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Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt für Wstsdpllff UNd ^MgLgLNd Postscheckkonto Dresden 2640 Znsei1I»n«preI« Ml. für die S zefp.IIene K»rj>u«zeIIk »der deren Raum, Reklamen, die r spaMz, Korp»«t»II« Mt. Bel Wiederbalun, und Zabre«austrag entsprechender Preisnachlaß, ivelanntmachungen Im amilichen Tall snur »an L-HSrden) die rgespaiiene Rarpuszeile Mk. Rachweisungs-aetühr Pf,. Anleigenannahm« bi« aarmiiiazs 10 Uhr. Für die Richiigkelt der durch Fernruf übermitielien «n,ei,en übernehmen wir leine «aranile. Fader Rabatt- anspruch erlischt, Venn der Betrag durch Klage ein,q,gen werden muß »der »er Auftraggeber In Konkurs -er«. dem Zahre 4844 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Verleger und Drucker: Arthur Zschunke tu Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für de» Inseratenteil: Arthur Asch«»»«, Heid« 1» Wilsdruff. Erscheint seit Erscheint bl« auf weilens nur Montag«, Mittwoch« u. Frsitag« nachmittag« 1 Uhr für den folgenden Tag. Bezug«pret« »el «elbstabholung monatlich Mk., durch unsere «»«träger zugetragen in der Stadt monatltch Mk., auf dem Land, Mk., durch die Post bezogen vierteljährlich M». mit ZusteNung«gebühr. Alle Postanstalten und Postboten sowie unsere «»«träger und Seschäst«stelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Fm Falle hährrer Gewalt, Krieg »der f»nstt,er Betrieb«stärungen ha« der Bezieher leinen «nspruch auf Lieferung der Zeitung »der Kürzung de« Be,»»«preise«. 82. Jahrgang. Nr. 73. Dienstag / Mittwoch 26. / 27. Juni 1923. Amtlicher Teil. Dierdruckvorrichtungen. LWL und Prüfung der pneumatischen Bierdruckoorrichtungen im Bezirke der Amtshauptmann schaft Meißen vom 30. Dezember 1907 zu erhebenden Gebühren für Prüfungen der Bierdruckoorrichtungen find für den Stadtbezirk Wilsdruff mit Genehmigung der städtischen Kollegien ab 1. Mai 1923 anderweit erhöht worden. Die neuen Sätze find in der Ratskanzlei, Zimmer Nr. 15 und an den Anschlag tafeln ersichtlich. Am 2.' Juli 1923 findet eine Arbeiterzählung statt- Die Vordrucke dazu werden rechtzeitig zugestellt. Die Gewerbeunternehmer haben sie am 2. Juli ordnungsgemäß auszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen und darauf ungesäumt an die Ratskanzlei, Zimmer Nr. 15 zurückzugeben. - Wilsdruff, am 22. Juni 1923. wo. Der Stadtrat. Wir bitten höflichst, Anzeigen bis vorm. 10 Uhr anfzugeben Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die Reichsregierung bat eine neue Devisenverordnung er« lassen, durch die der Handel mit Devisen außerhalb der amt lichen Börsenkurse verboten wird. * Der Steuerausschuß des Reichstages hat die Sätze der künstigen Zuckersteuer für 100 Kilogramm Reingewicht ans 24000 bezw. 60000 Mark erhöht. * Regierungspräsident Dr. Grützner wandte sich an den englischen Vertreter in Düsseldorf mit der Bitte, seinen Ein fluß gegen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Ingenieurs Görges einzusetzen. * Das französische auswärtige Amt bestätigt, daß bis setzt keinerlei direkte oder indirekte Verhandlungen mit Deutschland in der Ruhrfrage stattgefunden haben. * Ein deutsch-serbisches Abkommen Wer die Reparations frage ersetzt die bisherigen Viehlieserungen durch deutsche Warenkredtte an Serbien. Sümpfung des Sevisenhandels. Eine ganze Reihe von Verordnungen und Gesetzen sind schon erschienen, die den Auswüchsen auf dem Devisenmarkt entgegenwirken sollen. Es ist ein steter Kampf zwischen den Staatsnotwend ig ketten, mehr noch einem Volks schicksal auf der einen und dem Privatvor 1 eil auf der anderen