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Reichenyall, wo sie mit ihrem sich von Droste nennenden Gatten, der eigentlich Wilhelm Knobloch heißt, zum Kur aufenthalt weilte, die junge, sehr hübsche und reiche Gattin eines bekannten Wiener Bankdirektors kennen und lockte sie nach Berlin, wo die beiden Frauen in einem Hotel zu sammen lebten. Die Wienerin ist erst jetzt, auf Drängen des Anwalts ihres Gatten, nach Wien zurückgekehrt. Der Abstecher nach Berlin kostete sie ungezählte Millionen. Die Berber ist vor einigen Monaten aus Deutschösterreich aus- aewiesen worden. » Das Gvidzotlaufgcld. Für die Zeit vom 15. bis 16. Sep tember einschließlich beträgt das Goldzollaufgeld 1389 999 900 Prozent. Vriefkssten. Rud. F. in W. Die rechts vom Gemeindeweg' Kesselsdorf— Unkersdorf, ungefähr 100 Meter von diesem entfernt stehende Säule, auf dem 317 Meter hohen Steinhübel ist eine Trian gulierungssäule. Triangulieren heißt ein Stück Erdoberfläche behufs trigonometrischer Vermessung in Dreiecke zerlegen. Du kennst doch gewiß das Triangel als Musikinstrument. Triangu lation bedeutet also Dreiecksaufnahme und ist der Inbegriff aller Arbeiten, welche zu einer wpogrgphischen Aufnahme eines Landes gehören, aber auch bei 'Gradmessungen ausgeführt werden und die Bestimmung der Lage von Punkten der Erd oberfläche bezwecken. Solche Säulen befinden sich auf hoch gelegenen Punkten mit gutem Ausblick, so z. B. auf der Baier höhe bei Lampersdorf, die eine vollständige Rundsicht bietet und die hier noch viel zu wenig bekannt ist. Abonnent F. St. Handelte es sich bei dem von Ihnen ge kauften Schrank um Heiratsgut der Frau, was diese mit in die Ehe brachte, dann war die Frau zwar Eigentümerin des Schrankes, dem Manne stand aber die Verwaltung und Nutz nießung daran zu. Bei dem Erwerb haben Sie das Eigentum an dem Schrank erworben, wenn Sie im guten Glauben waren, d. h. wenn Sie annehmen konnten, die Frau sei berechtigt, über den Schrank zu verfügen. Trifft dies nicht zu und Sie müssen den Schrank zurückgeben, können Sie Schadenersatz nicht fordern. Erbschaft. 1. Sie können nur die Summe von 10 000 zurückfordern. 2. Die Erben müssen die Kosten für den Mehr aufwand gemeinsam tragen. 3. Die Denkmünze kann nur nach dem Mctallbestand bewertet werden. I. G. in Grumbach. Der Vater hat vor der Ehe ein Haus gekauft. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgeg-angen. - Die Mutter ist vor 12 Jahren gestorben. Vater und Mutter hatten Gütergemeinschaft. Nach dem Tode der Mutter hat der Vater das Haus bezahlt. Kann der Vater schon heule das Haus ver kaufen, oder kann das Haus erst nach dem Tode des Vaters verkauft werden? — Antwort: Als alleiniger Eigentümer kann der Vater das Haus jetzt allein verkaufen, sofern es im Grundbuch aus seinen Namen eingetragen steht. Steht das ! Haus im Grundbuch auf den Namen der Mutter mit einge tragen, dann müssen die Kinder beim Verkauf mitwirken. H., Klipphausen. Nehmen Sie an dem verlausten Schwein eine gründliche Waschung mit Petroleum vor, nachdem Sie vorher die schlimmsten' Stellen mit einer harten, am besten einer Stahlbürste abgerieben haben. Verärgerter