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Schöffengericht Wilsdruff den 24/ Mai 1923. Verhandlungsleiter: Herr Amtsgerichtsrat Dr. Schaller. Schöffen: Die Herren Fabrikbeamten Gründler-Wilsdruff und Waldarbeiter Maune-Herzogswalde. Die landwirtschaftlichen Arbeiter L., B., E. und Z. in R. sind angeklagt, dem Pächter des Rittergutes Roth-Schönberg 180 Kg. Düngemittel im Werte von 1tX)000 Mark gestohlen und an den Wirtschaftsbesitzer E. und den Geschäftsbesitzer K. i in R. verkauft zu haben, weshalb auch gegen die beiden Letzt genannten die Anklage auf Hehlerei erhoben worden war. Das ! Schöffengericht verurteilte die ersten vier zu je 10 000 Mark, ! den E. zu 100 000 Mark Geldstrafe, während K. freigesprochen ! wurde, da der Nachweis für Erlangung eines rechtswidrigen Vorteils nicht einwandfrei festgestellt werden konnte. — Der Obst- und Butterhändler W. in Gr. hatte einen Strafbefehl über 100 000 Mark wegen Ueberschreitung der Höchstpreise beim Ankauf von Butter erhalten. Der dagegen erhobene Einspruch ! hatte insofern Erfolg, als das Schöffengericht die Strafe auf , 50000 Mark Geldstrafe herabsetzte. — Aus gleichem Grunde wurde der Wirtschaftsbcsitzer und Butterhändler R. in Bgk. zu derselben Strafe verurteilt. — Der Schmiedemeister I. in H. i hatte dem Dienstknecht Kr. einen halben Zentner Korn abge- j kaust, der dem Gutsbesitzer Stein gestohlen worden war. Das ; Schöffengericht liest unter Berücksichtigung der vorliegenden j Verhältnisse Milde walten und setzte eine Geldstrafe von : 10 000 Mark fest. — Der Lehrling L. in W. wurde wegen j Diebstahls zu 10 000 Mark Geldstrafe verurteilt. — Der Arbeiter L. aus Dr./ welcher seinem Onkel, dem Wirtschafts- j besitzer Lischne in Klipphausen, eine Speckseite und mehrere echte j Ringe gestohlen hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft dasür in eine Strafe von 100 000 Mark genommen. Der dagegen er hobene Einspruch hatte keinek Erfolg. Das Schöffengericht ver wandelte die Geldstrafe in einen Monat Gefängnis. — Der beim Gutsbesitzer Alfred Pietzsch in Lampersdorf beschäftigte Knecht H. aus Dr. stahl feinem Dienstherrn 2 Zentner Weizen, 50 Eier und 2 Hühner. Das Schöfsengericht erkannte unter Berücksichtigung der sonstigen guten Führung des Angeklagten nur aus 10000 Mark Geldstrafe. — Aus dem Gerichtssaal. Wegen Vergehen nach 8 183 RStG. (Vornahme unzüchtiger Handlungen gegenüber Schul kindern) wurde ein hiesiger verheirateter Einwohner in eine Geldstrafe von 100000 Mark genommen. Kirchennachrichten — Trinitatisfest. Predigttext: Apostelgesch. 2, 38—39. Wilsdruff. Vorm. 8 Uhr Beichte und heiliges Abendmahl. — 0-9 Uhr Festgottesdienst. — 10 Uhr Christenlehre für die konf. männliche Jugend. — Nachm. 2 Uhr Taufgottesdienst. — Abends 6 Uhr Vorstandssktzung des Iungmännervereins. — 0-8 Uhr Haupt versammlung (Jugendheim). — 0-8 Uhr Iungfrauenverein (Pfarrhaus). Mittwoch, den 30. Mai. Abends 6 Uhr Iungmännerverein (Jugendheim). Grumbach. Vorm. 0-9 Uhr Prdigtgottesdienst. — 10 Uhr Kinder gottesdienst. Sonnabend 6 Uhr: Ernste Feier des Turnvereins an den Gräbern verstorbener Mitglieder. Kefselsdorf. Vorm. 9 Uhr Festgottesdienst (Pf. Zacharias). — Rach». 