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UMM orben. dessen 2 dem wurde mq in Ver ¬ einen, . König ungen a ein i wer- hmen. , ihre ik un irden, Das u, ist: rment att- gani- Inter- Sewe- maler adrid r des hat ! c der inern nische ! ritten Pre- ; vor- agossa machst Wer- siegie- mmen Tele- Lr er- erung Maß- rstand iderk- s soll c 500 und naen. > Be- f Er ahnt, -saßt, kün- c am witer er zu der mrde ieder ll ge- Im -eiger ttbcn ) auf fin- ener Be- um- mit issen ein roß- i in enl" ge deihe icht- er- mde tech- ' teile sei- mit Keiz mpt „Ich ädi- rhn- die )irt- :sten die leib- und end- oar- dem § Das Vertrauen zur Reichswehr. Ein Befehl Dr. Geßlers. Der Neichswehrminister Dr. Geßler erließ einen Befehl an die Reichswehr, in dem es heißt: Häufig be haupten verfassungsfeindliche Organisa tionen, Verbindung mit der Reichswehr zu haben, in der durchsichtigen Absicht, dadurch verfassungstreue Kreise für ihre trüben Zwecke zu gewinnen. Im Interesse des Vaterlandes und der Truppe muß ich diesen Treibereien entgegenireten. Von mir sind derartige Verbindrmgen längst verboten. Wo Verbindungen der erwähnten Art in Einzelsällen wirklich einmal bestanden haben, sind sie gelöst. Verfeh lungen einzelner Persönlichkeiten, die sich gelegentlich da und dort mißbrauchen ließen und dafür hart bestraft wur den, vermögen daran nichts zu ändern. Ich bin überzeugt, daß auch in der kommenden schweren Zeit dieEhredes deutschenSoldatenblankbleibt. Mr sind des halb gew.iß, daß es gelingen wird, etwaige Versuche, unser Vaterland in neues Unglück zu stürzen — woher sie auch kommen mögen — im Keime zu ersticken. Höhere Eisenbahntarife. Ab 18. September. Amtlich wird belanntgegeben: Im Hinblick auf die weitere fortschreitende Geldentwertung, die sich insbeson dere in der stacken Steigerung der Kohlen- und Material- Preise und in der Erhöhung aller sonstigen der Reichsbahn zufallenden Ausgaben ausdrückt, ist eine Heraufsetzung der Eisenbahntarife nicht zu umgehen. Vom 18. September ab beträgt die Schlüsselzahl für die Darifrechnung im Eisenbahnpersonenverkehr 9 Millionen gegenüber 1,5 Mil lionen bisher, im Eisenbahngüterverkehr 18 Millionen gegenüber 4,5 Millionen bisher. Hierbei ist zu beachten, daß die Güterfvachten nach den neuen Grundtarifen be rechnet werden, die in Übereinstimmung mit dem bereits bekanntgegebenen Gutachten des Reichseisenbahnrates im Hinblick auf die Weltteuerung eine Erhöhung um 100 A erfahren haben. Die Grundzahlen im Personenverkehr bleiben dieselben. Oie künftigen Kohlenpreise. Jeden Freitag Preisfestsetzung. Die Gestaltung der Kohlenpreise hat eine grundlegende Änderung erfahren. Wie verlautet, wird eine neue Gold- p r eis festsetzung erfolgen. Es ist bestimmt worden, daß die Preise von beiden Seiten in Gold festgesetzt werden sollen. An jedem Freitag sollen mit Wirkung vom Montag die Preise in Papiermark beschlossen werden; sie sollen dann nach dem Durchschnittsturs des Dollars nach den drei letzten amtlichen Notierungen an der Berliner Börse umgerechnet wer den. Wenn die Kohle in Papier bezahlt wird, so wird die Papiermark am Tage nach dem Zahlungseingang in Gold gut geschrieben. Es erfolgt eine siebentägige Zahlungs frist. Nach den bisherigen Berechnungen dürste sich der Fett- förderkohlenpreis auf 620 Millionen pro Tonne gegen 168 Millionen bisher belaufen. Der Preis für westfälische Kohle wird wahrscheinlich den Weltmarktpreis nicht erreichen. Der sächsische Kohlenpreis wird den Weltmarktpreis über schreiten, der Preis der mitteldeutschen Kohle wird unter dem Weltmarktpreis bleiben. Oie neuesten Buch-ruckertöhne. 