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K«, Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshanptmannschast Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forftrentamts Tharandt, Finanzamts Raffen Freitag, den 23 April 1928 Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2840 Der Rechtsausschuß gesprengt! mter sieht. der ergehen besuch ab. zilh' kroch eauf- klopft rl in den das chen. nichts m zu iend- imen Lips r all dem . wie achte nicht N SI n ich ein Tür, muß HI den nter- ierte. anze Da scher >cuh- Geld nten Der v. Seeckt noch auch -Pitz- un- leisch Er- Sliickwsmsche an Generaloberst v. Seeckt. Besuch des Reichspräsidenten beim Jubilar. Generaloberst v. Seeckt hat anläßlich seines sechzig sten Geburtstages zahlreiche Glückwünsche erhalten. Unter anderem gratulierten Reichskanzler Dr. Luther im Namen der Reichsregierung, Reichsinnenminister Dr. Külz, Reichswehrminister Dr. Geßler sowie die Ge- Dis WkMMg hM VefatzmMnsteii. Ausweichende Antwort Chamberlai n s. Im Englischen Unterhaus fragte der Bbg. Ponsonby, ob dem Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten die von dem verstorbenen Präsidenten Wilson, von Clemen ceau und von dem damaligen Premierminister Englands am 16. Juni 1919 unterzeichnete Erklärung bekannt sei, wonach die alliierten und assoziierten Mächte für den Fall, dass Deutschland vor Ablauf von fünfzehn Jahren Be weise für seinen guten Willen und die ausreichende Ge währ für die Erfüllung seiner Verpflichtungen geben sollte, bereit sein würden, untereinander eine frühere Beendigung der Rheinlandbesetzung zu vereinbaren. Ponsonby fragte weiter, ob die Re gierung in Anbetracht der Tatsache, daß die Botschaster- konferenz gegenüber dem Völkerbundrat festgsstcAt habe, daß Deutschland seine Entwaffnungsverpflichtungen er füllt hat, nunmehr den alliierten Mächten die Abkürzung der Besatzungsfristen im Rheinland Vorschlägen werde. Chamberlain gab auf diese Frage eine juristisch ver klausulierte, völlig ausweichende Antwort. Er sagte weiter: Die Erklärung von 1919 war eine Erklärung über die damals bestehenden Absichten der drei Regierungen. Es war keine Erklärung, auf die sich die deutsche Regierung zu berufen ein Recht hätte. Er fügte hinzu, daß er nicht zu weiteren Äußerungen zu diesem Thema gedrängt wer den möchte, und daß seiner Ansicht nach kein ungünstigerer Augenblick für eine Diskussion dieser Frage gewählt werden könne. AbfinSungskonflikt. Der? Reichskanzler greift ein. Die Verhandlungen im Nechtsausfchuß des Reichs tages, der sich mit der Einzelberatung des Kompromiß- entwurfes zur Abfindung der Fürstenhäuser beschäftigt, sind in eine kritische Situation getreten. Der Ausschuß beschäftigte sich mit dem 8 2 des Kompromiß- entwurses, der die Zuständigkeit des Reichssondergerichts regelt. Dieser Paragraph bestimmt, daß das Gericht für diejenigen Gesamtauseinandcrsetzungen zuständig ist, die nicht bereits nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918 durch Gesetz, Schiedsspruch, Vertrag oder Vergleich er ledigt sind. Die Sozialdemokraten hatten zu diesem Paragraphen einen Zusatzantrag cingebracht, in dem eine Rückwirkung in dem Sinne verlangt wurde, daß auch „Länder, die unter der Herrschaft des früheren für sie ungünstigen Rechtes" Vergleiche ab geschlossen haben, die Möglichkeit haben sollen, eine