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. . » »— —Verein, uns dafür zahlten wir über 23 Mil- Bolksgemeinschaft. Lier flieht ein Gesund- lionen RM. — 8 — Die beiden Güter 9 und 10 müssen zwischen 1601 und 1635 ihre hofanlkegenden Ackerstreifen getauscht haben, denn der Flur des Gutes 9 sind benachbart bis 1601') die Streifen 10 u. 13, von 1631 an aber die Streifen 12 u. 14; entsprechend der Flur des Gutes 10 nach den erst 1710 eknsetzenden Angaben die Streifen 11 u. 13. In den älteren Kaufverträgen fehlen leider die Nachbarschaftsangaben für dieses Gut. Demnach ge hören zusammen vor dem 30 jährigen Kriege Gut S der. Streifen 12 " , 10 , , 13 «ach , , „ . 9 . ,13 , 10 , ,12 Sekt 1853, seit welchem Jahre beide Güter in einer Hand liegen, sind die Streifen 12 u. 13 zu einer Flur verschmolzen. Zum Gut 1 gehört als einzige Flur der Streifen 14. Wie bereits angedeutet, sehe ich in dem Streifen 14 das ehemalige Gemeindeland und schlieft« daraus, datz Gut 1 nicht zu den Stammgütern gehören kann. Streifen 14 entspricht nach Lage, Oberflächenform und Bodenbeschafsenheit dem Gemeindeland in der Frankenberger Altflur. Am Nordwestrande besitzt di« Gemeinde noch ein Querstreifchen, das 1838 als Tommunwiese bezeichnet wird. Gut 1 liegt auherhalb der Reih« der Stammgüter in der Aue. Es besitzt keine hofanliegende Flur und nur den einzigen Streifen 14, der nicht zur Ballung gehört. Das alles dürfte wohl genügen, um die oben geäußerten beiden Annahmen zu stützen. Immerhin besteht das Gut Nr. 1 mindestens seit 1500 <Abschn. v. 1). — Während die Altflur von Frankenberg mit ihren 8 Stammgütern ein verschobenes Quadrat darstellt, bildet die von Gunnersdorf mit ihren 6 Stammgütern ein Rechteck. Dem Rechteck lag auf der Südwestseile ein Dreieck an, das nach folgendem Kauf vertrag die Ueberschär hieb. Das Altenhainer Gerichtsbuch 1579 ff. (Nr. 45) berichtet auf Bl. 41: Unterm 20. 4. 1586 verkauft Hans Klemm, derzeit Richter zu Nltenhain, seine« Garten, zwischen Hans Dltterichs zu Gunnersdorf Ueberschär« und derer von Schönberg Borwerksgütern zu Altenhain Aeckern gelegen, an den Edeln, Gestrengen und Ehrenfesten Herrn George v. Schönberg auf Knauthain und Frankenberg um 250 Gld. bares Geld. Zwei Tage Moor <18. 4.'1586) hatte der ebengenannte Hans Ditterich d. I. den größten Teil seines Ueberscharfeldes an denselben Herrn v. Schönberg nm 120 Gld. veräuftert (2. 131 d). Er behielt nur das mit Laubwald besetzte Zschopausteilgehänge, das seitdem als Haken an der Gunnersdorfer Flur hängt. Der Flurname Ueberschär gehört im Gegensatz Mr Vollung nicht mehr der «kgenttichen Gründungszeit an, sondern stammt aus einer etwas späteren Zeit, in der der bäuerliche Besitz ne« vermessen werden mutzte, um die Grundsteuer genau fest- zustellen. Da ergab sich denn, datz der eine oder andre Bauer bei der Erstoermessung zu gut oder zu schlecht weggekommen war. Im ersteren Falle wurde ihm das Ueber- «atz besonders angerechnet, im 2. Falle erhielt er ein Stück Neuland, das sich heut« dadurch M erkennen gibt, datz es aus der Waldhufeneinteilung der Mtflur heraus- fälkt, sich aber an die Gemarkungsgrenz« ««schließt'). Bei der Gunnersdorfer Ueber schär liegt der 2. Fall vor. — (Fortsetzung folgte ») Unter Richtbeachtung de« schmal«, Streifen« 11. 1 Beschorner, H. was besagt 1« Flurname Ueberschär? sächsischer Flurnamea- hmuultr Nr. 2 ». 3. Dre-d,» 1SS1.