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Da» Wahrsagen »ft vervolenk Eine seHr leyrreiGe GertMS- veryandlung in Frankenberg Frftnc-sattand oder Theater? Las Amtsgericht Frankenberg fvbrte am vergangen»» Sonnabend aus Anlaß des Tages der Deutschen Polizei im Ratsherrensltzungrsaale unseres Rat hauses eine öffentliche Verhandlung ge gen eine Frankenberger Einwohner'» we gen verbotenen Wahrsagens durch. So okt wie die Menschheit, ist auch deren Streben, Tinge zu erforschen, deren Offen barung dem menschlichen Erkenntnisvermögen verschlossen ist. Und zu allen Zeiten hat es Personen gegeben, die diese Wünsche willens- schwacher Menschen mehr oder weniger leicht fertig gewerbsmässig auszunuten verstanden rind dabei immer wieder jene Tum men sanden, die eben nicht alle werden und die in sehr vielen Fallen auch den gemeinsam und plümpesten Schwindel als „mediale Kraft" bestaunten. Wenn schon km 5. Buche Moses der Bibel über die „Wahrsagegeister" geschrieben steht: „Wer solches tut, der ist dem Herrn ein Greuel" kann mau ermessen, wie alt der Unfug der Wahrsagern und auch der Kanins a^m diesen tausendfältig bewiesenen Schwindel i't. Es ist mit großem Danke zu -«grüßen, das; unser Amtsgericht bei seiner engen Verbunden heit mit der Polizei den Tag der deutschen Polizei dazu benutzt hat, durch die Abhaltung eines öffentlichen G-ri-chtsterMms im Nats- herrensitzungssaale unseres Ratshauses einend grösseren Kreis unser Einwohnerschaft einen recht interessanten Einblick in den „Geschäfts betrieb" einer vielbesuchten hiesigen Wahr sagerin zu ermöglichen. Der grosse Andrangs zu dieser Verhandlung bewies das rege In teresse unserer Einwohnerschaft an diesen Din gen. Wer freilich in der Hoffnung gekommen war, Zeuge irgendwelcher „Sensationen" zu werden, erlebte den gleichen Reinfall, MS all die vielen, die bei den Wahrsagerinnen wohl ibr Veld, niemals aber ihre eigene Un sicherheit und Hilfslosigkeit den Dingen desl Lebens gegenüber losgeworden sind. Es war ja auch nicht der Sinn der Verhandlung, nun dem Okkultismus und der Wahrsagerei den Garaus zu machen. Sinn und Zweck der Ver handlung war, die rechtliche Seite des Wahrsagens herauszu stellen vor a'jem für M die vielen Volksgenossen, die heute von dem in Sachsen bestehenden Wahrsageverbot Und allem, was unter dieses Verbot fällt, keine Ahnung haben. Dabei bekamen die Zu hörer durch den Lauf der Verhandlungen nun allerdings einen Einblick in Geschehnisse, dr« wie ein irgendwo liegen gebliebener verstaubter Und verdreckter Nest auf dem finsteren Mittel- alter anmuteten und bei d neu man nicht wühle: sollte man über die Menschen, die solchen Hokusvokus mitmachen, lächeln oder sollte man sie bedauern, weil ihnen sichtbar der jedem! Meusclen von Gott Mitgegebene Wille fehlt, als Persönlichkeit sich dieses Wih lens b e wu ßt u n d dadurchfähig zn sein, den Kampf mit dem Schicksal selbst aufzunemen, ohne sich auf das meist recht alberne Gewäsch ge- fchSftstüchtiger „Wahrsagerinnen" zu verlassen. Nmtsgerichtsrat Dr. Hähnel, der die Ver handlung gegen die wegen entgeltlichen Wahr sagens angeklagte Frau Bachmann führte, wies zunächst auf die enge Verbundenheit zwi schen 'Gericht und Polizei hin, unterstrich die vielerlei Schwierigkeiten, auf di« die Polizei bei ihrer Aufklärungsarbeit über das Wahr- sageverbot in den Kreisen der Bevölkerung! stösst und bat darum, daß jedermann der Polizei doch auch auf diesem Arbeitsgebiete das er forderliche Vertrauen entgegenbringen möget. Die Wissenschaft habe sich seit Jahrhunderten mit dem Okkultismus beschäftigt, konnte diesen bisher aber nicht als eine Wissenschaft aner kennen, da im Vergleich zur Wissenschaft die Leistungen des Okkultismus recht dürftig er scheinen. Es spiele dabei ga r ke ine Rolle, da ft