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Dieses Nr. 95 neue eine Das heiße Auss chem Erre lrage im Z leibst noch Krie „Kri Grur Berst reg' giere, vrdni vor E t i mit ii und s Dutze Wunj wiß r sich, lürstli ander krater und - Dazu Und Besti diese- — o Zeit Kami Gegn stärks es vl zu S zuerst der st a n erhai Ausg aber fliegen vie Einfuhrwaren um WS,2 H aus das 1525m u- Lionenfache, die Inlandswaren um 247,3 auf das 1006- millionensache rmd ferner die Lebensmittel (im Grotz- handel) um 351,6 auf das 838millionenfache und die Industriestoffe um 192,7 H aus das 1570millionenfache des Friedensstandes. sondern mußte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Wochen Ge- fängnis erkennen. — Der Arbeiter W. in Wg. und der Maurer K. in Dr. sind angeklagt, aus dem Walde des Gutsbesitzers Uhlemann in Weistropp mehrere Stöcke ohne Berechtigung ausgerodet zu haben. Der Gang der Verhandlung ergab aber, daß beide im guten Glauben gehandelt hatten und es mußte dementsprechend Freispruch erfolgen. — Der vorbestrafte Berg arbeiter F. in Oe. war beim Abtransport von 2 Zentner, dem Gutsbesitzer Zill in Burkhardswalde gestohlenen Weizen mit anderen Genossen tätig gewesen. Das Schöffengericht vermochte nur Hehlerei sestzustelken und erkannte auf 10 Millionen Mark Geldstrafe. diges Zahlungsmittel fordern. Denn was nützen uns Minister, die uns hungern lassen und dann, wenn sich hungernde Masse empört, mit Kugeln darunter schießen? ist keine Kunst, dann kann auch ich Minister sein." (Weitere Zuschriften folgen!) unlei den geno lierei Rinx es f die, Aegi diese dene " Dazwischen ermitteln wir 1429 Casper v. Taubenheim als auf Weistropp gesessen. Sonst ist noch zu bemerken, daß im Jahre 1476 Zinsen in Weistropp an einen Dresdner Altar abgetreten wurden. " 1445 beträgt die Zahl ihrer Unterlassen 14. " Im Lehnbriefe der Schönberge vom Jahre 1520 fehlt es; derjenige von 1501 steht uns leider nicht mehr zur Verfügung. 94 <rsch«>r «xf bei unsere sonstia-i innehaben, suchen wir in Kleinopitz. Dann aber müssen wir es ins Amt Dresden ziehen, und das würde auch mit dem 1347 ausgestellten Lehnbriefe für sie zu- fammenstimmen. Dagegen können wfr die Hebungen der Brüder v. Tharandt, Friedrich und Hermann, in Großopitz annchmen. Es bleiben noch die weltlichen Lehen übrig; sie verteilen sich auf die Aemter Dresden und Meißen. Wir beginnen mit dem markgräflichen Teile von Constappel, dem links des Saubachs. Er zahlte 1378 im Amte Meißen an Geschoß 12 Gr. (ohne Getreide), während der bischöfliche im Amte Dresden 220- Gr. (ebenfalls ohne Getreide) entrichtete. Er ist auch 1334 im Bederegister gemeint; damals lag ein Gut (o/s Mark — 70- solidi) wüste. 1349 faßen hier die Quas auf dem Vor werke und waren Kirchenpatrone, besaßen auch das Lehnrecht über 2 Gärten. Neben ihnen wird Hans v. Ibanitz, langjähriger Vogt des Burggrafen von Meißen (1346—81), als begütert mit 3 Husen, 1 Mark und den Fischereigerechtfamen an geführt. Im Jahre 1396 tritt dann die Familie ihren 200jährigen Besitzstand an. In Wildberg sitzen 1349 die Kundigen auf dem Herrenhose; 1445 dagegen finden wir Bernhard v. Miltitz als Gutsherrn. Bis 1288 waren, wie wir bereits sahen, die Herren von Schönburg Besitzer des Weistropper Vorderdorses gewesen. Im Hlnterdorse, das dem Rittergut fronen mußte, teilten 1271 die Brüder v. Mölbis (Melbus), der eine Propst von Bautzen nnd der Ritter Ekkehard, und zwar auf Todteikung. Auf dem Landdinge zu Lommatzsch verzichtete jeder auf seine An- - spräche