300 Millio neu je W o che. lA Der Deutsche Buchdruckerverein teilt mit: Nachum der am 12. September für das deutsche Buchdruckgewerbe gefällte Schiedsspruch für die Woche vom 8. bis 14. Sep tember in Höhe von 110 Millionen Mack vom Reichs- arbeitsministerium für verbindlich erklärt worden ist, einigte sich die Tarifkommissivn der deutschen Buchdrucker in später Nachtstunde für die Woche vom 15. bis 21. Sep tember auf einen Spitzenlohn von 300 Millionen Mack. Die Schlüsselzahl für das deutsche Buchdruckge werbe ist mit Wirkung ab 15. September auf 720000 festgesetzt worden. Als Schlüsselzahl für den Anzeigen preis in den deutschen Tageszeitungen für die Zeit vom Sonnabend, den 15. September, bis Freitag den 21. Sep tember, ist vom Verein Deutscher Zettunasverleger die Zahl 12 000 festgesetzt worden. Vermischtes. — Stiefelsohken als Anwaltshonorar. Vor einem Ber liner Schöffengericht klagte ein Schuhmacher gegen eine Schauspielerin wegen Beleidigung. Die Beklagte nahm in der Verhandlung die Beleidigung zurück und wurde zur Tragung der Kosten verurteilt. Als die Höhe der Kosten festgestellt werden sollte, erklärte der Anwalt des SchuhnlacMmeisters unter allgemeiner Heiterkeit, daß sein Mandant ihm zwei Paar Stiesel besohle: das sei das ver einbarte Honorar. Worauf die Schauspielerin sich bereit erklärte, die Anwaltssohlen zu bezahlen. Wenn nur alle Anwälte so gut beschlagen wären! Neueste Meldungen. Die Währungsreform Berlin, 15. September. Die Beratungen des Neichs- kabinetts über die Frage der Währungsreform, die in der letzten Woche fast täglich das Kabinett beschäftigt haben, werden fortgesetzt. Daß die Beschlüsse nicht so schnell ge faßt werden, wie man es anfangs in der Öffentlichkeit vielfach vermutet hat, liegt einmal daran, daß man in dieser äußerst komplizierten Frage nicht voreilig unaus gereifte Vorschläge verwirklichen will, sodann aber auch daran, daß an eine praktische Durchführung der Währungs reform nicht wird gedacht werden kann, bevor nicht sicht bar ist, unter welchen Umständen die Beilegung des Ruhr- konflikts erfolgt. Der Plan der Helsferichschen Roggen währung ist noch nicht aufgegeben, sondern wird als Zwischenlösung weiter im Auge behalten. Die Auszahlnug der Beamtengehälter. Berlin, 15. September. Dem vom Reichsfinanzmi- nister ausgearbeiteten Gesetzentwurf über die Abschaffung der vierteljährlichen Vorschußzahlungen der Boamtenge- hältcr hat der Reichsrat bereits zugestimmt und ebenso der Haushaltungsausschutz des Reichstages in seiner Mehrheit. Die Vorlage soll noch in diesem Monat Gesetzes kraft erlangen, da der Reichsfinanzminister beabsichtigt, bom 1. Oktober ab die Gehälter nur noch monatlich zur Vorauszahlung gelangen zu lassen.' Oie erhöhten Postgebühren. Ab 20. September. Die wesentlichsten Gebühren, die vom 20. SeptemV k - atz Im Post-, Postscheck-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr innerhalb Deutschlands gelten, sind folgende: Postkarten im Ortsverkehr , . , . . MOMM. , Fernverkehr .... .100000 , Briese im Ortsverkehr bis 20 Gramm . . . , 100 000 M. über 20 bis 100 Gramm . . 150 000 „ , 100 bis 250 „ . . 250 000 , „ 250 bis 500 , . . KOO 000 , Briefe Im Fernverkehr bis 20 Gramm . . « . 250 000 M. über 20 bis 100 Gramm . . 850 000 , , 100 bis 250 , . . 400 000 . , 250 bis 500 , .. 450 000 , Für nicht oder unzureichend freigemachte Postkacken und Briefe wird das Eineinhalbfache des Fehlbetrags, unter Auf rundung auf eine durch 1000 teilbare Marksumme nach erhoben. Drucksachen bis 25 Gramm . . , , 50000 M. über 25 bis 50 Gramm . . 100 000 , , 50 bis 100 , . . 150000 „ „ 100 bis 250 , . . 250 000 , , 250 bis 500 , .. 300 000 , . 500 Gr. bis 1 Kgr. . . 375000 , Geschästspapiere und Mischsendungen bis 250 Gramm . . . . 250000 M. über 250 bis 500 Gramm . , 300 000 , , 500 Gr. bis 1 Kgr. . . 