Iakob. Weshalb haben Sie sich denn über-' Haupt in diesen unsauberen Streit eingemischt? Wenn Ihnen „die Affäre jeden Sonntag bevorsteht", dann ziehen Sie nächstens die Lehre aus nachfolgendem Sprüchlein: Im Hahnserail war groß Geschreis Es wurde viel gesprochen, Die junge Henne hält' die Treu Dem alten Hahn gebrochen! „Nein, was zu toll, ist zu toll!" Ries laut der Schwestern eine lind pußt, daß jede Feder schwoll, Und schimpfte Stein und Beine. „Das ruchlose Geschöpf — die Schänd! Wir alle sind beleidigt! — Wo gäb's ne Henne wohl im Land, Die solche Sünd' verteidigt? Die alte Frömmigkeit stirbt aus! — Grau'nhaste Freveltaten! O Sittlichkeit im Hühnerhaus, Wo bist du hingeraten?" — Sie drangen auf die Aermste ein, Begannen zu oersäbeln Das hübsche Ding, fast kurz und klein Mit ihren scharfen Schnäbeln. Hoch flog der Schmutz aus dort und hier; Staub gab's auf allen Gassen, Kein gutes Federchen ward- ihr Am ganzen Leib gelassen. Der aste, lächerliche Hahn Stand still aus einem Beine, Und sah sich dumm die Sache an. Wie alles kam ins Reine. Kircheunachrichten. — 16 Sonntag» Tr. Predigttext: Apostelgesch. 16, 22—34. Wilsdruff. Kollekte für die eigene Kirche. Vorm. 0-9 Uhr Predigtgottesdienst. — 10 Uhr Kinder gottesdienst. — Nachm. 2 Uhr Taufgottesdienst. Kirchweihfest. Kolleste für' die eigene Kirche. Vorm. 9 Uhr Festgottesdienst. Kirchenmusik: Psalm: „Kommt, laßt uns beten und knieen vor dem Herrn", gemischter Chor von Moritz Hauptmann. — Nachm. 2 Uhr 'Taufgottesdienst. Mittwoch den 19. September, abends 6 Uhr Iungmänner- verein, 0-8 Uhr Hauptversammlung. Grumbach. Kollekte für die Innere Mission. Borm. 0-9 Uhr Erntedankfestgottesdienst mit Kirchenmusik. — 10 Uhr Kindergottesdienst. Donnerstag Posaunenstunde. Kesselsdorf. Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdiensl (Pf. Zacharias). — Nachm. 2 Uhr Taufen. Sora. Vorm. 0-9 Uhr Hauptgottesdienst. — 10 Uhr Kindergottes dienst, Klasse 1. — Nachm. 0-2 Uhr Christenlehre. Röhrrbors. Vorm. 0-9 Uhr Predigtgottesdienst. — 10 Uhr Kinder gottesdienst. Dienstag, abends 8 Uhr Iungfrauenverein. Mittwoch, abends 0-8 Uhr Iungmännerverein. Limbach. Vorm. 0-9 Uhr Predigtgottesdienst, danach Christenlehre mit der konf. Jugend. Blankenstein. Vorm. 0-9 Uhr Erntedankfestgottesdienst. Dresdner Schlachtviehmarkt vom 13 Sept Austrieb: I. Rinder: 1 Ochse, l Bulle, 29 Kalben und Kühe, 92 Kälber, 1 Schaf, 10 Schweine. Preise in Mark für VzkgfürLebend-u. (im Durchschn.) für Schlachtgewicht. Ochsen: l. vollstelschige, ausgemästetc höchsten Schlachtwertes bis zu 6 Jahren 6,5 bis 6,5 Mill, (ll818 !8t), 2. junge fleischige, nicht aus- gemästele, ältere ausgemästete 5,8 bis 5,8Mill. I 1153^40), 3. mäßig genährte junge, gut genährte ältere 5,2 bis 5,2 (11063830), 4. gering genährte jeden Alters 4,7 bis 4,7 (11750000). Bullen: l. vollfleischige, ausgewachsene höchsten Schlachtwertes 6.5 bis 6,5 (11206900), 2. vollfleischige jüngere 5,8 bis 5,8 (105454541 3. mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 5,2 bis 5,2 (10 Mill.). 4. gering genährte 4,7 dis 4,7 (10444444). Kalben' und Kühe: l. vollfleischige, ausgemästetc Kalben höchsten Schlacht« wertes 6,5 bis 6,5 (:I818181). 