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Kankenbemer Tageblatt Da« Lag»«-,tt ersitzet»» an »d-m W-rUag - Ata»ats-«et»«»prets: 1.80 Mk. Bet Abholtrnz in den Ausgabestellen des LandgebleteS I» Pfg. mehr, bei KUtragni»» Im Sladtgeblet I» Pfg., Im Landgebiet 2» Pfg. Notenloh in «.«enlarlen 30 Pf.. Miuelnummer 10PI-. Sonnabctidnmnm-r SOPs. WeWks-WÄn-Mger Än,,lg»npr»i«: I Millimeter HSHe rtnlballlg «« breit) 8 Pfennig, Im Dextieil f--- 72 n»u breit) LV Pfennig. Nabottflafiel X. Ilir Nachweis und Vermittlung SS Pfennig SmidcrgeMhr. PofUch-»kauw: Leipzig SS20I. («eineittdegtrolanta: Frankenberg. Tkernsor. n^.-i. — Dratitanschrift: Tageblatt ^rankenbcrgfachsen. Das Frankenberger Tageblatt ist das zur Lerössenttichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amirdsiiytmanner zu Flöz« und der Ersten Bürgermeisters der 6tadt Franlenderg dehördlicherseits bestimmte Blatt Dienstag, den 2ö. zanuar 1837 nachmittagr 8«. Jahrgang «r. Ll Abkehr vom VGV. In Heidelberg hielt der Staatssekre tär im Neichsjustizministerium, Dr. Schlegelbcrger, einen Nortran über „Die Neuordnung des sogen, bürgerlichen Rechts". Der Redner teilte mit, das; der Führer zu der Erneuerung dieses um fassenden Rechtsstoffes sein Einverständ nis gegeben habe, und dazu, Latz an Stelle eines neuen Gesetzbuches einzelne der Verschiedenheit der Lebensgüter ent sprechende Gesetze treten. Die seelische und sittliche Wiedergeburt des - deutschen Volkes, ein Vorgang von weltge- " schichtlicher Bedeutung, hat mit elementarer Gewalt auch einen Wandel der Nechtsauf- fassung zur Folge gehabt, der in seiner Tiefs in der modernen Ncchtsgeschichtc ohne Bei spiel ist. Die Forderung des Parteiprogramms „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" betrifft nicht nur das rechtlich geordnete Leben, ist nicht erst ein Rechts-, sondern schon ein Glaubenssatz, der nicht erst das Handeln, sondern schon das Denken der Volksgenossen bestimmen und sie schon in ihrer sittlichen Auffassung stärken und lenken soll. lieber dem Recht des einzelnen steht das Recht der Volksgemeinschaft auf Leben in Ehre und Freiheit, das Recht des ganzen Volkes ans Förderung des allgemeinen Wohlstandes und Pflege seiner kulturellen Güter. Steht unsere Gesetzgebung hiermit in Einklang? Ganz gewiß fehlt es nicht an Rechtsvor schriften des nationalsozialistischen Staates, die die Rücksicht auf die Bedürfnisse der Volks- gemeinschaft mit aller wünschenswerten Dent- lichkeit verlangen. Als Gegenstück kann jedoch die noch unverändert bestehende Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches dienen, wonach der Eigentümer einer Sache, „soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehcn, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen kann". Der Eigentumsbegriff des Bürgerlichen Ge setzbuches ist nur ein Beispiel für die Er- Neuerungsbedürftigkeit dieses Gesetzbuches. Dem Dritten Reich ist die Aufgabe zugefallen, hier Wandel zu schaffen und Len Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Freiheit von der Gemeinschaft" durch den Grundsatz „Frei- heit in der Gemeinschaft" abzulösen. In engem Zusammenhang mit der Wiederbele. bung des GcmeinschaftSgedankens steht der Wandel in der Bewertung der Lebensgüter. Wie soll ein Gesetz zum Herzen des Volkes sprechen, das die rechtliche- Ordnung und Sicherung des Vermögens an den Anfang stellt, erst in weitem Abstand davon Ehe und Familie behandelt, ein Persönlichkeitsrecht nicht kennt, die Freiheit im Recht der uner laubten Handlungen mit dem Eigentum auf ein« Stufe stellt und das Wort „Ehre" über haupt nicht in seinem Sprachschatz hat! Kann die Neuordnung