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Wilsdruffer Tageblatt : 24.04.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192304244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19230424
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19230424
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1923
-
Monat
1923-04
- Tag 1923-04-24
-
Monat
1923-04
-
Jahr
1923
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 24.04.1923
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zett daß !h' 't- rzrg ek - ker- stcn 1er- ab- !»be Icst- dcr von - ist chen wlle ge- er- afst, mls ines ge- e in Die 300 chen man tzten eick. Hier und ;ier- ren- in ung reim nsu- nicht nger die nsu- , der «teste htigt mso- giert als An- t ab elbst. stsckje dtttt- juela und i die ,-er" sich leben r am c im iefcn ver- «rlctzt - tot be- und chen chen >ein; des eren var, ieser tzra- aar- von den rfen, dikte blieb. : ein rache 3ack- das ichen Den, mßte nicht r sie . 'hitzig nblick« wer-, cudes. ikte!^! ) und r zu-^ inschej lf dec haute s, ich er- mägel lat.) O Die Budapester Explosionslatastrophe wurde dadurch ermsacht, daß Zelluloid-material, das ohne behördliche Bewilligung zur Erzeugung von Knöpfen verwendet Müde, in Brand geriet. Die Zahl der Todesopfer be lögt 15. Der Fabrikcigeniümer wurde wegen Außeracht- »ssung der pflichtgemäßen Fürsorge verhaftet. In der lagarischen Nationalversammlung wurden die Beratungen iun Zeichen der Trauer auf 5 Minuten aufgehoben. I V Ehescheidung des Theaterdirektors Max Reinhardt, kros. Max Reinhardt, der frühere Leiter des Deutschen fteaters in Berlin, hat bei. einem Prager Gerichtshof legen seine Frau, die Schauspielerin Else Heims, die Ehe- heidungsklage eingereicht. Reinhardt ist tschechoslowaki- der Staatsangehöriger. O Der Nordpolflug im Film. Roald Amundsen, der »i Juni d. I. den Nordpol zu überfliegen gedenkt, will inen Kinoapparat mitnehmen, um alle interessanten Er- sgnisse des Fluges zu kurbeln. Ursprünglich hatte der forscher die Mitnahme des Filmapparates mit Rücksicht krf das Gewicht abgelehnt; jetzt hat er sich jedoch ent flossen, das historische Ereignis im lebenden Bilde fest- pH alte». Vermischies. 2 Der Steuerabzug der Räuber. In Gleiwitz wurde dieser Tage der Besitzer eines Kinotheaters von Räubern überfallen. Bald darauf wurde die ganze Räubergesell schaft verhaftet, und es stellte sich heraus, daß man mit ihr rine der originellsten Unternehmungen zur planmäßigen lusraubung von Zeitgenossen aufgehoben hatte. Der käuberhauptmann war ein Eisenbahnarbeiter, dem sich edes eingeschriebene Mitglied der Gesellschaft blind unter werfen mußte. Wenn wir sagen „eingeschriebenes Mit- Mcd", so ist das keine leere Redensart: die Herren Räuber hatten nämlich ein Vereinsgesetz mit richtigen Satzungen, in denen geschrieben stand, daß Disziplin, Selbstzucht, «Solidarität, Humanität und Wohltätigkeit zu den obersten ^Dichten eines ordentlichen Räubers gehörten. Humanität »nd Wohltätigkeit — so stand es geschrieben. Die Wohl« Tätigkeit war sogar „steueramtlich" geregelt: bei kleinerer Beute waren fünf, bei größerer zehn Prozent für Wohl- lätigkeitszwecke abzuführen. In zweifelhaften Fällen ent- ichied ein Schiedsgericht von drei Mann. Da man keine Nassen besaß, hatte der Gleiwitzer Rinaldo Rinaldini — Weißen Pfeffer als Kampfmittel eingeführt. Bei den tzfefferpreisen! Und da sage noch einer, daß es in Deutsch land keine Romantik gibt! Steuer aus die Steuer. Eine sehr hübsche