875 000 , Warenproben bis 100 Gramm . . . . 150 000 M. über 100 bis 250 Gramm . . LOOM , , 250 bis 500 „ . . 300 000 , Nicht freigemachte Drucksachen, Geschästspapiere und Warenproben werden nicht befördert. Für unzureichend freige machte Sendungen dieser Arten wird das Eineinhalbfache des Fehlbetrages, unter Aufrundung auf eine durch 1000 teilbare Marksumme, nachcrhoben. Päckchen 1 Kilogramm 500 000 M. Pakete 1. Zone (Lis 75 Km.) M. 2. Zone (über 75—375 Km.) M. 3. Zone (über 375 Km.) M. b!S 3 Kilogramm 600 000 1200 000 1200 OM über 3 bis 5 Kgr. SOO OM 1800 000 1800 000 5 bis 6 1000 000 2000000 8000 000 6 bis 7 1100 000 2 200 000 3 300 OM 7 bis 8 1200 000 2400000 8 600 OM Jedes wettere Kilo- gramm bis 20 Kilo- gramm Höchstgewicht 200000 400000 600 000 Für Wertsendungen (Weckbriefe und Wertpakete) die Ge bühr für ein« gleichartige eingeschriebene Sendung (bei un versiegelten Wertpaketen wird die Einschreibgebühr aber nicht erhoben) und die Versicherungsgebühr; diese beträgt bei Wertbriefen und versiegelten Weckpaketen: für je 100 000 M. der Wertangabe oder einen Teil von 100 000 M. 2000 M., bei unversiegelten Wettpaketen (zugelassen bis 50 Millionen Mark): 1000 M. Postanweisungen bis 2000 0000 M 100 000M. über 2 000 000 biS 5000000 , ..... 150 000 , 5 000 000 bis 10 000 000 , ..... 200 000 , , 10 000 000 bis 30 000 000 250000 , , 80 000 000 bis 50 000 000 , ..... 300 000 , , 50 000 000 bis 100 000 000 400 000 , Weitere je 100 000 000 Mark 150 000 , (Mcistbetrag ist von 200 Millionen auf 500 Millionen Matt erhöht.) Die Einschreibegebühr ist auf 250 000 M., die Vorzeige- gebühr für Nachnahmen und Postaufträge auf 125 000 M. fest gesetzt. - Zählkarten biS 2 000 000 M. einschließlich 20 000 M über 2 000 000 biS 5 000 000M 30 000 , , 5 000 000 bis 10000 000 , 40 000 , , 10 000 000 bis 30 000 000 , . . , . . 50 000 , , 30000 000 bis 50 000 000 60 000 , , 50 000 000 bis 100 000 000 „ 80 000 , weiter bis 500 Millionen je 100 Millionen . . . 40 000 , über 500 Millionen (unbeschränkt) 300 000 , Für bargeldlos beglichene Zahlkarten die selbe Gebühr, höchstens jedoch 100 000 M. sür eine Zahlkarte, fiit Barauszahlungen mit Postscheck 2 vom Tausend des Scheckbs trages, Mindestgebühr 100 M. Meistbetrag eines Postjchecki 2 Milliarden Mark. Ferntelegramme ab 16. September Grundgebühr . . . . . . . 400 000 M. und außerdem für jedes Wort - . . . 200 000 , Ortstelegramme: Grundgebühr 200 000, und außerdem für jedes Wort . . . . 100 000 , Vorausbezahlung der Eilbestellung (Xk) .1500 000 , Stundung der Telegrammgebühren 2 v. H. des Rechnungsbetrages, außerdem sür jedes Telegramm 100 000 , Vom 1. Oktober an: abgekürzte Tel^gramman- schriften jährlich 60 Millionen Mark, regelmäßige besonder« Zustellung 6g Millionen Mack. Auslandsgebühren. Postkarten 450 000 M Ungarn und Tschechoslowakei 350 000 , Briefe bis 20 Gramm 750 000 , jede weiteren 20 Gramm (Meistgewicht 2 Kgr.) 375 000 , Ungarn und Tschechoslowakei bis 20 Gramm . 600 000 , jede »vetteren 20 Gramm 375 000 , Lruüsack-cn, Geschästspapiere, Warenproben sür je 50 Gramm 150 000 , Postanweisungen bis 75 Millionen Mack 750 000 M., Wer 75 Millionen Mark bi! 150 Millionen Mack 15000M M., jede wetteren 150 MNio neu Mack 750 000 M., jedoch nach England, den britischen Ke lonien und den britischen Postanstalten im Auslaird für jad weiteren 150 Millionen Mack 1500000 M. Aur Stadt und Land. PK »G« «chm« mir »««« Wilsdruff, am 17. September 1923. — Die Singvögel nehmen Abschied. In den letzten Tagen haben sie bereits häufige und täglich ausgedehntere Probeslüge veranstaltet. Namentlich die Schwalben, unsere liebsten Haus genossen, sah man in starken Scharen zur Vorbereitung für die große Reise „trainieren". Einige Tage wird