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Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff 82. AayrgaWg. Nr. 102 Sonnabend / Sonntag 1. / 2. September 1923 Amtlicher Teil. Nachdem mit Genehmigung der R-ichtrezierung s die ReichSgeireid. stelle die an sie von den Kommu- naloeibäuden zu entnchleuden G ireid,preise mit Wirkung vom 3. September d. I. für Roggen von 2350000 Mk. auf 36000000 Mk und für Weizen von 2 850000 Mk. auf 56000000 Mk. für die Tonne erhöht har, außerdem auch die Löhne und die Preise für Kohlen, Materialien usw. weiter gestiegen sind, Hal sich der Ernährungsausschuß für das Gebiet des Kommunaloerbanves Meißen-Siadt und -Land gezwungen gesehen, für die aus Umlagegetreide herg stellten Erzeugnisse an Mehl. Brot und Semmeln mit Wirkung vom 3. September d. I. ab die aus nachstehenden Bestimmungen er- sichllichen Preise festzustgen: I. Mehlpreise. I. Der Höchstpreis, den die Bäcker und Mehlhändler für den ckr Mehl, trei Bäckerhaus, an die Mühle zu enirichten haben, beträgt ab 3. September 7234590 Mk. für 85«/oiges Noggenmxhl und 9740470 Mk. für 85-^igeS Weizenmehl. 2. Die Bäcker und Mehlhändler haben vo n 3. September ab bei der Ausstellung der Bezugsscheine inr den ckr'M-hl 2 300000 Mk. Gebühr zu enirichten 3. Die Mehlhöchstpreise, welch- die Bäck-r und M.hlhändler fordern dürfen, betragen für die vom 3 September ab geltenden Brotmaiken beim Bezüge von weniger als 20 'ür Roggenmehl: 130000 Mk. f. 1 kx ohne B-utei, f. Weizenmehl: 160000 Mk. für I kir ohne Beuiel. II. Brotpreise Die Brotpreise für das Schwarzbrot bet aaen lür die vom 3 September ab geltenden Brotmarken 157780 Nik. lür das ic^ und 300000 Mk. für das 1900 Gramm-Brot III. Gewicht und Höchstpreis für Semmeln. Der Höchstpreis für die Semmel mir einem Gewicht von Mindestens 70 bis 75 x beträgt 20000 Mk. IV. Nachzahlung, Beftandsanzrigen. 1. Für die am Abend des 2 S-xiember 1923 oo hand n n Bestände an Regien und Weizen, bez. Roggen- u. Weiz nmehl haben die Mühlen, Mthigroßhändler, Bäcker und Kleiuhändler gemäß Anordnung der Re chsgel ewene» e zuc -ndiütrung an diese die Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Getreide- bez. Mehlpreise mit Gebühren an den Kommunaloeiband zu entrichten. 2. Du nächsten Getreide-, Mehls und Kleiebeftandsanz iqen sind daher nach dem Stande vom Sonntag, den 2. September abends aufzustellen und nebst Brotmarken und sonst gen Unterlagen (ikaufscheine und M hloezugsscheine) am Montag, den 3. September d. I. bei der Amcshauptmannschafr e nzureichen. Diese Anzeigen umfassen also nur die Zeit vom 20 August ins 2 September. Die am 3. Sep tember nicht emgegangeaen Bestandsanzeigen werden auf Kosten der Säumigen herdeigezogen. Zu beachten ist, daß die blauen Brotmarken, die erst am 3. September Gült g- ksit erlangen, aber vor dem 3. September beliefert worden sind, den Bestandsanzeigen nicht betzulügen sind. D s auf diese Murken bereits verausgabten Bror- und M hl- mengen sind d-m am 2. September abends vorhandenen Mehldestand mit h nzuzucechnen. V. Verschiedenes. 1. An den in dec Bekanntmachung vom 27. Juni d. I. erlassenen Vackoonchttften wild Nichts geändert. 2. Gefolgt vor dem 3. September eine Verausgabung von Brot- und Mehlmengen auf Brotmarken, die erst am 3. Z ptember Gültigkeit erlangen, so sind bereits die neuen Preise zu zahlen. Vom 3. September ad sind auch für Broc und Mehl auf Marken, die auf die Zeit vor dem 3. September lauten, die neuen Preise zu entrichten. 3. Wegen der Gültigkeit und Belieferung der Brotmarken wird auf die in den B-tanntmachungsblältern erschienene Bekanntmachung vom 16. JPi d. I. — 42 2 I — verw esen. Danach sind für die Zeit vom 3. bis 16. September nur die blauen Brotmarken mit der doppelten der aufgesrackten Meage zu beliefern. 