Seite, der in der Lage sein kann, in Zeiten schwan kender Währung und unsicherer Zukunft leichte Gewinne ein- zuheimsen. Auswärtige feindliche Einflüsse spielen mit und müssen abgewehrt werden, — aber man muß sich ohne wei teres klar darüber sein, daß die deutsche Währungsnot von dieser Seite her nicht getilgt werden kann, daß nur an den Symptomen mit teilweise ätzenden Mitteln kuriert wird, strst möchte man sagen, Betäubungsmittel angewandt werden, weil man der eigentlichen Krankheit, ihrem Sitz und ihrer stetig wachsenden Ausbreitung ratlos gegenübersteht. Die neue Devisenordnung, die der Reichs präsident erlassen hat, bestimmt nun zunächst im Para graphen 1, daß nur solche Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung erworben oder veräußert werden dürfen, für die eine amtliche Notierung in Berlin stattfindet. Und zwar muß der Erwerb oder die Veräuße rung zu dem amtlichen Kurse des Tages des Geschäfts abschlusses erfolgen. Dazu kommt die Bestimmung, daß dies der Geld- oder der Brief- oder ein dazwischenliegender Kurs sein muß. Und zwar des amtlichen Geld- oder Brief kurses. Bekanntlich hat sich der Devisenhandel derart aus gedehnt, daß er schon lange vorBörsenbeginn einsetzt und sich mitunter über den amtlichen Schluß bis in die späte Nachmittagsstunde hinzieht; es kommt sogar vor, daß Kaufe und Verkäufe in Devisen infolge der Vorherrschaft des Dol lars auf dem Geldmarkt erst nach Newyorker Schlußkurs gehandelt werden. Jeder freie Verkehr der wilden Devisenhändler wird damit verboten. Weiter bestimmt die Verordnung, daß der amtliche Kurs, dessen Notierung die Voraussetzung für jeden Ge schäftsabschluß in Devisen ist, auch wirklich notiert sein muß, nicht etwa nur gesprochen sein darf. Liegt die Notierung nicht vor, so dürfen Geschäfte in der betreffenden Währung nicht abgeschlossen werden. Was das Gesetz über die Schecks und Wechsel (Devisen) sagt, gilt natürlich auch für Geschäfte in Banknoten; ist für Banknoten aber ein besonderer Kurs nicht notiert, so ist der Kurs für Schecks auch, für die Banknoten gültig. Aber nicht umgekehrt: der Banknotenkurs gilt niemals für Scheckkurs. Wenn infolge Materialmangels ein Kurs nicht zustande kommt, dann sind im Kletnverkehr Umsätze bis zu 5 Pfund Sterling oder dem entsprechenden Beträge in einer anderen Währung auch zum letztbekannten amtlichen Kurs zulässig. Die Verordnung hat nun ganz außerordentlich hohe Strafen auf Verstöße gegen diese Bestimmungen festgesetzt. Nicht nur, daß alle Geschäfte, die gegen den 8 1 verstoßen, ohne weiteres nichtig sind. Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bis zum Zehnfachen des Wertes der aus ländischen Zahlungsmittel sind festgesetzt. Außerdem können die gehandelten Devisen in einem solchen Falle auch einge zogen und bet Verstößen gegen die Verordnung die Namen der Beteiligten öffentlich bekanntgemacht werden. Die Verordnung gibt den Rahmen ab für die Aus- führunasbestimmunaen. die vom Reickswtrtsckwttsn,rni»°. rium noch erlassen werden. Zunächst muß man darauf Hin weisen, daß die Gleichstellung der Devisen in der Kurs notierung mit den Papieren zu Einheitskurs zweifellos eine Dämpfung der Devisenspekulation zunächst der Börsen besucher selbst herbeiführen wird. Das Ziel ist aber Wohl doch ein anderes. Das Reich braucht Devisen, und die Dollarschatzanweisungsanleihe, die ja bei ihrer Auflegung nur gegen Devisen gekauft werden konnte, ist ein Mißerfolg gewesen. Man hofft nun, die im Publikum noch vorhandenen Devisen durch die Abschnürung des wil den Devisenhandels für die Auffüllung der Dollarschatz anleihe