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51 Die Devisenverordmmg. Vollmachten zur Erfassung. Auf Grund des Artikels 48 der Verfassung des Deutschen Reiches wird folgendes verordnet: 8 1. Die Reichsregierung bestellt einen Kommissar für Devisenersassung mit außerordentlichen Vollmachten. Der Kommissar ist befuat. Zalflunasmittel und Forderuuaen in Vianopuntt, den der Reichskanzler bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, sind jetzt auch maßgebende Persön lichkeiten der Wirtschaft beigetreten. Es handelt sich also darum, in erster Linie mit Frankreich in Verhandlungen zu treten, gleichzeitig aber auch mit England und Belgien Fühlung zu bekommen. Ein bedingungsloses Aufgeben der deutschen Kampfstellung im Ruhrgebiet kommtnicht in Frage. Als die politische Aufgabe der deutschen Regierung wird es daher betrachtet, Frankreich geneigt zu machen, unter Verzicht auf die be dingungslose Aufgabe des passiven Widerstandes mit Deutschland über den Ruhrkonflikt und das Reparations problem zu verhandeln. Man ist sich bewußt, daß die Be dingungen dafür sehr schwer sein werden, aber auch schwere materielle Anforderungen können eher ertragen werden als die Fortdauer der Ungewißheit. Nicht erträglich aber wäre, wie dies der Reichskanzler wiederholt betont hat, die Aufgabe deutschen Gebietes oder die Aufgabe deutscher Souveränitätsrechte. Segen die LMM am Mein. Eine deutsche Protestnote. Die deutsche Botschaft in Paris, die Botschaft in Lon don und die Gesandtschaft in Brüssel sind angewiesen wor den, den dortigen Regierungen eine Note zu überreichen, die sich auf die von der Nheinlandkommission erlassene Ver ordnung bezieht, durch die sie sich selbst das Recht verleiht, Ernennungen von Beamten vorzunehmen. Diese Verordnung bedeutet, so führt die Note aus, einen neuen schweren Verstoß gegen das Rheinland-Abkommen, das im Artikel 5 ausdrücklich bestimmt, daß die Zivil verwaltung der Provinzen, Regierungsbezirke, Stadt- und Landkreise und Gemeinden in der Hand der deutschen Behörden verbleibt und weiter nach der deut schen Gesetzgebung und unter Leitung der deutschen Zen tralregierung geführt wird. Wenn zurzeit die Zahl der im besetzten Gebiete vorhandenen deutschen Reichs-, Staats- und Gemeindebeamten weit unter den in den Haushal- tungsplänen vorgesehenen Bestand herabgesunken ist, so ist dies ausschließlich zurückzuführen auf die vorgenommenen Massenausweisungen und Massenverhaf tungen. Dank der aufopferungsfreudigen Arbeit und den übermenschlichen Anstrengungen des noch verbliebenen Restes der deutschen Beamtenschaft ist es aber immer noch gelungen, die Verwaltung in einem zur Erfüllung der ihr obliegenden Ausgaben erforderlichen Umfange aufrechtzu erhalten. Der jetzt von der Rheinlandkommission beschrittene Weg, die stark gelichteten Reihen der deutschen Beamren- schaft im Rheinlande wieder aufzusüllen, ist nicht ge eignet, eine geordnete Verwaltung im Rheinlande auf- rechtzuerhalten. Ernennungen von Beamten, die die Rheinlandkommission unter Mißachtung vertraglicher Rechte vornimmt, sind rechtswidrig, und alle Handlungen solcher Beamten würden ebenfalls eine rechtsgültige An ordnung der deutschen Staatsgewalt nicht bedeuten. Die deutsche Regierung legt gegen diesen Rechtsbruch der Inter alliierten Rheinlandkommission Verwahrung ein und erwartet die sofortige Aufhebung der Verordnung. enn edle Herzen bluten Roman von Fr Lehne. „Wann mutz rch um Verzeryung vltren, Framen: Henning, daß ich so zudringlich war. Bei meiner Reise hierher hatte rch nur an das Glück meines Bru ders