2., vollfleischige, aasgemästete Kühe höchsten Schlachkwertes bis zu 7 Jahren 5,8 bis 6,5 (11153840). 8. ältere ausgemästete Kühe und gut entwickelte jüngere Kühe und Kalben 5,2 dis 5,2 (11555555), 4. gut genährte Kühe und mäßig genährte Kalben 4,7 b. 4,7 (I175OO00P 5. mäßig und gering genährte Kühe und gering genährte Kalben — bis — — — — — Kälber: 1. Doppellender —- bis — — ( ), 2. beste Mast- und Saugkälber 6 bis 6 Mill (9677410), 3. mittlere Mast- und gute Saugkälber 5 bis 5 Mill. (8333333), 4. geringe Kälber 4 bis 4 Millionen. (7772727). Schafe: 1. Mastlämmer und jüngere Masthammel 3,24 bis 3,24 Mill. (6480000), 2. ältere Masthammel 2.54 bis 2,54 Mill. (5644444), 3. mäßig genährte Hammel u. Schafe (Merz- schafe) 1,74 bis 1,74'Mill. (4578947). Schweine. 1. vollfleischige der feineren Rassen und deren Kreuzungen im Alter bis l'/s Jach 7,5 bis 7,5 Mill. (9615385), 2. Fettschweine 8 bis 8 Mill (10 Mill.), 3. fleischige 7 bis 7 Rill. (9333333), 4. gering end wickelte b. ——.( ), 5. Sauen und Eber — bis - (—,— Mill.) Ausnahmepreisc, über Notiz. Die Preise sind Markt preise für nüchternes Gewicht der Tiere und schließen sämtlich' Spesen des Hanvels ab Stall, Frachteen Markt- und Verkaufs kosten, Umsatzsteuer sowie den natürlichen Gewichtsverlust ein, er heben sich allewesentlich über die staUpreise. Ueberstand: — Ochsen — Bullen. Tendenz des Marktes: — Zur Vermeidung von Strafverfolgungen wegen Preis wuchers beim Verkaufe von Schlachtvieh durch den Landwir wird ausdrücklich daraus hingewiesen, daß die oben angeführte! Schlachtviehpreise als Marktpreise anzusehen sind. Die Stall j und Marktpreise unterscheiden sich dadurch, daß in den Markt preisen -die notwendigen Spesen, wie Fracht, Standgeld, Futter Versicherungs- und Kommissionsgebühren, Umsatzsteuer, Ge( wichtsverluste, Händlergewinn usw. enthalten sind, nach bereis Abzug sich die vom Erzeuger zu fordernden Stallpreise ett geben. Die Stallpreise sind nach den neuen Richtlinien de> ! Landespreisprüfungsstelle für Rinder 20 ?L, für Kälber unf s Schafe 18?L und für Schweine 16?L niedriger als die obeis ' aufgeführten Marktpreise. Erst Bez auf unse sonst Die Verl, 82? 4 Milck kii« j Mess Stal Wirk ha« des 18. Jahrhunderts versetzt. Bis dahin hatten sie -sich, in einer gewissen Er starrung befindlich, mit einer bemerkenswerten Zähigkeit erhalten, -bis dann das 19. Jahrhundert je länger je mehr mit ihnen aufräumte und Neues ins Leben ries. Wir beginnen unseren Rundgang, wenn ich so sagen darf, vom äußersten Wösten her am Knie der Freiberger Mulde. Hier treffen wir aus das Amt Nossen, das hier für uns in Betracht kommt mit seinen beiden Städten Nossen und Siebenlchn, -mit den Dörfern Gruna und Niedereul-a rechts, Obergruna -und Breitenbach links des gedachten Flusses, sowie dem Rittergute Augustusberg, vor dem Käseberg (a. SP°. Hieran schließen sich im Erb- oder Kreis- Amte Meißen: 1. Bieber stein (a. S.), Rittergut, Dors (70- Hufen) mit der Buschmühle zu Obergruna, Burkersdorf (60, H.), Hohentanne (16-0« H.), dem Gotthelf-Friedrichs-Grunde, einigen auf Rittergutsfl-ur