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Beilage zum Nr. 108. 82. Jahrgang. ilsdruffer Tageblatt. Sonnabend/Sonntag den 15/16. September 1923 Zerronnen! Abschied von der sterbenden Mark. Ja, was ist denn aus Dir geworden? Was hat man mit Dir denn gemacht? Sensation Du für Süden und Norden! 's ist zum Weinen — aber man lacht. Wie erschienst Du uns einst so „ertüchtigt" Und so voll und so ganz und so stark! Nun bist Du verkrümelt, verflüchtigt, Du kraftlose Mark ohne Mark. Wie konnte man auf Dich pochen, Mit Dir rechnen! — Doch heut'? Keine Spur! Die so f e st stand und ungebrochen, Ist jetzt dezimalbrüchig nur. Rull Komma ... Ach! so beginnt es, Und dann folgt Null, Rull, Null auf Null, Und unter den Händen zerrinnt es, Unser ganzes Haben in „Suk". Man nennt Dich — Du hast viele Nenner, Aber Zähler? Ich sag' nichts als: „Bah?" Denn man zählt aus Dich nicht mehr, und Kenner Behaupten, Du wärst nicht mehr da. Wie hast Du uns doch amüsieret Als Vexierbild: Wo ist die Mark? Und nun wirst Du kaum noch notieret, Und der Nest ist Schweiger: und Quark. Und doch hat die Welt in Ekstase Dich als Börsenspielball geschätzt, Bis der Ball ward zur Seifenblase — Und die Blase ist schließlich geplatzt. Kaum fragt man noch nach Deinem Kurse, Und dann fragt man nicht mehr: „Wie. steht. . ./ Nein, „wie fällt die Mark an der „Burse"?" Du stirbst an der „Paritä t". Du stirbst an dem Dolchstoß von Vornen, Kaum röchelst Du noch... 's ist erreicht! O Mark mit der Krone von Dornen, Sterbe wohl! — Dein Tod sei uns leicht! Mar Schwär politische Rundschau. Deutsches Reich. Keine Einberufung des Reichstages. Im Ältestenrat des Reichstages sprachen sich die meisten Parteien g egen eine sofortige Einberufung des Reichstages aus. nachdem die Negierung hatte wissen lassen, oatz die außenpolitischen und finanzpolitischen Verhandlun gen im Innern noch im Flusse sind, so daß abschließende Mitteilungen jetzt noch nicht gemacht werden können. Für eine Einberufung des Reichstages sprachen sich nur die Ver- i treter der Deutschnationalen und der Kommunisten aus, die aber im Plenum nur über 81 Stimmen verfügen, während die übrigen Parteien die Auffassung der Regierung teilen. Eine Einberufung des Reichstages ist demnach vor den letzten Septemberiagen wohl kaum zu erwarten, über Einberufung des auswärtigen Ausschusses, der vor der Einberufung des Reichstages zusammentreten muß, werden erst noch Verhandlungen gepflogen. Die Ermäßigungen beim Steuerabzug. Vom 16. September ab werden die Ermäßigungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn wiederum erhöht, und zwar auf das Doppelte der für die erste Septemberhälfte geltenden Sätze. Sie betragen von diesem Zeitpunkte ab: n) für den Steuerpflichtigen und seine Ehefr.au monatlich je 720 000 M. (bisher 360 000 M.), wöchentlich je 172 800 M. (bisher 86 400 M.), b) für jedes auf dem Steuer buch vermerkte minderjährige Kind monatlich 4 800000 Mark (bisher 2 400 000 Mark), wöchentlich 1152 000 Mark (bisher 576 000 Mark), e) für Werbungskosten und sonstige Abzüge monatlich 6 000 000 Mark (bisher 3 000 000 Mark), wöchentlich 1 440 000 Mark (bisher 720 000 Mark). Einschränkung der Devisenbanken. Der Devisenkommissar hat eine Bekannt machung erlassen, nach welcher der Kreis der Devisenbanken eine erhebliche Einschränkung erfährt. Devisen banken, die nicht Mitglieder einer Abrechnungsstelle der Reichsbank sind, dürfen ihre laufenden Geschäfte mit Zahlungsmitteln oder Forderungen in ausländischer Währung bis zum30.Sept.1S23 