und gerade- iu geniale Steuerneuerung, die unbegrenzte Möglichkeiten eröffnet, ist in der Stadt München eingeführt worden. Wie in so vielen andern deutschen Großstädten gibt es in Mün- hen eine Fremden- und Beherbergungssteuer. Dagegen läßt sich nicht viel sagen. Wer also in München ein Hotel zimmer bezieht, hat außer der Hotelrechnung, die ja jetzt »icht klein zu sein Pflegt, noch eine 30prozentige Wohn steuer zu erlegen. Diese Steuer wird auf der Hotelrech- llung unter dem Zimmerpreis vermerkt. Blickt der Gast aber näher hin, so macht er die Entdeckung, daß die Rech nung falsch ist und daß die Steuer in Wirklichkeit mehr be trägt, als sic nach den Regeln der Prozentrechnung, die ihm in der Klippschule eingebleut worden sind, betragen dürfte. Erkundigt sich der Gast mit der nötigen Vorsicht, woher der Rechenfehler käme, so wird ihm kurzweg mitge teilt, daß nach den besonderen Rechenübungen der Stadt München bei der Wohnsteuer auch das Trinkgeld, das er den Hotelbediensteten verabreicht, mitversteuert «werden Müsse. Da wendet sich der Gast mit Grausen! Er mutz also sein eigenes Trinkgeld nochmals mit 30 für die Stadt München versteuern und «wird, wenn dieses System weiter ausgebaut werden sollte — warum sollte es nicht?! >— in reizender Folge Steuer von der Wohnsteuer, Steuer von der Steuer auf die Wohnsteuer, Steuer von der Steuer auf die Steuer von der Wohnsteuer — und so mit Grazie ins Unendliche — zahlen müssen. Es wird fortgcsosfen! Trotz oder vielleicht gerade wegen der grotzen „Trockenlegung" der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat das Städtchen Gary in Süddakota den berühmten „Paragraph elf" der inter nationalen Trinkordnung — die vorangehenden zehn Paragraphen kennt übrigens kein Mensch — in Perma nenz erklärt und das Alkoholverbot so schmählich um gangen, daß jetzt fast die ganze Bevölkerung vor den Kadi geschleppt und zu schweren Strafen verdonnert wurde. Es wäre nun alles wieder in Ordnung, wenn man bloß Noch wüßte, wer sich in dem sehr schwierigen Falle das Kadiamt angemaßt hat. Die Fidelitas war nämlich so groß, daß sich der Bürgermeister, die Richter, die Rechts anwälte, der Polizeichef und — schrecklich! schrecklich! schrecklich! — sogar der Herr Staatsanwalt an ihr betei ligten. In der Gerichtsverhandlung wurde festgestellt, daß die Polizei und die andern Behörden beschlagnahmte alkoholische Getränke nicht vernichtet, sondern mit ihren Spießgesellen — also mit der ganzen Stadt — brüderlich geteilt haben. Ist so was denkbar? Ist solch ein Tief stand behördlicher Moral menschenmöglich? Schrecklich! schrecklich! Neueste Meldungen. Berhandlungsmöglichkeiten? Kopenhagen, 22. April. Die dänische Schrift stellerin Karin Michaelis veröffentlicht eine Unterredung Mit dem deutschen Reichskanzler Dr. Cuno über die poli tische Lage. Aus die Frage, wie lange die Reichsrcgierung in der Lage sein werde, den jetzigen Kurs der Mark zu halten, antwortete Cuno, daß diese Frage nicht beantwortet werden könne, da es nämlich von der Bewegung der Mar! abhänge, wie weit überhaupt ein Eingreifen notwendig sei, um den Kurs zu halten. Uber die Meldungen, daß hinter den Kulissen dauernd Verständigungsverftuhe zwischen deutschen und französischen Industriellen stattfinden, äußerte sich Cuno aus eine Frage, daß etwasWahres daran sei, da infolge aller wirtschaftlichen Gesetze, die sich nicht Nach nationalen Grenzen richten, ein gewisser Zusammen hang zwischen den Industrien bestehe. Unter den