2 Uhr Taufen. Sora. Vorm. 8 Uhr Festgottesdienst. — Nachm. 0-2 Uhr Christenlehre. Röhrsdvrf. Vorm. 0-9 Uhr Predigtgottesdienst. — Nachm. 0-2 Uhr Unterredung mit der konf. Jugend. — Abends 7 Uhr Iun§- männerverein. Dienstag abend 8 Uhr Iungfrauenverein. ' Limbach. 0-9 Uhr Festgottesdienst. — Danach Christenlehre mit der konfirmierten Jugend. Briefkasten. Junge Ehefrau 100. Mes wissen kann der Briefkasten onkel natürlich nicht, zumal die Anfrage recht undeutlich aus gedrückt war. Nach langem Suchen glaubt er aber das ge wünschte Gedicht gefunden zu haben: Weiht du noch, wie 's damals war? Die Nachtigall sang in den Zweigen! Am Waldessaum beim Mondenschein, Da sahen wir in sel'gem Schweigen. Die Maiennacht, der Fliederduft Berauschten unsere jungen Herzen, Wir kühlen uns in Heiber Seligkeit Zum erstenmal voll Lust und Schmerzen. Süßes Lieb, jetzt bist du mein, Und nichts soll mich mehr von dir scheiden, Ob Sonnenschein, ob trüber Tag, Ob Liebesglück, ob Liebesleiden. Erfüllt ist nun der Iugendtraum, In ew'ger Treu sind wir verbunden! O, unvergeßlich schöne Märchennacht, In der wir unser Glück gefunden. T., Wilsdruff- Wildlederhandschuhe reinigt man in lau warmer Seifenlauge; unaufgelöste Seife darf nicht an Wild leder gebracht werden. Doris 30. Liebe Leser haben uns noch eine andere Les art des von dir gewünschten Gedichts „Es war ein Traum" zugeschickt. Nun wähle: Wir hatten einst ein schönes Vaterland . . . Man glaubt es kaum, Wie groß und wundervoll es aufrecht stand — Es war ein Traum! Wir hatten einst der Erde bestes Heer, So gut gewappnet und so blank an Wehr — Man glaubt es kaum, Wie tüchtig es an Kraft und Ordnung war Und unsere Flotte auch so wunderbar! — Es war ein Traum! Und alles war voll Fleiß und Schaffensdrang: Die Esten rauchten und der Amboß klang, Und durch das Meer trug unsrer Schiffe Zug Bis an der allerfernsten Küsten Saum Die reiche Frucht, die unsre Arbeit trug — Es war ein Traum! Wir hatten Mehl und Fleisch und gutes Bier Mit acht Prozent Gehalt — ach, war das nett! Wir hatten Schreib- und Brief- und Druckpapier Und Butter, Oel und jedes andre Fett! Wir hatten Kleider nach Bedarf und Schuh Und Milch gab damals auch noch jede Kuh! Wir hatten Tee, Kaffee und Zucker drin Und Kerzen auch von Wachs und Stearin; Wir hatten Lederwaren jeder Art Und auf der Bahn gab's Platz zu jeder Fahrt, Zum Nähen gab es Fäden allezeit, Ein Zündholz war noch keine Kostbarkeit Und brannte, wenn mans anstrich, lichterloh, Und bill'ge Hüte gab's aus Filz und Stroh. Ein Hering kam auch auf des Aermsten Tisch Und Stock- und Schell- und mancher andre Fisch — Wir hatten alles, was nur raucht, Es war uns nichts von alledem versagt, Was ein Kulturmensch so zum Leben braucht Und was ihm drüber 'naus auch noch behagt: Wir waren allen großen Völkern gleich Und hatten Platz auf dieses Erdballs Raum — Wir hatten einst das große Deutsche Reich . . . Es war ein Traum! W. T., Grumbach. Sie können die Rückzahlung d Hypothek nicht in