bezeichnete das Ergebnis des Volksbegehrens als den Ausdruck des Volkswilleus für die Fürstenenteignung. (Die Abgeordneten der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei verlassen den Saal.) Mit schlimmstem Terrorismus hätten die dcutschnationalen Guts besitzer ihre Arbeiter an der Einzeichnung zum Volksbe- 14 zur Enychaoigung oer notleidenden Gtaumger, die durch das Gesetz eine Wiederherstellung ihrer Ansprüche nicht erfahren, sowie der sonstigen Jnflationsgeschädigten, weitere 14 A für zinslose Darlehen an notleidende Haus haltungen von Kriegsbeschädigten, Verdrängten, Rent nern und kinderreichen Familien; 10 dienen zur Til gung der Neichsschulden und die restlichen 2 für Vsr- waltungskosten. Schließlich sagt der letzte Paragraph, daß trotz der Aufwertung die Wohnungsmieten nicht über die Friedensmiete vom 1. Juli 1914 hinaus ge steigert werden sollen. Man sieht also, daß der Gesetzentwurf der Reichs- arbeitsgemeinschaft eine grundsätzlich 100 ^ig< Aufwertung aller unter der Inflation gelittenen Anspruch« Vorsicht, während sich bekanntlich der des Sparerver bandes mit einer nur 50 SLiaen beanüat. Reichslagsde-atte Wer IMsienenteignung tw iw NZ cht !00 iw Nische eisten nven, Hester Salve arzet e der inter- iß el unter o e»" Erst- sein osten Ma» der- die wie wlde mit lcu sie den dreifachen Betrag geben. Der demokratische Antrag. Abg. von Richthofcn (Dem.) führte aus, in den Fragen der Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern werde die Anwendung des geltenden formalen Rechtes zum schlimmsten Unrecht gegen das Volk. Darin sei eine gesetzliche Regelung nicht zu umgehen. Die Fürstenfamilicn könnten nicht von der deutschen Schiüsalsgcmcinschafl ausgenommen werden. Man könne nicht ihnen allein ihr früheres Vermögen sichern, wäh rend alle anderen Volksgenossen als Folge der allgemeinen deutschen Not vieles, manche alles verloren haben. Dem vor liegenden Enteignungsgesetz könnten seine Freunde jedoch nicht znstimmcn. Leider sei das Kompromiß an dem Widerstande der großen Flügelparteien gescheitert. Seine Freunde würden darum zur zweiten Lesung den Änderungsantrag einbringen, daß die Länder den enteigneten Fürstenfamilien durch Laudcs- gefetz eine Abfindung zu gewähren Hütten, die ihnen eine an gemessene Lebenshaltung erlaube. ReichsrnnenmLnister Dr. Külz führte aus, die Reichsregicrung habe von voruherein ausge sprochen, daß sic mit dem durch das Volksbegehren geforderten EnteignungSgcfetz nicht einverstanden sei. Auch die sozia listischen Negierungen nach der Revolution hätten sich immer acaen entlcbädiaunasloke Enteianuna ausgesprochen. Die ihre Arbeiter an der Einzeichnung zum Volksbe- gehindert. Für die angeblich Wehrlose» arbeiteten die Fürstenkncchte aus den Parteien der Rechten wie Graf Westarp. (Präsident Löbe rügte diese Bemerkung.) Die deut sche Regierung habe in London beim Dawes-Pakt die deutsche Selbständigkeit zu 800 Millionen verkauft. Den Fürsten wol- Abbruch der Beratungen im RkchiMuMO. Die Verhandlungen im Rechtsausschnst des Reichs tages, der sich mit dem Kompromistentwurf der Regie rungsparteien über die Abfindung der Fürstenhäuser be faßte, sind bis aus weiteres abgebrochen worden, nachdem sich der Ausschuß säst vier Monate hindurch mit dieser Materie beschäftigt hat. Wenn nicht noch im letzten Augen blick ein Einignngsvorschlag austaucht, dem nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch die Flügclparteien zu stimmen — was allerdings als fast ausgeschlossen gelten kann —so müssen die Versuche, die Fürstenabfindung durch ein Kompromiß vorzunehmcn, als gescheitert be trachtet werden. Wie es heißt, soll der Volksentscheid über die Enteignung der Fürstenhäuser nunmehr beschleu nigt durchgcführt werden. Das