gedacht. Ich habe eine große Enttäuschung erlebt. Doppelt jedoch muß ich Sie bewundern wegen Ihrer Tat, daß Sie sich für einen Mann so selbstlos geopfert haben, der Ihrem Herzen fremd ist. Jetzt begreife ich selbst nicht, wie ich so taktlos handeln konnte. Noch- mels, entschuldigen Sie, Fräulein Henning!" Monika kämpfte einen schweren Kampf. Ihr Stolz rang mit ihrer Liebe. Was hatte Sophia Mark hoff gedacht. War ihm die Frau gestorben, oder lebte er getrennt von ihr? Sie öffnete den Mund, um nach ihm zu fragen, und schloß ihn wieder, doch ohne ge sprochen zu haben. Scheu und Verlegenheit hinderten sie daran. Und Frau Sophia kam auch nicht mehr darauf zurück. Etwas Abweisendes lag auf ihrem Gesicht. Das wenigstens glaubte Monika zu sehen. Um alles in der Welt'hätte sie jetzt ihre Worte von vorhin nicht zurück nehmen können. Ihre scheue, geschlossene Mädchenseele hatte sich die Einsamkeit als Begleiterin erkoren, weil sie das Sichmitteilen nie gekannt hatte. Still hatte sie alles für sich getragen. Sie be dachte nicht, daß Sophias Fragen mehr als bloße Neu gierde zugrunde liegen müsse. Wenn Sophia doch wenigstens noch einmal gefragt Hütte; aber jetzt selbst wieder daraus zurückzukommen, und „ja" sagen, nachdem sie erst so bestimmt und trotzig „nein" gesagt hatte, das konnte sie nicht, eher wäre sie gestorben. Nur mühsam schleppte sich das Gespräch noch hin; Monika fühlte selbst das Peinigende dieses Zusammen seins und sie erhob sich, um zu gehen. Während sie sich verabschiedeten, ruhten Sofias Augen fordernd und fragend zugleich aus dem lieblichen Gesicht des jungen Mädchens. Doch deren zarter, blaß roter Mund blieb fest geschlossen und die langen Wim pern lagen breit auf den blassen Wangen. Sie sagte nichts, was Sophia wissen wollte. Nur ihren Dank stammelte sie. Und die kluge Frau drang nicht weiter in sie; sie ahnte, daß Monika sich selbst betrog. Vielleicht hätte sie ebenso gehandelt; sie fühlte die innersten Beweg gründe des Mädchens und ehrte sie. Sie wollte ihr Zeit lassen, sich zurecht zu finden. Sophias Besuch hatte Monika in einen Zustand st "ruhe und Erregung versetzt, so daß sie keine Nacht mehr schlafen konnte. Dollar: 7. Sept.: 52867 000 Mk. Dollar: 10. Sept.: 50 578 250—50 826 750 Mk. ausländischer Wahrung, ausländische Wertpapiere und Edelmetalle für das Reich in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck werden die Artikel 115,117,153 der Reichs- Verfassung außer Kraft gesetzt. Der Kommissar für De visenerfassung ist eine Behörde, die dem Reichswirtschafts. Minister untersteht. 8 2. Die Reichsregierung erläßt die zur Erfüllung der Befugnisse des Kommissars erforderlichen Bestimmungen und regelt das Verfahren. Sie kann dem Kommissar für Devisenerfassung und den von ihm bestimmten Stellen die Regelung im einzelnen überlassen. Sie kann Zuwider handlungen gegen die Durchführungsbestimmungen mit Freiheitsstrafen, Geldstrafe und mit Einziehung bedrohen und bei Zuwiderhandlungen gegen die Devisengesetzgebung oder Anordnungen des Kommissars Ordnungsstrafen, Sicherstellung und Berfallerklärung ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung androhen. Der Reichspräsident gez. Ebert. Der Reichskanzler gez. Stresemann. Die Durchführungsbestimmungen. Die wichtigsten Punkte der zu der obigen Verordnung er lassenen sehr umfangreichen Durchführungsbestimmungen sind folgende: Ablieferungspflicht. Wer Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung, ausländische Wertpapiere oder Edelmetalle besitzt, hat sie aus Anordnung des Kom missars für Devisenerfassmtg gegen