bisweilen einmal durch den Okkultismus ctwaÄ gezeigt worden sek. was sich nicht so ohne. Weiteres erklären lasse. Es sitze heute all der Anklagebank auch nicht der Okkultismus, son dern das Wahrsagen gegen Entgelt. Nach Feststellung der Personalien der An ¬ geklagten Bachmann gab Amtsgerichtsrat Dr. Hähnel den Tatbestand der Anklage be kannt. Danach hat die Angeklagte Einspruch er hoben gegen einen Strafbefehl, durch den gegen sie wegen verbotenen Wahrsagens gegen Ent gelt» auf 1 Monat Hast und Tragung der Kosten verfügt war. Das oorgelesene Wahrsageverbot hat folgen den Wortlaut: Auf Grund von 8 3 der Verordnung vom 14. Dezember 1870 (GABI. S. 373> wird hiermit verordnet: 8 1. Tas entgeltliche Wahrsagen, die öf fentlich« Ankündigung entgeltlichen oder nicht entgeltlichen Wahrsagens, sowie der Handel mU Druckschriften, die sich mit Wahrsagen befassen, wird hiermit in Sachsen verboten. 8 2. (I) Wahrsagen im Sinne dieser Verordnung ist das Voraussagen künftiger Ereignisse, das Wahrsagen der Gegenwart und der Vergangenheit und jede sonstige Of fenbarung von Dingen, die dem natürlichen Erkenntnisvermögen entzogen sind. (2) Hierzu gehört insbesondere das so genannte Kartenlegen, die Stellung des Horoskops, die Sterndeuterei und die Zeichen-und Traumdeutung. (3 t Tie Deutung des Charakters aus der Handschrift auf anerkannt wissenschaftlicher Grundlage gilt nicht als Wahrsagen im ! Sinne dieser Verordnung. (4> Entgeltliches Wahrsagen liegt auch dann vor, wenn zwar kein Entgelt gefordert, jedoch angenommen wird. 8 3. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe Lis zu 150 Reichsmark oder mit Hast bestraft. Die Angeklagte Bachmann erklärt zu ihrer Verteidigung, niemals Geld für ihre „Tätigkeit" gefordert zu haben, da für „könnten Tausende" als Zeugen antreten, sie habe zwar gelegentlich einmal Geschenke — ein Bild des Führers und ein Buch — nie mals aber Geld angenommen. Wenn wirklich einmal 20 Pfennige „liegen geblieben" seien, könne sie niemals wissen, von wem dieses Geld stamme. Künftige Ereignisse habe sie auch nicht vorausgesagt, höchstens „so drunternein ein mal", im übrigen habe sie immer nur einen „gutep. Rat" erteilt, wenn sie danach gefragt worden fei. Auf ihre Vorstrafen wegen Wahrsagens be fragt, sagt die Angeklagte, daß sie einmal vom Amtsgericht Colditz und einmal vom Amtsgericht Frankenberg bestraft worden sei. Tie letzte Strafe fei durch Amnestie verfallen. Weiter sagt 'die Angeklagte aus, da ft sie in den letzten Wochen die zu ihr kommenden Leut« abgewiesen habe, und da seien die Trancezit» stände ves Nachts über sie gekommen. Auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden, ob sie ihre Tätigkeit am Tage mehrmals ausübe, sagt die Angeklagte: „Mitunter drei bis vier mal, wenn es über mich kommt, kann ich nichts dagegen machen." , Der Gerichtsvorsitzende schreitet nun zur A Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung. Es treten zuerst zwei Zeugen auf: Eisen bahnarbeiter im Außendienst Klemm aus Chemnitz und sein Sohn Rudi, z. Zt. beim Heere, denen je ein Fahrrad gestohlen wurde. Beide Zeugen hatten von dritter Seite von der „Kunst" der Frau Bachmann gehört und wollten von ihr etwas über den Täter wissen, der Sohn wollte außerdem noch erfahren, ob er zum Militär komme und ob ihm seine Braut treu bleibe. Der Sohn ist inzwischen zum Mi litär gekommen — (die Sache hat also ge klappt, was auch ohne Trancezustand voraus zusehen war — die Treue der Braut muß sich erst noch erweisen) — die Geschichte mit den Fahrrädern ist bis jetzt aber ein böser Rein fall und ein Schulbeispiel dafür, wie durch „Wahrsagerinne n" unbescholtene Menschen in schwersten, unberechtig ten Verdacht kommen können. Frau Bachmann beschrieb nämlich den mutmaßlichen Täter und auf Grund dieser