Revision im Sinne der neuen materiellen Borschristen zu verlangen. Rach dem Kompromißentwurs war vorge sehen, daß bereits erledigte Abfindungsverfahren nur auf den Antrag beider Parteien wieder ausgenommen wer den sollten. Die Sozialdemokraten verlangten aber, daß die von ihnen beantragte Rückwirkung aus Antrag eines Landes erfolgen könne. Die Sozialdemokraten bezeichneten die Annahme dieses Antrages als eine der demokraten im Verein mit den Deutschvölkischen und Kom munisten bei Stimmenthaltung der Deutschnationalen gegen den ganzen Paragraphen stimmten. Nach der Ab stimmung wurde die Weiterberatung auf Antrag des Zentrums und der Demokraten sofort unter brochen. In Ausschußkreisen vertrat man die Ansicht, daß die Annahme des Kompromißentwurfes im Reichs tage nunmehr gesährdet zu sein scheint. Reichskanzler Dr. Luther wurde sofort von den Vorgängen im Rechtsausschuß des Reichstages unter richtet. Er hat darauf sogleich die Vertreter der Regie rungsparteien in die Reichskanzlei geladen, um mit ihnen die durch die Ablehnung des von den Regierungsparteien vertretenen Paragraphen entstandene Lage zu besprechen. An dieser Aussprache nahmen auch Vertreter der preu ßischen Staatsregierung teil. In parlamentarischen Kreisen wird darauf hingewiesen, daß die ganze Ange legenheit zu einer Regierungskrise bzw. zn einer UmgestaltungderbisherigsnRegiernngs- koalition führen kann, da der Reichskanzler, um das Fürstenkompromiß im Reichstag durchzubringen, seine Regierung nach irgendeiner Seite hin vergrößern muß. Sollte ihm das nicht gelingen, was unter den gegen wärtigen innen- und außenpolitischen Umständen außer ordentlich schwierig sein dürste, so ist, so wird in parla mentarischen Kreisen weiter betont, unter Umständen so gar mit einer Reichstagsauslösung zu rechnen. Bevtngungen ihrer Zustimmung zum Kompronnp. w«yer Antrag verfiel indessen der Ablehnung, so daß die Sozial- erschüttert werden soll, dem Haushaltsplan und den Abgaben- gesetzcn gleichgerichtet werden. Bei sinngemäßer Auslegung des Artikels 73 Abs. 4 der Reichsversassung müssen daher Ge setze, die die Folgen der Geldentwertung regeln, hinsichtlich der Volksinitiative den gleichen Bestimmungen unterworfen sein Wie Gesetzentwürfe, die den Haushaltsplan und die Ab- gabenregelnng unmittelbar zum Gegenstände haken. Zur Vermeidung von Zweifeln hat die Reichsregierung beschloßen, den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf vorzu legen, durch den klargestellt wird, daß ein Volksentscheid über Gesetzentwürfe, die dir Folgen der Geldentwertung regeln sollen, nnr durch den Reichspräsidenten veranlaßt werden kann. Durch diese Regelung wird die Frage der Auseinander setzung der Länder mit den ehemals regierenden Fürsten häusern und damit das bereits schwebende Volksgesetzge- bungsverfahrcn nickt berührt. Wie aus Kreisen der Regierung erklärt wird, würde nach dem Befischen Gesetzentwurf die Einstellung von 800 Millionen Mark in den Reichsetat allein für die Alt- besttzer an Anleihen notwendig sein, während jetzt bereits 200 Millionen Mark dafür vorgesehen sind. Dazu käme noch die Entschädigung für die Anleihebesitzer, die ihre Anteile bereits veräußert haben. sions- ehren, Nach- übank i Meter ichster äßlich, einer Fast Stück lendes ieligeS und kameradschaftlichen Grützen bin ich Ihr stets ergebener