dies noch andauern, und dann wird eines Morgens ein großer Teil der kleinen ge fiederten Sänger verschwunden sein. Und ein weiterer Teil wird ihnen innerhalb weniger Wochen folgen. Immer öder wird es dann in Flur und Feld. In frühen Morgenstunden weckt uns kein lustiges Gezwitscher mehr, das durchs geöffnete Schlaf- stubensenster sonst aus dem taufrischen Garten zu uns herein drang. Es wird Herbst, auch in dieser Hinsicht, und bald danach wird es Winter sein . . . — Die sächsischen Gemeindewahlen. In den sächsischen Ge meinden sind die Wahlen der Gemeindeverordneten im all gemeinen am 18. November d. I. nach den Vorschriften des Gesetzes in allgemeiner und geheimer Wahl nach den Grund sätzen der Verhältniswahl mit gebundenen Listen vorzunehmen. Die Stadträte und Gemeindeältesten sind am 18. November nicht neu zu wählen, sondern erst nach dem 1. April 1924. Die Bürgermeister und Gemeindevorstände bleiben auch nach dem 1. April 1924 im Amte, falls sie nicht freiwillig ausscheiden oder abberusen werden. Die bisherigen Stadtverordneten und Ge meindevertreter bleiben bis zum Zusammentritt der neugewählten Gemeindeverordneten, längstens aber bis zum 31. Dezember 1923 im Amte und werden dann durch jene ersetzt. — Die Linderung der Not der Erwerbslosen, der Sozial und Kleinrentner war Beratungsgegenstand einer von der Stadt verwaltung sür Freitag abend nach dem Stadwerordnetenjaale einberusenen Versammlung, der die Vertrauensmänner bzw. Vorsitzenden aller Erwerbsgruppen (Industrie, Handel und Ge werbe, Landwirtschaft, Handwerk, Beamten-, Angestellten- und Arbeiterschaft) beiwohnten. Herr Bürgermeister Dr. Kron feld als Leiter der Versammlung gab einleitend einen Bericht über die bereits getanen Schritte und ihre Erfolge (vgl. letzte Nummer unserer Zeitung) mit der Schlußfolgerung, daß es damit natürlich nicht genug sein könne, daß im Gegenteil die Zu sammenfassung aller noch sicheres Einkommen oder größeres Vermögen besitzenden Kreise nötig sei, um den Aermsten der Armen wenigstens das zum Leben unbedingt Nötige geben zu können. Von der immer größer werdenden Not der Sozial- und Kleinrentner, sowie der Erwerbslosen waren alle Anwesenden überzeugt und allseits war man auch der Ansicht, daß jeder moralisch gezwungen ist, nach Kräften zur Linderung der Not bei zutragen. Dem Wunsche nach Festlegung einer gewissen Norm wurde man insofern gerecht, als einstimmig beschlossen wurde, die Einwohner aufzusordern, sür dieses Hilsswerk sofort das Dreißig- fache des im Jahre 1922 versteuerten Einkommens an die hiesige Steuerkasse abzuführen, wer es irgend kann, in Naturalien. Es soll jedem unbenommen bleiben, an der Steuerkasse seine Bei- tragsunsähigkeit zu begründen, wie andererseits selbstverständlich von besonders Begüterten und Leichtve^dienern das hundert- und tausendfache des Bettages'gern angenommen wird. Wer seiner Verpflichtung in keiner Weise gerecht wird, soll öffentlich gebrand- markt werden. Damit hofft man vorderhand wenigstens dem Gespenst des Hungertodes ersolgreich entgegentreten zu können. Ueber das Ergebnis wird stadtseits in einer späteren Zusammen kunft berichtet, wo auch sich etwa nötig machende Schritte beraten und beschlossen werden sollen. — Das Langjamfahren innerhalb der Stadt ist nicht nur sür Autos und Fuhrwerke angebracht, sondern besonders auch sür Radfahrer, deren Rücksichtslosigkeit in letzter Zeit geradezu eine Gelahr für das Publikum bildet. Ein großer Teil fährt abends ohne Licht, was Wunder, daß Unfälle und Zujammen- stöße vonommen. Also nochmals: langsam fahren und mehr Rücksicht auf die Straßenpassanten! — Die neuen Milch- und Butterhöchstpreise in der Rege lung für den Meißner Bezirk sind im amtlichen Teile der heu