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Frankenberger Tageblatt 1 Millimeter Höh- einspaltig «s mm drei») 8 Pfennig, Im Tcxtteil I— 72 mm breit) SV Pfennig. Nabattslaffel X. gllr Nnckwe!- und Vermittlung 2S Pfennig Sondcrgebühr. Postscheckkonto: Leipzig 28201. «enzetndenirokontoFranlenberg. gieraspr. 3^8. — DraManschrift: Tageblatt Fmntenbcrgsachsen. Da, Tageblatt erscheint an jedem Werltag - Monat».«.l»g«pre »- 1>»0 MI. Bet «bholun»- ln den An,gabestellen de, Landgeblete l» Pfg. mehr, b-iAutragun» Im Stadtgebiet Id Pf«,, >m Landgebiet 2» Pf». Botenlohn. »oq-nkarten S0Pf„ «Inz-lnnmm-r 1»Ps„ T°nn°bendnummerS0Pf. vas zrom^rg" raaeblatt ist dar zur «»WMchiW »er amtlWeu »elanutmachuazeu der «mtr»au»tma»aer zu W-a und des Ersten Bürgermeisters der Stadt Frankenberg behördlicherseits bestimmte Blatt M. 22 Mittwoch, den 27. Januar I8S7 nachmittags 9«. Jahrgang Neue Reichsgesetze verabschiedet DeutfOeS «eamtengesetz - Reue ^reiphSSienststrafordnung in» Kamvurg verein»«« - «labt unv «and «udc« kommen zu Vreutzen Reue Bestimmungen Udee crikUengeseNsEaften Das Reichskabinett verabschiedete in seiner Sitzung am Dienstag zunächst das deutsche Beamtengesetz und in Zusammenhang hiermit die Reichsdienststrafordnung. Durch Las in nunmehr fast zweijähriger Arbeit zum Abschluß gebrachte Beamtengcsetz tritt ei» einheitliches Rcichsbcamtenrccht an die Stelle von 17 verschiedenen Regelungen, und zwar sowohl für die Reichs-, Landes- und Gc- meindeveamten, wie auch für die Beamten der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Durch dieses Gesetz lebt die beste Tradition des alten Bernfsbeamtcntums wieder auf durch die Schaffung eines Treueverhältnisses zum Führer im Gegensatz zu der Weimarer Gesetzgebung, die den Beamten auf die Ver fassung verpflichtete. Die NSDAP, wird in das Gesetz eingebaut als Folge der unlöslichen Verbundenheit zwischen Staat und Partei und als Trägerin des deutschen Staatsgedan kens. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1937 in Kraft. Durch die neue Reichsdienststrafor-nung wird »bcnfalls eine Vereinheitlichung des Dienststrafverfahrens und der Dirnststraf- gerichte gegenüber der heutige» Buntschcckig- keit hergestellt. Das neue Gesetz sieht im Ge gensatz zu dem bisherigen Neichsbeamtengcsctz ein Wiederaufnahmeverfahren vor bei Urtei len, die nach dem 1. Januar 1930 rechtskräftig geworden sind. Auch dieses Gesetz tritt am I.Juli 1987 in Kraft. Das Gesetz über Groß-Samburg und andere Gebietöbrreinigungcn ist das erste Gesetz einer territorialen Flurbereinigung in Deutschland. Es war aus politischen und wirtschaftlichen Gründen insbesondere auch mit Rücksicht auf den Bierjahrcsplan erforder lich und tritt in seinen wesentlichen Bestim mungen bereits am 1. April 1937 in Kraft. Nach diesem Gesetz gehen auf das Land Hamburg von Preußen über die Stadtkreise Altona und Wandsbek, Harburg-Wilhelms burg und eine Reihe von anliegenden Ge meinden, während von Hamburg auf Preußen die Gemeinden Geesthacht und die Stadt Cuxhaven und eine Reihe anliegender Ge meinden übergehen. Zu Preußen kommt fer ner das Land Lübeck mit Ausnahme seiner im Lande Mecklenburg gelegenen Gemeinden Schattin und Utecht. Der Stadtkreis Wil helmshaven geht von Preußen auf das Land Oldenburg über und wird