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ehme« möW müße« - nach' fmaB lohne! stadt Wage» lmsak >e de» ier z< Laust :einde önfeli Kinde cdnun de de linder Kultus olische! die a< Binder ötrase« ihre» eeernsprechcr Wilsdruff Nr. h Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Dresden 2640 dem Iahre issi Erscheint seit Srschkint dis aui wetierrs nur M»nlag< Mitt»»chs u. Ar-ii«tz< »aLminags r Uhr stil den wißenden Tan. Lezuzspreis »et G-lbiinbdotuna manailich MI., durch unser« Nusiria-r zugeira««» in der Stadt mauaNich MI., auf dem Land« MI., durch di« Post bezogen vtenutäbw» MI. Mil Zustestungdgedthr. NII« postanftasteu und vostboien sowt« omrrr Aueiroaer und SeschLftosteste nehmen jedeezrii Leflestunaen «uigegen. Im Aal« hdber«! Gewalt, Krieg oder sonstiger ^eiried«stSrun»«n Hai der Bezieher leinen «nsprnch auf Lief«r»ng der Zeitung »der Kie,»»« »es Bezugspreise«. Inienionoorei« Ml. für die S gespaliene Korpus,eile oder deren Raum, Reklamen, »ier shalstge Korpus,eile ML Bel Wiederholung und Zahresauftrag entsprechender Preisnachlaß. Delanntmachunge» Im amtliche, Teil snur »an Behörden- die rgespaltene Korpus,«»« Ml. Aachweisungs-Srdßhr pfg. Bn,«tg«nannahme bis vormittag« Id Uhr. Adr die Richtigkeit der durch Aerneuf übermittelten Anzeigen übernehmen mir keine Garantie. Zeder Rabald «nspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage «tngezogen werden muß aber »er Auftraggeter in Konkurs gerüt. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrat» zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. «erleaer «ud DrueUer: «rth»r Zschunke in Wilsdruff. Berantworilicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für de» Inseratenteil: Arttz»» Zschxte, »eide in WllsdrnA 82. Jahrgang. Nr 66 stückle rik de ;. Do Sonnabead / Sonntag 9. / 1V. Juni 1923. r eine Bret Mete rswert iführti mk ge e zahl i Best >e viel lÄosest :rn, st inner die Er tagens brauch! a wiri lvorbeü diese! Es ho NiWIItipriik eie Fönh eil' Amtlicher Baden in der freien Elbe. s Das Elbstromamt Meißen «laudt versuchsweise bi« auf Weiteres das Baden in der freien Eibe außerhalb der Bade, und der Schwimmanstalten im Raume von der Mündung des KletitzschbacheS bis zur preußischen Grenze unter der Voraussetzung, daß die nachstehenden Bestimmungen streng beachtet werden. 1. Grundsätzlich ist das Baden in der freien Elbe wegen Gefährdung der Badenden und zum Schutze der Anlagen nach wie vor ausgeschlossen an den Landungsstellen, Landungsbrücken, Landungsstegen und Ladestellen der Sch ffe, Flöße, Fähren und sonstigen Fahrzeuge; an NuSschiffungiplätzen, «n Werften, in Häfen und an Baustellen. II. Weiler bleibt da» Baden in der freien Elbe verboten 1-, an beiden Ufern an der Niederwartha« Brücke und unterhalb van dieser Brücke ab bis Wildberg zwischen Srromschnitt 1002—1020. 2., an» linken Ufer -r) unterhalb der Saubachmündung bi« zur unteren Spitze der Gauernitz« Insel, d) die Strecke entlang des Dammes in der Rehbockfurib, e) von 500 m oberhalb der Fährenanfahrt in Meißen-Spaar bis unterhalb des Aus- ! schiffungsplatzes gegenüber der Knorre, 4) von der Landtstelle bei Niedermuschütz bis zum Göhrischselsen, a) von oberhalb des Gierseiles der Merschwitz« Fähre bis zur Anfahrt derselben in Bontz, t) von oberhalb des Gierseiles der Fähre zu Moritz bis unterhalb des AusschiffungS« platzt« in Gröba einschließlich des Gröba« Hafens, x) von der Dampfschlfflandestellr in Strehla bis unterhalb des Mtzsteines. r., a« rechten Ufer a) entlang des Stramberichtigungsbaues von Sörnewitz bis Meißen-Niederspaar, i») von der Grenze Meißen-Ober/Nsed«spa«r bis unterhalb des Henker'schen (vormals ! Kopprasch) Ausschiffungsplatze«, «) von oberhalb der Badeanstalten in Meißen bis zur Knorre, einschließlich deS i Meißner Winterhafens, 4) von der Landestellt Diesbar bis unterhalb Seußlitz, e) im Bereich der Gurselle der Fähren zu Merschwitz und Moritz, t) von unterhalb der Moritz« Fährenanfahrt bis zum unteren Dämmende bei Prammitz, x) von 200 in unterhalb der Elbbrücke in Ries« bis zu den unteren Eibhäusern. an den Stellen, wo die Gemeindebehörden das Baden und Betreten deS UfergeländeS im Einvernehmen mit dem Elbstromamt und mit den Anliegern verbieten. III. Das Baden in der freien Elbe geschieht auf eigene Verantwortung der B denden und ist nur Schwimmkundigen und mit den StrömungS- verhältniffen völlig vertraute« Personen g stattet. Fremde» Eigentum darf nicht beschädigt werden. Im übrigen sind die fügenden Bestimmungen einzuhaben: Teil 1. Alle Badenden haben Badebekleidung zu tragen und zwar Männer Badehosen, Frauen Badeanzüge. Vadekleidung, die gegen Sitten und Anstand verstößt, ist untersagt. 