gez. v. Hindenburg. Reichspräsident stattete dem Generalobersten auch einen persönlichen Glückwnnsch- > hin . das Lip» tauch c Tlmlt im WWei LMU. DresLen , 22. April. In der heutigen Sitzung des Land tages teilte, vor Eintritt in die Tagesordnung Präsident Wink ler mit, daß sich infolge der Spaltung der Sozialdemokratischen Partei eine anderweite Besetzung der Ausschüße nötig mache. Dann wurde unter dem Protest der Lintssozialisten und Kommu nisten beschlossen, die öffentlichen Landtagssitzungen bis zum 1l. Mai zu vertagen. Auf eine kleine Anfrage des Abg. Schiff mann (DMP.), ob die Regierung bestätigen könne, daß viele in der letzten Zeit ausgebrochenen Brände in landwirtschaftlichen und industriellen Betrieben auf Racheakte gegen Angehörige na tionaler Verbände zurückzuführen seien, erwiderte ein Regierungs- Vertreter, daß die bisherigen Erörterungen in allen Fällen keinen Beweis für diese Vermutung ergeben hätten. Dann wurde e.ne ganze Reihe nachgesuchter Strafverfolgungen gegen die kommu nistischen Abgeordneten Renner, Granz und Glombitza genehmigt, das erregte natürlich das Mißfallen der Kommunisten und Abg. Siewert meinte, die Abstimmungen hätten gezeigt, daß sich die Regierung Heldt auf Renegeten und Verräter stütze, denn der Dresdner Polizeipräsident Kühne (R.-S.) habe offen für die Strafverfolgung gestimmt, während die Minister Heldt, Mar Müller und Hermann Müller absichtlich der Abstimmung fcrn- geblieben seien. Dann trat Abg. Dr. Schmincke (Komm.) an das Rednerpult, wies auf die Rogierunzsbänke und behauptete, einer der Regierungsvertreter habe in frecher, provokatorischer Weise seinen Freund Siewert während besten Rede ausgelacht. Ans diesen Vorwurf antworteten die Rechts- und Mittelparteien mit erregten Zwischenrufen. Auf die Frage, welcher Negiernngsver- treter gemeint sei, antwortete Dr. Schmincke: Der mit dem Ohr feigengesicht! Darauf erhob sich ein ungeheurer Lärm, aus dem man nur die Rufe: Pfui! Lümmel! Raus! vernahm. Der Prä sident vermochte mit seinen Hammerschlägen nicht durchyudringcn, setzte die Saalsirene in Tätigkeit und unterbrach die Sitzung. Fi nanzminister Dr. Dehne stellte sich schützend vor seine Beamten lartig« > Aus' n kur- körpcl ovales . A"' stspW i ein' igerte" ingste" diesig z ein; o weil -r N limett' Mai" Tastet en, r" uf A r FaS kur»c Nr. 95. — 85. Jahrgang. Tekgr.-Adr.: .Amtsblatt- voll Mich hat? ' erw / rafft, . über l Rationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, »AS -Wilsdruffer Tageblatt- erscheint täglich nächst, s Uhr für de» Tag. Bezugspreis : Bei Abholung in Sa «eschSstsstcLe uub den Ausgabestellen LWb. im Monat, bei Anstellung »wich »ie Boten 2,SS Mb., bei Poftbestellung S Wt. zuzüglich Abtrag- . „ gebühr. Einzelnummern UPsz. MePoftanstalteil LBvchLNblütt lUk Ä-tlSvdckff U. UUlllLÜeNv PostbotenundunsercAus Stiger und Gesch-ifl-st-llen —— —-r- L nehmen zu jeder Zeit Be- jteLtngen entgegen. Im Falle höherer Ecwall, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht »ein Anspruch aus Lieseruug mr Zeitung »der Kürzung des Bezugspreise». — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beiliegt. Aufwertung Md Vslkseirtjtheid. Von sachkundiger Seite wird uns geschrieben: Die größere Öffentlichkeit ist kürzlich durch eine Rede des Reichswirtschaftsministers Dr. Curtius etwas überrascht worden, der