am Teile des andern vor Markgraf Heinrich; sie hatten beide den Dorfteil k^von ihrer verstorbenen Mutter Beatrix — was mag sie für eine Geborene gewesen sein? — geerbt. Im Jahre 1337 verpfändete der Markgraf das Gericht, die Bede und alle feine andern Rechte in Weistropp an die Gebrüder von Maltitz auf Rosien. Diese Familie muh im Hinterdorf anfässitz gewesen fein, da Hermann von Maltitz und seine fünf Söhne an das Meißner Domkapitel daselbst Zinsen im Betrage von 1 Talent überließ. Im Jahre 1396 begegnet uns an ihrer Statt Hans Karaß, und 1480 erscheint das Geschlecht der Rolschütze, das 1543 in seinen Händen die gesamte Dorfschaft vereinigte". Kleinschönberg oder Schönberg an der Elbe, das an Weistropp angrenzt, kann vielleicht feinen Namen dem Hause Schön burg, das sich ja auch im 12. und 13. Jahrhundert Schönberg schrieb, verdanken. Vom 14. Jahrhundert aber treten hier die v. Schönberg auf. Sie tragen hier 1349 vom Markgrafen 6 Mark Silber zu Lehen. 1378 ist von keiner landesherrlichen Bede die Rede; der Ort war vielleicht davon befreit. In den Lehnbriefen der Schönberge aus den Jahren 1454 und 1465 haben die beiden Linien derselben, die Sachsenburger und die Rotschönberger, Besitzrechte. Jene empfängt einen Zins von Hühnern (54 Stück) und Eiern (5 Schock), diese nennt das übrige^ ihr eigen und vereint 1473 beides infolge Kaufes von der andern Linie. Im 16. Jahr hundert" ging es an die Toubenheime, 1528 an die Ziegler, die es zunächst mit ihrem Rittergut Klipphausen vereinigten. Das benachbarte Sachsdorf haben 1349 zu gleichen Hälften Andreas von Magdeburg und die Gebrüder Büling bis auf einen kleinen Rest, der dem Heinz Karaß zustand; ein späterer Nachtrag zeigt uns den ersteren im Besitz des ganzen Dorfes: er Hat vermutlich die beiden andern " 6:3:2 Männer - 50-: 30,: 1 Hufen! " Es wirb eine markgräfliche und eine burggräfliche Lehnshälfte gegeben Hadem Denn Schönberg an der Elbe, das 1445 14 Männer zählte, entrichtet 1349 6 Mart, Parsdorf hingegen nur 3 Mark. 4- Produttenmarkt. Berlin, 18. Oktober. AMtucy Mige- setzte Preise an der Produktenbörse pro 50 Kilogramm ab Station (Preise in Millionen Mark): Weizen märkischer 13 000 bis 13 500. Erregt. Roggen märkischer 12 MO—1250V. Erregt. Gerste, Sommergerste, 11500-12 000. Erregt. Hafer märkifcher 9500—10500. Erregt. Weizenmehl pro 1«) Kilogramm frei Berlin brutto inkl. Sack (feinste Marken über Notiz) 40 000 bis 44 000. Erregt. Roggenmehl Pko 100 Kilogramm frei Berlin brutto inkl. Sack 37009-41 000. Erregt. Weizenkleie frei Berlin 5000—5500. Steigend. Roggenkleie frei Berlin 5000—5500. Steigend. Raps 16 000—17 OM. Steigend. Viktoriaerbsen 23 MV—26 OM, kleine Speiseerbsen 18000—21 OM, Rapskuchen 85VV-9M0. Ra uh futter. Bericht der Preisnotierungskommissttm für Nauhfutter (nichtamtlich). Großhandelspreise Pro 50 Kilo gramm ab märkischer Station für den Berliner Markt (in Mil lionen Mark): drahtgepr. Roggen- nnd Weizenstroh 550-600, desgl. Halerstroh 450—470, desgl. Gerstenstroh 430—450, Rog- genlanqstroh 290 -300, bindfadengepr. Roggen- und Weizeu- stroh 270—290, Häcksel 1450—1650, handelsübl. Heu 350—400, gutes Heu 400—450. 