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MsdmfferTageblatt G— M«,»r»ffer Tageblatt euthütt die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amtsgericht« und Etadtrata zu Wilsdruff. Forstrentamts Tharandt, Finanzamt« «affen. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. A«,«i,e»PrN»: die 8,rsp-!tenk ««»»ueil« 20 »,ldpf«»»>«, die 1 ,ts,aUe»e Zeile der «»Mchn, «ck»n»l»»chu»,r» 4» EMd. psnllli,, die Z «espaltene Redla«r«eile im teltlichen Teil« 100 Loldpsenni«. Rach»rtsm,,,,edühe 2V <S»IdpI«»nt,. B«» Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 bnückfichu^'n-NÜ? a»»ahm« kt» »»««. lvllhr ! — Für die Nichtigkeit de« durch Ferurus übermittelten Aajeigen übernehmen mir keine <Lar«ntie. Jede« Rabatx»Upruch erlischt, men» der Bell«, d<mch Klag« et»g«,»,e» »erden mnh »der»er Nnstraggederin Uouknr, gerit. Anzeigen nehme» all« Bermittlun«,stelle» ent««,»». Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Nm« ,»n!«»>,!!er Tagedian' erscheint täglich »ach». 5 Uh« I»r de» :>»^»»«» lag. N«,n,»prei»: Bei «bh-iung in h« G«<ch«t»de!l- »»» den «!.-g-bestrlle» 2MK. im Monat, bei Znstelln», durch di« Bate» 2,SV Mb., bei Poftbestellung , Adtr».^ _ __ . gebühr. Einzelnummern Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend I« Falle höherer Ge««lt, Arie- oder s»»stiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung »der LßkMng de« Depkg «preise«. — Aüeksendnng eingesaudter Schrift^<k« erfolgt mir, »eme Porto deiliegt. Nr. 48. — 85.Jahrgang. rel»gr.-Adr.: .Amtsblatt« Wil«dr»ffsDre«deu Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag 25 Februar 1826 Staat und Wirtschaft. Geredet wird außerordentlich viel über die Art, der deutschen Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen; gehandelt aber wird weniger. Und das Schlimm- dabei ist, daß es gerade soviel Sinne gibt, als Köpfe vor> Händen sind; daß man sich gerade in Deutschland nicht bloß uneinig bleibt über die Methode, das Ziel zu er reiche» — das ist auch anderswo der Fall —, sondern daß man sich nicht einmal über das Ziel einigen kann. Schon vor Monaten hatte der Neichsverband der deut schen Industrie ein Wirtschaftsprogramm aufgestellt und durch die Ankündigungen, die von der Regierung im Hauptausschuß d^s Reichstages gegeben wurden, schien' man jetzt an die Stelle der Worte Taten setzen zu wollen. Allgemeine Deutsche Gewerk schaftsbund mit einer Denkschrift über die Geaen- Nchk!^aet^en Wirtschaftspolitik in die Lfsmt- dabei hat sich nun ganz deutlich jene Reaib. . Zwiespältigkeit zwischen Arbeitgebern, und sehr maßgebenden Teilen der Arbeit- neymerichaft wieder einmal herausgestellt. Schon die Stellung des Staates der Wirtschaft gegen über wird von der Arbeitnehmerseite her ganz anders ausgefaßt wie von der Gegenseite. Die Gewerkschaften sehen im Staat den Träger wichtigster sozialer Funktionen, schreiben also dem Staate das Recht zu, auf die Methode der Produktion maßgebenden Einfluß zu gewinnen. Die Mittel dazu sind vor allem die Steuern, dann aber auch die Sozialpolitik selbst. Man wird ohne weiteres billigen können, daß ein endgültiger Abbau der rohesten aller Steuern, nämlich der Umsatzsteuer, am Platze ist. Theoretisch ist auch weiter zu billigen, in den Steuertarifen selbst, so namentlich denen der Einkommen steuer, sozialen Erwägungen breiteren Naum zu schaffen durch Entlastung der unteren Stufen. Leider sind wir Nicht in der Lage, solchen Erwägungen allzu weit nachzu geben, weil ans der anderen Seite die zwangsläufigen Staatsausgaben eine Höhe erreicht haben, die einer Fort setzung der Steuerschonung für die Minderbemittelten sehr bald ein Ende setzen würde. Andererseits ist auch das Ideelle gerade bei dieser Steuer