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NMmfferÄgebW Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt für Wilsdruff und LlnMgend Postscheckkonto Dresden 2640 InserttonSprel« M>. für die S gespaliene Corpus,elie oder deren Raum, Reklamen, die r st>aMg- Korpu«,»lle Mk. Rei Wiederholung und Zchr-onustrag enisprechender Preisnachla». R-kannimachungen im amtlichen Teil fnur »»» R-hörd-n) di- 2 gespaltene Korpuszelle Md Rachweisungs-Sebühr pfg. Anzeigenannahme dl« vormittags 10 Uhr, Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Feber Rabats anfpruch erttscht, wenn der Betrag durch Klage elngezogen Verden muß »der der Auftraggeber l» Konkur« gerät. Erscheint seit dem Zahre 1841 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrat» zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Noffen. B-rlsqer und Drucker: Arthur Zschunke tu Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Herman» Lässig, für de» J«serate«teil: «rth»r Zschuuke, beide i» Wil,dr»sf. Erscheint bi» auf weiteres nur Montags, Mittwochs u. Frettags nachmittags 5 Uhr für den folgenden Tag. Bezugspreis bei Geibffabholung monatlich Ml., durch unsere Austräger zuaelragen in der Stadt monatlich Mk., auf dem Lande Mk., durch die Post bezogen vierteljährlich Ml. mit ZusttNungsgebähr. Alle Postanftalten und Dostboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. —— - 82. JahrgaNg. Nr 64. Dienstag / Mittwoch 5. / 6. Juni 1923. Teil verschafft ist oder wenn er mit der Mietzmszahlung schuldhafter Weise im Verzugs ist, im 2. Falle, a) wenn dem Inhaber der Räume ein anderes Unterkommen verschafft ist, b) wenn es zur Fortsetzung eines geordneten Betriebes unbedingt erforderlich ist, daß die Räume zur Unterbringung eines anderen Arbeitnehmers freigemacht werden, e) wenn die Räume nach dem 31. Januar 1921 ohne Inanspruchnahme öffent licher Mittel neu erstellt worden find, ä) spätestens nach Ablauf eines halben Jahres, seitdem das Urteil oder der Ver gleich vollstreckbar geworden ist. Limbach, am 26. Mai 1923. rs,« Der Gemeindevorstand. ' Amtlicher Auf Grund der mit Zustimmung des Reichsarbeitsministeriums erteilten Ermächti gung des Ministeriums des Innern — Landeswohnungsamt — wird für die Land gemeinde Limbach angeordnet, daß dis Vollstreckung non Urteilen und von Vergleichen, die auf Räumung von Wohnungen und von Räumen lauten, 1. soweit es sich um Mietwohnungen oder Mieträume handelt, auf Grund von Z 5a der Mieterschutzbekanntmachung, 2. soweit es sich um Räume oder Wohnungen handelt, die nicht auf Grund eines Mietvertrags, sondern auf Grund eines Dienst- oder Ardeitsverhältnisses über lassen sind, auf Grund von Z 9 der Wohnungsmangelbekanntmachung nur mit Zustimmung des Mieteinigungsamts zulässig ist. Die Zustimmung muß erteilt werden im 1. Falle, wenn dem Inhaber der Räume ein anderes Unterkommen Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die neue Angebotsnote zur Reparattonsfraae der Reich?- i regi erring soll voraussichtlich Mittwoch an die Alliierten ver« - sandt werden. ! * Die Gewerkschaften verschiedener Richtung Haden Gegenvor- s schlüge zu dem Garantteangevot der Industrie an den Reichs« ! kanzler übermittelt. * Entgegen anders lautenden Blattermeldungen wird von zuständiger Stelle daraus hingewiesen, daß das Vorgehen des < Ministers Severing gegen die Deutschvölkische Freiheitspartei , die völlige Billigung des Reichskabinetts gesunden hat. * Zwischen England und Frankreich soll Übereinstimmung ° über eine Milderung der Saarnotverordnung erzielt sein. ! * Der päpstliche Delegierte Monsignore Testa ist nach einer ! Abschiedsaudienz beim Papste abgereist. Er wird zunächst die ' Ruhr und dann das Saargebiet besuchen. * Präsident Harding trägt sich mit dem Gedanken der Ein- berusung einer Lustabrüstungskonferenz. »Will»!» IW» !> !«WWWWWW»WW»W, GarantteMe der Gewerkschaften. über die Ergebnisse der Beratung der Reichsregierung mit den ausschlaggebenden Faktoren der deutschen Wirt schaft über die bevorstehende neue Reparations note hat man bisher außerhalb der zunächst beteiligten Kreise wenig vernommen. Das liegt in der Natur der Sache, denn selbstverständlich behält sich der Reichskanzler Dr. Cuno begründetermatzen die letzte Entscheidung per sönlich vor, und ferner würde wohl kaum viel dabei her- auskommen, wenn man diese Dinge in aller Öffentlichkeit bespräche. Es ist begreiflich, daß die Aufgabe des Kanz lers und seiner Mitarbeiter nicht klein ist, denn es gilt, den Ausgleich zwischen den auseinanderstrebenden Inter essen und Rechten der verschiedenen Wirtfchaftskreise zu finden und zugleich den Voraussetzungen der großen Politik gerecht zu werden. Landwirtschaft, Finanz und städtischer Haus- und Grundbesitz, die in der Denkschrift der Industrie als weitere Pfandsteller aufgeführt worden waren, halten sich zurück und stellten ihre Anschauungen > über das Problem der Garantieleistung nicht nach außen s zur Debatte. Dagegen haben jetzt die Gewerkschaften ! das Wort ergriffen und sich mit einer Denkschrift an den Kanzler gewandt. Beteiligt daran sind die Spitzenver bände der Freien und der Hirsch-Dunckerfchen Ge- ! werkschaften, der Allgemeine Deutsche Gewerkschafts bund, der Allgemeine freie Angestelltenbund, der Allge meine deutsche Beamtenbund und der von Erkelenz ge führte Gewerkschaftsring deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände. Darin wird zunächst anerkannt, daß die Industrie ihre grundsätzliche Zustimmung zu einer Heranziehung des deutschen Sachwertebefitzes für die Reparation ausgesprochen hat. Aber die Industrie versuche anderer seits, „mit dem Staat als unabhängige Macht zu ver handeln", was der staatsbürgerlichen Pflicht zuwiderläuft. Mit besonderem Nachdruck wird die Forderung der In dustrie nach einer Selbstausschaltung des Staates aus dem Prozeß der privaten Gütererzeugung abgelehnt. Das würde uns zu dem Zustand von vor 80 Jahren zurück führen. In der Denkschrift des Reichsverbandes der In dustrie spreche sich der Wunsch nach möglichster Scho nung der Privatwirtschaft und des Privat vermögens aus, der nicht anerkannt werden könne. Und des weiteren lasse sie jede Steuerfreudigkeit ver- missen. In der Denkschrift werden die Bedingungen des Versailler Friedens als undurchführbar bezeichnet und die Vorschläge des Reichsverbandes hinsichtlich einer Sanierung der Staatsbetriebe abgelehn 1. Es sei irre führend und unbegründet, wenn die Industrie 600 Gold millionen Ertrag aus dem staatlichen Besitz und den staai- lichen Betrieben, der Eisenbahn, Post, Bergwerke usw. herausrechne, während sie für die gesamte deutsche Wirt schaft nur 500 Goldmillionen ansetze. Weiter werden auch Urteile laut über den „Rückfall in krassestes Manchester tum" und „Mangel an sozialer Einsicht". Schließlich lammen die Gewerkschaften zu der zusammensassenden Feststellung, daß die Forderung des Reichsverbandes der Industrie nach Aufhebung der Außenhandelskontrolle, der Demobilmachungsvorschriften und auch die Bemerkungen über den Achtstundentag aus nichts anderes