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden nach d-m Nsichsgeieg über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 4 Juli 1922 in Verbindung mit dem Gesetz zur Sch-rung der Brotoersorgung im Wirlichaftsjahre 1923/24 vom 23. Juni 1923 bezw. auf Grund des Höchstpreisgesetzss bestraft. Meißen, am 30. August 1923. Kommunalverband Meißen-Stadt und -Land. Nr. 58 2 I. so«? Tie Amtshauplmannschoft. Herr Viehhändler Alfred May in Röhrsdorf hat um Genehmigung zur Errichtung eines Schlachthauses auf dem Grundstück Ortsl-Nr. 22 und Flurstück Nr. 151 von Nöhrkdoif nachgtsncht. Nach Z 17 der Gewerbeordnung wird dieser Antrag mit der Aufforderung bekannt gegeben, etwaige Emwendungen gegen die Anlage binnen 14 Tagen bei der Amtshaupt- mannschaft anzubringen. zo°o Meißen, am 24. August 1923. 81 — 8.22 Die Amtshauptmannschaft. Nachdem die Frist für die Abstimmung über die Erweiterung der Photographen-Zwangsinnung zu Dresden auf den Bezirk der Amtehaupiwannschaft Meißen einschließlich der Städte M-ißm und Wilsdruff abgelaufen ist, wird die über das Abstimmungsergebnis geführte Liste zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche seitens der Beteiligten vom Donnerstag den 30 August 1923 bis Mittwoch den 12 Sep tember 1923 im Naihause, Zimmer 20, während der Dienststunden ausgelegt. Nach dem 12. September eingehende Emiprüche bleiben unberücksichtigt. soos Meißen, am 27. August 1923. Der Kommissar. Hübener, Stadtrechtsrat. Betriebssteuer — Landabgabe. Nach d m Ges tz über die Besteuerung der Betriebe vom 11 August 1923 sNGVl. I Seite 769) haben die Inhaber landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe in der Zeit vom September >923 bis Februar 1924 für je 2000 Mk. Wehr- beitragswrrt monatlich eine Abgabe von 1'/, Mk. in Gold zu entrichten. Neber den Wehibeuragswert gibt das Finanzamt aus Anfrage Auskunft. Wird nicht in Gold, sondern in Papiermaik gezahlt, so ist ein Nmrechnungssotz anzuwenden, der wöchentlich festgesetzt wird und von dem Finanzamte zu erfahren ist. Die Zihlun ien sind am Ersten jeden Monats, erstmalig also am I. September, unaufgefordert an die F nanzkasse zu le sten. B-l vertpäteler Zahlung ist sofortige Betreibung zu gewärtigen. Auch sind Zinsen in Gold zu entrichten. soo> Finanzamt Nossen. Die 3. Vorauszahlung auf Einkommensteuer 1923 «nd die Rheins und Rnhrabgabe sind nunmehr bis I. Septemder d. I. zu bezahlen. Zahlungen, die nach dem 1. S-ptember bei dec Stadtsteuerkasse eingehen, unter liegen ein-m Zuchlag in Höh- des vierfachen Betrages der Schuld. Wilsdruff, am 3I August 1923. soio , Der Stadtrat. NuWlzmsteigemg sus Tharandter Staatchrstrevier „Jam Amtshof" in Tharandt, Freiing den 7 September 1923 vorm 9 Uhr. 903 w. Stämme I0/43 cm, 8 h. Stämme 20/37 cm, 20 w. Klötze 10/36 cm und 11h. Klötze 20/43 cm, Abt. 1—4, 6, 9, 15, 16, 25—28, 33 und 34. so°s Forstcevieroerwaltung und Forstrentamt Tharandt. m tSSSNMWNSMWWSWVWSSSMSSSLSSVSWWSWSSE Kleine Zerrung für eilige Leser. * Der neue Neichspostminister Dr. Höste hat die Lestuns des Vost- und Telegrapdenwesens übernommen. * Der Reichswirt chaktsminlster v. Raumer plant Matz nahmen. nm die das Weltmarkiniveau überschreitende gegen wärtige Preisbildung einzudämmcn. * Infolge der Ermordung der italienischen Kommission Hai > Italien ein Ultimatum mit überaus scharfen Forderungen an Griechenland gesandt und einen Teil der Flotte mobilisiert. * In G-'nf wird angenommen, datz die Völkerbunds-Ver- ammlung sich in idrer Herbsttaauna mit dec Reparations« rage und der Ausnahme Deutschlands beschafngen wuo. * Die Versorgung mit Markenbrot soll am 15. Oktober ein gestellt werden. - Bei den irischen Wablen wurde der bekannte Führer be Valero, der sich in englischer Gefangenschaft befindet, mit großer Mehrheit