abwickeln. — Gegenüber un zutreffenden Gerüchten wird darauf hingewiesen, daß dieP a - Piermark ihre Geltung als gesetzliches Zah lungsmittel behalten wird. Die von der Regierung beabsichtigten Maßnahmen werden dazu geeignet sein, den Wert der Papiermark zu stützen. Belgien X Das belgische Graubuch. Wie dem „Temps" aus Brüssel gemeldet wird, wird das belgische Graubuch jetzt ver öffentlicht werden. Der Presse ist es gestattet worden, bereits von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Das Interessanteste darin seien die bisher unveröffentlichten belgischenJn- struktionen an die Botschafter in Paris, London und Nom bezüglich der Neparationsfrage. Aus diesen sei der feste Charakter der belgischen Politik, sowie der An strengungen ersichtlich, die Belgien gemacht habe, um jeden Preis die Entente aufrecht zu erhalten. Spanien. X Militärrevolte in Barcelona. Der Gouverneur Pri- mero de Rivera hat eine Proklamation erlassen, in der er die Regierung anklagt, sie führe das Land dem Untergang entgegen und mitteilt, daß die Militärpakte! beschlossen hat, die Negierung zu übernehmen mW den Belagerungs zustand zu verhängen. Um 4 Uhr morgens ist die Tele phonzentrale besetzt worden. Die Stadt ist ruhig. Man erwartet die Ausführung der angekündigten Maßnahmen in kürzester Frist. Neue Portosätze. Ein Fernbrief 250 000 Mark. Die ungeheure Geldentwertung der letzten Tage, die den Posthaushalt mit neuen gewaltigen Mehrausgaben belastet, nötigt die Postverwaltung, die Post-, Postscheck-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren neu festzusetzen. Die neuen Gebühren treten für den Telegraphen- und Fern sprechverkehr am 16. September, für den Post- und Post- scheckverkehr am 20. September in Kraft. Danach beträgt die Gebühr für den einfachen Fernbries 250 000, für die Fernpostkarte 100 000, für die Drucksache der ersten Ge wichtsstufe 50 000 Mark. Für gewöhnliche Telegramme sind zu entrichten eine Grundgebühr von 400 000 und eine Wortgebühr von 200 000 Mark; im Fernsprechverkehr kostet ein Ortsgespräch 250 000 Mark. .In ähnlichem Verhältnis erfahren auch die meisten übrigen Gebühren eine Herauf setzung. Der Druck der entsprechenden Marken ist bereits im Gange. Nah und Fern. O Die finanzielle Notlage der Städte. Die Stadt Neichenbach in Schlesien, die sich in großer finanzieller Notlage befindet, beabsichtigt, falls durch das Reich nicht baldigst Abhilfe geschaffen wird, die NeickMeucrn zurück zubehalten, um sie zur Deckung der Ausstände zu ver wenden. O Ein Denkmal für Hoffmann v. Fallersleben. In Fal lersleben (Hannover) wurde dem Dichter Hoffmann v. Fallersleben, dem Dichter des Deutschlandliedes, ein Denk mal gesetzt. Der Einweihung folgte ein feierlicher Akt mit Reden, Liedcrvorträgen und musikalischen Darbietungen. An wesend waren Vertreter der staatlichen Behörden und der Hochschulen Göttingen, Hamburg und Braunschweig. Das Denkmal, eine Schöpfung des Bildhauers Eggert (Fallers leben), stellt die in Sandstein gehauene Büste des Dichters dar; am Unterbau ist ein Schild angebracht mit den Wor ten: „Einigkeit und Recht und Freiheit." O Eine Frau entführt eine Frau. Die durch zahlreiche Skandale bekannte Tänzerin Anita Berber lernte in Bad Zum Amt Dresden zählen noch: 1. Wildberg (n. S.), Rittergut (1745 von Gauernitz abgesondert) und Dorf (9 H.) und 2. Kleinfchönberg, ein attschrist- lässiges Rittergutsdorf, damals zu Gauernitz gehörig (16'/» H. mit 2 Mühlen). Damit treten wir ins Erbamt Meißen über und führen hier weiter an: 1. Gauernitz (a. S.), Rittergut, Dorf und Hofmühle (2 H.) mit Pinkowitz (6'/, H.) und eine Mühle, Constappel (4 H. und 2 Mühlen) und Kleinfchönberg, dessen wir soeben gedachten; 2. Hartha (A.), Dorf unter dem Pfarrgericht Constappel, das feine Schocke (Steuer) ins Amt Dresden entrichtete (wieviel Hufen?); 3. Scharfen berg (a. S.), Rittergut, seit Ende des 15. Jahrhunderts in den Händen derer v. Miltitz, mit nachstehendem Zubehör: Gruben mit Reppnitz, Bergwerk (24 Häuser), Pegenau (verschiedene Häuser), Naustadt (24'/- H.), Reppina (lauter Häusler), Riemsdorf (10 H.), im (zweiten) Teil von Röhrsdorf (12 H. und 2 Mühlen) — und im Amte Dresden — Unkersdorf (17 H.), Roitzsch (5 H.) und ein (zweiter) Teil von Steinbach (bei Unkersdorf: 5 H.), ferner außerhalb unseres Bereiches — über der Elbe Brockwitz zum Teil (8Q H.) und Clieben (6 H.), beide ein Dorf sowie ein Teil von Jessen (bei Lommatzsch: 4 H.); 4. Klipp hausen (a. S.), Rittergut, Dorf und Hosmühle (4'/- H.) mit Sachsdorf (9'/- H.) und einem kleinen Teil (f. o.) von Hühndorf ('/- H.); 5. zwei Anteile von Ullen dorf, der eine (5'/, H.) zum Rittergutc Oberpolentz, der andere ('/- H.) zum Ritter gute Niederpolenz gehörig; 6. Taubenheim (a. S.), Rittergut, Dorf und 2 Mühlen (17'/- H.) mit Kettewitz (13 H.), Sönitz (8 H.), einem Anteile von Burkhardts walde (6 H.), Röhrsdorf (8 H.), Seeligstabt (5'/- H.), Ullendorf (3 H.)"" und — außerhalb des Bereiches — über der Elbe von Brockwitz (11"/» H., s. o.); 6. Munzig (a. S.), Rittergut und Dorf (2 H.) mit Weitzschen (14 H.) und — ganz außerhalb — Dreißig zwischen Döbeln und Lommatzsch (13 H.); 7. Groitzsch, ein altschrist- sässtges Vorwerk (3 Hufen, 2 Untertanen), zum Rittergut Heinitz gehörig; 8. Tanne berg (n. S.), Rittergut, Dorf (Alt- rind Neu-) mit der Dammühle in ersterem, der Eulenmühle in letzterem (11'/- H. und 7 Bauern, 10 Gärtner, 38 Häusler); 9. Rot schönberg (a. S.), Rittergut und Dorf (wenig Häuser: '/, H.) mit Perne (8 Häusler), Elgersdorf (8'/, H.), Blankenstein (34'/, H.), Schmiedewalde (17'/- H.), je einem (zweiten) Anteil an Burkhardtswalde (5"/, H.), an Groitzsch (8"/, H.), an Helbigs dorf (8^ H.) und an Seeligstadt (17'/, H-), sowie einem ganz winzigen an Neu kirchen (nur '/- H.) und schließlich außerhalb ein Lehnbauer -zu Präbschütz bei Döbeln mit 2 Hufen; 10. Deutschenbora (A.), Rittergut, Dorf (12'/, H. mit 2 Mühlen) samt dem neuangelegten Mergenthal, einem Teile von Obereula (11 H.) und außerhalb noch samt Eertitzsch unweit Roßwein; 11. Obereula (n. S.), Ritter gut samt dem Dorfreste (wieviel Hufen?); 12. Hirschfeld (n. S. seit 1793), Ritter gut und Dorf (32 H.)^; 13. Neukirchen (a. S.), Rittergut und Dorf (54 H. und eine Mühle bis auf einen unbedeutenden Rest, s. Nr. 9); 14. Steinbach (bei Neu kirchen, a. S.), Rittergut, Dorf und Mrissie (5 H.); 15. Limbach (n. S.), Rittergut und Dorf (11'/.. H.) mit Lampersdorf (15'/- H.), Großsora (21 H.), einem (dritten) Anteil an Grumbach (8'/« H.) und einem (vierten) Anteil an Röhrsdorf (12 H.). Dazwischen, nämlich nach Nr. 5 und vor Nr. 6, möchten wir noch je eine Ortschaft des Stifts- und des Prokuratur - Amtes Meißen nachtragen: Kobitzsch (3 Mühlen, 4 H.) und Piskowitz bei Taubenheim (8 H.). Zum Schlüsse dieser Uebersicht möchte ich noch einmal die geteilten Ortschaften zusammenstellen: a) zweifach: 1. Obereula (Obereuka, Deutschenbora), 2. Neu- " Bei Röhrsdorf und Ullendorf ist es der dritte. '' In die Dorfflur ist als Ortsteil einbegriffen das vordem selbständige Drehfeld. Ueber das Kirchenland gibt bas Lehnsbuch des Bistums Meißen vom Jahre 1450 Ausschluß. Für'die Brießnitzer Pflege verzeichnet es, .was wir hier zu berücksichtigen haben: Kohlsdorf (Colostorff): den Hof und bas Gut mit allem Zubehör hat Hans Münster, der frei Bier und Wein schenken kann; Nickel Münch in Kaina (jetzt Jahna) bei Meißen besitzt 3 Zinsleute, die 1 Sch. 17 Gr.