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Wilsdruffer Tageblatt : 21.04.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-04-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192304218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19230421
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19230421
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1923
-
Monat
1923-04
- Tag 1923-04-21
-
Monat
1923-04
-
Jahr
1923
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 21.04.1923
- Autor
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Aber unsere Sünde wird uns doch ganz anders zu Gemüte geführt, wenn wir unter das Kreuz Christi treten und uns dort sagen: „Am der Sünde willen hat der Heilige Gottes all diese Marter ausstehen müssen." Dann wissen wir erst, was Sünde ist, was unsere Sünde ist. Aus solcher Erkenntnis der Sünde wächst dann auch die herz liche Reue über dieselbe hervor — und dann ist es zum Be kenntnis der Sünde auch nicht mehr weit. Und hier fragen wir wieder: „Wo schließt sich das Herz zuerst zu einem demütigen und aufrichtigen Bekenntnis auf?" Nicht unter den Drohungen und dem aufgehobenen Arm, sondern unter dem aufgetancn Herzen. Unter den Drohungen sagt man meist nur so viel wie man sagen muß; unter dem Sonnenschein der Liebe — und diese Sonne hat am hellsten am Kreuze geschienen — wird das Herz wie geschmolzen Wachs. Es stießt alles heraus, was drinnen ist. Neben Christi Kreuze lernt auch der bußfertige Schächer bekennen, er sagt zu dem anderen: Wir sind billig in dieser Verdammnis, denn wir leiden, was unsere Taten wert sind. Und so bleibt es wahr: Am Karfreitag schenkt uns Christus die rechte Buße und am Ostermorgen die Vergebung der Sün den. Am Ostermorgen kommt der Herr aus dem Grabe wieder hervor und hat die große Friedensstunde in der Hand und ruft uns zu: „Ich bin um deiner Sünde willen dahingegeben und um deiner Gerechtigkeit willen auferwecket. Wenn deine Sünde blutrot wäre, soll sie schneeweiß werden, und wenn sie rosin- farben wäre, soll sie wie Wolle werden. Friede sei mit dir!" Und was haben wir an dieser Vergebung der Sünden? Eine Sonne, die ihre Strahlen in das ganze weitere Leben wirft und in die Ewigkeit hinein, denn wo Vergebung der Sünden ist, da ist auch Leben und Seligkeit. Das ist warmer Regen auf das dürre Land, aus dem es nun wieder mächtig und grün empor treibt. Das ist Helle, wärmt Morgensonne nach der kalten Nacht, die uns lange gefangen hielt. Sage einem traurigen und geknick ten Menschen, der vor dir steht: „Sei wieder guten Mutes, es ist dir ein großer Gewinn oder eine große Erbschaft zugefallen". Er wird sich nichts daraus machen, sondern sagen: „An Geld und Gut habe ich zu sest gehangen, und das hat mir nicht gehol fen und hat mich tiestraurig werden lasten." Sage ihm: „Deine Werke haben hier und dort oder überall die größte Anerkennung gefunden." Er wird sich nichts daraus machen, sondern ant worten: „Nach dem Beifall der Menschen jage ich nicht mehr, das hat mir kein Heil und keinen Segen gebracht." Sage ihm aber dann: „Wer so traurig ist und an der Welt keinen Gefallen mehr findet, dem sind die Sünden vergeben, dem leuchtet nach dem Dunkel der Angst das Licht der Gnade hell und warm", dann hast du einen seligen Menschen vor dir, und er wird weiter beten: „Herr, hilf mir nun, daß ich das fest und immer fester glauben kann — weiter brauche ich nichts zu meinem Leben und zu meiner Fröhlichkeit." . Diese Botschaft von der Auferstehung des Herrn und von der Vergebung der Sünden haben die Apostel in die Welt hinaüsgetragen, und sie haben überall glückliche und zufriedene Völker gemacht, es wird auch unser Volk wieder glücklich und zufrieden werden, wenn es sich warmen Herzens wieder dem Kreuz von Golgatha