Angaben wurde ein Freund des Bestohlenen verdächtigt, der aber seinen Aufenthalt zur Zeit des Diebstahls Nachweisen konnte. Dieser Freund und sein Chef traten in der Verhandlung als weitere Zeugen auf und konnten die Haltlosigkeit des Verdachtes aufdecken. Die Näder aber sind bis heute noch nicht da — trotz der Wahr sagerin! Während der Sohn für die Auskunft der Angeklagten nichts bezahlt hat, hat der Vater ihr eine Mark auf den Tisch gelegt. Sehr aufschlussreich waren di« Ausführungen der als Zeugin auftretenden Knmknalassisten- tin Karger vom Krimmalami Chemnitz, die Frau Bachmann als „Kundin" aufgesucht hat, um ihr« Arbeitsweise kennenzulernen. Die Zeugin schildert bis in die kleinsten Einzel heiten den Hergang ihres Besuches. Sie hat, wie alle Besucher, zuerst ein kleines Gesang buch vorgelegt bekommen, woraus si« einen Vers lesen sollte. Während dieser Zeit ver fiel Frau Bachmann in ihren Trancezustand. Nachdem vorher erst andere Fäll« erledigt waren, kam die Zeugin an die Reihe. Sie stellte an Frau Bachmann verschiedene Fragen, die diese auch „günstig" beantwortete. Co wurde der Zeugin u. a. geraten, den Herrn zu heiraten, über den si« die Angeklagte ge fragt hatte, obwohl er gar nicht vorhanden war. Weiter wollte die Zeugin Auskunft über einen Diebstahl in ihrem Zimmer haben — der in Wirklichkeit gar nicht ausgeführt war .— und proinpt antwortete Frau Bachmann: „Ich sehe einen jungen Mann von 25 Jähren, ich sehe es seinem Gesicht an, daß er es gewesen ist. Dis Polizei kann dir darüber aber nichts sagen, es hat keinen Zweck, datz du zur Polizei gehst." Zeugin Karger berichtet dann aus ihrer beruflichen Tätigkeit Fälle, in 'denen Menschen, die sich auf Wahrsagereken verlassen haben, ihr Leben völlig vernichteten und sich schließlich keinen anderen Ausweg wußten, als selbst Hand an sich zu legen. Die Tätigkeit der Frau Bachmann bezeichnet« die Zeugst: auf Befra gen >d«s Gerichtsvorsitzen>en als Quatsch, als die widerlichste Komö die, di« ibr in ihrem jahrelangen Beruf, in den: sie sich ausschließlich mit solchen Dingen befaßt, je vorgekommen sei, sie bestreitet auch, daß Frau Bachmann überhaupt in eine,» Trancezustand verfällt und meint, daß die Angeklagte nur Theater spiel«. Zeug« Hauptwachtmeister Lippold svricht sich über den Zuspruch aus, den Frau Bach mann hat. B«i seinen Kontrollgängen hat er oft acht bis zehn Personen in deren Woh nung angetroffen. Personen, di« das erste Mal kämen, ließen sich meist leicht aufktären, solche aber, di« wiederholt kämen, lieben sich über das Verbot des Wahrsagens nicht be lehren. Weiter berichtet der Zeuge, daß die Besucher nach ihren Erklärungen Geld im Haus« der Angeklagten gelassen haben, sei es nun, daß si« es unter die Tischdecke, in den Ces'el getan oder den Angehörigen der Angeklagten ausgehändigt hätten. Di« Angeklagte behauptet, daß st: den meisten Fällen ihre Kinder sich für die paar Pfennige Brot gekauft hätten, da das Ein kommen der fünfköpfigen Familie nur aus 53 RM. Rente ihres invaliden Mannes be stehe. Zeuge Badeanstaltsbesitzer und geprüfter Krankenpfleger Kröger, der die Angeklagte mehrmals ausgesucht und nach geschäftlichen und familiären Dingen gefragt hat, muß zu geben, das Verbot des Wahrsagens nicht gekannt zu haben und erklärt, daß er die Tätigkeit der Angeklagten nicht als Wahrsagen ange sehen Habs. Jin übrigen konnte er mit posi tiven Ergebnissen der Tätigkeit der Angeklag ten nicht aufwarten. Zeugin Hilbert aus Hainichen hat die Mgeklag« in zwei Fällen über ihren Sohn, von dem sie jahrelang nichts gehört hat, be fragt und di« Auskunft erhalten, daß der Sohn noch lebe, was Wochen danach durch die Post des Sohnes bestätigt worden sei. ! Während dieser Aussage verfällt die An geklagte plötzlich in Zuckungen und beginnt