mit dem Stadt kreis Rüstringen zu einem neuen Stadtkreis Wilhelmshaven zusammcngeschlosseu. Andererseits wird der oldenburgische Lau desteil Birkenfeld mit dem Lande Preußen vereinigt und bildet einen Landkreis in der Rheinprovinz. Preußisch wird ferner auch der oldenburgische Landcsteil Lübeck. Schließlich wird zwischen Preußen, Mecklenburg nud dem bisher lübischcn Landesgebiet noch eine Ge bietsbereinigung zur Beseitigung der Ex klaven vorgcnommen. Die Vcrmögcusausein- andersetzungen zwischen Preußen und Ham burg sollen bis zum 1. April 1938 dnrchgeführt werden. Die Form der Attiengesellschasten Schließlich verabschiedete das Kabinett ein Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Ak tien, nach welchem die Form der Aktien- gcscllschaft nur für große Kapitalgesellschaften, nämlich für solche mit über einer halben Mil- lion Grundkapital, in Zukunft in Frage kommt. Für die bestehenden Aktiengesellschaften wird die Wndestgrenze auf MM — Reichs mark festgesetzt. Mehrstimmaktien sind in Zu-^ kunft grundsätzlich verboten. Die Geschäfts führung der AG. liegt ausschließlich beim! Vorstand, dessen Verantwortung und Autori-! tät verstärkt werden. Die Tantiemen sollen ich angemessenem Verhältnis stehen zu den frei willigen sozialen Leistungen der Gesellschaften. Die Zahl der Auuum»rarsmckglie0cr imro nach der Höhe des Grundkapitals gestaffelt. Die nächste Sitzung des Rcichskabinetts fin- dct am Sonnabend, dem 30. Jannar, ans An- laß der 4. Wiederkehr des Tages der Berufung des Kabinetts Hitler statt. Das Gesetz Groß-Hamburg Nach dem Gesetz Groß-Hamburg gehen auf das Land Hamburg von Preußen über: die Stadtkreise Altona und Wandsbek (Re gierungsbezirk Schleswig), der Stadtkreis Harburg - Wilhelmsburg (Regierungsbezirk Lüneburg), die Gemeinden Bergstedt, Bill stedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrüggc, Poppeubüt- tel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Wellings büttel (Landkreis Stormarn, Regierungs bezirk Schleswig), die Gemeinde Lokstedt (Landkreis Pinneberg, Regierungsbezirk Schleswig), die Gemeinde Cranz (Landkreis Stade. Regierungsbezirk Stade), die Gemein den Altenwerder, Finkenwerder, Fischbeck- Frankop, Gut Moor, Kirchwerdcr, Laugcu- beck, Marmstorf, Neuenfelde, Ncugrabeu, Neu land, Röuueburg, Sinstorf, sowie die rechts der Elbe gelegenen Teile der Gemeinde Over (Landkreis Harburg, Regierungsbezirk Lüne burg), der Wohnplatz Kurslack im Achterschlag (Gemeinde Börnsen, Landkreis Herzogtum Laueuburg, Regierungsbezirk Schleswig). Auf das Laud Preußen gehen von Ham burg über: die Stadt Geesthacht unter Ein gliederung in den Landkreis Herzogtum Lauenburg, Regierungsbezirk Schleswig, die Gemeinde Groß Hausdorf und Schmalenbeck Zur Durchführung des in dem Aufruf des I Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 26. Januar 1937 augcord- neten Volksempfauges der Rede des Führers am 30. Januar ergehen au die Betriebe die nachfolgenden näheren Richtlinien: 1. Wie aus dem veröffentlichten Programm für den 30. Januar ersichtlich, ist Ler Beginn der Abgabe der Regierungserklärung durch den Führer und Reichskanzler auf Sonn abend, den 30. Januar, 13 Uhr, festgesetzt. Die Uebertragung wird voraussichtlich bis etwa gegen 1K Uhr dauern. 