und dem großen Auferstandenen zuwendet; sonst gibt es kein Glück und kein Heil sür dasselbe, sondern nur Not und Hunger und Verderben und Tod und Untergang. Aus Stadt und Land. Mitteilungen für diese Rubrik nehmen wir immer dankbar entgegen. Wilsdruff, am 20. April 1923. — Der Blüte entgegen. Sie ist noch nicht ganz da, die Baumblut, aber sie kommt. Die Kältewelle, die nach dem so notwendigen Regen vom Sonnabend nachmittag bis Sonntag vormittag eingesetzt hat, hält noch die volle Entfaltung zurück. Aber jeder Tag bringt sie uns näher und näher, eines Morgens werden wir aufwachen und mit staunenden Augen sehen, wie die Erde über Nacht ein Wundergarten geworden, prangend in leuch tender Blütenpracht. Es sind vielleicht des Jahres schönste Tage, diese Tage, die der Blüte vorangehen, da alles Hofsen und Er warten ist. Wenn die Kirschbäume erst im Schmuck ihrer schneeigen Zweige prunken, wenn die Aepfel rosig schimmern und der feine, süße Vanilleduft der Pflaumenblüte durch die Gärten zieht — dann klingt auch schon leise, leise ein wehmütiger Ton ersten Vergehens durch die lachende Frühlingswelt. Die weißen Dlütenblätter, die im Winde zerstieben, rufen ein schwermütiges „Vorbei!". Aber jetzt ist davon noch nichts zu hören. Jetzt zieht es im Winde über Feld und Hügel, wie eine einzige große Iubelhymne des Erwartens. Man geht durch ergrünende Lande und späht mit lachenden Blicken umher: Da hebt sich der Gold lack im Garten; er wird in den nächsten Tagen kommen. Vergiß meinnicht und Stiefmütterchen, die Erstlinge des Frühlings, haben schon ein paar leuchtende Augen aufgetan. Goldene Hecken zieht der Forsythiastrauch durch den Park, die,Knospen der Tulpenbäume schwellen. Bald, bald! And sie stehen da in schimmernder Märchenpracht. Kahle Zweige strecken Kirschbaum und Apfelbaum noch in die laue Luft, aber sieh genau hin, sieh ganz genau hin! Schon bricht es hervor hier und da, und dort und hier. Ein ganz, ganz zartes ahnungsvolles Weiß. Bald, bald! raunt es auch hier. Bald, bald, vielleicht morgen schon, und der Garten ist aller Wunder voll . — Sächsischer Landtag. Als erster Punkt stand auf der Tagesordnung die Vorlage über eine Erhöhung der Gewerbe steuer für das Rechnungsjahr 1922 und ein Antrag Röllig über -die Notlage der freien Berufe. Mit 48 Stimmen der Sozial demokraten und Kommunisten gegen 41 Stimmen der bürger lichen Fraktionen wurde die Vorlage angenommen und der An trag Röllig, die freien Berufe von der Gewerbesteuer auszu nehmen, abgelehnt. Im übrigen gab es eine stundenlange Be ratung über einen sozialdemokratischen Antrag auf eine reichs gesetzliche Regelung des Bauarbeiterschutzes, in deren Verlaufe Minister Liebmann erklärte, daß die Regierung die Einstellung von Kontrolleuren aus Bauarbeiterkreisen für notwendig halte. Der Antrag ging an den Rechtsausschuß. Drei Anträge des Abg. Noack und Genossen (D. Vp.), betressend einseitige Bevor zugung sozialer Baubetriebe gegenüber dem freien Baugewerbe, die drohende Einschränkung der Bautätigkeit und Besserung der Lage des Malergewerbes wurden an den Haushaltausschuß B verwiesen. Ein Antrag desselben Abg. auf Regulierung der Wasserläufe zur Gewinnung elektrischer Energie an den Haus- haltausfchuß B. Zwei kommunistische Anträge auf Aenderung der Landesverordnung über den Wohnungsmangel und auf Am- gestaltung der Ausführungsbestimmungen zum Reichsmietengesetz wurden abgelehnt bezw. als erledigt erklärt. DerDollar 19.April.29426,25-29573,75 Mk. „ „ 20. April: 25486,12-25613,88 Mk. — Für Rhein und Ruhr übergab uns der Iugendverein „Frohe Zukunft"-Grumbach 10 000, Münch-Wr. 400 Mark; da mit erhöht sich unsere Sammlung aus 738 832 Mark. Weitere Spenden sind dringend erwünscht. — Programm zur Marktmusik am Sonntag: 1. Maisch aus der