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MdrufferNgeblatt Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochmbla^ für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Dresden 2640 Znsertton«pre!« Ml. für die S gespaltene K»rptt«zeIIe odee deren Raum, ReNamen, die 2 sp«M,e Korpu«,-», Mt. Bei Wiederhpiung und Zahresaustrag entsprechender preisnachiaß. Leiannimachungen im amtlichen Teil snur von SehSrden) die 2 gespaltene KorxuäM- Mk. Rachweisungp-Gebühr Pfg. Anzeigenannahme bi« »ormittag« 10 Uhi. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garaniie. Zeder Rabatt- anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage -ingez-g-n werden muß »der der Auftraggeber In Konkur« gerät. dem Iahre 4844 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrat» zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Verleger und Drucker: Arthur Zschunke i» Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, sür de« Inseratenteil: Arth«r Asch«»ke, Beide in Wilsdruff. Erscheint bi« auf weitere« nur Montag«, Mittwoch« u. Freitag« nachmittag« L Uhr für den folgenden Tag. Bezug«vrel« bei Selbstobhoiung monatlich Ml„ durch unsere AuotrLger zugetragen in der Stadl monatlich M!., auf dem Lande Mk„ durch die Post bezogen vierteljährlich Mk. mit Zusteklungägebühr. Alle Postanstalten und Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Faste htlherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung »dor Kürzung de« Bezugspreise«. 82. Jahrgang. Nr. 63. Amtlicher Teil ^Sonnabend / Sonntag 2. / 3. Juni 1923. Nachdem mit Genehmigung der Reichsregierung die Reichsgetreidestelle die an sie von den Kommu nalverbänden zu entrichtenden Getreidepreise mit Wirkung vom 4. Juni 1923 für Roggen von 197 000 Mk. auf 780000 Mk. und für Weizen von 212000 Mk. auf 860000 Mk. für die Tonne erhöht hat, außerdem eine weitere Erhöhung der Löhne und der Preise für Kohlen, Materialien usw. eingetreten ist, hat sich der Ernährungsausschuß für das Gebiet des Kommunalverbandes Meißen-Stadt und -Land gezwungen gesehen, für die aus Umlagegetreide hergestellten Erzeugnisse KN Mehl, Brot und Semmel^ mit Wirkung vom 4. Juni L923 ab die aus nachstehenden Bestimmungen ersichtlichen Preise festzusetzen: I. Mehrpreise. 1. Der Höchstpreis, den die Bäcker und Mshlhändler für den är Mehl, frei Bäcker- Haus, an die Mühle zu entrichten haben, beträgt ab 4. Juni 1923 100422 Mk. für S5«/,iges Roggenmehl und 110128 Mk. für 85»/,iges Weizenmehl. 2. Die Bäcker und Mehlbändler haben vom 4. Juni 1923 ab bei der Ausstellung der Bezugsscheine für den ckr Mehl 1000 Mk. Gebühr zu entrichten. 3 Die Mehlhöchstpreise, welche die Bäcker und Mehlhändler fordern dürfen, betragen für die vom 4. Iuui 1923 ab geltenden Brotmarken beim Bezüge von weniger als 20 für Roggeumehl: 1300 Mk. für 1 kK, für Weizenmehl 1450 Mk. für 1 k§. II. Brotpreis. Die Brotpreise für das Schwarzbrot betragen für die vom 4. Juni 1923 ab gel tenden Brotmarken: 948 Mk. für das kg und 1800 MK. für das 1900-x-Brot. III. Gewicht «ud Höchstpreis für Semmeln. Der Höchstpreis für die Semmel mit einem Gewicht von mindestens 70 bis 75 Gramm beträgt 100 Mk. IV. Backvorfchriften. Das Schwarzbrot ist auch weiterhin zu 100 Teilen aus Roggenmehl herzustellen. Aus 100 Pfund Getreidemehl sind 135 Pfund Schwarzbrot herzustellen und hierfür dis entsprechende Anzahl Brotmarken abzuliefern. V. Nachzahlung, Bestandsanzeige«. 