sich mit außerordentlich scharfen Worten gegen den Versuch wandte, durch Volks begehren bzw. Volksentscheid eine Abänderung der un vergangenen Jahre beschlossenen Aufwer- tungsgesetze herbeizusühren. Gleich darauf wurde bekannt, daß der Reichstagsabgeordnete Dr. Best, der Führer der Aufwertungsverbände, die erste Voraus setzung eines solchen Volksbegehrens erfüllt habe durch Fertigstellung eines Gesetzentwurfes, der dem Begehren zugrunde gelegt werden sollte und der eine generell bO^ige Aufwertung vorsieht. Nun kommt als neueste Überraschung eine Erklärung der Neichsregierung, wonach solches Volksbegehren gar nicht statthaft sei, weil ^seheatwürfe, „die die Folgen der Geldentwertung regeln", jenen Gesetzentwürsen gleichzuachten seien, die uen Haushaltsplan und die Abgabenregelung zum Gegen stand haben. Verfassungsgemäß dürfen aber Volksent scheide über Haushaltsplan, Abgabengesetze und Besol- duugsordnungen nicht durch ein Volksbegehren, sondern nur durch den Reichspräsidenten veranlaßt wer den. Um jeden Zweifel über die Ansicht der Regierung aus der Welt zu räumen, werde sie einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen, wonach ein Volksentscheid über Gesetzentwürfe betr. „Folgen der Geldentwertung" ebenso zu behandeln ist. Gewiß hat die Regierung das Recht, vor den schweren Folgen nicht bloß einer neuen Aufrührung der Aufwer tungsfrage zu warnen aus wirtschaftlichen, kreditpoliti schen und außenpolitischen Gründen. Es ist auch ihr Recht, besonders dringend zu warnen vor einer ihr außerdem noch unmöglich erscheinenden Höhe der beabsichtigten Auf wertung. Ob aber die juristischen Gründe, die sie in ihrer Veröffentlichung vorbringt, nicht sehr — zweischneidiger Natur sind, dürfte fraglich sein. Schließlich gibt es ja doch nur einen ganz geringen Kreis von Dingen, die ge setzlich behandelt werden können, ohsie daß dadurch der Haushalt des Reiches, damit auch der Finanz ausgleich usw. maßgebend beeinflußt wird. Sagen wir Ä. ein Volksentscheid über die Aushebung der D a w e s- -. esetz Oder über die Fürstenabfindung, sei sie mit Entschädigung oder ohne solche. Im Erlaß der Regierung wird gerade diese letzte Frage — ausgeschloisen» enlwürl^ sich bei der Beratung des kommenden Oesetz- unüberbril^'"imettd Rechtskundige finden, die ans cen An^'crdo"^" Widerspruch Hinweisen werden. Außerdem wird now ein anderer bedenklicher schritt getan: man kann z^' A n f w e r t u n g s g e s e tz e n stehen wre man win, muß aber zugeben, daß sie vom Reichstag und von der Regierung beschlossen sind. Gegen diesen Reichstag und ge^en diese Neichsregierung setzen nun die Aufwertnngsgegner zu einer Aktion an, zu der sie sich verfassungsmäßig berechtigt glauben. Bestreiten Reichstag und Negierung durch ein nachträgliches Gesetz diese Verfassungsmäßigkeit, verriegeln sie die Aktion, so sind sie Richter in eigener Sache. Damit soll über die Zweckmäßigkeit jener Anion gar nichts gesagt sein. Aber es liegt eine Gefahr in einem derartigen Vorgehen der Regierung, wo vielleicht der Buchstabe des Gesetzes hart «ins Lcbensuoiwendigkeiten des Staates und der Wirt schaft prallt und dann meist — leidet. In Amerika erfolgt ja in solchen Fällen immer die Entscheidung des völlig unabhängigen Obersten B u n d e s g e r i ch t s, d-s sozusagen Kommentator der Verfassung und der Ge setze