Operette „Die moderne Eva" von Gilbert; 2. Ouver- f ture zu „Milanesse" von Baumann; 3. Paraphrase über das Lied „Ein Vöglein sang inr Lindenbaum" von Eberle; 4. „Mo ment musikale" von Fr. Schubert; 5. „La Barcarolle", Walzer aus der Oper „Hosfmanns Erzählungen" von Offenbach. — Der Dramatische Verein, der schon ost Proben seiner Leistungssähigkeit gab, bringt am Sonnabend im „Löwen" ein Werk von L' Arronge „Mein Leopold" aus die Bühne, neben „Hasemanns Töchtern" und „Doktor Klaus" wohl das Beste des bekannten Bühnenschriststellers. Der Besuch ist warm zu empsehlen. (Vergl. Inf.) — Neue Erzeugerhöchstpreise für Milch und Butter. Die Höchstpreise. für Milch und Milcherzeugnisje find vom Wirt schaftsministerium entsprechend den veränderten Verhältnissen abermals erhöht worden. Danach kostet vom 22. April ab: Voll milch das Liter ab Stall beim Erzeuger in der 1. Zone 380 -F, in der 2. Zone 410 -F, Mager- oder Buttermilch in der 1. Zone 190 in der 2. Zone 205 „A. Beim Milchkleinverkauf durch die Erzeuger unmittelbar -an die Verbraucher ab Gehöft dürsen folgende Preise nicht überschritten werden: Für das Liter Voll milch in der 1. Zone 440 in der 2. Zone 480 Mager oder Buttermilch 220 und 240 -F. Die Erzeugerhöchstpreise sür Lieferung an Wiederverkäufer werden für das Pfund Butter auf 4370 -F in der 1. Zone, auf 4720 in der 2. Zone fest gesetzt, für Speifequark mit höchstens 75 Prozent Wassergehalt auf 480 bezw. 510 für Butter aus gewerblichen Molkereien auf 5130 bezw. 5540 -F und sür Speisequark auf 550 bezw. 580 -ckk. — Zuckerverjorgung. Der von der Zuckerwirtschaftsstelle in Berlin sür den Monat April freigegebene Mundzucker wird mit jö 1 Pfund auf die Abschnitte L und M der Zuckerkarte aus gegeben. Der Fabrikgrundpreis für den Aprilzucker ist der gleiche wie für den Märzzucker. Es werden sich deshalb auch die Klein verkaufspreise auf der bisherigen Höhe halten. — Erhöhung der Erwerbslvjenunterstützung. Die Nach richtenstelle in der Staatskanzlei teilt mit: „Der Reichsrat hat soeben einer Vorlage der Reichsregierung zugestimmt, durch welche die Sätze der Erwerbslosenunterstützung erheblich, in den hauptsächlichsten Beträgen bis zu 60 Prozent, erhöht werden. Diese Erhöhung tritt mit Wirkung vom 16. d. M. ab in Kraft. Die genauen Sätze werden möglichst bald bekanntgegeben, fo daß vielfach schon Ende der Woche nach den neuen Sätzen wird ausgezahlt werden können." — Hohe Steuerzuschläge bei unpünktlicher Steuerzahlung. Zahlreiche Steuerpslichtige haben bisher ihre Steuern nicht pünktlich gezahlt und daraus infolge der -Geldentwertung auf Kosten des Reiches Vorteile gezogen. Dieser Mißstand ist durch das nunmehr verabschiedete Gesetz über die Berücksichtigung der Geldentwertung in den -Steuergesetzen beseitigt Bei der Ein kommensteuer, Körperschaftssteuer, Erbschaftssteuer, Vermögens steuer und Umsatzsteuer müssen Zuschläge entrichtet werden, wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen. Sie detragen für jeden -auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Kalen dermonat 15 v. H. des Rückstandes und, falls die Zahlung länger als drei Monate im Rückstand bleibt, 30 v. H. des Rück standes für jeden Monat. Diese Vorschriften beziehen sich nicht nur auf endgültig festgestellte Steuern, sondern auch auf fällige Vorauszahlungen. Besonders bei der Einkommen- und Umsatz steuer macht sich das Geldentwertungsgesetz zuerst bemerkbar, als bereits — hinsichtlich der Umsatzsteuer — bis zum 15. April 1923 — hinsichtlich der Einkommensteuer bis zum 30. April 1923 — der Unterschiedsbetrag zwischen' den im Kalenderjahre 1922 geleisteten Vorauszahlungen und der Summe, die sich aus Grund der abgegebenen Steuererklärungen errechnet, zu zahlen ist. Werden die Restzahlungen sür 1922 sowie