nicht so ganz beiseite- zuschieben, nämlich das Bewußtsein, nicht bloß Rechte vom Staat zu genießen, sondern ihm gegenüber auch Pflichten zu haben. Gewiß soll man bei diesen wie bei anderen Vorschlägen der Gewerkschaften nicht etwa achselzuckend nur das Wort Schillers zitieren- Dock, bart im Nan,ne stoßen sich die Sachen ^und es damit aenua sein lassen. Andererseits aber sollen sie selbst nicht dem Staat bei einer Ablehnung einen Vorwurf machen und übelwollen annehmen. > Das gilt auch für die rein sozialpolitischen Vorschläge, die von den Gewerkschaften gemacht werden und die den Grundsatz der Arbeitgeberseite: die Höhe der sozialpoli tischen Lasten sei abhängig zu machen von der Konjunk- lur, glatt ablehnen. Die Gewerkschaften erblicken vielmehr in der sozialen Verpflichtung der Wirtschaft eine von der Konjunktur unabhängige Zwangssache. Sie sehen ferner »ls Grundvoraussetzung jeder Rationalisierung der Wirt schaft eine Heraufsetzung der Lohnhöhe an, weil diese Nationalisierung wirtschaftlich abhängig sei von der Er höhung der Kaufkraft. In diesem Zusammenhang schätzen sie das Arbeitseinkommen des deutschen Volkes mit nicht weniger als 50 bis 60 Milliarden Mark ein, eine Summe, die zweifellos viel zu hoch gegriffen ist, die aber als Beweis dienen soll, daß bei einer zweckmäßigeren Einkommensverteilung Lohnerhöhung durchaus möglich ist. Wenn weiter handelspolitisch ein Abbau der Roh stoff- und Lebensmiltelzölle verlangt wird, so findet sich hier keine Brücke mehr für eine Verständigung^ zwischen s ven beiden grundsätzlich verschieden eingestellten Seiten. Auch die neueste Maßnahme der Neichsrcgiernug, > nämlich die geplante Aufhebung der Luxus steuer, vird wohl auf mancherlei Tadel stoßen. Diese Luxussteuer, d. h. also die hohen Sätze der Umsatzsteuer auf bestimmte Warenglattungem rst theoretisch das wundervollste, was es gibt. Man ist schon vor fast 300 Jahren auf diese Idee gekommen. Eine Steuer soll aber nicht nur theoretisch gut sein, sie soll vor allem etwas einbrinaen darf dabei nicht wirtschaftlich schädigend wirken § Zwischen diesen beiden Klippen Hindurchzusteuern, ist aber gerade bei der Luxussteuer selten oder nie gelungen. Der Ertrag s ist gering, weil Steuerhinterziehungen dabei ganz beson- i vers beliebt sind, und die bisweilen absurd hohe Staffelung fügt den Industrien schweren wirtschaftlichen Schaden zm Gerade bei der Lurussteuer bedeutet Herabsetzung des Tarifs keineswegs Verminderung der Einnahmen, eher das Gegenteil. Die Negierung beabsichtigt, diese erhöhte Steuerpflicht bei einer ganzen Reihe jetzt mit ihr be lasteter Gegenstände aufzuheben; wie weit das die Ein leitung eiiier grundsätzlichen Umstellung in der ganzen Umsatzsteuerfrage sein wird, läßt sich zurzeit noch nicht übersehen. Die Wirtschaft aber wird aufatmen, wenn die Umsatzsteuer fällt, nicht bloß weil sie, wie gesagt, me roheste, § sondern auch eine sehr lästige Steuer ist. s Aufhebung der Luxussteuer 1. April. s Wie mitgeteilt wird, schweben über den Umfang der Aushebung der erhöhten Umsatzsteuer (Lurussteuer) noch i Verhandlungen. vir ungarischen ?rsnkWscbungen. Schwere VeschMgüng französischer Politiker. Feststellungen des ungarischen Untersuchungsausschusses. Der Bericht des parlamentarischen Untersuchungs ausschusses der ungarischen Nationalversammlung in der Frankfälschungssache kommt zu dem Schluß, daß nach gründlicher und gewissenhafter Prüfung und Erwägung des zur Verfügung stehenden Materials folgendes festzu stellen ist: 1. Der Idee des Verbrechens, seiner Anregung, Unterstützung und Deckung stehen sowohl Regierung wie alle Mitglieder der Nationalversammlung fern. 2. Nach Aufdeckung des Verbrechens wandten Ministerpräsident und Regierung alle Mittel an, um die Angelegenheit in jeder Richtung aufzuklären und die Täter und Teilnehmer vor ein ordentliches Gericht zu stellen. 