zu sammenbanglos zu „osfenkaren"; sie se-e einen Mann, der an Asthma leidet, einen Wald voll dicker Bäum«, aus dom das Licht kommt, einen Mann, der mit Walser zn tun hat und einem Ding, „an dem er drehen kann" und spricht dann davon, dass Jesus kein Jude, sondern «in Galiläer gewesen sei. Die Verhandlung wird durch diesen Vorfall — den der Eingeweihte als das fällige Schau stück schon hat kommen sehen — weder unter brochen noch irgendwie beeindruckt. Ter Ortshandwerkswaller teilt mit: Zum Jngendfilmbortrag am Mittwoch bitte ich al « Meister des Deutschen Handwerks um Bekannt gabe an ihr« Lehrlinge. Tamit denselben der Besuch ermöglich wird, bitte ich ihnen den Betrag von 20 Psg. zum Erwerben einer Karte D^OBG^Walter 17 (Handel) teilt mit: Ant Mittwoch finden Jugendfilmstunden mit dem ausgezeichneten Film „Hände an Werk statt. Von dieser Stelle rufe ich alle Vetriebsführec der OVG 17 auf, ihre Lehrling» darauf hin- zuweisen und ihnen auch finanziell den Besuch dieser Veranstaltung zu ermöglichen. O LeräMrunaen bei der Amtshaupi' Mannschaft Flöha Regierungsrat Dr. Eckhardt, der seit 1. Lomber,IY31 bei d«k MntshguMaWschas^ tätig war, ist unterm 12. Januar zur Amts- hauptmannschaft Grimma versetzt worden. Vom gleichen Tage ab wurde Regierungsrat Dr. Tröger von der Amtshanptmannschaft Leipzig der Amtrhauptmannschaft Flöha zu gewiesen. Die Hausfrauen, die bereits einwandfrei und gut backen können, werden in dem „Lustigen Back- und Koch vortrag", welcher morgen, Dienstag, den 19. Januar 1937, 20 Uhr im „Hotel Roß" statt- findet, noch sehr viel Neues und für die Haus haltführung Wichtiges kennen lernen. Es wird gelehrt: Tas Backen von Grund auf bis zur Herstellung und Garnierung von Torten und hübschem kleinen Backwerk aller Art, sowie die Behandlung feiner Teigwaren, wie Windbeutel, Bisguits uim. Tze „Lustigen Dackvorfräg«" haben in vielen Städten Deutschlands grossen Anklang gefunden. Eine Teilnahme kann nur auf das wärmste empfohlen werden. Fleisch- und Wurstpreise In Eraänrung der Anordnung des Mini- fterluin» für Wirtschaft und Arbeit vom 9. und 19. November 1936 sind weiter nachstehende Klein- bandelshöchstvreile festgesetzt worden: SOO Gramm Wurftlett o,80 Mark und 500 Gramm gekochte» Rauchfleisch 1,40 Mark. O ' — Bischofswerda. Ani Freitag verunglückte in Bischheim ein 60 Jahre alter Radfahrer durch eigenes Verschulden schwer. Er hatte sich an einen schnell fahrenden Lastkraftwagen ange hängt, war jedoch beim Loslassen in den Stra ßengraben geschleudert worden. 'Mit schweren Verletzungen mußte «r zum Arzt gebracht werden. Rechtsanwalt Koch als Verteidiger d«r Angeklagten stellt den Antrag, vor einer Ur- teilsfällung einen medizinisch?» Sachverstän digen zu hören, der sein Urteil über die Ari der Zustände der Angeklagten abgeben soll. Das Gericht lehnt den Antrag ab, da der Sachverhalt der beute zur Verhandlung stehen den Frag« — Verstoß gegen das Wahrsage- verbot — hinreichend geklärt sei. Ter Vertreter der Staatsanwaltschaft, der hierauf das Wort zu seinem Strafantrag nimmt, bezeichnet es zunächst als schier un glaublich, daß km Jahre 1937 noch solch« Dinge Vorkommen können, wie sie die heutig« Verhandlung gezeigt hab«. Früher habe man sich des Kaffeesatzes bedient, um die Zukunft zu erforschen und heute versuche man, diesem Unfug ein wissenschaftliches Mäntelchen um zuhängen. Es feien aber «inst wie heute diel gleichen Menschen, die zu solchen Sachen griffen: Menschen, die allein iM dem Leben nicht fertig würden, di« zu eignem Entschlaft keine Energie ausbringen können. Der häutig» Staat verlange von allen Menschen, daß dies« ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und selbst Meister ihres Schicksals werden. Die An geklagte sei ihrer Vergehen gegen das Wahr sageverbot