deutschen Vorschlägen für die Pariser Konferenz sei auch ein Ab schnitt gewesen, der die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der französischen Industrie vor sah. Dieser Vorschlag sei in vollem Einverständnis mit England erfolgt. Ausweisungsvorschriften. Mainz, 22. April. Die Interalliierte Rheiulaudkom- Mission hat, wie aus Koblenz berichtet wird, entschieden, daß nur diejenigen Familienangehörigen, die in einem wirtschaftlichen Abhäntzigkeitsverhältnis zu dem ausge wiesenen Familienvater stehen, .von der Ausweisung, be- DerDollar 21.April:25984,80—26115,10 Mk. „ „ 23. April: 27431.25-27568,75 Mk. rronen werden, nicht aber diejenigen, die wirtschaftlich selbständig sind und nur unter demselben Dach wie das ausgewiesene Familienoberhaupt wohnen. Greueltaten griechischer Banden. Sofia, 21. April. Eine griechische Bande brach in bul garisches Gebiet ein und überfiel die Ortschaft Havazly. Ein Sergeant und zwei Gendarmen wurden gefangen genommen. Am folgenden.Morgen wurde der Sergeant zum bulgarischen Unterpräfekten mit einem Schreiben ge sandt, in dem ein Lösegeld von zwei Millionen Lewa ver langt wurde. Die Bande ermordete die gefangenen Gen darmen und beging Plünderungen. Aus Stadt und Land. Mitteilungen sür diese Rubrik nehmen wir immer dankbar ent,e,en. Wilsdruff, am 23. April 1923. lH Zur Wetterlage. Die schweren Gewitter, die um die Wende der zweiten Aprilwoche über Mitteldeutschland niedergingen und zumeist von starken Niederschlägen be gleitet waren, brachten allgemein eine starke Abkühlung. Während zuvor die Durchschnittstemperaturen überall er- Heblich über den Normalwerten gelegen hatten, sank nach den Gewittern das Thermometer allenthalben sehr stark. Verschiedentlich wurden sogar Nachtfröste gemeldet. In den nächsten Tagen kam dann wieder das im Norden lie gende Hochdruckgebiet zu stärkerem Einfluß. Bei auf- klarendem Wetter stiegen die Temperaturen wieder lang sam, blieben aber doch durchweg unter den normalen Werten. Da die Stabilität der Luftdruckverteilung über dem Festlande zerstört ist und vom Westen her ein Tief druckwirbel nach dem andern ostwärts vordringt, ist auch weiterhin mit ziemlich veränderlicher Witterung zu rechnen. — Die Exekutive liegt bei der Regierung. Die sächsische Regierung läßt dmch die Rachrichlenstelle der «wtaatskanzlei eine Mitteilung verbreiten, in der zu Ausschreitungen von sogenannten Selbstschutz-Organisationen Steilung genommen wuo. Unter Bezugnahme aus die entsprechenden Erklärungen des Minisier- präsidenten in der Landlagssitzung vom 13. April wird dar- gelegt, daß das Ministerium des Innern «den sämtlichen Be hörden des Landes erneut die Beachtung des 8 132 des StGB, emgefchärst und sie darauf ausmertsam gemacht hat, daß sie gegen die Exekütivhandlungen von Privatpersonen und gegen das Einmischen von Privatpersonen in Exekutivmaßnahmen der zuständigen Polizeibeamten mit Entschiedenheit einzugieifen haben. Das Ministerium hat in dieser Verordnung deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Exekutive ausschließlich bei der Re gierung und ihren gesetzlich bestimmten Organen liegt. — Warenzurückhaltung ist strafbar! Amtlich wird bekannt gegeben: Als Folge des Dollaranstieges hat sich gezeigt, daß im Handelsverkehr Waren vielfach zurückgehasten werden. Die Landespreisprüfungsstelle macht darauf ausmerkjam, daß nach 8 1 Ziffer 3 der Preistreibereiverordnung die Zurückhaltung von Waren, in der Absicht der Erzielung eines übermäßigen Ge