Goldmark, sondern nur in Papiermark v< langen. Dresdner Schlachtviehmarkt vom 33. Ms Auftrieb: 1. Rindest: 60 Ochsen, 105 Bullen, 170 Kalben ü Kühe, 710 Kälber, 59 Schafe, 1095 Schweine. Preise in M für Lebend- und (im Durchschnitt) für Schlachtgewicht. Ochst I. vollfleischige, ausgemästece höchsten Schlachtwertcs bis zu Jahren 4l0- bis 420000 (754500), 2. junge fleischige, nicht w gemästete, ältere ausgemästete 370- bis 39O00O (730800), 3. mA genährte junge, gut genährte ältere 330- bis 350000 (723400), gering genährte jeden Alters 280-310000 (737500). Bullen: vollfleischige, ausgewachsene höchsten Schlachtwerles 410- ! 420000 (715500), 2. vollfleischige jüngere 370- bis 390000 (6909st 3. mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 380- bis 350u (653800), 4. gering genährte 280- bis 310000 (655600). Kast und Kühe: 1. vollfleischige, ausgemästete Kalben höchsten Schlat wertes 410- bis 420000 (754500), 2. vollfleischige, ausgemäst Kühe höchsten Schlachtwertes bis zu 7 Jahren 870- bis 390 l' (730800), 3. ältere ausgemästete Kühe und gut entwickelte jünst Kühe und Kalben 340- bis 360000 (777800), 4. gut genährte Ku und mäßig genährte Kalben 280- bis 320000 (750000), 5. mm und gering genährte Kühe und gering genährte Kalben 22o- j 260000 (7V560V). Kälber: 1. Doppellender —- bis — u ( ), 2. beste Mast- und Saugkälber 470- bis 490§ (724 200), 3. mittlere Mast- und gute Saugkälber 430-- k 450000 (433300), 4. geringe Kälber 350- bis 39vll (672700). Schafe: l. Mastlämmer und jüngere Mastham» 270- bis 280000 (550000), 2. ältere Masthammel 240- k 260000 (555600), 3. mäßig genährte Hammel und Schafe (Mei schüfe) 180- bis 220000 (486800). Schweine, l. vollflefichige r feineren Raffen und deren Kreuzungen im Alter bis 1Jq 490- bis 510000 (641000), 2. Fettschweine 510- bis 530000 (6500«! 3. fleischige 470- bis 480000 (633300), 4. gering entwickelte 4' bis 460000 (650000), 5. Sauen und Eber 400- bis 500000 (600Ä Ausnahmepreise, über Notiz. Die Preise sind Marktpreise ' nüchternes Gewicht der Tiere und schließen sämtliche Spesen t Handels ab Stall, Frachten, Markt- und Verkaufskosten, Umsa steuer sowie den natürlichen Gewichtsverlust ein, erheben sich o wesentlich über die Stallpreise. Ueberstand: — Ochsen, — Bullt Tendenz: Geschäftsgang in allen Tiergattungen gut. liegend tot vor. Eine Kugel war ihm durch eine Hand, welche er wahrscheinlich zur Abwehr hochgehalten hatte, und die andere Kugel durch das Herz gegangen. Keiner der Anwesenden wagte den Mörder zu fasten, da er jeden mit vor gehaltenem Revolver niederzufchießen drohte, und so entkam derselbe. Raubmord scheint nicht vorgelegen zu haben, da Uhr und Geld bei Döring noch vorgefunden wurden. Als der Tat verdächtig, beziehentlich als Anstifter hierzu, war ein Neffe, der um diefe Zeit sich in Darmstadt aufgehalten und sich in heruntergekommenem Zustande befunden hat, in Haft genommen worden, aber wegen mangelnder Be weise wieder freigegeben werden mußte. — Der Ermordete hatte am 15. November 1902 ein Testament gemacht, aus besten sehr umfangreichem Inhalt nur das für uns