4- Berliner Schlachtviehmarlt vom 18. Oktober. Austrieb: SM Rinder, 268 Ochsen, 234 Bullen, 404 Kühe und Furien, 604 Kälber, 1642 Schafe, 1432 Schweine, 39 Ziegen. Preise (in Millionen Mark): Ochsen: a) 370—380, b) 340—350, e) 3M bis 320, ck) 250—280. Brillen: a) 370—380, b) 340—350, e) 3M bis 320. Kühe und Färsen: a) 360—380, b) 360—380, e) 300 bis 340, (ii 260-280, v) 220-250: Fresser 290-320. Kalber: rä —, b) 700—750, e) 600—650, ä) 450—550, e) 350—400. Schafe: a) 350—450, d) 250—3M, o) bis 200. Schweine: a) —, b) 450, o) 450, ä) 400, e) bis 400, k) bis 400. Ziegen: 200—250. Verlaus des Marktes: bei Rindern, Schafen und Schweinen glatt. Aus gesuchte Ware über Höchstnotiz. Ein Bahnbeamter schreibt: „Es ist wohl fast als Unfug zu bezeichnen, wenn jeder Geschäftsmann, Hand werker, Arzt usf. vom Landwirt als Gegenleistung Getreide ver langt. Andrerseits ist es, solange es kein wertbeständiges Zah lungsmittel gibt, verständlich. Was aber wird werden? Es werden sich eine Menge Leute Getreide zusammenhamstern, so viel, daß sie es für ihren eigenen Bedarf nicht brauchen. Sie werben sich Schweine usf. anschaffen und Brotgetreide, das die hungernde Menge so notwendig braucht, an das Vieh ver füttern. Oder wer das nicht tut, wird Getreide lange zurück halten und es so der Volksernährung entziehen. Oder aber: hintenrum entwickelt sich ein Getreidshandel, der das Brot getreide unverantwortlich verteuern wird. Und derjenige, der nichts zu handeln hat, wie ich als Beamter, kauft das teuere Brot, was ja den Getreidepreifen angemessen, die man dem Bauer gibt, nur halb so teuer sein dürste. Denn ein Zentner Weizen hat erst den halben Friedenspreis, während ich für ein Vier-Pfund-Brot 500 Millionen zahlen muß,, also fast über Friedenspreis. Ich als Beamter, den es bei solchen Zeiten „auch nicht gut geht", finde weiter keinen Ausweg, als daß diese Getreidehamsterei strengstens verboten wird. Die Geschäfts leute und alle anderen follen von der Regierung ein wertbestän teils im Sinne der angezogenen Notiz, teils dagegen sich äußern. Beide Auffassungen lassen sich hören. Wir bringen an dieser Stelle zunächst die beiden folgenden zum Abdruck: Ein Einsender berichtet: „Ich verkaufte an einen Landwirt der Nachbarschaft einen für .... Papier mark. Als ich mir den Betrag abholte, sagte der Landwirt: „Nun legen Sie aber das Geld nicht hin, daß es wertlos wird, sondern kaufen Sie sich Weizen dafür, oder Korn, damit Sie den Winter hindurch etwas im Hause haben. Ich selbst habe nichts mehr abzugeben, aber der Nachbar nebenan." Rothschönberg eine Reihe Weizengarben gestohlen zu haben. , Unter Berücksichtigung dec Vermögenslage des Angeklagten j- konnte das Schöffengericht aus eine Geldstrafe nicht zukommen, Flur Sem Serirvtslsal. Schöffengericht Wilsdruff am 18. Oktober 1928. Verhandlungsleiter: ..Herr Amtsgerichtsrat Dr. Schaller. Schöffen: die Herren Tis Hier Grille-Wilsdruff und Wirtschafts- besitzer Schubert-Tanneberg. Der Gutsbesitzer und Gemeinde vorstand B. in H. hatte von der Eisenbahnbetriebsdirektion Dresden einen Strasbesehl über 160000 -F erhalten, weil er in der Ortsflur Helbigsdorf den Bahnkörper betreten hatte. Das Schöffengericht fällte ein freifprechendes Urteil, da der An geklagte in Ausübung seines Amtes als Gemeindevorstand und als Iagdpächter der staatlich verordneten Vernichtung der außerordentlich schädlichen Bisamratten nachgehen wollte und zu diesem Zwecke die Bahnstrecke betreten mußte. — Der Wirk- jchaftsbesitzer N. in Gr. ist angezeigt, von der Rittergutsslur kingeisnüt. Für diese Rubrik übernehmen wir nur die preßgesetzliche Veranrwortung. „Getreidehamsterei"? Zu der im „W. Tgbl." vom 16./17. Oktober erschienenen Notiz sind uns mehrere Zuschriften auf den Tifch geflattert, die Kirchemmchrichten. — 21 Sonntag »Tr Predigttext: Apvstelgefch. 