winnes, stafbar ist. Die Preisprüfungsstellen sind angehalten, hiergegen sofort einzuschreiten und Strafanzeige zu erstatten, — Für die Ruhrhilfe spendeten «die Arbeiter der Firma .Hermann Burkhardt, Wilsdruff, 15100 Mark. Damit erhöht sich unsere Sammlung auf 753 932 Mark. Weitere Spenden dringend erbeten. — Der Dramatische Verein hatte am Sonnabend wieder einen „großen Tag". Trotzdem -der Druckfehlerteufel höchst wahrscheinlich in «der Boraussicht, daß kein «Stuhl mehr zu haben fein werde, die Leichtgläubigen in den „Löwen" locken wollte, war der geräumige «Saal des „Lindenschlößchens" bis auf den letzten Platz gefüllt. Uebcr die Bretter ging „Mem Leopold" von L'Arronge, dem man gern wieder einmal be gegnete. Im Mittelpunkt der Handlung steht der Schuhmacher- meister Weichelt, der mit wahrer Affenliebe an seinem Sohne hängt und sür alle kostspieligen Extravaganzen desselben auf kommt, als Dank bittere Wahrheiten einstecken und schließlich ruiniert im Alter zu seinen Leisten zurückkehren muß, um nicht zu verhungern. Und selbst da ist noch Leopold, sein Sohn, seine einzige Passion. Der Aufführung selbst ist uneingeschränktes Lob zu zollen. Herr Siegert, in dessen bewährten Händen die Regie lag, gestaltete schauspielerisch prachtvoll den alten Weichelt, frisch wurde der Klavierlehrer Mehlmeyer und die kußwütige Minna, ganz „ich" der Sohn Leopold wiedergegeben. In den Rahmen fügten sich gut die Tochter Weichelts und deren Gatte, «der Werkführer Starke, die ganze Familie Zer- nickow, sowie der Kaufmann «Schwalbach. Doch auch die anderen Mitwirkenden entledigten sich anerkennend ihren Aufgaben und ermöglichten ein harmonisches Zusammenspiel. Reicher Beifall an den Aktschlüssen bewies die Zufriedenheit der Besucher. Vielleicht läßt sich eine Wiederholung bewerkstelligen, damit auch denen^ die am Sonnabend anderweitig abgehalten waren,- die Möglichkeit des Besuches gegeben wird. — Eine interessante Feuerlöschprobe sand am Sonnabend nachmittag 5 Uhr vor Vertretern der städtischen Behörden, der Feuerwehr und vor sonstigen Interessenten auf dem Schützen platz mit dem Trockenseuerlöscher „Kellofix" (D. R. P.) statt. Eine mit Teer und Petroleum getränkte Bretterbude wurde an gezündet und zur Zeit größter Feuerentwicklung mit der etwa anderthalbfachen Füllung eines „Kellofix"-Trockenfeuerlöschers mit einer Schnelligkeit und Sicherheit gelöscht, die Staunen erregte. Bei der leichten Handhabung und d er sofortigen Löschwirkung dürste der Apparat als der zurzeit beste seiner Art anzusprechen sein. Außerdem zeichnet er sich dadurch aus, daß er stets löschbereit ist, weder Wasser- noch Säureschäden hinter läßt, keine Gefahr bei Kurzschlußbränden für den Bedienenden bedeutet, absolut frostsicher und unter Garantie 50jähriger Halt barkeit im Vergleich zu andern Handfeuerlöschern verhältnis mäßig billig ist. Seine Anschaffung kann nach dem Gesehenen und den Urteilen erster Autoritäten des Feuerschutzes nur warm empfohlen werden. Die Bezugsquellen sind aus dem Inserat in letzter Nummer unseres Blattes ersichtlich. — Die neuen Sätze für die Erwerbslosenunterstützung. Vom 16. April ab beziehen — je nach der Ortsklasse — männ liche Personen über 21 Jahre, die nicht im Haushalt eines andern leben, täglich« von 1950 bis 2400 Mark, männliche Per sonen über 21 Jahre, die im Haushalt eines andern leben, von 1650 bis 2100 Mark, männliche Personen unter 21 Jahren von 1150 bis 1450 Mark. Weibliche Personen