2. In sämtlichen Betrieben der Wirtschaft ist in dieser Zeit der Gemeinschaftscmpfang für sämtliche Betricbstätigen sichcrzustellen, soweit nicht zwingende staatspolitische Gründe cntgegenstehen. Betriebsführer und Gefolg- schaftsmitgliedcr sind also in dieser Zeit ge schlossen am Lautsprecher zu versammeln. 3. Die Betriebssichrer und Gefolgschaftsmit glieder solcher Betriebe, die aus technischen oder anderen Gründen einen eigenen Gemcin- schaftsempfang nicht bewerkstelligen können, hören die Uebertragung in den öffentlichen - Empfangsstätten der NSDAP, oder dcS Gast- stättengewerbes, der Lichtspielhäuser oder in benachbarten Betrieben. 4. Um auch den Volksgenossen, die in den offenen Verkaufsstellen des Einzelhandels und des Handwerks tätig sind, die Möglichkeit zu geben, die Uebertragung der Führerrede nm unter Eingliederung in Len Landkreis Stormarn, Regierungsbezirk Schleswig, die Stadt Cuxhaven und oie Gemeinden Berensch und Arensch, Gudendorf, Holte und Spangen, Oxstedt, Sahlenburg unter Eingliederung in den Landkreis Land Hadeln, Regierungs bezirk Stade. „Sansestadt Hamburg" Die mit Hamburg vereinten Gemeinden werden mit der Stabt Hamburg und den beim Lande Hamburg verbleibenden Gemeinden zu einer Gemeinde zusammcngcschloffen; sie führt die Bezeichnung „Hanse stabt Ham- bur g". Die Aussicht über die Gemeindeangelegen heiten führt der Reichsminister des Innern, soweit es sich um Angelegenheiten von finan zieller Bedeutung handelt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen. Die Verfassung und Verwaltung des Landes und der Hanfeftadt Hamburg regelt der Reichs- Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers, dem Reichs minister der Finanzen und dem Beauftragten für den Vierkahresplan. Lübeck kommt zu Preußen Das Land Lübeck mit Ausnahme seiner im Lande Mecklenburg gelegenen Gemeinde» Schattin und Ntccht geht ans das Land Preußen über. Es werden zugetcilt die Stadt Lübeck als Stadtkreis dem Regierungsbezirk Schleswig und die Gemeinden Düchelsdorf, Sierksrade, Behlendorf, Hollenbeck, Albsfelde, Giesensdorf, Harmsdorf, Nüsse, Poggensee, Ritzerau, Groß- Schretstakeu, Klein-Schretstaken und Tramm dem Landkreis Herzogtum Laueuburg, Regie rungsbezirk Schleswig. Der Stadtkreis Wilhelmshaven (ohne Wohnplatz Eckwarderhörn) geht von Preußen auf das Land Oldenburg über und wird mit dem Stadtkreis Nüstringen zusammenge- sMossen. Der Stadtkreis fuhrt den Namen Der Reichs- und Preußische Minister dcS Innern, Dr. Frick hat folgendes Rundschrei ben an die Reichs- und Landesbehörden ge richtet: Ich halte es für angezeigt, daß die Be amten, Angestellten rmd Arbeiter der öffent lichen Verwaltungen zum Gemciuschafts- empfaug der Führerrede aus dem Reichstag um 13 Uhr am 30. Januar — dem Tage der vierten Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung — von den Beyördenchcfs versam melt werden. Ich bitte, für Ihren Geschäfts- bereich sofort daS Erforderliche zu veranlassen. Die Landesregierungen, in Preußen die Re gierungspräsidenten, ersuche ich, auch deu Ge- meinden hiervon Kenntnis zu geben. Kein Verkauf währen- -er Run-funk- ührrtrMNg Die WirtschaftsgruPPc „Einzelhandel" hat zum 30. Januar folgenden Ausruf erlassen: Um auch den Millionen Volksgenossen, die im EmMuudcl tätig sind, die Möglichkeit zu ge- Wilhelmshaven. Der