angesiedelten Gärtnern und Häuslern und — außerhalb unseres Bereiches — mit Rothenfurth (2'5'/- -H.) und einem Teile von Krummen Hennersdorf (150- HP 2. Reinsberg (a. S.), Ober- und Nieder-, Rittergut, Dors (130- H.) und Mühle, mit Wolfsgrün (zu Ober-Reinsberg gehörig: 11 Häuser), Dittmannsdorf, Ober- und Nieder-, (260- H.), einem Teile von Birkenhain (wie viel Hufen?)", Grumbach (nebst den Pfarrdotalen oder -frönern 130» H.) und Herzogswalde (140- HP dazu kommen noch außerhalb unseres Bereichs Ober ounnersdorf mit der Hofenmühle (12 HP Teile von. Wützhetzdorf und Hutha (Hütte). Hierauf erscheint das P r o k u r a 1 u r - Amt Meißen" mit Mohorn (62 Husen einschließlich der Semmelmühle und des „sSilber- oder Mittek-j Grundes"). - Nach Osten zu reiht sich das Amt Grillenburg (vordem Tharandt). Dazu gehören außer dem- Städtchen Tharandt: l. Fördergersdorf (5 Hüfner, 7 Halbhüsner. 14 Gärtner, 10 Häusler; 100- Husen); 2. die Zeidkergemeinde (4 Hüfner, 3 Halbhüfner, 4 Gärtner, 9 Häusler; 60- Hufen); 3. Hlntergersdorf (8 Hüfner, 14 Halbhüfner, 8 Gärtner, 22 Häusler; 18 Hufen); 4. Hartha (10 Gärtner, 4 Häusler; 20- Hufen); 5. Grohopitz (12 Hüfner, 6 Halbhüfner, 13 Häusler; 160- Hufen); 6. Herrndorf mit den neuen Gartner- und Häusler- wohnung-en im Grund und Erligt — der obere -Teil mit dem Freigut hieß Heßdorf, der mittlere Wüslhetzd-orf, der untere eigentlich Herrndorf — einschließlich der Mühle (5 Hüfner, 4 Halbhüfner, 14 Gärtner, 42 Häusler; 7 Hufen); 7. Spechts- Hausen: Forsthaus, Schenke und einige Häuser. Dazu tritt noch Rittergut Braunsdorf (A.) ohne Hufen und Dorfuntertanen, aber mit Häuslein, die auf dem Boden des Rittergutes selbst angesiedelt sind. Wir vermerken nun im Amte Dresden: Kleinopitz (a. S.), Rittergut, Dorf mit der Tännichtmühle (10« H.) und ein Teil von Niederhermsdorf (50- H.); " Die Rittergutsbesitzer zerfielen in zwei Klassen: die Amtsassen (A.), die unmittelbar unter der Verwaltung des betreffenden Amtes, -dem sie angehorten, standen, und die Schrift- lassen, die ihre Verordnungen und Befehle von der Hofkanzlei empfingen, also auf deren „Schrift" dienten. Je nachdem sie dieses Vorrecht vor oder nach der Wende des 16. Jahr hunderts empfangen hatten, unterschied man sie als „alte" (a. S.) oder „neue" (n. S.). " Sowohl das Prokuratur- wie auch das Sllftsamt Meißen (daneben gab es noch das alte Erb- und das Schulamt Meißen) waren Verwaltungskörper, deren in Streulage be findlichen Bezirke sich aus Besitzungen der Kirche, des Bischofs und der Domherren zu- jammenschten. " Unsere Unterlagen weisen hier eine Lücke auf; sie erwähnen diesen Oberreinsbergei Anteil Birkenhains nicht unter Reinsberg, wohl aber unter Wilsdruff. 