24, 10—16. Wilsdruff: Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst. 0-11 Uhl Kindergottesdienst. Nachm. 2 Uhr Taufgottesdienst. Abends 6 Uhr Iungmännerverein. — Mittwoch, den 24. Okt.: Abends 6 Uhr Iungmännerverein. — Donnerstag, den 25. Okt.: Abends 0-8 Uhr Bibelstunde. Kesselsdors: Vorm. 0-9 Uhr Beichte (Pf. Zachariass 9 Uhr Predigtgottesdienst (Pf. Heber). Sora: Vorm. 0-9 Uhr Hauptgottesdienst, Kindergottes dienst Klasse 2. st-2 Uhr Christenlehre. Rvhrsdvrs: Vorm. 0-9 Uhr Predigtgottesdienst. Abends 0-8 Uhr Familienabend im Gasthof Erbgericht anläßlich del Jahresfeier des Iungfrauenvereins. Limbach: Vorm. 0-9 Uhr Predigtgottesdienst, darnach Christenlehre mit der konf. Jugend. Blankenstein: Vorm. 0-9 Uhr Predigtgottesdienst. Dorsteile an sich gebracht. So ist das geblieben; denn ein Jahrhundert später ist Sachsdorf ein einheitlicher Besitz: 1445 gehorsamen dem Heinze (v.) Tharandt 23 Männer im Orte. Im 16. Jahrhundert sind seine Nachfolger die Ziegler auf Klipphausen geworden. Wie diese den kleinen, sehr bescheidenen Anteil von Hühn- dorf an sich gebracht hat, bleibt dunkel. Ueber die weltlichen Anteile von Nieder- Hermsdorf stellen wir folgendes fest: 1. Andreas v. Magdeburg verfügt 1349 über eine Einnahme von 4 Talenten, an denen 4 solidi fehlen, d. h. von 76 folidi, besitzt also nach einem anderen späteren Einträge das halbe Dors. Hiervon veräußerte sein Sohn Hans 1381 an einen Dresdner Altar (s. o.) gewisse Zinsen. Dieser Anteil dürfte sich mit dem vom Jahre 1445 decken, den ein Dresdner Bürger namens Hans Kötteritz inne hat, und der 6 Männer umfaßte. 2. Ein weiterer Anteil (3 Männer) gehört 1445 dem Hans v. Reinsperg. 3. Ein dritter Anteil (2 Männer) erscheint seit dem Jahre 1465 in den Schönbergischen Lehnbriefen. Bekanntlich konnten wir einen Kleinopitzer (50-), einen Klingenberger (30«) und einen Wilsdruffer Ritter- guisanteil (1 Hufe) feststellen; sie entsprechen den obengenannten Stücken". fehlt uns noch der Schönberger Anteil an Braunsdorf; feit 1465 tritt er ständig in den Lehnbriefen auf. Wir gehen zu den Orten über, die mit wenigen Ausnahmen burggräflich meiß nische Lehen sind. Hier beginnen wir mit Porsdorf. Das ist ein Dorf der Schön- Perge. Sie haben 1349 im Orte 3 Mark Einkünfte als Lehn vom Markgrafen. Im Jahre 1435 tritt ein Teil desselben (was sie zu Borstorfs haben) als burg- jgräflich auf. 1445 wird uns die Zahl der Untertanen auf 13 angegeben"'. In den Lehnbriesen der Schönberge finden wir das Dorf 1449, 1454, 1465 und weiterhin, und zwar haben die Sachsenburger eine Abgabe von je 13 Scheffel Korn und Hafer (von jedem Mann also je einen) für sich, die Rotschönbcrger das übrige, bis sie auch die Getreideabgabe erwerben. Es verhält sich ähnlich damit wie mit Klein- fchönberg (s. v.). Porsdorf haben wir übrigens im Amte Dresden zu suchen. Denn es fehlt im Meißner Weithessenbezirke. Höchstens könnte man eine frühere Be ziehung zum Amte Tharandt vermuten. Der viel größere Nachbarort Grumbach, dessen Klosteranteil wir schon berücksichtigt haben, lag zum Teil im Amte Meißen, zum Teil im Amte Dresden. Hier schied der Bach und wies die Gegend auf dessen Linken ins Daleminzierland, auf dessen Rechten in den Gau Nisan. Letzteres läßt sich urkundlich von den 5 Lehnshusen des Boriwo v. Tharandt beweisen; sie lagen mithin am rechten Ufer und waren markgräflich. Gegenüber auf der Linken treffen wir auf das burggräfliche Grumbach; natürlich ging der Burggraf damit beim Markgrafen zu Lehen. Im Teile des letzteren treffen wir neben jenen Hufen des