ursprünglich für den Monat Juni vorgesehene Volksbegehren über die Fürsten abfindung soll schon im Mai vorgenommen werden. Der Abbruch der Beratungen im Rcchtsansschutz wurde ansgelöst durch die Forderung eines kommunistischen Abge ordneten, über die bisher zurückgestelltcn Paragraphen abzu- stimmen, damit endlich Klarheit geschaffen werde. Abg. Schulte-Breslau (Ztr.) erklärte namens seiner Fraktion, daß er bei der Stellungnahme der Deutschnationalen und der Sozialdemokraten eine weitere Beratung für zwecklos halte, da die Flügelparteien ein Vabanquespiel trieben. Auch der Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) hielt eine Weiterberatung im Ausschuß für, zwecklos. Nachdem der Abg. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Lnz«i»«»prkt»: die 8, «palt«»« «»»«jette A> <L»ldpfe»»i,, die 4 ,»patten-Zeil» d«e amtlichen Bckanntmachunge» 40 «»td- Pfennig, dir Z grfpattenc Bcdla«e,ettr im «ertlichen Teile 100 Goldpsennig. «achweis»»,»gebühr A> Doldpfenni,. Bl» wÄ»^nach^s^nMit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 annahme bi» vorm. 10Uhr ——»-—— — Für Krchtigkäl d« durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Radattaufpruch erlischt, wen» der Betrag brach Klage eingezogenwerdrnmndoberberAuftraggederinAonkurr gerät. Anzeigennehmeu alle Vermittlungsstellen entgegen. Auf dem Platze des Abg. Bock (Soz.), der heute seine» 80. Geburtstag feiert, stebt ein riesiger Strauß roter Nelken. Präsident Löbe beglückwünschte unter allseitigem Beifall de» Alterspräsidenten und betonte dabei, daß Abg. Bock dem Reichstag schon seit 42 Jahren angchöre. Ohne Aussprache wurde das deutsch-griechische Abkomme« wegen Aufhebung des Aussührungszwanges für Erfindungs- patente in allen drei Lesungen angenommen. Der Nachtrags etat für 1925 wurde dem Haushaltsausschuß, der Gesetzent wurf über die Bestrafung des Zweikampfes dem Rechtsaus schuß überwiesen. Es folgte dann die erste Beratung des durch Volksbegehren an den Reichstag gekommenen Gesetzes über die enWädigungslose Enteignung ber Fürsienvermögen. Auf Antrag des Abg. Dr. Frick (Völk.) wurde damit die Beratung eines völkischen Antrages verbunden, der die Ent eignung der Bank- und Börsenfürsten fordert. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) bezeichnete es als einen Triumph der Sozialdemokratie, daß beim ersten Volksbegehren 12)4 Millionen Stimmen für den Enteignungsantrag abge geben worden seien. Die unerhörte Habgier der Fürsten, die durch die Justiz noch unterstützt worden sei (große Unruhe rechts), hätte dem Volksbegehren viele Stimmen aus allen Parteien zugcführt. Wenn je eine Enteignung berechtigt sei, dann gegenüber den deutschen Fürsten, unter denen sich eng lische, montenegrinische und russische Staatsangehörige be finden, die das deutsche Volk ausplündern wollten. Das von Regierung und Regierungsparteien versuchte Kompromiß sei heute eines elenden Todes gestorben. Ganz unzutreffend sei das Rechtsgutachten, wonach das Gesetz zur Fürstenenteig nung verfassungsändernd sein soll. Wiederholte Ordnungsrufe. Abg Gras von Westarp meinte, die Sozialdemokraten erwähnten immer nicht die 27 Millionen, die sich nicht in die Listen cingezeichnct hätten, also gegen die Enteignung seien. (Widerspruch und Gelächter links-) Mit faustdicken Unwahr heiten sei die Agitation für die Kürstenenteignung getrieben worden. Mit Lüae und Terrorismus hätte man trockene Re- r lsgr Adr „Amt,blatt- W ll Sd VNff - D VL»V L« Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, H« ,Wil»dr»f'cr Tageblatt- erschein« «Lglich »ach«. Uhr für de» Ta». B»j»,»prei»: Sei Abholung tn der »»schlstrstelle »»d den Aurgadestelle« 2 Mb. Na Ayknat, bei Zuftell»«, »nrch di« Bote» 2,L0 Mb., bei Postdestellun, H «Ur. ^-,k,ltch «btrag- . — . gebühr. Einzelnummern *Vl».