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«.vrmiewerw gur oeyauprer. p i 6.30: Aus Königsberg: Frühkonzert. leine I Nachtm Papiere. Blaskapelle. — 9.40: Käte Graber emäblt I Deutsch — > . . - «'1 _ - G — 6 — Gunnersdorf hatte ihr Gemeindeland ursprünglich am Nordostrande des Flurblockes. Auch hier lag dieses Gemeindeland in einem ehemals sumpfigen Tälchen. Auch in der Mtflur Cunnersdorf sind die Feldstreifen ungefähr 1600 m lang. Wie in Fran kenberg, so ist auch in Cunnersdorf die Zschopau-Aue sicher erst später besiedelt worden. Das find soviele Uebereinstimmungen, daß wir behaupten dürfen: Beide Alt fluren sind gleichzeitig und von demselben Landmesser abgesteckt und «ingeteilt worden. Nunmehr sehen wir uns die Flur Cunnersdorf noch etwas genauer an. Di« Güter 5—8 liegen in ungefähr gleichen Abständen über der kräftig ansteigen den Terrassenstirn. Die Güter 9 und 10 aber sind aus der Reihe der übrigen ein wenig talwärts vorgeschoben und ruhen nun am Fuße der Terrassenstirn. Ursache ist offenbar die abweichende Eeländeform. Die Terrassenstirn ist hier so flach, datz die beiden Güter, wollten sie der Regel folgen, gegen die andern weit zurückliegen und ein« große Fläche pflügbaren Landes verlieren würden. Wir dürfen annehmen, daß schon die Ursiedler sich von diesen Erwägungen haben leiten lassen und daß ihnen der Ackerverlust größer erschienen sein muß als die Gefahr, bei Ueberschwemmungen der Aue vom Hochwasser gestreift zu werden. Cut Nr. 1 befindet sich noch weiter aueneinwärts als 9 und 10 und kann daher nicht zu den Stammgütern gehören. Wir werden im folgenden Gelegenheit haben, diese Annahme noch besser zu stützen. Das ehemalige Auengut gar, das seit 1881 nicht mehr besteht, liegt, wie schon sein Name sagt, mitten in der Aue und ist erst Anfang des 18. Jahrhunderts errichtet worden. (Näheres Abschn. 6 8.) Jedes der 6 Stammgüter hat einen, das Cut Nr. 8 sogar 2 Ergänzungsstreifen in dem nichthofanliegenden Flurblock. Gut Nr. 5 hat seinen hofanliegenden und seinen Ergänzungsstreifen gleich beieinander (Streifen 7). Ein Kauf aus dem Jahre 1700 und ein heute noch lebendiger Flurname beweisen, daß der ganze Block der nichthos- anliegenden Streifen einst „die Vollung" genannt wurde. Im Kaufbuch des Amts Frankenberg 1695 ff. (Nr. 19) Bl. 42 heißt es unterm 14. 12. 1700: Das mittlere Stück (Streifen 5s geht bis an die Altenhainer Straße hinunter „in der Follungen" und so fort bis an die Mühlbächer (Felders. Damals muß also noch der ganze Block der nichthofanliegenden Strei en Vollung geheißen haben. In der benachbarten Flur Braunsdorf ist das heute noch der Fall. In der Flur Gunnersdorf haftet der Name gegenwärtig nur noch an dem Stück des Streifens 4, das südöstl. des Altenhainer Fußweges liegt und mit I- bezeichnet ist. Der Flurname Vollung stammt dem» ach höchstwahrscheinlich aus der Eründungszeit der zwei- oder mehrstreifigen Wald hufendörfer und hatte ursprünglich folgende Bedeutung. Den Ursiedlern wurde je nach ihren Wünschen und ihrer wirtschaftlichen Lage eine ganze, halbe, V4, V« usw. Hufe zugemessen. In der Regel entsprach aber die Größe des hofanliegenden Strei kens diesem Wunsche nicht, und so wurde ein zweites oder gegebenenfalls auch ein drittes Flurstück abgestcckt und in ihm den Siedlern das noch fehlende Land zuge messen. Diese Flur war also die Ergänzungsflur, di« die ganzen, halben, Vi" oder 5/4-Hufen vollm achte, die Vollung. Später hat man an Stelle de» vollsastigen Begriffs häufig das der Rechtssprache entlehnte Wort „Folge" gefetzt und überdies beide Begriffe auf Flurstücke ausgedehnt, die der einzelne Besitzer nach träglich zur Stammflur seines Gutes hinzuerworben hat. So erklärt sich die Auf fassung Hermann Knothe's»), wonach die Ausdrücke Vollung und Folge nicht- weiter andeuten sollen, als die Zugehörigkeit eines ursprünglich getrennt liegenden, irgend einmal hinzuerworbenen kleineren Ackergrundstückes zu einem größeren, dem es ') Knoth«, Hermann, lieber di« Bezeichnung gewisser ländlicher Brundstilck« al« «Ballung»" oder „Folge". Neues Lausitzer Magazin 69. Bd. GSrlitz 1893.