v. Tharandt 1308 auf die Brückenleute mit ihrem Zins von 1 Talent, die der Bürgermeister Dietrich Biener von Dresden fürs h. Kreuz zur Erhaltung der Eid' brücke 1308 geschenkt, und Markgraf Friedrich Clemme von Dresden (so nannte er sich damals) 1311 bestätigt hatte. Hier liegen auch die Lehen der drei Brüder und Vettern v. Schönberg sowie der drei Gebrüder v. Leuben, die das markgräfliche Lehnbuch vom Jahre 1349 anführt: diese empfangen 12 Scheffel halb Korn, Haid Hafer, nebst 1 Schock Geldes, jene 3 Mark, das ist ebensoviel wie in Porsdorf und halb soviel wie in Kleinschönberg. Der Burggraf trat 1303 bzw. 1308 und vom ccbLnsmittelmsrkt. * In der Berliner Zentralmartthalle wurden am 18. Oktober im Kleinhandel folgende Pfundpreise (in Millionen Mark) verlangt: Rindfleisch 1000—1800, Kalbfleisch 1000—2000, Hammelfleisch 1000—1800, Schweinefleisch 1350—1400, geräu cherter Jnlandsspeck 2000-2200, Hasen 480—600, Gänse 800 bis 1200, Enten 800—900, Huhn 600—700, Kabeljau 320, Schellfisch 400, Heringe 340, Bücklinge 600, Salzfettheringe 90—140, Äpfcl 100-450, Birnen 90-350, Kartoffeln 32—38, Weißkohl 64-70, Rotkohl 100, Spinat 70—80, Mohrrüben 60—90, Tomaten 120 bis 160, Zwiebeln 90, Erbsen 320—450, Weiße Bohnen 360—450, Butter 1800—1900, Margarine 800—1000, Schmalz 1200—1250, Harzer Käse 500—540, ein Ei 115—130, Kunsthonig 500, Malz kaffee 140—280, Zucker 366—386, Weizenmehl 240—350, Streich hölzer (die Schachtel) 30. E ausschi Frau Beanl, Beant ' ist ein hättnic Stand vom < wieder die Ai nehme rauhe, Männ Regel Zu dc ihre t „8 ü t ü kunst mögiu so etr feder was Dann es F> Baue Rußl, hat a oder, Wort Huhn Äusd § Sühne für einen nationalsozialistischen überfall. Im Juni dieses Jahres wurde in München Kommerzienrat Fränkel, der stellvertretende Vorsitzende der Münchener Handelskammer, von jungen Nationalsozialisten auf der Straße überfallen und mißhandelt. Wegen dieses Überfalls verurteilte das Münchener Amtsgericht jetzt fünf Beteiligte zu Gefängnisstrafen von einem Tage bis zu einem Monat. 8 Der Studienrat als Bücherdiev. Vor einer Berliner Strafkammer hat sich der Berliner Studienrat Dr. Dobe wegen zahlreicher Diebstähle an wertvollen Erstdrucken und alten Büchern zu verantworten. Dobe, der an einem Werl über alte Drucke arbeitete, hatte sich die Erlaubnis erwirkt, in der Staatsbibliothek und in der Bibliothek des Grauen Klosters zu Berlin wertvolle alte Werks zu benutzen. Er soll nun einen Teil dieser Werke, zusammen etwa 50, entwendet haben. Mehrere der Bücher wurden in neuen Einbänden bei ihm gesunden: ei behauptet jedoch, daß er sie von einem Buchhändler gekauft habe. 8 Eine zurückgenommene Entschuldigung. Seit längerer Zeit schwebt eine Beleidigungsklage, die Frau Geheimrat Rathenau, die Mutter des ermordeten Reichsministers, gegen den völkischen Schriftsteller Hauptmann a. D. Müller v. Hausen angestrengt hatte. In seiner Broschüre „Die Weisen von Zion" hatte Müller v Hausen bebauptct, daß die am Fries des Rathenauhauses angebrachten Köpfe abgeschnittene gekrönte Häupter darstellen. Daraufhin hatte Frau Rathenau wegen Beleidigung ihres ver storbenen Mannes gegen Müller v. Hausen Klage eingereicht. In dem letzten Termin batte v. Hausen sich wegen seiner Be hauptung schriftlich bei Fran Rathenau entschuldigt, und cs sollte daraufhin ein Vergleich abgeschlossen werden. Jetzt Hai Müller v. Hausen die Entschuldigung jedoch zurückgezogen, und so wird die Klage in den nächsten Tagen vor dem Schöffen gericht Berlin verhandelt Werden.