die Vorauszahlungen nicht fristgemäß entrichtet, fo treten diese Zuschläge ein. — Zur Vermeidung etwa aufkommender Irrtümer wird darauf auf merksam gemacht, daß die als „Nachzahlung" in Ziffer 2 Nr. 1 des Merkblattes bezeichnete beschleunigte Zahlung der Einkom mensteuer 1922 nicht beim Finanzamt Nossen, sondern bei der hiesigen Stadtsteuerkasse zu bewirken ist. — Vermögenssteuererklärungen. Das Landesfinanzamt Dresden teilt mit: Die Einzelausforderungen der Finanzämter zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagung der Vermögenssteuer und der Zwangsanleihe sind nunmehr durch weg versandt worden. Wer am 3. Dezember 1922 ein Vermögen von mehr als 400 MO besessen, einen Vordruck zur Steuer erklärung bisher aber noch nicht erhalten hat, mutz sich einen Vordruck bei dem Finanzamte verschaffen. In Orten, an denen sich kein Finanzamt befindet, nehmen die Gemeindebehörden Anträge auf Zusendung von Vordrucken entgegen. Die Steuer erklärung mutz spätestens am 30. April 1923 beim Finanzamt eingehen. Mit einer Verlängerung der Frist kann nicht gerechnet werden. Deshalb ist Eile in der Beschaffung der Vordrucke geboten. Wer die Angabe einer Steuererklärung unterläßt, ob wohl er am 31. Dezember 1922 ein Vermögen von mehr als 4M MO gehabt hat, kann wegen Steuerhinterziehung bestraft werden. Wo Anklarheit über die maßgebenden Bewertungs- Vorschriften besteht und aus diesem Grunde Zweifel daran mög lich sind, ob die Grenze von 400 000 erreicht worden ist, ist eine Anfrage beim Finanzamt ratsam. — Feriensonderzüge 1923. Auch in diesem Jahre sollen, wenn es sich irgend ermöglichen läßt, wieder Sommersonder züge gefahren werden und zwar voraussichtlich in gleichem Am- fange wie im vorigen Jahre. Sie sind, wie die „Reichszentrale für Deutfche Verkehrswerbung" erfährt, für die Zeit vom Juni bis August vorgesehen und es sollen Rücksahrkarten 3. Klasse zu ermäßigten Preisen mit zwei Monaten Gültigkeit ausgegeben werden; diese Karten gelten zur Hinfahrt nur für einen be stimmten Sonderzug, zur Rückfahrt für jeden Personen- oder Eilzug, für D-Züge nur gegen Zahlung der Schnellzugzufchläge. Der Fahrplan der Sonderzüge mit allen Einzelheiten wird vor aussichtlich in einem Druckheft erscheinen. Auch nach dem Rheinland soll eine ganze Reihe von Sonderzügen gefahren werden. — 15V0V Mark für eine Fahrt 4. Klasse von Vorstadt Pieschen nach Dresden-Albertstadt. Eine gewiß teure Suppe brockte sich der 25 Jahre alte Pförtner und Hilfskontrolleur Georg Walter Ahlemann ein, wie eine Verhandlung vor dem Schöffengericht Dresden ergab. Am 20. Februar wurde der Angeklagte in Albertstadt ohne gültige Fahrkarte angehalten, er zeigte eine solche vom 17. gleichen Monats vor und nannte dann auch noch einen ganz anderen Namen. Ahlemann kam dieserhalb zur Anzeige. Er erklärte in der Verhandlung, er habe die richtige Fahrkarte besessen, aber verloren, und eine alte ab gegeben, weil diese nicht immer bei Ankunft des Zuges abgenom men würden, den falschen Namen will er nur aus Verlegenheit angegeben haben. Diese Handlungsweise wurde vom Schöffen gericht mit 15 000 Geldstrafe geahndet. — Vom Storch. In Treuen i. V. scheint der Klapperstorch bereits feine diesjährige Tätigkeit ausgenommen zu Haben, wie aus den „Treuener Nachrichten" zu ersehen ist; denn in der gestrigen Ausgabe verkündet ein Herr Oskar Geier und Frau, datz „ein kräftiger Junge Nr. 12 und ein kräftiges Mädchen Nr. 13 angekommen sind". Der Storch hat es mit dem Geier wirklich sehr gut gemeint und man weiß nicht, ob man letzterem hierzu aufrichtig gratulieren kann. — Pirna. Gegen den wilden Butterhandel. Der Bezirks ausschuß beschloß auf Vorschlag des Regierungsrates Dr. Ahle mann, ähnlich wie es in der Amtshauptmannschaft Oschatz der Fall ist, zur Bekämpfung