des Rechts durch eine Neberarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches gewonnen werden? Nnr ein klares „Nein" kann die Antwort auf diese Frage sein. Schon infolge seiner ausgeklügelten abstrakten Sprache kann es die Aufgabe eines großen nationalen Gesetzbuches, das-'ganze Volk über Lie Grundlage und den Zusammenhang der Rechtsordnung zu belehren, nicht erfüllen. Die NeberschStzung der Technik und der Knltns Ler Begriffe haben die Verfasser des Bürger lichen Gesetzbuches zu einer Mißachtung des Lebens geführt, die denen, die für das Rechts- lcben des deutschen Volkes der Gegenwart ver antwortlich sind, keine Wahl läßt. Das Bür- gerliche Gesetzbuch ist ein Werk der Vergan genheit, das beschleunigter Ablösung bedarf. Die großen Richtlinien, die für die Umge staltung des Privatrcchts maßgebend sein müssen, sind also die Abkehr vom Individua- lismus zum deutschen Gemeinschnftsgedanken und die Anpassung der Ncchtsgebote an die richtige Bewertung der Lcbensgütcr. Voraus setzung für eine Wiedergeburt unseres Rechts ist. daß man die Klammern löst, mit denen Las Bürgerliche Gesetzbuch die in ihm behan delten ungleichen Rechtsgebicte umspannt. Worauf man - bei der Neuordnung untere keinen Umständen verzichten därf, ist die Durchdringung und Erkenntnis des gesamten Rechtsstoffes. Eine verantwortungsbewußte ' Gesetzesreform kann der wissenschaftlichen Grundlage nicht entbehren. Nichts wäre ver hängnisvoller als der Glaube, daß gutrr Wille das Können ersetzen kann. Zu einer guten Gesetzgebung gehörst nicht nur ein große, Der 4. Mrestaa der natlonalWaWWen Revolution: Der Myrer spriGt am Sonnabend vor dem sreiGStag Aufruf des Reichsministers Dr. Goebbels — Das Tagesprogramm für den 30. Januar Das Programm des Festtages Gemeinschaftsempfana Aufruf von Dr. Goebbels an bas deutsche Volk. Der Reichsminister für Bolksaufklürung und Propaganda Dr. Goebbels hat folgenden Aufruf erlassen: An das deutsche Volk! Am 3v. Januar mittags um 13 Uhr spricht der Führer zum Deutschen Reichstag. Sein Wort ist daS der deutschen Nation. Alle» Deutschen wird Gelegenheit gegeben werden, am Lautsprecher diese Rede zu hören. In sämtlichen Betrieben, Geschäften und Dienst, stellen werden die Werktätigen geschlossen au, Lautsprecher versammelt sein, und in allen deutschen Häusern wird man am Rundfunk empfänger den Worten des Führers lauschen. Die zuständigen Stellen haben die vorbereiten den Maßnahmen für den Volksempfang ein- geleitet. männlicher, edler Sinn, eine unbedingt« Festigkeit, sondern eine unendliche Umsicht und Mannigfaltigkeit der Kenntnisse. Gesundung imd Volksnahe unseres Rechts sind nur zu erzielen, wenn man auch äußer lich die Ebeucnnnterschiedc deS Lebens in Er scheinung treten läßt. Zn diesem Zweck sind, abgesehen von dem sozialen Arbcitsrecht, das sich bereits vom Bürgerlichen Gesetzbuch gelöst hat und eigene Wege geht, drei Gruppen von Rechtsnormen anszusondcrn: Das Recht der Personen, das Recht der Gemeinschaften und das Grundstücks- oder Bodenrecht. Im Personcnrecht wären vor allem die Persönlichkcitsrechte zu behandeln, also auch der Schutz der Ehre und der Freiheit, die Bedeutung des Ehrverlustes für Lie Fähig keit, Träger von Rechten zu sein, das Recht der geistigen Schöpfung. Hierher gehört auch Las Eherecht, das gesamte Familienrecht und als Recht Ler Geschlechterfolge das Erbrecht. Im Recht der Gemeinschaften, für das der Gedanke der Treue leitend sein muß, wären die Vereine und Körperschaften zu behandeln. Dabei wäre aber auch auf Lie Gliederung in Stände und Wirtschaftsverbände Rücksicht zu nehmen. Das Grundstücksrecht müßte, losgelöst vom Recht