gewählt. Ker iialienisH-gnechWe KooW. Ultimatum Italiens. Die Ermordung der italienischen Kommissare bei ihren Dermessungsarbeiten an der albanischen Grenze auf griechi schem Boden hat ungeheure Empörung und heftige Sühne- fcrderungen in Italien wachgerusen. Der italienische Ver trete» in Athen ist beauftragt worden, der griechischen Re gierung folgende Forderungen gleichsam als Ultimatum zu überreichen: Entschuldigungen durch die höchste griechische Militärbe hörde. Feierlichen Trauergottesdienst für die Opfer des Mor des in der katholischen Kirche in Athen in Gegenwart sämt ¬ licher Regicrungsmitglieder. Ehrenbezeigungen für die italienische Flagge durch die griechische Flotte im Piräus vor einer dorthin zu sendenden Flottendivision. Strengste Unter suchung. Diese Untersuchung soll innerhalb fünf Tagen nach Annahme dieser Forderungen durchgeführt werden. Todes strafe für alle Schuldigen. Eine Entschädigung von 50 Mil lionen italienischer Lire. Militärische Ehrenbezeigungen vor den Leichen der Ermordeten. Die griechische Negierung soll innerhalb kürzester Frist antworten. Die griechische Regierung hat dem italienischen Gesandten in Athen aufs neue ihr Bedauern über die Tat ausgesprochen. Sie gab die Versicherung, daß sie die nötigen Maßnahmen ergreifen werde, um die Mörder in die Hand zu bekommen. Die albanische Regierung hat ebenfalls ihrem Abscheu vor der Tat Ausdruck gegeben. Italien kriegsbereit. Wie aus Torent gemeldet wird, hat ein Teil der dort stationierten Kriegsflotte Befehl erhalten, die Manöver zu unterbrechen und sich sofort kriegsbereit zu machen, um jeden Augenblick in See gehen zu können. Außerdem wäre ein Re giment Infanterie und Karabinier: bereit gestellt worden. In Triest ist eine große Menge unter Vorantragung einer griechischen Fahne durch die Stadt gezogen und ver brannte die Fahne aus dem Freiheitsplatz. Die Demonstran ten zogen dann in die Altstadt und drangen in ein von Griechen stark besuchtes Kaffeehaus ein, dessen Einrichtung sie zertrümmerten; verschiedene Gäste wurden schwer miß handelt. Unter Schmährufen auf Griechenland begaben sich die Demonstranten weiter zur griechischen Kirche sowie zur griechischen Schule, wo sie sich verschiedener Tafeln bemächtig ten und sie ins Meer warfen. auffälliger Weise erinnerte der so plöblich ent- vrannte^Konflikt^sowohl in seinen Ursachen wie Folgerungen an die Ta^von Scrajcwo, wo im Jahre 1914 der öster- reichnnie Thronfolger durch serbische Verschwörer ermordet wurde. Österreich sadte damals das bekannte Ultimatum an «erhien, dessen Antwort den Weltkrieg entfesselte. Das jetzige griechische Ultimatum übertrifft in der Schnelligkeit lemer Absendung das damalige österreichisch- und kann sich in bezug aus die Härte der Forderungen wohl an die Seite Vellen. Sie Wliefermg anMÄi'Ker K e i n e S t r a f f r e i h e i t n a ch d c m 26. A u g u st. Bis zum Erlaß der Durchführungsbestimmungen zhr Notverordnung des Reichspräsidenten über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände können ausländische Zabluncsmittel (nicht Wertpapiere), die den allgemeinen Ankaufs bcdingungen der Reichsbank entsprechen, unter ausdrücklichem Hinweis, daß die Ablieferung auf Grund der genannten Notverordnung erfolgt, schon jetzt bei sämt lichen Nerchsbankanstallen unter Wahrung aller Rechte und Fristen gegen vorläufige Empfangsbescheinigung abge- liefcrt werden. Die vorläufige Empfangsbescheinigung ist nach näherer Anordnung der Durchführungsbestimmungen gegen eine endgültige Quittung auszulauschen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die in der Notver ordnung in Aussicht gestellte Straffreiheit sich nicht ans den Erwerb von ausländischen Zablungsmitteln er- streckt, der nach dem 26. August 1923 stattgesunden hat.