hinausliefe als darauf, daß die Arbeiterschaft von Staats wegen ge zwungen werden solle, täglich mehr als acht Stunden ihre solle Arbeitskraft einzusetzen, damit „durch Mehrarbeit und Hunger" die Produktion gesteigert und der auf den Besitz kommende Teil der Reparationslast aus die Arbeiterschaft abgewälzt werden könne. Die Mittel der Unternehmerschaft zur Erreichung dieser Ziele seien neben der Aushebung der Ichutzvorschriften das unbeschränkte Entlassungsrecht, das in dem Verlangen des Reichsverbandes nach Tariffreiheit beschlossen liege. Schon der Versuch der Durchführung solcher Wünsche, so heitzt es in der Erklärung der Gewerk schaften, müsse unabsehbare soziale und wirtschaftliche Kämpfe herbeisühren, denn die Gewerkschaften würden eine solche Entrechtung der Arbeitnehmerschaft niemals dulden. Die Arbeiterschaft habe ihren Achtstundentag und werde sich ihn zu erhalten wissen. Das Ganze klingt fast wie eine Kampfansage, und der Vorwärts nimmt denn Anlaß, an das Kabinett Cuno die Mahnung zu richten: „Landgraf, werde hart." Man glaubt auf der Linken also anscheinend, daß der Kanzler gegenüber der Industrie nicht genügend Entschlußkraft auf bringen könnte. Man wird den Gewerkschaften das taktische und sachliche Recht zur Wahrung der Interessen der von ihnen vertretenen Volkskreife nicht bestreiten dürfen. — Eine andere Frage ist es, ob alles zutrifft, was sie aus der Denk schrift der Industrie herauslesen. Von dieser ist wiederholt betont worden, daß ihre Denkschrift nur eine Grundlage für nähere Verhandlungen bilden sollte. Im Reichsverband sitzen sehr gute Kaufleute, und als solche wer den die Führer der Industrie kaum erstaunt sein, wenn man von ihnen erwartet, daß sie mit sich reden lassen werden. Daran dürste es auch Dr. Cuno kaum fehlen lassen. Das Bedauern ist jedenfalls nicht ganz unberechtigt, daß vor den Augen des Auslandes und besonders der Fran zosen von deutscher Seite selber auseinandergesetzt wird, daß die deutsche Wirtschaft viel reicher und leistungsfähiger ist, als sie selber sagt. Es war deshalb auch schon bedauer lich, daß die Denkschrift des Reichsverbandes der Industrie bekanntgegeben werden mußte, weil ihr Inhalt durch In diskretionen sofort in die Pariser Presse gelangt war. Wäre das nicht der Fall gewesen, dann würden jetzt wohl auch die Gewerkschaften ihre „Flucht in die Öffentlichkeit" nicht an getreten haben. Aber das Hauptgewicht ist ja im Grunde auch auf ihr Zugeständnis zu legen, daß die Industrie die ihr bisher bestrittene Bereitwilligkeit bekundet hat, um an den kommenden Lasten nach ihrem Vermögen mitzutragen. Die Industrie selber behauptet dazu, daß sie sich dabei über ihre Kräfte hinaus verpflichten wolle. Das wird Dr. Cuno den Weg ebnen, und die eine wie die andere Denkschrift so wie die vielgestaltigen weiteren Anregungen aus dem Be reiche der deutschen Gesamtwirtschaft, die an ihn gelangten, können nur die Grundlage bilden, auf der er im Gefühl der .auf ihm lastenden gewaltigen Verantwortung seine Ent schlüsse zum besten des deutschen Volkes ausbaut. Die näch sten Tage schon werden zeigen, zu welchem Ziele er dabei strebt, Erhöhung der Soziatrenien. Auszahlung von Vorschüssen. Das Neichsarbeitsministerium hat dem Reichsrai einen Verordnungsentwurf zur Erhöhung der Sozial rentnerunterstützung vorgelegt. Der Entwurf berücksichtigt die seit März eingetretene neue Verteuerung der Lebens haltung und auch den neuen Brotpreis. Die Kleinrentner fürsorge gleicht sich gesetzlich nach Art und Umfang der