«e Postanstalten Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend AAotenunb unsere Lu» Guü»,en entgegen.^«» Falle höherer Dewal», Urie, »der sonstiger Betriebtstürungen besteht Kei» Anspruch auf L^eferu», d« Zett»»« »der USeMNg de» Dezug,preise». — Rüeksexdu», «tugesandter Schriststüche erfolgt »»,, »>e»» Porto deiliegt. v. Riüsiyosen (Dem.) voraus hingewicsen yattc, daß seine Fraktion alles tun werde, um den Reichstag zu veranlassen, seiner Pflicht dem Volke gegenüber nachzukommen, erhob der Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) der Regierung gegenüber den Vorwurf, daß sie nicht führender in dieser Krage hcrvorgc- treten sei. Abg. Dr. Barth (Dtn.) erklärte, daß das vor liegende Kompromiß für die Dentschnationalc Volkspartei un annehmbar sei. Rcichsjustizmiuister Dr. Marx erklärte, daß eine Initiative der Rcichsregierung von vorn herein auf dieselben Schwierigkeiten gestoßen wäre, die dem Kompromiß der Regierungsparteien entgegenstanden. Abg. Dr. Everling (Dtn.) legte noch einmal den Standpunkt der Deutschnationalen zur Fürstenabfindung dar und betonte, daß die Dentschnationalc Voltspartei den Volksentscheid nicht fürchte. Der Abg. Pfleger (Bayer. Vp.) präzisierte den Standpunkt seiner Partei dahin, daß die Frage der Fürsten abfindung kein Problem der Rechtsanwendung, sondern der Schaffung neuen Rechtes sei. Hieraus gab der Vorsitzende des Ausschusses, Abg. Dr. Kahl, in Zusammenfassung vorangegangener Erörte rungen eine Erklärung ab, daß er glaube, daß der Reichs tag wieder auf die unentbehrliche Arbeit der Kompromiß- Parteien zurückkommen werde. In der Spannung des gegenwärtigen Augenblicks sei es allerdings richtig, dem! Anträge des Abg. Schulte-Breslau (Ztr.) auf vorläufige Vertagung und Unterbrechung der Verhandlungen im! Rechtsausschuß zuzustimmen. Er fasse den ihm als Vor sitzenden zugedachten Auftrag dahin auf, daß er nach Ver einbarung mit den Obmännern der Parteien die nächste Sitzung unter eigener Verantwortlichkeit für diese Frage rinzuberufen habe. Daraufhin wurde der Vertagungs antraa angenommen. Alljähr? zest dek Tages, lt. IN s feier« Auffin- t wird, )lt, daß Kai sek t hatte, rzehuti s Mut- mtdeckt im, be- hohen, wr seit aufge- tinopel bracht:.! 'ilatus,' VNIM", m aut i Kal iloren,. einer! üschen,' sagen«! BufweriungsSsgehren. Bei dem Volksbegehren zur Aufwertung, das in dis Wege geleitet werden soll, ist zunächst einmal zu beachten, daß zwei verschiedene Organisationen ein derartiges Be oehren veranlassen wollen, und zwar die „Neichsar- deitsgemeinschaft der Aufwertungs-, Geschädig ten- und Mieterorganisationen" und des weiteren der Hypotheke »gläubiger- und Sparerschu tz- verband. Der erste, soeben der Öffentlichkeit vorgelegte Gesetzentwurf ist sehr ausführlicher Art und verlangt zu nächst eine Aufhebung sowohl des Hypothekenaufwer- tungsgesetzes wie des Gesetzes über die Ablösung öffent- sicher Anleihen vom Juli v. Js. nebst den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Durchführungsverordnungen. Er behandelt in seinem ersten Titel die Wiederherstellung ^-^rechtlicher Forderungen, im zweiten die der Rechte KUhcrer Grundstückseigentümer, dann im dritten die rzrage der öffentlichen Schulden und will im vierten Titel wMlc Härten bei der Durchführung des Gesetzentwurfes beseitigen und Maßnahmen zur Gesundung der Wirt schaft Vorschlägen. Bei de» dinglich gesicherten Ansprüchen ist das wichtigste, daß von ihnen alle diejenigen wiederherge stellt werden sollen, die vor dem 1. Januar 1924 begrün det worden sind, und zwar in Höhs des Werles, den sie nach einem beigefügten Index zur Zeit ihrer Begründung gehabt haben. Das ist also eine hundertprozentige Aufwertung, wobei eine Umwertung