in Frage kommende mitgeteilt sei: 8 1. Zu Erben meines Vermögens setze ich unbeschadet der späteren verordneten Vermächtnisse und Anordnungen ein: „1. den landwirtschaftlichen Verein der Provinz Starkenburg zu einem Vierteil; 2. die Dorfgemeinden Lampersdorf, Birkenhain, Limbach und Grumbach, sämtlich bei Wilsdruff im Königreich Sachsen gelegen, zusammen auf ein Vierteil, in welches sie sich gleichenteilig teilen; 3. den Gustav-Adolf- Berein des Kreises Darmstadt zu einem Vierteil; 4. die Stadt Darmstadt zu einem Vierteil. Auszugsweise von 8 2: Die unter 2 genannten Dorfgemeinden haben das ihnen zufließende Kapital ebenfalls verzinslich anzulegen und die Zinsen alljährlich zur Beschaffung von jungen Obstbäumen und Pfählen zu ver wenden, welche an solche Dorfbewohner, die geeignete Gras- oder andere Gärten oder bis zu 10 Hektar zur Obstzucht geeignetes Land besitzen, mit der Bestimmung der Anpflanzung, nötigenfalls Okulierung, unentgeltlich abzulasten sind. Wenn in den betreffenden Gemeinden die kleinen Grundstücksbesitzer alle mit Bäumen ver sorgt sind und zur Obstzucht kein geeignetes Feld mehr übrig haben, dann können auch an größere Grundbesitzer Obstbäumchen unentgeltlich abgegeben werden. Die Auswahl der Personen steht überall dem Gemeindevorstande zu." Auf Grund dieser Bestimmungen fiel einer jeden der genannten Gemeinden ein Erbteil von 3095 Mark 42 Pfennig zu, deren Zinsen alljährlich satzungsgemäß Verwendung gefunden haben. Weiter kommt noch eine Bestimmung in 8 5 sub. 2 hier in Betracht, die folgenden Wortlaut hat: „Meinem Bruder Friedrich Ernst Döring, dessen Aufenthalt mir unbekannt ist; er ist schon seit vielen Jahren ab wesend, vermache ich 6000 Mark. Sollte derselbe vor mir verstorben oder aus einem sonstigen Grunde das Vermächtnis nicht erwerben können oder wollen, oder sollte er bereits gestorben sein, so tritt seine eheliche Nachkommenschaft an seine Stelle. Ist solche Nachkommenschaft nicht vorhanden, fo teilen sich in diese 6000 Mark die in 8 1 unter Nr. 1, 2 und 3 genannten Erben." Nachdem das Amtsgericht Tharandt unterm 16. Oktober 1904 für diesen verschollenen Bruder eine Pflegschaft einrichten ließ und dasselbe Amtsgericht unterm 20. Februar 1906 besten Tod erklärte und als Zeitpunkt des Todes den 31. Dezember 1871 annahm, fiel den genannten vier Dorfgemeinden ein weiteres Erbteil von je 448 Mark 25 Pfennigen zu, deren Zinsen in gleicher Weise zur Ver wendung kommen. Kurz sei noch erwähnt, daß Dörings übrige Geschwister Ver mächtnisse erhielten, und zwar einer 10 000 Mark, acht je 6000 Mark und einer 3000 Mark. Weiter verpflichtete Döring seinen Testamentsvollstrecker auf Kosten des Nachlasses zur Errichtung eines Grabmonuments mit eiserner Einfriedigung auf dem Darmstädter Friedhof und bestimmte hierzu die Summe von 12 0O0 Mark. Das Fundament sollte bestehen aus bestem, wetterfesten, hellgrauen Sandstein oder auch von weißem Marmor mit seinem Medaillon. Für den Entwurf sollte ein Preisausschreiben erlassen und hierzu bis zu 1500 Mark verwendet werden. Die 1904 gepflanzte Linde ist inzwischen