2. Verstöße gegen Sitten und Anstand werben bestraft. 3. Der Aufenthalt an den Elbufcrn, auf den Dämmen und Böschungen, an Wiesen und Gebüschränbern ist auf den zum An- und AuSklelden benötigten Platz un mittelbar am Wass« zu beschränken. Im übrigen ist das Betreten des be grünten Uferlandes und von Weideanpflanzungen und bas Beschädigen der Ufer, der Uferdeckwerke, der Schleusenmündungen, ber Warnung«- und Verbotstafeln, der Wiesen- und Weidenbütche, sowie das Lagern im Bereiche dieser Kulturen aufs strengste »erboten. 4. Das Ausschlagen v»n Zelten und Planen ist untersagt. b. DaS Fahrwasser darf beim Baden »der Schwimmen nicht benutzt werden. Das Heranichwimmsn an in Fahrt befindliche Dampfer ist verbaten, ebenso Kas An hängen an Schiffe, Flöße oder Boote und das Betreten stilliegender Flöße und Boote. Jed« Freischwimmer hat Ruder« und Segelbooten rechtzeitig auszu weichen. Auch das Baden in der Nähe von Angelnden ist wegen der aus liegenden Angelhaken mit Gefahr »erbunben und deshalb untersagt. 8 Das Entfernen oder Beschädigen der im Strome ausgestrckten Malzeichen »der sonstigen Strom« oder Schiffahrtszeichen ist verboten. IV. Allen Anordnungen ber Polizeiorgane (Gendarmerie, Strsmpolizei, Reichsmaffer- schutz, Gemeindepolizei, Wohlfahrispolizei usw.), die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung unb Sittlichkeit getroffen werden, ist unbedingt Folge zu leisten. V. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen und gegen die ge« mäß Abschnitt II Z ff« 4 getroffenen Anordnungen der Gemeindebebörben werden, soweit nicht andere Strafgesetze einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 300000 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Unabhängig davon bleibt die zivilrechtliche Haftung jedes Einzelnen für etwa ver« ursachten Schaden an den Uferbauten, Wiesen und Kulturen am Stromufer. » Meißen, am 31. Mai 1923. 8 II-LIKstr. 19. Die Amtshauplmonnschaft als Slbstromamt. Die Ortspreise über dis Bewertung der Natural- unb Sachbezüge für die Zweck« der Arbeiterverficherung, die oom 1. März IS2S ab Geltung hatt-n, werden mit Wirkung vom 4. Juni 1823 ab um 80 Prozent erhöht. Die Sätze für Deputate dagegen werden jetzt nicht tzeändert. XI» 7 O ?, 40 I., 3 /. V. Fern« wird bekanntgegeben, daß die OberversicherungSämter die in Nr 255 der Sächsischen Sraattzeitung vom 30. Oktober 1922 bekanntgegebenrn Ortslöhne und du durchschnittlichen Iahresarbeitsverdienst sowohl der landwirtschaft« lieben als auch der forstwirtschaftlichen Arbeiter mir Wirkung vom 4- Juni 1823 ab je auf den 10 fachen Betrag erhöht haben. Meißen, Lommatzsch, Nossen, Wilsdruff, am 4. Juni 1S23. 2s« Die Versicherung-amter der Amtshauptmaunschaft Meitze» und der Stadie Meißen, Nossen, L»mmatzsch vud Wilsdruff. es «8 rei l. 25. eisen z und Stelle. Aomeares Gegenminen. Das Spiel ist immer das gleiche. Wagt es irgend eine Macht unter den alliierten und assoziierten Unterzeichnern des Friedens von Versailles, wider den französischen Stachel zu locken, dann wird der jeweilige französisch Ministerpräsi dent wild. Mit Hilfe seiner ihm durch dick und dünn folgen den Presie eröffnet er zunächst eine heftige Kanonade auf den Eigenbrödler und, wenn dieser dann mürbe gemacht ist, Entschuldigungen stammelt, nachgibt, dann setzt Poincarä die eigen« Persönlichkeit ein und überrumpelt den Zögern den, zwingt ihn mit rücksichtsloser Gewalt, oft unter deut lichen Drohungen, in den alten Kreis zurück. Diese gewohnte, ihm immer glückende Politik hat er auch jetzt wieder inBrüssel getrieben, und er hat die Ge nugtuung, mit einem vollen Sieg in der Tasche nach Paris zurückfahren zu können. Ein gemeinsames CommuniquS stellt fest, daß alle Bestrebungen, die man bisher über die Aktionen im Ruhrgebiet getroffen habe, restlos scharfe Unterstreichung