des wilden Butterhandels, als Versuch einen Buchzwang sür Händler einzuführen. Die Amtshaupt mannschaft tritt in diesem Falle als Polizeibehörde auf und wird eine entsprechende Verordnung mit Strafandrohungen für Aeber- tretungen erlassen. (Zur Nachahmung in der Amtshauptmann schaft sehr zu empfehlen.) — Stollberg, Erzgeb. Die städtischen Kollegien wählten den bisherigen besoldeten Stadtrat Ritzow, der der sozialdemo kratischen Partei angehört, zum Bürgermeister. — Haselbach i. E. Der Wirtschaftsbesitzer Richard Helbig wurde mit seinen beiden Kühen auf dem Felde vom Blitze er schlagen. — Reinsdorf. Den Verbrennungstod erlitt die 74 Jahre alte Hausbesitzerin Schubert hier, in deren Wohnung ein in der Nähe des Ofens liegender Sack Heu in Brand geriet, wobei auch die Kleider der alten Frau Feuer fingen und die Stube mit Rauch gefüllt wurde. Als auf ihre Hilferufe Hausbewohner herbeieilten, waren an der Hinteren Körperseite die Kleider be reits völlig verbrannt und abgefallen. Die übrigen Kleider wurden ihr vom Leibe gerissen, doch hatte Frau Sch. bereits derartige Verbrennungen erlitten, daß keine Rettung mehr mög lich war. Sie ist andern Tags unter qualvollen Leiden ge storben. — Weida. In Friedmannsdorf gerieten nachts zwei junge Burschen um ein Mädchen in Streit. Dabei hat der 20jährige Dienstknecht Schlegel den 17jährigen Reinhard Hofmann er stochen. Landgericht Dresden. Am 8. Februar wurde die in Weistropp wohnhafte Guts besitzersehefrau Lina Martha Lange vom Schöffengericht Wils druff wegen grober Milchversälschung' durch Zugleben von Wasser zu 1M MO Mark Geldstrafe verurteilt. Die Angeklagte legte Berufung ein, mit dem Erfolge, daß die dritte Strafkammer nach erneuter Beweisaufnahme das Arteil der Vorinstanz auf hob und auf Freisprechung erkannte. Kirchennachrichten — Jubilate. Predigttext: Joh. 21, 18—23. Wilsdruff. Vorm. 8,30 Ahr Predigtgottesdienst (zugleich Eröffnungs gottesdienst für den Konfilmandenunterricht). Text: Joh. 12, 26. — 10 Ahr Christenlehre für die konf. männliche Jugend. — Nachm. 2 Uhr Taufgottesdienst. — Abends 7,30 Ahr Iung- frauenverein (Pfarrhaus). Mittwoch den 25. April, abends 6 Ahr Iungmännerverein (Jugendheim). Donnerstag den 26. April, abends 7,30 Ahr Bibelstunde. Der Kvnfirmandenunterricht findet statt: Donnerstag 4—6 Ahr Mädchen, Freitag 4—6 Ahr Knaben. Grumbach. Vorm. 8 Ahr Beichte und heil. Abendmahl. — 8,30 Ahr Predigtgollesdienst. Eröffnungsfeier für den Konfirmanden unterricht. — 10 Ahr Anterredung mit der konf. Jugend. Dienstag abend 8 Uhr Bibel- und Missionsstunde. , Kesselsdorf. Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst (Pf. Zacharias). — 10,30 Uhr Unterredung mit der konf. Jugend. — Nachm. 2 Uhr Taufen. Mittwoch den 25. April, abends 8 Uhr Bibelstunde in Oberhermsdorf. Freitag den 27. April, abends 8 Uhr Bibelstunde. Sora. Vorm. 8 Ahr Hauptgottesdienst. — 9,15 Uhr Kindergottes dienst 2. Kl. — Nachm. 1,30 Uhr Christenlehre mit der Jugend. Röhrsdors. Vorm. 8,30 Ahr Predigtgottesdienst. Blankenstein. Vorm. 8,30 Ahr Predigtgottesdienst. — 10 Ahr Kinder gottesdienst. I Behörde«, Feuerwehr, Fadri- kante«,Geslhöstsiuh., Landwirte werden höflichst zu der am Sonnabend de« 21. April nachm. 5 Uhr am Schützen- Haus aus der Schützenwiese stallfindenden FmiMM ringeladen, welche mit dem reichspatentamtlich geschützten Trocken-Schnellfeue löschapparat „Kellofix" statlfindet. Der Apparat wurde wiederholt vor Autori'älen vargesührt und als die derzeiiig beste Löschwaffe anerkannt. Kellofix ist unab hängig von Frost und Wassermangel und stets gebrauchsfertig. GMiMettiAiiN f. FreWnt SM» F. O. Weitze, Leipzig, GenmimtretiW s. UM. Dresden Otto Pitzschel, Dresden-A. 1S, Güterbahnhofstraße 7.
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