der sog. beweglichen Sachen, nicht nur Leu Erwerb vyn Grundeigentum, sondern auch den Inhalt dieses Eigentums bestimmen, Laueben die Nachbar- und Nutzungsrechte und das Grundpfandrccht behandeln. Hier fände auch seinen richtigen Platz das Recht der Wohnstätte und Gewcrbestättc sowie das Grundstückspachtrccht. Scheidet man diese drei großen Nechtsgebieie aus, so bleiben von den gegenwärtig im Bür gerlichen Gesetzbuch behandelten und den da zugehörigen Gebieten noch die Rechtsrogeln übrig, Lie man bester statt bürgerliches Recht weniger mißverständlich und volksnäher alü Regeln über den Rechtsverkehr des täglichen Lebens bezeichnen kann. Hierher gehören z. B. Lie Generalklausel über Treu und Glauben und Achtung der Verkehrssitte und die Grund sätze über den Wettbewerb, Vorschriften über Arbeit und Lohn, das Recht der Gütererzeu- gung und der Güterverteilung und schließlich Lie Bestimmungen über Geld und Geldleihe. Die Erneuerungsarbeitcn müssen nun je nach der Dringlichkeit ans Len verschiedenste» Gebieten gleichzeitig in Angriff genommen und, sobald es möglich ist, in Einzelgesctzcn, alfo nicht als Aendcrung des Bürgerlichen Gesetzbuches, abgeschlossen werden. Vorbehal- > wn bleibt dann, sobald das Programm eines Teilen erfüllt ist, die zu ihm gehörenden Ein zelgesetze zu einer einheitlichen Gesetzcsgruppe in fortlaufender Zählung zu vereinigen. Manche der neuen nationalsozialistischen Ge- setze führen ein so starkes Eigenleben, daß sie jedoch als solch- erhalten bleiben müssen so S- B. das Erlchofgesetz, das Patentgesetz. ' Der Reichsminister für BolkSaufklärung und Propaganda gibt nachfolgendes Pro gramm für den 8». Januar 1937 bekannt, daS in Gemeinschaft mit allen beteiligten Stellen festgclcgt wurde. 8.00 Uhr: Wecken durch Musik- und Spiel mannszüge der Bewegung im ganzen Reich. s.oa Uhr: Der Reichsminister für Bolksauf- klärung und Propaganda Dr. Goebbels spricht in der Turnhalle der 1. und 29. Volks schule in Bln.-Neukülln zur deutschen Schul- fugend. In allen Schulen des Reiches finden gleichzeitig Schulfeiern statt, in deren Mittel punkt die Ucbertragung der Neuköllner Feier steht. Der Schulunterricht fällt danach ans. lo.vü Uhr: Vorbeimarsch der Leibstandarte Adolf Hitler vor dem Führer an der Reichskanzlei in der Wilhelmstratze. Mrerrede im Reichstag 13.99 Uhr: Sitzung des Deutschen Reichs tags. Abgabe einer Regierungserklä rung durch Sen Führer und Reichskanzler. 17.00 Uhr: Zusammentritt des Neichska- b i n e t t s. 29.90 Uhr: Der Gau Berlin der NSDAP, bringt dem Führer zur Erinnerung an die Die deutsche Antwort Der Wortlaut der deutschen Note an Eng land hat folgenden Inhalt: 1. Die Deutsche Negierung hat mit Genug tuung davon Kenntnis genommen, daß nach Ansicht Ler König!. Britische» Negierung die hauptbeteiligten Mächte nunmehr über die Notwendigkeit sofortiger Maßnahmen zur Ner-inderung des Zustroms von Freiwilligen nach Spanien einig sind und daß ferner auch grundsätzliches Einverständnis darüber be steht, daß diese Maßnahmen von alle» betei ligten Regierungen gleichzeitig getroffen wer ben, baß daS Gcsamtproblcm der indirekte» Formen der Einmischung in Spanien eine aktive Behandlung erfährt und ein wirksames Kontrollshstcm eingeführt wird. Damit wür ben die Voraussetzungen erfüllt sein, von denen die Deutsche Regierung in der Note vom 7. Januar ihre Bereitwilligkeit zur An ordnung der von ihr zu treffenden Maßnah men abhängig gemacht hat. Unter diesen Umständen hat die Deutsche Negierung bereits ein Gesetz vorbereitet, daS die Einreise von deutschen Staatsangehörigen nach Spanien zur Teilnahme am Bürgerkrieg sowie die Anwerbung von