3. Eine politische Verantwortung irgendeines Re gierungsmitgliedes kann in bezug auf die Vorbeugung oder Verhinderung des Verbrechens oder die Feststellung der Täter oder Teilnehmer weder durch ein Tun noch Unterlassen sestgestellt werden. Dieser Beschluß ist von der Mehrheit des Unter suchungsausschusses gefaßt worden. Dagegen führt ein M i n d c r h e i 1 s b e r i ch t des Untersuchungsausschusses aus, die Franksälschung müsse von einer geheimen Gesellschaft verübt worden sein. Vom Gesichtspunkt der politischen Verantwortung aus sei der erste, der sich der Aktion anschloß, Polizeiches N a - dosfy, der während der Untersuchung alle Verantwor tung ans Windischgrätz zu schieben suchte. Das zweite Amt sei das staatliche Kartographische Institut. Es sei eine geradezu verblüffende Erscheinung, daß in einem staatlichen Jnstitnt die Vorarbeiten zur Frankfäl- schung läuger als ein Jahr vorgcnommen werden konnten. Das dritte Amt sei das Außenministerium.* Die Leiter einzelner Staatsämter Hütten sich Jahre hindurch mit G e l d f ä l s ch u n g c n beschäftigt. Unter dem Schutz des Landespolizeichefs erfolgte die Franlfälschuny sozusagen öffentlich. Der Ausschuß ersucht um Billigung seines Berichts und Feststellung, daß seine Tätigkeit beendet ist. Die Veröffentlichung der Berichte ging vor dichtbe- setztcn Abgeordnetenbänken und Galerien vor sich. Leb haft besprochen wurde in den Wandelgängen der National versammlung die Nachricht einer französischen Zeitungs korrespondenz, in der rechtsradikale französische Politiker der T e i l n a h m e a n d e n F r a n k f ä l s ch n n g e n b e - schuldigt werden. Diese Meldung wird allerdings von berufener Seite als phantastisches Hirngespinst be zeichnet. Die Korrespondenz weiß sogar zu berichten, daß französische Abgesandte mit dem Landesverweser Horthy Besprechungen hatten des Inhalts, Frankreich würde die Politik Horthys selbst um den Preis der Zubilligung ge wisser Gebietsansprüche unterstützen. Ein Protest gegen Beihlen. Im „Matin" protestiert Sauerwein gegen die Teil nahme des Grasen Bethlen an der Versammlung des Völkerbundes in Genf. Bethlen habe zweimal ein Ver brechen gegen einen Staat, das Mitglied des Völker bundes sei, geschehen Kissen. Es sei unmöglich, daß dieser Mann in einem Bunde der Völker mitbcrate. Frankreich würde es nicht begreifen, wenn der Geist von Locarno so weit gehe, die Tat des Grafen Bethlen wohlwollend zu entschuldigen. Vie neuen lächMeden Steuergetetxe. Das Gesamtministerium hat in der Sitzung vom 17. Februar 1926 eine Reihe, die Allgemeinheit stark berührende Gesetzentwürfe auf steuerlichem Gebiete be schlossen, die nunmehr dem Landtage zugehen werden. Ihr wesentlicher Inhalt unter Hervorhebung der Abweichungen vom bisherigen Rechte ist folgender: l Gewerbesteuergesetz. l Der Kreis der steuerpflichtigen Betriebe hat sich in ! mehrfacher Beziehung geändert. Zunächst hat er eine Ein- l engung insofern erfahren, als die Land- und Forstwirt- ! schäft und die ihr gleichgestellten Erwerbszweige (Obst-, l Wein- und Gartenbau) von der Gewerbesteuer freigestellt , worden sind, die Befreiung erstreckt sich jedoch nicht auf die hiermit verbundenen Nebenbetriebe gewerblicher Art. Andererseits ist die Steuerpflicht ausgedehnt worden auf die Angehörigen der nicht der reinen Kunst oder der rei nen Wisserschaft gewidmeten freien Berufe sowie auch auf solche Vereine, eingetragene Genossenschaften und Körperschaften, die lediglich die Befriedigung der wirt schaftlichen Bedürfnisse ihrer Mitglieder bezwecken. Schließ lich sollen die Betriebe und Verwaltungen von Körper schaften des öffentlichen Rechts und die öffentlichen Be triebe und Verwaltungen mit eigener Rechtspersönlichkeit ! künftig nur noch insoweit von der Gewerbesteuer befreit sein, als sie nach dem neuen Körperschaftssteuergesetz von s der Körperschaftssteuer befreit sind, den erwähnten Betrie ben und Verwaltungen stehen — wie bei der Körper schaftssteuer — gleich Unternehmungen, deren Erträge ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechtes zu fließen. Bei der Wahl des Besteuerungsmaßstabs kehrt das neue Gewerbesteuergesetz zu den beiden Merkmalen des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals und des Ertrags zurück. Dagegen ist die Lohnsumme als Besteue rungsmerkmal fallen gelassen worden. Die Gewerbesteuer setzt sich hiernach aus einer Ka pitalabgabe und einer Ertragsabgabe zusammen. Die Sätze für die Kapitalsabgade bewegen sich zwischen V2 bis 2 v. T., diejenigen für die Ertrabsabgabe zwischen 1 bis 3 v. T. Die Veranlagung erfolgt wie früher im voraus für f ein folgendes Rechnungsjahr unter Zugrundelegung der s Ergebnisse eines früheren Zeilraumes. Der Ertrag insbe- i sondere wird in Anlegung an das alte fächsische Einkom mensteuergesetz nach dem Durchschnitte der letzten drei ! Vetriebsjahre ermittelt. Eine Veranlagung auf Grund des neuen Gewerbe- s sleuergesetzes soll erstmalig für das Rechnungsjahr 1926 stattfinden. Die Gewerbesteuer des Rechnungsjahres l924 soll durch die geleisteten Vorauszahlungen als abgegolten angesehen werden. Für die Land- und Forstwirtschaft und die dieser gleichgestellten Erwerbszweige soll es da insoweit eine Veranlagung für das Rechnungsjahr 1926 nicht mehr stattfindet, bei den Vorauszahlungen für das Rechnungsjahr 1925 bewenden. u. Grundsteuergesetz Der Grundsteuer unterliegt nach dem Entwurf a) das landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Vermögen (einschließlich Gebäuden und Inventar, aber ausschließlich der gewerblichen Nebenbetrieben dienenden Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel), b) der gewerbliche Grundbesitz (einschließlich Ge bäuden, aber ausschließlich der Betriedseinrich tungen) c) der Wohngrundbesitz und das unbebaute Land das nicht unter a) oder b) fällt. Die Grundsteuer wird nach den „Einheitswerten" erhoben, die nach den Vorschriften des Neichsbewertungs- gesetzes vom 10. August 1925 für die Zwecke der Neichs- vermögenssteuer durch neu bei den Finanzämtern zu bil dende Grundwerte (bezw. Gewerbe-) Ausschüsse unter Mitwirkung des Landes und der Gemeinden für die vorbezeichneten Steuergegenstände jährlich oder in länge ren Zeiträumen sestgestellt werden. Diese Einheitswerte sind in der Regel Ertragswertc, bei Bauland und nicht ortsüblichen Wohngrundbesitz gemeine Werte. Der allgemeine Steuersatz (Staatssteuer) ist nach dem Werte des Steuergegenstandes gestaffelt; er bewegt sich zwischen 3 v. T. bis zu 5 v. T. Für Bauland gelten frühestens vom Rechnungsjahre >928 ab höhere Sätze. Die Gemeinden können zu Staatssteuer eine Zu schlagssteuer bis zu 150 v. H. erheben; gemeindliche Feuerschutzsteuer werden zugelassen. ll!. AufwertURgssteuergesetz (Mietzins- strULk) Das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes über den Gcldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken (Aufwertungsfleuergesetz) paßt die bestehenden landes rechtlichen Vorschriften an, die im August i 925.. in Kraft treten müssen, an. Danach wird die Steuer vom i. April 1926 ab von jetzt 27 v. H. auf 40 v. H. erhöht. Der Gesamtertrag der Steuer soll zur Hälfte für den Wohnungs bau verwendet werden, zur anderen Hälfte den Bezirks- fürsorgeoerbänden für Wohlfahrtszwccke, den Gemeinden