dienstbar zu machen, die im Beträge von hundert Millionen Dollar aufgelegt, bisher noch nicht voll eingezahlt Worden ist. Dreiundfünfzig Millionen war das Zeichnungs ergebnis, 10 Millionen Dollar sind später noch hinzugekom men. Den Rest von 37 Millionen haben die Banken aufzu bringen, was mit 10 Millionen schon teilweise geschehen ist. Es sollen aus dem Publikum also zunächst noch die 27Millionenherausgeholtwerden,um wenig stens die Dollarschatzanleihe voll zu haben. Bereits haben Verhandlungen mit Bank- und Jndustrievertretern stattge funden, um die Beteiligung an der Aufbringung der er wähnten Summe zu ermöglichen. Auch über die demnächst erscheinenden weiteren Maßnahmen zur Regelung des De visenverkehrs haben solche Verhandlungen stattgefunden. Der Erfolg aller dieser Maßnahmen wird abzuwarten sein. Die beste Devisenverordnung nutzt aber nichts, wenn die Macht wirtschaftlicher Verhältnisse stärker ist als ihre Bestimmungen und wenn Deutschland mehr ausgibt als es einnimmt. Alle diese volkswirtschaftlich so verhängnisvollen Dinge werden sich erst dann ändern, wenn Deutschland aus einem Staat, der täglich ärmer wird, der, um überhaupt zu leben, fortwährend Eingriffe in sein Vermögen machen muß, erst wieder zu einem Staat geworden ist, der nur von seinem Einkommen lebt. * Vorläufig noch keine Ausführungsbestimmungen Aus Regierungskreisen wird zu der neuen Devtsen- verordnung erklärt, daß die Reichsregierung sich darüber klar gewesen ist, daß die neue Devisenordmmg eine starke Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit vieler Kreise mit sich bringt. Es werden nicht nur manche Geschäfte des Bankverkehrs hierdurch unterbunden, sondern auch für manche Einfuhrgeschäfte, die eine schnelle Ent schließung erfordern, dürsten sich Schwierigkeiten ergeben Wenn die Reichsregierung sich trotzdem zum Erlaß det Verordnung entschlossen hat, so geht sie dabei davon aus, daß die Devisenregelung wichtiger ist als manche einzeln« Importgeschäfte. Der Reichskanzler hat ein telegraphisches Rundschreiben an die Regierungen der Länder er lassen, die ersucht werden, die Reichsregierung durch rücksichtsloses Eingreifen gegen illegitimen Handel und schwarze Börsen zu unterstützen. Ausfüh - rungs- und Übergangsbestimmungen sollen erst dann erlassen werden, wenn sich ihre Notwendigkeit zweifelsfrei ergibt. Zunächst will man die Wirkung der Verordnung abwarten, übrigens ist man an maßgeben der Stelle im Augenblick von dem Gedanken abgekommen, die Zahl der Banken, die zum Devisenhandel zugelassen sind, zu beschränken. Nie Hungerblockade. Erklärungen des Reichsernährungsministers. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft, Dr. Luther, sagte in einer Unterredung über den Versuch der Franzosen, durch Hunger die Bevölkerung des Ruhrgebietes zum Nachgeben zu zwingen, u. a. folgendes: Nach den jetzt vorliegenden Nachrichtm kann, so unglaub lich es klingt, kein Zweifel mehr sein, daß die Fran zosen den Versuch machen, über die gesamte Bevölkerung des Nuhrgebietes die Hungerblockade zu ver hängen. Das hauptsächlichste Mittel der Franzosen ist die Lahmlegung des gesamten Eisenbahnverkehrs lm Ruhrgebiet. Die einschneidende Bedeutung dieser Maßnahme gerade für das Ruhrgebiet beruht darauf, daß in dem weiterstreckten Bezirk mit seinen rund vier Millionen Einwohnern Lebensmittel nur in geringem rrmsange erzeug! weroen, w vag fass aues von drangen mit der Eisenbahn herangebracht werden muß. Der Hin- weis der Franzosen, daß sie gegen Zahlung der Gebühren die ankommenden Eisenbahnwagen auf den von ihnen militarisierten Strecken