auf Index den Ge- dankengängcn des Aufwertungsgesetzes folgt. Diese hundertprozentige Wiederherstellung bezieht sich auch auf die Schulden, die das Reich, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände usw. gemacht haben, nur sollen diese früheren Schulden in verzinsliche Anleiheablösungsschuld umgewandelt werden, natürlich den Grundgedanken des Gesetzentwurfes entsprechend in Höhe des beim Erwerb gezahlten Wertes. Das ist bei allen vor dem 1 Januar t9l9 entstandenen Forderungen der Nennwert, spater der Jnderwert des Entstehungstages Um gleich die Auf wertung der öffentlichen Schulden zu erledigen! als Zinssatz für diese neue Anleiheablösungsschuld wer-, den bis rum 31. Dezember 1935 2)^ vorgeschlageu) dann so« er bis zum 1. Januar 1936 möglichst bis auf gesteigert werden, bei den Ländern und Gemeinden sogar bis auf 5 A. Die Mittel hierfür sollen die gleichen /ein, die durch das Anleiheablösungsgesetz vom Juli 1922 zur Verfügung gestellt werden. Genau wie bei den Anleihen sind auch bei den dinglich oder persönlich gesicherten Ansprüchen alle Aligel- tuygen oder Abtretungen laut Index des Entwertungs- mges festzustellen und von der Gesamtsumme der 100 m Abzug zu bringen; Härteklauseln ermöglichen bei Not lage des Schuldners Herabsetzung der Schuld; ebenso ist vorgesehen, daß eine hundertprozentige Wiederherstellung der dinglichen Schuld dann nicht eintrttt, wenn der Wert des belasteten Gegenstandes unverschuldet sich vermindert hat. Außer diesen dinglich gesicherten Ansprüchen sollen nun aber auch sämtliche auf Geld oder geld werte Wertpapiere gerichteten Ansprüche ohne eine solche Sicherung, die vor dem 1. Januar 1924 entstände» sind, ebenfalls wieder zu 100 wiederhergestellt werden. Dazu gehören auch Aktie« und Jnhaberpapiere, dazu gehöre« «ber nach s 4 des Entwurfes praktisch auch die Spar- «inlagen und Versicherungsverträge, die Anlagen bei Banken und sonstigen Kreditanstalten, weil diesen Schuldnern ja selbst die von ihnen gemachten An lagen zu 100 H aufgewertet werden. Die Aufwertung der Obligationen erfolgt aber unter dem Gesichtspunkt, daß das alte Verhältnis zwischen Gesamthöhe und Obligation mw Gesamthöhe des Vermögens des betreffenden Unter nehmens wiederhergestellt wird. Ist Wertverminderung Abgetreten, so können dis Obligationen natürlich auch ^'cht voll aufgewertet werden. Voll wiederhergestellt wer den schließlich auch die Noten der Reichsbaiik und der vier andere« Länderbanken, soweit sie vor dem 1. Januar 1919 «usseacben sind; Auszahlung erfolgt an den Inhaber der 5 m^echend dem Vermögen der in Frage kom- und unter Berücksichtigung des gesetzlich ^ wck^r A iswö^ F"r die Fälligkeit Recht maßgebend^ lediglich das allgemeine bürgerliche Iw Zweiten Titel will der Gesetzentwurf eine völlige Annullle r uirg aller Grundstücksverkäufe zivischeu dem 1 Januar 1919 und dem 31. Januar 1923, wenn der damalige Verkäufer EZ verlangt und nachweisen lann, daß der Verkaufspreis geringer war, als der Preis und die Kosten betragen, die der Verkäufer selbst für den Erwerb des Grundstücks aufgewendet hat. Natürlich sind dabei die Aufwendungen abzurcchuen, die der jetzige Erundftücksinhaber gemacht hat, und gegen Rückzahlung des Kaufwertes zum Jndexwert am Zahlungstag. Das büfft die sogenannten Jnflationsverkäuse, die übrigens desteheubleiben sollen, wenn der Käufer binnen einem -Aonat dem Verkäufer die Differenz zwischen dem Jn- rationSkauf und dem wirklichen Wert nachzahlt. . . Zi«sen aus allen diesen wiederhergestelltsn An- ^uiche, sollen aber nur bis zu A an den Gläubiger Welt bezahlt werden; das andere geht an eine besondere Me- Aus ihr sind «0 5L der elnlauscnden Beträge zu, '"'rb-ultq des Wshn ungS dauer bereitzustellen, Donnerstag 29 April 1926