^ 2 Hühner, 9 Eier und Käse für 1 Gr. entrichten; Niederwartha und Gruna, ursprünglich bischöflich, wurden gegen Questenberg bei Meißen ein getauscht"; Kesselsdorf war durchaus kirchliches Lehn; das Schloß Schar fenberg mit Wiesen und Aeckern in der Aue und '/- Schock Zins von den Gärtnern daselbst sowie das Gut Reppnitz mit allem Zubehör hat Ritter Georg v. Miltitz auf Scharfenberg; das Lehn über die dortige Silbergrube und der Zehnte von ihren Erträgen war auch bischöflich; in Taubenheim besaß der eben genannte Ritter je 8 Scheffel Korn und Hafer (Bischofszehnt) und 4 Gr. von wegen der Dorsmühle, er trug auch das ganze Dors Unkersdorf mit dem Kirchlehn, 12 Schock Zinsen und bestimmten Hebungen vom Bischöfe zu Lehn; Wurgwitz, das Dorf, mit 6 Schock 39 Gr., einem Hafengehege und anderem Zubehör (darunter 21 Hühner, 2 Schock 20 Eier, Käse für 4 Gr. und je 1 Scheffel Korn und Hafer gehörte dem oben genannten Nickel Mönch (auf Jahna). In der Meißner Pflege kommen nur in Betracht: Grunau (Obergruna) und Neukirchen. Jenes Dorf mit allem Zubehör stand dem Ritter Siegismund v. Maltitz (auf Wendischbora) zu; hier hatte der kurfürstliche Hofmeister, der Ritter Dietrich v. Schönberg, den Bischofszehntcn inne, je 2 Malter und 1 Scheffel Korn und Hafer. Außerdem trug der Burggraf von Meißen vom Bischöfe zu Lehn auf jenem Ufer der Elbe, wo Meißen liegt, 'd. h. auf dem linken: Gauernitz (Wayernicz") mit 5 Talenten in der Münze (von Meißen). Dieses Lehn ging wie andere 1426 auf den Markgrafen über. In einem zweiten bischöflichen Lehnsregister vom Jahre 1468 erscheinen: Züllmen (Colmen) im Besitze der Kirche, d. h. des Kapitels; wer es damals (von den Domherren) als Pfründe hatte, wird gefragt; wenn es dabei heißt „(niederjgebrannl", so weist dieser kurze, aber vielsagende Ausdruck auf die Hus sitischen Streifzüge hin; Niederwartha hatte Dietrich Kundige (gebrannt!), das Gericht gehörte ins Amt Dresden, war also markgräflich; Oberwartha stand dem Kapitel von Meißen, das Gericht dem Dompropste zu (gebrannt!); Unkersdorf (Ungkersdorff statt Rugkersdorff oder Wuckinsdorff) besaß der v. Miltitz, für das Gericht sollte Brießnitz zuständig sein, es war jedoch fraglich, das Geschoß aber hob das Amt Dresden ein (gebrannt!); aus Kaufbach (Koffbach) bezog der Altar der h. Barbara in der Kirche zum h. Kreuz in Dresden, der damalige Vikar hieß Lutold -v. Torgau (gebrannt!); derselbe Altar hatte auch Einkünfte in Kesselsdorf, das der Dresdner Bürger Hans Zufchke (Czuczgk) zu Lehn trug (gebrannt!); das Gesäße und Dorf Wurgwitz (Wurgenwicz) hatte Friedrich v. Zschieren, Kvhlsdbrf (Quolsdorff) Nickel o. Pieschen, Wild- berg die Familie der Kundigen inne, alle drei (gebrannt!) hatten ihren Gerichts zug nach Dresden; auf Constappel, das sein halbes Geschoß nach Dresden entrichtete, saß Michel Ziegler als bischöflicher Vasall. Um uns nun ein Bild von den früheren und frühesten mittelalterlichen Ver hältnissen unserer Gegend in politischer Beziehung machen zu können, empfiehlt es sich, eine Uebersicht zu entwerfen, die uns in die Lage der Dinge um die Wende " Diese Bemerkung ist nach 1450 nachgetragen. Richtiger dürfte wohl Pawernicz zu lesen sein!