jenigen für Sozialrentner an. Den besonderen Verhält nissen im besetzten Gebiet und im Einbruchsgebiet wird Rechnung getragen. Ein anderer Entwurf schlägt höhere Leistungen in der Wochenhilfe und Wochenfürsorge vor. Wegen einer erneuten Heraufsetzung der Erwerbs lose n un t e r stütz un g ist die Regierung gleichzeitig mit einem Verordnungsentwurf an den Neichsrat heran- getreten. Für diejenigen Kriegsbeschädigten und Kriegs hinterbliebenen, die im wesentlichen auf die Rente ange wiesen sind, sind durch eine Verordnung vom 31. März 1923 die Teuerungszuschüsse für Juni wesentlich erhöht worden. Ferner werden an alle Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen auf Grund eines Erlasses vom 17. Mai erhebliche Vorschüsse auf die Rentenbeträge gezahlt. Demonstrationen in Darmstadt. Stacheldraht in den Hauptstraßen. In Darmstadt sanden Demonstrationen der Kommu nisten im Anschluß an eine Versammlung statt, in der die Kommunisten die Bildung von Hundertschaften gefordert hatten. Die Kundgebung nahm einen so bedrohlichen Charakter an, daß die Hauptstraßen mit Stacheldraht ab gesperrt werden mußten. Ein Panzerautomobil der Poli- zei war aufgefahren, das aber nicht in Tätigkeit zu treten brauchte. 646 Jahre Gefängnis! Das Wüten der französischen Gerichte. Die französischen und belgischen Kriegsgerichte haben nach den bisher bestätigten Meldungen seit dem Ruhrein bruch bis Mitte Mai über Neichsbeamte, preußische, bayerische, hessische und badische Staats- und Gemeinde beamte Freiheitsstrafen in einer Gesamthöhe von 443 Jahren, 8 Monaten, 16'"Tagen und Geldstrafen im Gesamtbeträge von 464 545 000 und 2850 Frank verhängt. — über die gegen Privatpersonen ausgesprochenen Ver urteilungen liegen keine abschließenden Ziffern vor. Rechnet man allein die Strafen des Krupp-Prozesses und des Düssel dorfer Kriegsgerichtsurteils hinzu, so kommt man zu fol gender Ziffer: Freiheitsstrafen in einer Gesamthöhe von 646 Jahren, 2^ Monaten und Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 1314 545 000 Mark und 2850 Frank. Außerdem wurde ein Todesurteil verhängt und voll streckt sowie eine Person zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt. Chronik der Gewalttaten. — Die Jünkerather Gewerkschaft ist noch immer von den Franzosen besetzt, so daß dieses Werk schon seit drei Monaten völlig feiern muß. Die verhafteten Direktoren Thomas und Böswillibald wurden zu fünf resp. vier Monaten Gefängnis verurteilt. — Das französische Militärpoltzeigericht Landau ver urteilte den Polizeiwachtmeister Berberich aus Mannheim, weil er im unbesetzten Mannheim einen französischen Offi zier nicht gegrüßt hatte, zu fünf Monaten Gefängnis und 50 000 Mark Geldstrafe. — Im Bezirk Trier wurden zwölf Eisenbahner von der Straße weg verhaftet und mit vorgehaltenen Revolvern ausgewiesen. Sie kamen, so wie sie waren, ohne Bluse rmd Rock, in Arbeitskitteln, zum Teil ohne Kragen und Hut, in Gießen an. — Ein französisches Lastauto fuhr in Bochum auf den Bürgersteig in die dort stehende Menge. Ein junges Mädchen wurde getötet, ein zweites tnrg eine schwere Quetschung davon. — Eisenbahnsekretär Ramtus aus Herne wurde von den Franzosen verhaftet. Als Grund der Verhaftung wurde angegeben, daß Ramtus Streit mit einem in seinem Hause wohnenden Polen hatte. — Der bisherige stellvertretende Regierungspräsident Oberregierungsrat Lutterbeck, der auf Veranlassung der Belgier von den Franzosen verhaftet worden war, stand vor dem belaischen Krieasaerickt in Strekrade unter der Anklaae