überführt worden, ihr« Tätigkeit müsse mit allen Mitteln des Gesetzes bestraft werden, er beantrage daher, die Angellagt« Bachmann zu einer Haftstrafe von 6 Wochen zu verurteilen. Rechtsanwalt Koch killet als Verteidige«: diesem Strafantrag nicht zuzustimmen, er be zeichnet die Aussagen der Zeugen des Gerichts als geringfügig. Frau Bachmann betreibe keine gewerbsmäßige Wahrsagerei, in ihrem Zustande wisse sie nicht, was uni sie herum vor sich gehe, sie besitz« anscheinend ein« me diale Kraft, gegen di« sie machtlos sek. Aus diesem Grunde bitte er nochmals, s«m«m An trag auf Untersuchung der Angellagten durch einen medizinischen Sachverständigen zuzu-, stimmen. j Sowohl der Vertreter der Staatsanwalt schaft wie das Gericht lehnen diesen Antrag' abermals ab. Entscheidend für die heute zu verhandelnde' Anklage sei, daß sich Frau Bachmann in diesen Zustand ver setze, wenn Besucher zu ihr kommen. Rechtsanwall Koch bittet nach längeren Ausführungen das Gericht, das Strafmaß ge genüber dem Antrag der Staatsanwaltschaft ganz wesentlich Herabzuset«». Das Urteil ' Amtsgerichtsrat Dr. Hähnel verkündet dann das Urteil, nach dem die Ange klagte zu drei Wochen Haft und Tra gung der Kosten verurteilt wird. Entscheidend für das Urteil fei di« Tatsache^ daß all di« angeführten Fälle in das Gebiet de» Okkultismus fallen. Die Wissenschaft lehne den Okkultismus ab. Auch die Staatsregie rung habe sich mit diesen Dingen besaßt und habe das Wahrsageverbot erlassen, weil die gcwerb ich« Ausnützung des Wahrsagens nicht im Interesse der Allgemeinheit liege. Beim Wahrsagen werde durch allerhand unklare Re den über Tinge, di« man nicht wissen könne, sehr oft Unruhe >n -I« Bevölkerung getragen, vielfach hätten solche Aussagen auch FalschSe- schuldigunqen zur Folge. Ruch deute die Be- vö kuuni die vn'laren Angaben der Wahrsager noch weiter im Sinne der Wahrsagerei und verhelfe dadurch dem Wahrsage» zu einer Be deutung, die ihm nicht zukomme. Das Verbot hänge auch mit der kamvferischen Weltanschau ung -es nationalsoz'alisllsche» Staates zusam men. Der SSl>-Mann und der nationalsozia listische Parteigenosse seien kämpferische Vor bilder, Menschen, die ihr Schicksal selbst in die Hand nähmen und meisterte», die in der Ge genwart für ihre Zukunft arbeitete». Menschen, die sich okkultistisch»» Dingen hingcben, würde» zu träumerischen Menschen, zu verweichlickte» Naturen, die in ihrer Schwäche fortgesetzt beim Wahrsage» Zuflucht nehmen und sich dann nicht zu wunder» brauchten, wenn sie scheiterte». Entscheidend für die Strafhöhr sei die Tat sache, daß der Angeklagten das Wahrsageosr- bot bekannt und daß si« deswegen schon vor bestraft sei, wenn auch eine Strafe durch die Amnestie hinfällig geworden sei. Da alle Belehrungen der Angeklagtm durch das Gericht und durch die Polizei nichts genützt hätten, müsse das Gericht auf eine Haftstrase zukomme». s Ani Schluss« erteilt« der Gerichts Vorsitzen de der Angellaaten den Nat, sich in ein« ärzt liche Behandlung zu begeben, wenn ihre An fälle auch dann ekntreten, wenn kein« Besucher; da seien, um von diesen Zuständen geheilt zu« werden. Gegen das Urteil Letzt der Angeklagten das Rechtsmittel des Einspruches zu. K. Lgt. ' — ' Wetterbericht des Reichswetterdienstes Ausgabeort Dresden Wetteraussichten für Dienstag, 19. Januar; Frische Minde uni Süd, Fortdauer de» Frostwettcrs, Bewölkungszunahme, im Eebirg« leichte Milderung, später im Westen leichter Schneefall. -'-H !-_ . Hauptschristlelter: Karl Lieger t. Stellvertreter des tzauptschrlftlelters: Martin Krüger. Verantwortlich sür den gesamten Tert- und Bildtrielk Karl Llegert. Verantwortlicher Anzclgenlelter: Ernst Roßberg. Rotationsdruck und Verlag: T. G. Roßberg, Frankenberg Sa. D.-A XII. 36, 3218. Zur Zeit ist Preisliste Nr. ü gültig.