über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines andern leben, erhalten 1650 bis 2100 Mark, weibliche Personen über 21 Jahre, die im Haushalt eines andern leben, 1450 bis 1750 Mark, weib liche Personen unter 21 Jahren von 1000 bis 1300 Mark. Die Familienzuschläge für Ehegatten betragen von 700 bis 850 Mark, die sür Kinder und sonstige unterstützungsberechtigte Angehörige von 550 bis 700 Mark. — Die diesjährigen Iagdaussichten sollen besser sein als die vorjährigen. Die jungen Iagdtiere sind besser durch den Winter gekommen und die sogenannten Märzhasen sind in größerer Zahl in den Fluren beobachtet worden. An billiges Wild ist in dessen keinesfalls zu denken, wenn man bedenkt, daß eine Jagd- Patrone, die vor dem Kriege wenige Pfennige kostete, heute bis 1200 Mark kostet. — Steuererklärungen. Bezüglich der Abgabe der Ein kommen- und der Vermögensteuererklärungen, die bis zum 30. d. Mts. zu erfolgen hat, bestehen in den beteiligten Kreisen «der hiesigen Einwohnerschaft noch große Unklarheiten und Zweifel. Zur Behebung derselben und Entlastung der Stadt steuerkasse hält das Finanzamt Nossen am Donnerstag, den 26. d. Mts., vormittags von 10 bis 12 und nachmittags von 0-2 bis 5 Uhr im hiesigen Stadtverordnetensitzungssaale (Rat haus) einen Steuersprechtag ab. Dort soll jeder Interessent «einzeln beraten werden. Rege Inanspruchnahme dieser Einrich tung ist jedem Steuerpflichtigen in seinem eigenen Interesse dringend zu empfehlen. — Vermögenssteuererklärungen. Die Einzelaufforderungen der Finanzämter zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagung der Vermögenssteuer und der Zwangsanleihe sind nunmehr durchweg versandt worden.. Wer am 31. Dezember 1922 ein Vermögen von mehr als 400 000 Mark besessen, einen Vordruck zur Steuererklärung bisher aber noch nicht erhalten hat, muß sich einen Vordruck bei dem Finanzamte verschaffen. In Orten, an denen sich kein Finanzamt befindet, nehmen die Gemeindebehörden Anträge auf Zusendung von Vordrucken ent gegen. Die «Steuererklärung muß spätestens am 30. April 1923 beim Finanzamt eingehen. Mit einer Verlängerung der Frist kann nicht gerechnet werden. Deshalb ist Eile in der Beschaf fung der Vordrucke geboten. Wer die Abgabe einer Steuer erklärung unterläßt, obwohl er am 31. Dezember 1922 ein Ver mögen von mehr als 400 000 Mark gehabt hat, kann wegen Steuerhinterziehung bestraft werden. Wo Unklarheit über die maßgebenden Bewertungsvorschriften besteht und aus diesem Gtunde Zweifel daran möglich sind, ob die Grenze von 400 000 Mark erreicht worden ist, ist eine Anfrage beim Finanz amt ratsam. Ll Der Lohnsteuerabzug. Nach der Abrundungsverord nung vom 31. März 1923 find die im Wege des Steuerab zugs vom Arbeitslohn einzubehaltenden Beträge künftig auf die nächsten vollen zehn Mark nach unten abzu runden. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Lohnzahlungs- Periode (Tagelohn, Wochenlohn usw.) bei jeder nach dem 20. April 1923 erfolgenden Lohnzahlung. HI Verlorenes Gut. Durch den Einbruch der Franzosen und Belgier in West- und Süddeutschland sind zahlreiche Gütersendungen gänzlich oder teilweise in Verlust geraten, über deren Verbleib amtliche Unterlagen, besonders Auf- lieferungs- und Beförderungsnachweise, oftmals nicht oder nur mit großer Schwierigkeit beschafft werden können. Um den Geschädigten die Beweisführung zu erleichtern, hat der Reichsverkehrsminister gestattet, daß schriftliche Er klärungen vertrauenswürdiger Personen und Firmen über die Auflieferung und den