Goldanleihe an das Reich abzuliesern. Mit Einverständnis des Kom missars kann die Übernahme auch gegen Reichsmark oder Gold gutschrift oder einen anderen Gegenwert erfolgen Die Ablieferung von Zahlungsmitteln und Forderungen in ausländischer Währung kann nicht gefordert werden, so weit diese nach der Feststellung des Kommissars m einem den Lebens- und Wirtschaftsverhältnissen des Verfügungs berechtigten notwendigen Umfange zu Verwendungszwecken gehalten werden, die nach der Devifengesetzgebung zulässig sind, insbesondere auch zur Abdeckung ausländischer Kredite, oder soweit diese von einer Person oder Personenvereinigung, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Auslände hat, als Unter- haltsbeitrag übersandt werden, wenn sich der Betrag in an gemessenen Grenzen hält und die überlasstmg ohne Entgelt erfolgt. Die Ablieferung von Edelmetallen kann nicht ge fordert werden, soweit sie zur Fortführung eines inländischen Unternehmens für jeweils zwei Monate notwendig sind. Auskunftspflicht. Der Kompiissar für Deviseuerfassung kann von jedermann jede von ihm für erforderlich erachtete Auskunft fordern und bei jedermann jede von ihm für erforderlich erachtete Ein sicht nehmen und Durchsuchung vornehmen. Die glei chen Befugnisse hat er gegenüber Reichs-, Staats- und Gemeinde- behörden. Er kann von jdermann die eidesstattlich Ver - sicherun „ der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verlangen. Zahlunngsmittel und Forderungen in ausländischer Wäh rung die entgegen den Bestimmungen der Valutaspekulations- Verordnung erworben sind, Vermögensgegenstände, die aus Er fordern des Kommissars für Devisenerfassung nicht angegeben sind oder deren Ablieferung nicht innerhalb einer vom Kom missar gestellten Frist erfolgt ist, können ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung zugunsten des Reiches für verfallen erklärt werden. über die Rechtmäßigkeit der Verfallerklärung entscheidet auf Beschwerde des Betroffenen endgültig das Reichswirt- schastsgerichl. Die Beschwerde ist innnerhalb eines Monats seit dem Tage der Verfallerklärung beim Kommissar für Devisen- eriassuna anzubringen. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. <sre sann und grübelte. Was war nur geschehen? Und die Sehnsucht nach Robert, die sie ja nie ganz hatte unterdrücken können, wuchs riesengroß in ihr aus. Und dann, sie wußte selbst nicht, wie es gekommen war. Hatte sie im Fieber gehandelt? Sie sah sich auf der Eisenbahn und blickte glutüberströmt in Sophias gü- tige Augen. „Gnädige Frau," stammelte sie, — „ich — ich —" Ein Tränenstrom hinderte sie am Weitersprechen. Sophia faßte sie an beiden Händen. „Sie wollen mir wohl die Antwort auf meine Frage bringen?" fragte sie freundlich!. Monika nickte. „Und sie lautet Wohl so, wie ich dachte?" „Ja," entgegnete Monika mit klarer Stimme. „Ja, Herr Markhofs war es, den ich liebte, und um dar über hinwegzukommen, verlobte ich mich mit dem an dern. Aber dieses Verhältnis ging doch über meine Kraft. Deshalb löste ich es." „Wie gleicht ihr Schicksal dem meinen," dachte So phia. „Und will's Gott, soll es sich auch rum Guten wenden." Tapfer fuhr Monika fort: „Und ich habe Sie um Verzeihung zu bitten, gnädige Frau, daß ich neulich die Wahrheit nicht ge sagt habe. Es ließ mir keine Ruhe. Diese Beichte war ich Ihnen schuldig; ich war ungezogen gegen Sie, und jetzt lassen Sie mich! gehen." Sophia hielt ihre beiden Hände fest. „Glauben Sie das denn im Ernst, Sie törichtes'" liebes Kind, daß ich Sie wieder gehen lasse, jetzt gehen lasse, nachdem ich! erfahren habe, wie es um Ihr Herzchen steht? Haben Sie denn nicht darüber nach gedacht, weshalb ich! Sie eigentlich aufgesucht habe? Ich habe Ihnen nämlich eine Aufgabe zugedacht, wie es keine schönere gibt: dem besten, edelsten Manne ein wenig Sonnenschein in sein ödes Heim zu tragen!" Monika starrte sie verständnislos an. „Wie meinen Sie das, gnädige Frau?" „Lockt Sie denn eine solche Aufgabe nicht?" „Das Wohl. Mein höchstes Glück würde es sein! Ader in diesem Falle ist es doch unmöglich." .