1. Für die am Abend des 3. I«ui 1923 vorhandenen Bestände an Roggen- und Weizenmehl haben die Bäcker nnd Kleinhändler gemäß Anordnung der Reichsgetreidestelle zur Abführung an diese die Differenz zwischen de« bis herige« «»d de« «e«e« Mehlpreise mit Gebühre« an den Kommunalverband zu entrichten. 2. Die Mühle« «nd Mehlgroßhäudler haben für die am 3. Inni bei ihnen vorhandenen Mehl- ««d Gctreidebestäade die Differenz zwischen Bem vom 4. Juni 1923 ab frei Bäckerhaus gültigen und dem bisherigen Mehlpreis bezw. dem neue« «nd dem alte« bis zum 3. Juni gültig gewesenen Getreidepreis an den Kommu nalverband abzuführen. 3. Wegen pünktlicher Einreichung der Getreide-, Kleie- und Mehl-Bestands- anzeigen am 4. Juni wird auf die den Beteiligten zugestellle Verfügung des Kommunal verbandes vom 25. Mai verwiesen. 4. Zu beachten ist, daß Brotmarken, die erst am 4. Juni Gültigkeit er langen, aber vor dem 4. Juni beliefert worden sind, den Bestandsanzeigen nicht Beizufügen sind. Die auf diese Marken bereits verausgabten Brot- und Mehlmengen sind dem am 3. Juni abends vorhandenen Mehlbestand mit hinzuzurechnen. VI. Verschiedenes. 1. Erfolgt vor dem 4. Juni eine Verausgabung von Brot- und Mehlmengen auf Brotmarken, die erst am 4. Juni Gültigkeit erlangen, so sind bereits die neuen Preise zu zahlen. Vom 4. Juni ab sind auch für Brar und Mehl auf Marken, die auf die Zeit vor dem 4. Juni lauten, die neuen Preise zu entrichten. 2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden »ach dem Reichsgesetz über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 4. Juli 1922 b,z. auf Grund des Höchstpreisgesetzes bestraft. Meißen, am 31. Mai 1923. rss? 26 21. Kommunalverbaud Meißen-Stadt und -Land (Die Amtstzauptmauuschaft). Glasarbeiter Rudolf Lorch, Brockwitz, Fabrikarbeiter Gusta» Liesche, Daubnitz, Fabrikarbeiter Artur Liebschner, Nieschütz, Landarbeiter Max Müller, Steinbach, Landarbeiter Otto Naumann, Neuhirschstein, Kontorist Max Nitzsche, Sörnewitz, Porzellanmaler Otto Quosdorf, Meisatal, Fabrikarbeiter Oskar Ritter, Robschütz, Fabrikarbeiter Oskar Röthig, Zehren, Fabrikarbeiter Eduard Rudolph, Augustusberg, Tapezierer Max Süring, Kaufbach, Hausfrau Mariha Schmieder, Weinböhla, Oberpostschaffner Schutze, Weinböhla, Stadtrat Schnerr, Siebenlehn, Landarbeiter Alfred Thiele, Niederstaucha, Töngrubenarbeiter Max Vötchen, Meisatal. Der Ausschuß ist nach der Verordnung des Wirtschaflsministeriums zur Kontrolle der Preise aller Waren und Gegenstände des täglichen Bedarfs errichtet worden. Zur Ausführung ihrer Aufgaben sind die Mitglieder mit Ausweisen versehen worden. M eißen, am 31. Mai 1923. rss» Nr 869 Orv. Die Amtsha»ptma««schast, Prelsprüfungsstelle. Bekanntmachung. betrifft. Bewertu«g der Natural- und Sachbezüge und der De putate für den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Auf Anordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen werden mit Wirkung vom 1. Juni 1923 ab die vom Landesfinanzamt bisher festgesetzten Werle der Natural- und Sachbezüge und der Deputate, wie