WohMätz Eckwarder hörn geht von Preußen auf das Land Olden burg über und wird in die Gemeinde Butja dingen, Amt Wesermarsch, eingegliedert. Landkreis Virkenfeld in Preußen Der oldenburgische Landesteil Birken feld geht auf das Land Preußen über und bildet einen Landkreis in der Rheinprovinz. Der oldenburgische LandeSteil Lübeck geht auf das Land Preußen über und bildet mit den bisher lübischen Gemeinden Kurau (lüb. An teils), Dissau, Krumveck und Walkendorf de» Landkreis Eutin im Regierungsbezirk. Schleswig. Auf Preußen gehen von Mecklen burg über: > Gemeinde Rossow mit Rossow Gut, Ge meinde Netzeband mit Dovensee, Druscdow und Grüneberg, Gemeinde Schönberg mit Doßkrug — sämtlich bisher Landkreis i Diucew geyorrg unwr iLurgizeveruug in ven Landkreis Ostprignitz, Regierungsbezirk Pots dam; die Gemeinden Hammer, Mannhagen, Bauten, Horst, Walksfelde und Domhof Natze- burg — sämtlich bisher zum Landkreis Schönberg gehörig — unter Eingliederung in den Landkreis Herzogtum Laueuburg, Regie rungsbezirk Schleswig; der Glanz-See — bis her zum Landkreis Stargard gehörig — unter I Eingliederung iu den Landkreis Templin, l Regierungsbezirk Potsdam. Auf Mecklenburg gehen von Preu ßen über: die Gemeinden Pinnow, Rottmannshagen und Zettemin — bisher zum Landkreis Dem- min gehörig — unter Eingliederung in den Landkreis Malchin; Quaslinermühle (Ge meinde Jännersdorf) — bisher zum Landkreis Ostprigmtz gehörig — unter Eingliederung in den Landkreis Parchim; der Gutsbezirk Groß Menow — bisher zum Landkreis Rup- pin gehörig — unter Eingliederung in den Landkreis Stargard; der Dabclow-See — bisher ^zum. Landkreis Templin gehörig — ven, oie ucoertragung der ReichStagssitzüng am 30. 1. zu hören, sollen während der Sende zeit (zwischen 13.00 und 16.00 Uhr) alle Eiu- zclhaudelsbetriebe geschlossen bleiben. Dis Kaufleute sind nufgefordcrt, Gcmeiuschafts- cmpfänge für ihre Gefolgschaftsmitglicüer dnrchzuführen bzw. mit ihren Gefolgschafts- Mitgliedern an einem öffentlichen Lautspre cher oder in einer Gaststätte die Übertragung anznhöreu. Die Kunden und Verbraucher werden gebeten, ihre Einkäufe demeutsprechcud einzurichteu. Aufruf an die fWWen Bettiebs- fiihrer Ter sächsische Müiister für Wirtschaft und Arbeit und TamvTtschastsbcrater der NSD AP, Pg. Lenk, »ad der Gauobmaim dec Deutschen Arbeitsfront, Pg. Peitsch, M. d. N., habe» zum 30. Januar folgende» ge meinsamen Aufruf an alle sächsischen Betricbs- führer erlassen: „Im Anschluß an den Ausruf des Reichs- min'sters Pg. Dr. Goebbels betreffs Ucbcr- tragung der Führerrede am kommende» Sonn- abend aus den» Reichstag richten wir hierdurch an alle sächsischen Betriebssührer den Appell, ihrer Gefolgschaft am Sonnabend, dem 30. Januar — soweit es die räumlichen Verhält nisse gestatten —, de» Gemeinsch.sstsei psang in den Betrieben oder i» günstig gelegen«» Sälen zu ermöglichen." Somabend GemeinWastsempsang IS - lk Wr Richtlinien an die Betriebe für den 30. Januar 30. Januar gemeinschaftlich zu hören, bleiben I während der Sendezeit von 13 bis 16 Uhr alle j Verkaufsstellen geschloffen. Die Verbrauchcrschaft ist durch die Presse darauf aufmerksam gemacht, bei ihren Ein käufen darauf Rücksicht zu nehmen, daß am 30. Januar in dec angegebenen Zeit die offe nen Verkaufsstellen geschlossen sind.