zum stattlichen Baum herangewachsen. Talab, talauf stehen Aepfel-, Birnen-, Kirsch- und Pflaumenbäume, teils Zwerg-, teils Hochstämme, an die 625 allein auf Lampersdorfer Flur. Sorglich sind sie mit Pfählen und Drahtschutz versehen. Ueberall waltet unsichtbar sichtbar Dörings Stifterhand. Denken wir dankbar seiner! Und suchen wir seine Liebe auf unsere Nachkommenschaft zu übertragen! Das müßte eine feine Sitte sein, wenn man unseren Kindern bei ihrem Schuleintritt einen Baum pflanzte! Dazu ein Ringel reihen um den Baum getanzt. Sv wäre das Herz gekettet an den Baum, und es müßte Wunders sein, wenn nicht mit den rotbäckigen Früchten auch sittliche Früchte reisen wollten. Baumfrevel und Vogelnesterzerstörung würden auf diese Weise hintangehalten. Versuchen wir es doch einmal — im Andenken an Ernst Heinrich Döring. Altes heimatliches Zinn. Alfred Ranft- Blankenstein. Neben ihrem Berufe huldigen die meisten Menschen einer Liebhaberei. Die einen benutzen ihre Mußestunden zum Skat- oder Fußballspielen, die andern zum Briefmarkensammeln, Photographieren usw. Eine der vornehmsten und interes santesten Liebhabereien ist das Zinnsammeln. In unserer sächsischen Heimat ist es besonders lohnend, weil Sachsen früher eins der Haupizinnländer war. Während ihrer Blütezeit, im 15. und 16. Jahrhundert, lieferten die sächsischen Bergwerke jähr lich 5000 bis 6000 Zentner reines Zinn, nach andern Angaben sogar 1200 Zentner. Gediegenes Zinn fand man nur in verschwindend kleinen Mengen. Das einzige Erz, besten Abbau lohnte, war der Zinnstein. Zinnstein ist eine Verbindung des Zinns mit Sauerstoff; aus ihm läßt sich das reine Metall durch Erhitzen mit Kohlenstoff ausschmelzen. Er kommt in primärer und sekundärer Lagerung vor. Im Erzgebirge baute man meist sekundäre Lagerstätten ab, sogenannte Zinnseifen. Das gewonnene Erz enthielt 70—80 Prozent Zinn. Als Fundorte waren bekannt: Zinnwald (um 1300), Geising-Altenberg (um 1450), Seiffen, Marienberg, Geyer, Ehrenfriedersdorf, jenseits der Grenze Gottesgab (um 1450) und Graupen (um 1200). Die große Ausbeute der heimischen Bergwerke und reichliche Einfuhren aus England und Hinterindien senkten die Zinnpreise. Ein sächsischer Kurfürst kaufte im Jahre 1692 fünf Zentner Zinn für 115 Taler. Diese Wohlfeilheit einer seits, der schöne Silberglanz, die große Widerstandsfähigkeit der Luft und dem Wasser gegenüber, sowie die leichte Schmelzbarkeit anderseits machten das Zinn zu einem allgemein beliebten Metall. Nicht nur der gewöhnliche Mann kaufte sich zinnerne Gebrauchsgegenstände, sondern auch Könige und Kaiser zierten ihre Tafeln mit zinnernen Geräten. Vielerorts öffneten Zinngießer ihre Werkstätten und fertigten Teller, Kannen, Humpen, Leuchter usw. Für sie war der Einkauf des Rohzinns von großer Be deutung, weil von der Reinheit des Materials das Gelingen des Gusses in hohem Maße abhängig war. Beimengungen von Schwefel, Eisen und Arsen waren ver haßt. Anderseits aber wurde nie reines Zinn verwendet. Meist fügte man ein Zehntel Blei zu, seltener Zink, Kupfer ober Wismut. Die Zusahmetalle setzten