Personen zu die sem Zweck unter Strafandrohung verbieten und ferner die notwendigen Verwaltungs- Maßnahmen in Aussicht nehmen würde, um die Ausreise und Durchreise aller Personen zu verhindern, die sich zur Teilnahme am Bürgerkrieg nach Spanien begeben wollen. Es wird sich empfehlen daß der Londoner NichtcinmischungSauöschnß sofort die llcber- rinstirnmung aller beteiligten Negierungen über den wesentlichen Inhalt der von ihnen zu treffenden Maßnahme», über den Zeit- punkt ihrer Inkraftsetzung sowie endlich über die Grundlinien deS einzuführcndcn Kontroll- shstems feststellt. Sobald diese Feststellung er folgt ist, wirb hie Deutsche Regierung unver- Huldigung am 89. Januar 1933 einen Fackel, z u g. Gleichzeitig werden im Reich von den Ortsgruppen der Partei Kamerabschasts- abende durchgrfiihrt. * Für den 30. Januar werden auf der An» fahrtsstraße des Führers von der Reichskanz lei zur Krolloper Lautsprecher aufgestellt wer den, über welche die Rede des Führers über tragen werden wird. Die Rebe des Reichskanzlers und Führers am 39. Januar wird vom deutschen Rundfunk am Sonntag, dem 81., 11 Uhr, über alle Sen der mit Ausnahme des Deutschlandsenders wiederholt werben. Der große Fackelzug des Gaues Berlin der NSDAP-, der am SS. Januar zur Erinne rung an die Huldigung am 30. Januar 1S3S durchgeführt wird, nimmt seinen Weg von der Charlottenburger Chaussee durch da- Brandenburger Tor und die Wilhelmstraße zur Reichskanzlei. Flaggen heraus! Der Reichsminister für BolkSaufklärung und Propaganda gibt bekannt: Aus Anlaß des vierjährigen Bestehens de- nationalsozialistischen Reiches werden alle Deutschen aufgefordert, am 89. Januar ihre i Häuser und Wohnungen zu beflaggen. züglich das Erforderliche wegen der Von Ihr zu treffenden Maßnahmen veranlassen. 3. Was die Durchführung der Kontrolle an- langt, so liegen der Deutschen Regierung, und zwar zum Teil erst seit wenigen Tagen, eine Reihe von Entwürfen deö Londoner Ausschusses vor, deren Prüfung sie möglichst beschleunigen wird. Sie behält sich vor, durch ihren Vertreter dem Londoner Ausschuß das Ergebnis dieser Prüfung so bald als möglich mitzutcilen und dabei gegebenenfalls auch er- gänzende Vorschläge zu mache». 4. Die Kgl. Britische Regierung hat sich bis her leider noch nicht zu dem in der Note vom 7. Januar gemachten Vorschlag der Deutschen Regierung geäußert, alle nichtspanischen Teil nehmer an den Kämpfen in Spanien ein- sck ßlich der politischen Agitatoren und Propagandisten aus Spanien zu entfernen, um so den Zustand vom August vorigen Jahres wieberherzustellen. Die Deutsche Re gierung legt auf diese Vorschläge nach wie vor besonderen Wert. Sie hat die ernste Be fürchtung, daß cs nach der ganzen bereits in der Note vom 7. Januar geschilderten Ent wicklung der Dinge zu einer einseitigen, dem Sinn der Nichtcinmischungspolitik zuwider- laufenden Begünstigung der der nationalen spanischen Negierung im Kampfe gegenüber- stehende» Elemente führen wird, wenn die Mächte den Zustrom bau Freiwilligen nur für die Zukunft verhindern, sich aber damit abfindcn, die bereits in Spanien befindlichen landfremden Teilnehmer am Bürgerkrieg dort zn belassen. ES erscheint der Deutschen Regierung als bas Gebot der Stunde, daß alle beteiligten Mächte jetzt endlich Ernst damit machen, jede Möglichkeit einer Einmischung in Spanien zu unterbinden. Wenn sic dazu entschlossen sind, werben sie auch Mittel und Wege finden nm den erwähnten Vorschlag der Deutschen Re gierung zu Verwirklichey. DeutjWSand fordert vefMeuntgte Veyandtung derKreiwiMsenfrage Der Wortlaut der deutschen Antwort an England Auch die italienische Antwort überreicht