„Wieso unmöglich?" „Nun, Herr Markhoff ist doch verheiratet. Wie kann ich —" Sophia lachte und streifte Monikas Wange mit einem leichten» kosenden Schlag. „Kleines Närrchen. In diesen: Falle hätte ich mich doch gar nicht nach Ihnen umsehen dürfen. Nein, meines Bruders Ehe ist seit Jahresfrist getrennt, und daß Sie ihm teuer sind, weiß ich." Die Strafen. Wer die erforderten Auskünfte nicht, nicht in der gesetzten; Frist oder unvollständig abgibt oder auf Vorladung nicht er scheint, kann zur Erfüllung dieser Pflichten durch Ordnungs strafen angehalten werden. Die Ordnungsstrafe kann wieder-! holt werden und darf im Einzelsalle nicht mehr als 10 090! Mark Gold betragen. In diesem Falle kann neben der Strafe auf E i n z i e h u n g der verschwiegenen Zahlungsmittel und Forde rungen in ausländischer Währung zugunsten des Reiches er kannt Werden. Soweit diese nicht mehr vorhanden oder Nicht mehr zu ermitteln sind, tritt ihr Erlös oder ihr Wert an ihre ! Stelle. Zur Sicherung der Geldstrafe und der Einziehung! kann das Vermögen des Angeschuldigten ganz oder teil weise beschlagnahmt werden. Neben der Strafe kann an- s geordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schul digen öffentlich bekanntgemacht wird. Wer die von ihm erforderte eidesstattlich eVcrsiche- rung wissentlich unrichtig oder unvollständig abgiüt, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren, bei milderen Nm-! ständen mit Gefängnis nicht unter einem Jahre bestraft. Neben! der Freiheitsstrafe ist auf Geldstrafe zu erkennen. Das Höchst-! maß der Geldstrafe ist unbeschränkt. Straffreiheit für frühere Verfehlungen. Sind Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung, die gemäß dieser Verordnung abgcliefert sind, unter Verletzungvon Vorschriften der Devisengesetz gebung erworben oder einer gesetzlichen Anordnung zuwider früher nicht angemeldet oder abgeliefert worden, so findet wegen dieser Zuwiderhandlung eine Strafverfolgung nichtstatt. Auch ist insoweit eine Berfallerklärung nicht mög lich. Sind abgelieferte Vermögensgegenstände im Sinne Reser Durchführungsbestimmungen bei der Besteuerung von Ver mögen oder Einkommen oder bei der Erbschaftssteuer ver schwiegen worden, so findet ein Strafverfahren wegen einer hierdurch begangenen Verletzung der Steuergesetze und einer Nachforderung von Steuern mit Rücksicht auf diese Gegenstände und die Einkünfte aus ihnen nicht statt. Wertere Befugnisse des Kommissars. Der Kommissar für Devisenerfassung kann Personen und Personenvereinigungen die Handelst« mmerbescheini- gung entziehen, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Handelskammerbescheinigung erteilt ist, nicht oder nicht mehrvorlicgen, oder wenn die Person oder Personenvereini gung keine Gewähr für die Einhaltung der Bestimmungen de' Devisengesetzgebuna bietet oder zum Schaden der deutschen Währung in ausländischen Zahlungsmitteln spekuliert ode' einer solchen Spekulation Vorschub leistet. Ebenso kann el Devisenbanken die Befugnis entziehen, Geschäfte mit Zahlungs mitteln oder Forderungen in ausländischer Währung