tigen Nummer abgedruckt. — Gegen Einjchränkung und Stillegung von Betrieben. Das sächsische Arbeitsministerium, dem in den letzten Wochen zahlreiche Anzeigen über Betriebseinschräniungen und Still legungen zugegangen sind, hat eine Verordnung erlassen, in der u. a. bestimmt wird; Die Genehmigung zur Abkürzung der Sperrfrist oder zur sofortigen Betriebsstillegung kann künftig hin nur vom Arbeitsministerium selbst erteilt werden. Alle der artigen Maßnahmen sind auf das peinlichste zu überprüsen (bei unglaubwürdigen Angaben des Unternehmers über seine Be triebsverhältnisse Einsichtnahme der Geschäftsbücher und Ge- schäftskorrespondenzen). Bei den Erörterungen ist der Unter nehmer nachdrücklichst auf die in 8 4 der Stillegungsverordnung vorgesehene Beschlagnahme und Enteignung darauf hinzuweisen, daß das Arbeitsministerium gegebenenfalls rücksichtslosen Ge brauch von seinem Beschlagnahme- und Enteignungsrecht machen wird. An dem Sitze jeder Kreishauptmannschaft ist sofort vom Demobilmachungskvmmissar ein „Ausschuß für Stillegungs angelegenheiten" zu errichten, der sich aus dem Demobilmachungs kommissar oder seinem Stellvertreter und je drei Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammensetzt. Der Ausschuß hat u. a. die Aufgabe, auf Antrag des Arbeitsministeriums über Beschlagnahme und Enteignung die endgültigen Entschlie ßungen zu treffen. Unter den gewerblichen und Verkehrs- betrieben sind das Ziegelei- und Baugewerbe, sowie die Straßen bahnbetriebe einzugliedern. Das Arbeitsministerium weist weiter darauf hin, daß Kündigungen oder Entlassungen während der Sperrfrist nicht stattfinden dürfen. Die Ankündigung der Arbeits streckung hat durch Anschlag in den Betriebsabteilungen und so rechtzeitig zu ersolgen, daß die betreffenden Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, noch vor Eintritt der Arbeitsstreckung deren Notwendigkeit durch den Schlichtungsausschuß bzw. Demobil- machungskvmmissar nachprüfen zu lassen. Ferner sind die Unter nehmer verpflichtet, sich mit den Betriebsvertretungen längere Zeit vor einer geplanten Arbeitsstreckung oder Betriebsstillegung ins Benehmen zu setzen. Die Betriebsvertretung, sowie auch der Unternehmer haben alsdann sofort dem örtlichen Arbeitsnach weis darüber Mitteilung zu machen. — Verdoppelung des Steuerabzuges. Vom 16. September 1923 ab werden, wie aus Berlin gemeldet wird, die Ermäßigun gen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn wiederum erhöht und zwar auf das Doppelte der für die erste Septemberhälfte gelten den Sätze. Sie betragen von diesem Zeitpunkt ab a) für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau monatlich je 720 OM wöchentlich je 172 800 <F, b) für jedes auf dem Steuerbuch vermerkte minderjährige Kind monatlich 4 800 OM wöchentlich 1 132 000 -F, c) für Werbungskosten und sonstige Abzüge monatlich 6 000 000 wöchentlich 1 440 OM --/(. - — Der Umrechnungssatz für die Landabgabe. Der Reichs- Minister der Finanzen hat den Umrechnungssatz für die Land abgabe für die Zeit vom 16. bis 18. September einschließlich auf 13 900 OM festgesetzt. — Beiträge in Natura. Der Landeskulturrat hebt jetzt mit Genehmigung des Wirtschastsministeriums seinen neuerlichen Beitragsbedarf für den 1. September in Naturalien ein. Und zwar werden — durch Vermittlung der Gemeinden — auf je acht beitragspflichtige Grundsteuereinheiten 1 Kilogramm Roggen oder Hafer erhoben. Die Beitragspflichtigen in den höheren Lagen haben mit Rücksicht auf die spätere Ernte die Natural beiträge erst später abzuliefern. — Einschränkung im Personenverkehr. Einschränkungen im Personenverkehr der Reichsbahn sind bereits durchgeführt und weiter in Aussicht genommen. Nach der letzten Erhöhung der