weiterbefördern würden, ist nur geeignet, vor aller Welt offenkundig zu machen, daß der wirkliche französische Plan rein politischen In halts ist. Die deutschen Eisenbahner werden niemals bereit sein, die aus dem unbesetzten Deutschland kommen den Lebensmittelsendungen an die französischen Soldaten und Eisenbahner zu übergeben. Auch die unmittelbaren Eingriffe in die Lebensmittelsendungen, sogar in Liebesgabensendungen, kommen immer häufiger vor. Selbst bei der für die Kinder so lebensnotwendigen Milch werden immer wieder solche Störungen herbei geführt, so daß die Milch, wenn überhaupt, so in ver dorbenem Zustande ankommt. Daß die Franzosen zu Aushungerungsversuchen schreiten würden, haben nicht mn die meisten Deutschen, sondern auch zahl- reiche Ausländer für völlig ausgeschlossen erklärt, aber nun unternehmen die Franzosen diesen Vernichtungs versuch gerade jetzt, wo die Meinung fast der ganzen Welt auf eine endgültige wirtschaftliche Lösung der Re- tzarationsfrage hindrängt! Ungelöste Kragen. Die englisch-französische „Fühlungnahme-. Die englische und die französische Regierung befinden sich sei: ungefähr einer Woche in ständiger Fühlungnahme über die Formulierung der französischen Antwort auf den englischen Fragebogen. Außerdem befindet sich der Vorsitzende des Verbandes englischer Handelskam mern in Paris, um mit französischen Wirtschaftskreisen über die Ernennung von Sachverständigen zu verhandeln, die mit einigen englischen Sachverständigen über eine wirtschaftliche Regelung der Reparationsfrage sprechen sollen. In einer Betrachtung der „Times" über den englischen Fragebogen wird gesagt, England könne Frankreich wesentliche Konzessionen machen, wenn Aussicht auf eine, allgemeine Regelung bestünde. Dagegen könne es nicht seine eigene Politik der Frankreichs unterordnen. Trotz einiger augenblicklicher Erfolge habe die Ruhrbe setzung höchst unglückliche Folgen gezeitigt; Frankreich habe wirtschaftlich nichts von dem Ruhrabenteuer gewonnen und werde auch sobald nichts gewinnen, selbst wenn alle Regierungen der Welt Deutschland zur Aufgabe des passiven Widerstandes aufsorderten. Wenn es nicht bald einen Wechsel gäbe, müßte man über kurz oder lang mit dem Zusammenbruch Deutschlands rechnen. Diese Last aber sei zu schwer für Europa. Unter diesen Umständen könne die englische Negierung dey nutzlosen Versuch nicht machen, von Deutschland die Aufgabe des passiven Widerstandes zu verlangen. Nur Frankreich könne den deutschen Widerstand beenden, und zwar, indem es er kenne, daß der Versuch, eine wirtschaftliche Lösung mit Zwangsmaßnahmen zu erreichen, nicht nur nutzlos sei, son dern schwere Gefahren über Europa und Frankreich bringe. Oie neue Gaarverordnung. Weitere Beeinträchtigung der Preßfreiheit. Die saarländische Regierungskommission hat die soge nannte Notverordnung zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit vom 7. März 1923 aufge hoben und durch eine neue Verordnung ersetzt, in der ein leitend betont wird, daß die Presse-und Redefrei heit sowie Vereins- und Versammlungsrecht, wie sie durch die im Saargebiet zurzeit in Kraft befindlichen Gesetze und Verordnungen gewährleistet sind, keiner Beschrän kung unterliegen sollen mit Ausnahme einiger Bestimmun gen, die dann im einzelnen aufgsführt werden. Diese „Ausnahmen* sind jedoch derart umfangreich und einschneidend, daß der hauptsächlichste Zweck dieser neuen Verordnung in erster Linie die Knebelung der Presse des Saargebiets zu sein scheint. Unter diesen Umständen ist die Zurückziehung der Notverordnung nichts weiter als ein Scheinzugeständnis an England.