abzw schließen oder zu vermitteln. Er kann ferner Personen und Personenvereinigungen, die zum Börsenbesuch zugelassen sind! die Zulassung entziehen, er kann den Kreis der Devisenbanken beschränken, ebenso den Kreis der Personen und Personenver einigungen, denen eine Handelserlaubnis erteilt ist. Ferner kann er Bestimmungen über das Verbringen von Ver mögensgegenständen im Sinne dieser Durchführungs bestimmungen von und nach dem Auslandund von und nach dem besetzten und Einvruchsgebiet treffen und den Grenz verkehr und den Verkehr mit dem besetzten und Einbruchsgebiet mit solchen Vermögensgegenständen regeln. * Geheimrat Fellinger Devifenkommissar. Wie wir erfahren, wird zum Kommissar für Devisen- ersassung der Geheime Regierungsrat und vortragende Rat im preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe H. B- Fellinger ernannt werden. Geheimrat Fellinger ist in Duisburg geboren und steht zurzeit im 39. Lebensjahre. El trat 1914 als Hilfsreferent im preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe ein. wurde 1919 dort vortragender Ra» und ist in Fachkreisen bekannt geworden durch seine Teil nahme an den Waffenstillstandsverhandlungen und später all den Besprechungen in London, Brüssel und Genua. N1M"!—«'N- -nuiirniirn», !! „Hat er das gefugt?" „Liebes Kind, dazu-bedarf es keiner Worte; das sieht und fühlt man doch," lächelte Sophia. „Und ich glaube, er hätte mich kaum gesehen/' „Wäre ich da wohl zu Ihnen gekommen?" „In feinem Auftrage?" fragte Monika schnell „Das nicht, aber man kann doch ein wenig nach helfen! So hören Sie, wie ich es mir gedacht habe Mein Bruder sucht eine Hausdame; ich versprach ihm mich darum zu bemühen. Sie werden sich ihm all eine solche vorstellen, und seine Ueberraschung bei Ihrem unvermuteten Anblick wird Sie ja zur Genügt über seine Gefühle aufklären. Das weitere steht dant bei Ihnen." In überzeugender Weise wußte sie Monikas Be denken zu überwinden, so daß diese ihr in ailell nachgab. Ein trüber Herbsttag neigte sich feinen: Ende zu Feiner, dünner Regen troff hernieder. In gleichmäßig eilender Hast fuhr der Eisen bahnzug durch das flache Land. Am Fenster eines sonst leeren Abteils stand ein junges Mädchen und sah gedankenvoll hinaus in den rinnenden Regen. Es war Monika Henning, die nun heimwärts fuhr Heimwärts, nach Hause! Bei diesem Gedanken kämet ihr die Tränen. Ml das tiefe, schmerzliche Sehnet nach einer Heimat, einem sicheren Hafen, in den sst gehörte und für den sie sorgen durste, wurden Wiedels lebendig. Die schweren, traurigen Stunden, wo sst einsam und allein sich nach! liebenden Menschen gesehw hatte, standen Plötzlich! wieder vor ihr. Nun würde es für sie ein warmes Plätzchen geben, ein stilles süßes Glück sollte auch ihr erblühen! Die jubelnden, erwartungsfrohen Gedanken, sie in den letzten Wochen und Tagen ständig begleite! hatten, verwischten völlig die Eindrücke der langet Reise und ließen keine Ermüdung aufkommen. Wit im Traume fuhr sie durch die Landschaft. Der Zug fuhr langsam, eine Station wurde auf' gerufen. Monika horchte auf. Das war ja der Ort rn dem ihr Bruder jetzt als Postmeister angestellt war- Sie hatte den Bruder nicht wiedergesehen, seitdem et damals Z. verlassen. Der Wunsch, ihn zu überraschen durch ihren uner warteten Besuch, tauchte plötzlich in ihr auf. Uno schneller, als sie es gedacht hatte, führte sie ihr Vor haben aus. Als sie auf dem Perron stand, kamen ihr Be denken. Würde es denn den Verwandten angenehll sein, wenn sie plötzlich auftauchte? Auf das Wieder sehen mit dem Bruder freute Ne NLi! aber Alma '