ist. Was wir leider nicht haben. Auf alle Fälle wird aber jetzt, nachdem dreiviertel Jahre vergangen sind, die Aufwertungsfrage wieder auf- <"-ichgnltiq, ob durch ein Volksbegehren oder bei werM ^ ^L des' angekündigten Gesetzentwurfs. Wieder iü-" ^"ungen hart auseinanderstoßen, werden — U-b-m — ^5 Ankündigung des Volksbegehrens ge- sKeyen die alten parteipolitischen Ladenhüter aus der Rumpelkammer herausgeholt. * Dis Erklärung der Regierung. Legierung geplante Gesetzentwurf zur Verhinderung eines Volksbegehrens znr Aufwertungs- srage wird mit folgender amtlichen Veröffentlichung an- Sckündlgt: » Nach Reichsrechl ist der Weg per Volksgesetzgebung inso fern beschrankt, als über den Haushaltsp la n, über Ab- ßabengesetze und B e f o l d u u g s o r d n u n a e n nur der NcichsPrafidcnt einen Volksentscheid veranlassen kann. Damit sind auch Gesetzentwürfe der bezeichneten Art dem Volksbegehren entzogen. Dies ist geschehen, weil der- »rtige Gesetze nicht aus dem Zusammenhang mit den« ge samten Steuer- und Wirtschaftsptan herausgenommen werden sännen. Die vor und während der Geldentwertung begrün deten Rechtsverhältnisse sind im Aufwertungsgesetz und im Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen im Zusammen hang geordnet. Der Gesamtkomplex dieser Gesetze bedingt Maßgebend den Haushalt des Reicbs, den Finanzausgleich Aschen Reich, Ländern und Gemeinden wie überhaupt das Sssamte öffentliche Finanzwesen. Er ist insbesondere auch die Grundlage unserer Währung. Solche Gesetze müssen, wenn die ganze deutsche Wirtschaft auf das verhängnisvollste nach- Und )e er : alle für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. llnzeigeupreis: die 8gespa!tene Raumzelle 20 Goldpfenuig, die 4 gespaltene Zeile der amtliche« Bekanntmachungen Pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeilr im textlichen Teile 100 Goldpfennig. Rachweisungsgedühr 20 Goldpfennig. B-. Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 NckstchW'sW'". omiahme bi» »orm. 10 Uhr Für di» Mchtigdeil Sn durch Fernruf übermittelte» Anzeige» übernehmen wir kein» Garantie. Jeder Babattanfpruch 'inschl, i»e,.n derBenag dveck Klage Ungezogen werden »uh oderder Auftraggeberin Konkurs gerLi. Anzeigen nehmen alleVermiMnngsftellen enigeger burtsstadt Schleswig. Reichspräsident von Hinden burg hat an den Jubilar folgendes Handschreiben gerichtet: Sehr verehrter Herr Generaloberst! Zu Ihres» heutigen 60. Geburtstage spreche ich Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche ans. In hoher Anerken nung und Dankbarkeit gedenke ich an diesem Tage der strsste» Dienste, die Sie in Krieg und Frieden dem Vater lands geleistet haben. Mit zahlreichen Ruhmestaten unseres Heeres im Weltkriege ist Ihr Name unvergänglich verbunden: aber ebenso hoch wie diese stehen die Verdienste, die Sie sich in der Nachkriegszeit in stiller, entsagmmsvostcr, aber nie verzagender Arbeit durch den Wiederaufbau nur dir Heranbildung der neuen Reichswehr erworben habe» Hierfür Ihnen namens des Reichs von Herzen in danken ist mir am heutigen Tage besonderes Bedürfnis Ich hoffe und wünsche, daß es Ihnen beschieden sein möge, znm Segen unseres Vaterlandes noch recht lange Ihres verantwortlichen Dienstes zn walten nnd unsere jnngc Wehrmacht weiter anszubauen und zu stärken. Mit den besten Wünschen für Ihr persönliches Wohl-