sie in Nr. 56 der Sächsischen Staatszritung vom 7. März 1923 veröffentlicht worden find, verdoppelt. Ausgenommen bleibt der Wert der freien Wohnung für Depmatempfänger in der Land- und Forstwirtschaft. Insoweit behält die bisherige Bewertung mittl200 Mk. dez. 2400 Mk auch weiter ihre Geltung. Die Gesamtwerte für Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung betragen also nunmehr für die einzelnen Grup'pen der Arbeitnehmer Gruppe 123 jährlich 720000 Mk. 860000 Mk. 12V0000 Mk. monatlich 80000 Mk. 80000 Mk. 100000 Mk. Im übrigen können dis neuen Werte auf Grund der bisherigen Wertsätze leicht errechnet werden. Von der Veröffentlichung der Wertzahlen wird deshalb abgesehen. Ueberdrucke, aus denen die bisherigen Werte ersichtlich find, können bei den Finanz ämtern gegen geringes Entgelt entnommen werden. Die neuen Werte werden bei den Finanzämtern zum Aushang gebracht. Die Gemeinden werden ersucht, sie auch ihrer seits durch Aushang zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen. Gleichzeitig hat der Herr Reichsminister der Finanzen angeordnet, daß auch die Werte der den Arbeitnehmern in der Tabakindustrie ohne besonderes Entgelt gelieferten Freizigarren auf 100 Mk., Freizigarillos auf 50 Mk. und Freizigaretten auf 30 Mk. für das Stück und der Wert des Freitabaks auf 600 Mk. für 100 Gramm ab 1. Juli 1923 anderweit festgesetzt wird. r3i» Dresden, am 28. Mai 1823. Landesfinauzamt, Abt. f. Bes - u. Verk.-Steuern. Nossen, am 29. Mai 1923. Nr. 1114^1. Das Finanzamt. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Steinbach b. Keffelsdorf liegt beim Postamle Wilsdruff vom 6. Ium ab 4 Wochen aus. rrro Dresd, n - N. 6, den 29. Mai 1923. Telegrapheubamamt 2, M»«tag vormittag 1l Uhr im Rathaus — Sitzungssaal — meistbietende Ver steigerung der städtischen Grasnutzungen. Bei uns sind eingegangen für das Jahr 1923 oom Sächsischen Gesetzblatt daS 8. bis 14. Stück; vom Rsichsgesetzblatt Teil 1 Nc. 16 dis 31; vom. Reichsgesetzblatt Teil II Nr. 10 bis 15. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Ver waltungsgebäudes ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in der hiesigen Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 30. Mai 1923. ssrr Der Stadtrat. Zu Mitglieder« des bei der Preisprüfungsstelle der Amtshauptmannschaft gemäß der Ve o'dnung des Wirtschaftsministeriums vom 13. April 1S23 zu bildenden Kontrsll- ausschuffkS sind im Einvernehmen mit den Arbeiter- und Angestelltenorganisationen folgende Personen ernannt worden: Arbeiter Franz Böhme, Weinböhla, Kontorist Willy Erler, Dobritz, Schuhmacher Paul Frenzel, Wetterwitz, Fadlikarbeiter Otto Fischer, Graupzig, Eisenbahnschaffner Paul Gauernack, Grumbach, Tongrubenarbeiter Alfred Göhlert, Meisatal, Schirrmeister Alfred Hannß, Kreiß«, Angestelller Kurt Kern, Niederau, Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Amtshauplmannschaft wird der von Blankenstein nach Limbach führende Kommunikalionsweg oom 4 bis 6. Juni wegen Massenschutt gesperrt. Der Verkehr wird auf die Staatsstraße verwiesen. rsri Blankenstein. j WneAureigro Büttner, Gemeindevorstand. haben im „Wilsdruffer Tage blatt", das einen weitvet- zweigtenu. kaufkräftigen Leser kreis besitzt, große Wirkung.