82 Wurgwitz samt dem Hammer (1 Halb-Hüfner, 3 Gärtner, 2 Häusler) und ein (zweiter) Anteil an Niederhermsdorf (30« H.) gehören zu dem Rittergut Klingen berg; Gut Kohlsdvrf, der sogenannte Hammer (1 HP Wir führen weiter an: a) im Dresdner M a l e r n i - Hospitalamte: (ganz) Oberhermsdorf (7 H.), ein (dritter) Anteil an Niederhermsdorf (5 Nah rungen) und ein Anteil an Braunsdorf (wie groß?); b) im Dresdner Reli - gionsamt e": ein (vierter) Teil von Niederhermsdorf (10s H.); c) im P r o kuratur - Amte Meißen: Kesselsdorf (22 H.), der Rest (1 Gut von einer Hufe stand dem vorangehenden Amte zu; d) im Amte Dresden: Wilsdruff (a. S.), Rittergut, Städtchen (206 Häuser mit der Hofmühle, 260- H., 1100 Ein- wohner-o mit dem Vorwerk Lotzen (im 17. Jahrhundert auf Rittergutsboden ent standen: 16 Häuser), den Dörfern Saalhausen (5 H.) und Porsdorf (170- H.), sowie den Anteilen von Grumbach (es ist ein Viertel des Ortes: 12 HP', von Braunsdorf (20- HP-, von Niederhermsdorf (1 HP-, Herzogswalde (7 HP Birkenhain (9 HP' und Rührsdorf (2 Nahrungen); in den drei letzten Ortschaften übte übrigens das Erdamt Meißen das oberste Gericht aus; e) im Stifts- amte Meißen: Zöllmen (10 HP Dann taucht wieder das Prokuratur amt Meißen auf mit einem Anteil von Kaufbach (270- HP dessen Nest (3 Güter, 30- H.) dem Schulamte Meißen-" zustand, und Höhndorf (12 H.) im großen und ganzen, da ein kleiner Anteil Zubehör des Rittergutes Klipphausen (s. u.) ist. Im Amte Dresden haben wir dann 1. Steinbach (bei Unkersdorf), ein amtsäfsiges Dorf von 5-/« Husen-, das infolge Erbteilung 1691 vom Rittergute Wilsdruff an das Rittergut Malen gedieh, während ein anderer Teil mit dem Rittergut Scharfenberg (s. u.) verbunden war, und 2. Weihtropp (a. S.), Ritter gut, Dorf und Mühle (100s H.) mit der einen Hälfte von Helbigsdorf (80- HP dessen andere dem Rittergut Rotschönberg untertan war. Nunmehr begegnen uns wieder das Stifts- und das Prokuratur- amt Meißen, jenes mit Oberwartha (5 H. einschließlich der Lochmühle), dieses mit Niederwartha (3 H. Gruna mit eingerechnet). Hier ist die Stelle, wo bemerkt werden muß, daß sich die Obergerichtsbarkeit des Amtes Dresden über folgende, bereits genannte Ortschaften erstreckte: 1. Oberhermsdorf (Materni), 2. Niederhermsdorf (Materni, Religionsamt, Klein opitz, Klingenberg und Wilsdruff), 3. Braunsdorf (Materni, Wilsdruff), 4. Kes selsdorf (Religions-, Prokuraturamt), 5. Huhndorf, 6. Kaufbach mit dem Schul- amlsanteil, 7. Niederwartha diesseit (rechts) des Baches (5—7 Prokuraturamt; dieses übte das Obergericht in Niederwartha jenseit (links) des Baches aus), 8. Zöllmen (Stistsamt), 9. Wurgwitz (Klingenberg), 10. Saalhausen, 11. Pors dorf, 12. Grumbach diesseit (rechts) des Baches, -wo die Schenke sicht (10—12 Wilsdrusf). >» Dasselbe umfaßte Liegenschaften verschiedener Allarstiftungen. 1779: 217 Familien, 654 Menschen über 10 Jahre, 784 Kühe, 357 Schase; 1801: 164 Knaben, 152 Mädchen bis zum 14. Jahre, 335 männliche, 352 weibliche Einwohner vom 15. bis 60- Jahre, 50 männliche, 47 weibliche Einwohner über 60 Jahre, zusammen 549 männliche, 551 weibliche, Summa 1100 Einwohner. Es ist der zweite neben dem Reinsberger (s. o.). Es ist der zweite: Oberbraunsdorf. " Wir stellen -damit den fünften und letzten fest. Bei beiden Orten ist es der zweite. Dasselbe erstreckte sich auf die der dortigen Fürstenschule überwiesenen, früher geist lichen Güter. 83 «- Red' Erw «- die Org- * an: Goll -i- Perj * beru führ MV»« Me wie Ma imr wie wü dass - fäll drill So! Mo nich ern in mit dad Zus nur Ntss das das Hw hat dies Vor gin Nu