Verbleib derartiger ««Sendungen als ausreichender Nachweis für die Behandlung «der Er satzansprüche durch die Reichsbahnstellen angesehen wer- den können, wenn die Beibringung amtlichen Materials außergewöhnlich zeitraubend, ungewiß oder von vorn herein aussichtslos ist. — Oberdittmansdorf. Am Freitag nachmittag brannte die mit Heu, Stroh und landwirtschaftlichen Maschinen angefüllte Scheune des Gutsbesitzers Ernst Böhme bis auf die Umfassungs mauern nieder. Von der zuständigen Gendarmerie wurde eine «dort in Stellung befindliche 16 Jahre aste Dienstmagd festge nommen, die der Brandgeschädigte kurz zuvor aus Mitleid her- eingenommen und die das Feuer fahrlässigerweise verursacht hatte. Freiberg. Vom hiesigen Wuchergericht sind verurteilt worden: Der Fleischer Kürt Erich Matthes in Frauenstein wegen unerlaubten Großhandels mit Vieh zu 50000 Mark Geldstrafe, Hilfsweise ein Tag Gefängnis für je 150 Mark; die Geschäftsinhaberin Emma Marie Voigt, geb. Zimmermann, von hier wegen Schleichhandels mit Butter zu 5 Tagen «Gefängnis und 20 000 Mark «Geldstrafe, hilssweise für je 150 Mark einen weiteren Tag Gefängnis. — Pirna. Infolge der hohen Kosten, die in diesem Jahre «das Aufbauen «des Elbbades erfordern würde — man spricht von 20 bis 30 Millionen Mark — wird nur ein Teil desselben sür diese Saison errichtet werden. — Zittau. In der Wohnung des Oberbürgermeisters Dr. Külz entdeckten die beiden jungen Hausangestellten, Mädchen von etwa neunzehn Jahren, in der Ecke ein Jagdgewehr, das dort schon seit ungefähr fünf Jahren unbenützt stand. Das eine der beiden Mädchen legte die Waffe im Scherze auf ihre Kolle gin, das Dienstmädchen Neumann, an. Es krachte ein Schuß, welcher das unglückliche Opfer aus nächster Nähe in die Brust traf und den sofortigen Tod herbeiführte. — Folbern bei Großenhain. Am Mittwoch abend brach hier in der strohgedeckten Scheune des «Gutsbesitzers Albin Trepte Feuer aus, das mit rasender Schnelligkeit aus die da neben liegenden ebenfalls strohgedeckten Scheunen des Wirt- schaftsbesitzers Robert Tomisch und des Gutsbesitzers Otto Eichler Übergriff. Alle drei Scheunen brannten bis auf die Grundmauern nieder. Dem Feuer fielen auch Getreide- und Futtervorräte, Saatkartvsseln, die eingebauten Dreschmaschinen, eine Drillmaschine usw. zum Opfer. Es «wird Brandstiftung vermutet. — Riesa. Am Mittwoch stürzte bei Langenberg-Weißig an der Riesa-Dresdner Bahnstrecke ein Kind während der Fahrt aus «dem D-Zuge. Der Zug wurde sofort zum Halten gebracht und «das schwerverletzte Kind zunächst in den «Gepäckwagen ge bracht. Leipzig. Am Donnerstag mittag brach in der Kunstanstalt von B, Groß A.-G. in Reudnitz ein «Schadenfeuer aus, dem der Materialzubereitungsraum zum Opfer fiel. Es gelang, sämtliche Angestellte, denen die Flammen den Weg versperrt hatten, in «Sicherheit zu bringen. Ein Arbeiter erlitt Brand wunden an Händen und Arwen. Der Fabrikbetrieb war in vollem Gange. Die Ursache des Brandes ist auf eine Explosion kochenden Terpentins zurückzusühren. Die sächsische Schule 1873—1923. Von Iohannes Meyer, Wilsdruff. In diesen Tagen vollendet sich ein halbes Jahrhundert seit dem Erscheinen eines wichtigen Kulturdokumentes in unserm engeren Vaterlande Sachsen. Der 26. April 1873 bescherte unserm Volke das Königlich Sächsische Volksschulgesetz, das /in vollem Umfange 46 Jahre lang, bis zum Erscheinen des Uebergangsgesetzes vom 22. Juli 1919, gegolten hat und
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