der beiden sranzossicyen Bedingungen für jede Verhandlungsbereitschaft dieser bewen Westmächte: Räumung des Ruhrgebietes nach erfolgter Zahlung und Beendigung des passiven Widerstandes. Und schließlich hat man sich auch noch auf neue Maßnahmen geeinigt, die den Druck auf Deutsch land noch verstärken sollen, um die „Erfüllung seiner Verpflichtungen* zu erzwingen. Das ist eigentlich schon die Antwort auf dir neue deutsche Note, die jetzt in die Hände aller Alliierten gelangt und Vie lediglich wissenschaftlicher Natur ist, die aber im Prinzip unbedingt aus dem Boden unserer Note vom 2. Mai siebt, nur ihre Ergänzung ist, und die deshalb sinngemäß — wenn auch wohl nicht ausdrücklich — die Räumung 'des Ruhr gebiets zum Ausgangspunkt jeder Verhandlung macht und die unbedingt bis dahin am passiven Widerstand sestbält. Hier gibt es keine Brücke, gibt es nicht einmal einen Grund, aus dem man Brückenpfeiler bauen kann. Das wird fo deutlich wie nur möglich, wenn man aleich- 'zciüg im „Temps" einen Artikel liest, der die französischen Bedingungen in breiterer Ausführlichkeit aufzählt. Außer jenen beiden Voraussetzungen, die für Frankreich schon zum politischen Schiboleth geworden sind, verlangt man von Deutschland „nur" 26 Milliarden Goldmark, aber nian will dann nur so bescheiden jein, wenn Frankreich an England und Amerika seine Kriegsschulden nicht zu bezahlen braucht. Die 26 Milliarden sind nicht etwa die gesamte Ne parationssumme, sondern nur das, was wir an Frankreich zahlen sollen. Das verlangt immer nach oem bisherigen Verteilungsschlüssel 52 R der deutschen Reparationöver- pslichtungen für sich, so daß laut „Temps" dann die Gesamt- Kleine Zeitung für eilige Leser. * Am Donnerstag nachmittag ist di« deutsch« ErgänzungS- »ote in d«n Hauptstädten der alliierten Mächte Erreicht worden. * PoincarS hat noch vorläufig« Kenntnisnahme von bvm Anhalt der deutschen Note noch vor ihrer amtlichen Übergabe die neuen Vorschläge als lmbesriedigend bezeichnet. * In englischen politischen Kreisen Wird das neue deutsch« Anatol günstig beurteilt und als Weg zu einer interalliierten vc" "''en. s ZI in Paris vorfchlug, als Endsumme pertodifchcr Zahlungen. Wenn aber England und Amerika die an Frankreich geliehe nen Gelder enttreiben wollten, so müßte Deutschland zu Zahlungen in gleicher Höhe an Frankreich herangezogen wer den. Äbgclchnt wird in schroffer Form auch 2er Gedanke, der in der neuen deutschen Note noch einmal in den Vorder grund geschoben wird: Feststellung der deutschen Leistungs fähigkeit durch eine internationale Sachverständigenkom mission: abgeichnt überhaupt jede Diskussion über die Höhe jener Ziffern. Im besetzten Gebiet werde man alle Ein nahmequellen öffnen und ausnutzen, die für die Reparations zahlung cinbehalten werden, „ohne jeden politischen Hincer- gcdanken — selbst verwalten. Nähme Deutschland diese Bedingungen an. dann brauche man über die „Sicherungs"srage vorerst nicht dislutieicn. In diesem Satz liegt der Grund, aus dem die Brücke zwischen Frankreich nnd — England gebaut werden soll, viel leicht schon errichtet ist. Aus der einen Seite das „Zugeständ nis" Frankreichs, jetzt den Vorschlag Bonar Laws an.su- nehmen (tatsächlich ist dieser aber lange nicht so weitgehend gewesen, da er mir einen Gegenwartswert von etwa 23 Goldmiüiarden darstelle), dafür Weiterbesctzung des Ruhrgebietes durch französische Verwaltung. Dann aber braucht mau natürlich keine „Sichernngrgnannrn", und dann hätte man eine gemeinsame Plattform für alle Abncr- ten Demschland gegenüber, hätte das neue deutsche Angebot von vornherein sabotiert, hätte die Aussicht, di«Wal eine gemeinsame ablehnende Antwort aller Atuie. :?n auf die neuen deutschen Vorschläge zustande zu bringen. Es erscheint zweifellos, daß über alle risse Dinge Verhand lungen zwischen l r n von, Pari s und B r ns s e l ftattgesimden haben uns noch stattjinven; eine Erklärung Lord Curzons im Oberhaus über die Reparations- bcstätigt worden sind, damit sind also gewisse belgische Be^ - , - sorgnisse üb« den wirtschaftlichen Erfolg dieser Aktionen in lumme 50 G o l d m c l l t a r o e n betragen wuroe. Nnd de« Papierlord geworfe» worde». Und dann folgt di« zwar « e a e n w a r 1 s w e ri, nicht, wie Bonar Law rs