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Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet hinsichtlich der Einkommensteuer 1. alle im FinanzamtSbezirke Nossen wohnenden oder sich dauernd oder nur vorüber- gehend aufhaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nicht deutsche), wenn sie im Kalenderjahr 1922 ein steuerbares Einkommen von mehr als 400000 Mark bezogen haben. ' 2. Steuerpflichtige, bei deren Veranlagung auf Grund eines regelmäßigen Wirtschafte- (Geschäfts-) Abschlusses das Ergebnis eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirt schaftsjahres zugrunde zu legen ist. 3. Steuerpflichtige, die HandelSbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder über den Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft geordnet« Bücher führen und deren Geschäfts- oder Betriebsgewinn unter Berücksichtigung ihres Geschäfts- (Wirt- schafts-) Abschlusses zu ermitteln ist. 4. Sämtliche Personen, die, ohne im Deutschen Reiche zu wohnen »der sich aufzu halten, in dem Finanzamtsbezirke Nossen Grundbesitz haben, ein Gewerbe betreiben oder eine ErwerdStätigkeit ausüben. K. Steuerpflichtige, denen rin Vordruck zur Abgabe einer Steuererklärung zugesandt worden ist. IS) Kapitalertragst««er alle im FinanzamtSbezirke Nossen wohnenden oder sich dauernd oder nur vorüber gehend aufhaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nicht deutsche), wenn sie im Kalenderjahre 1822 oder in dem in diesem Kalenderjahr endenden Wirtschaft-. (Geschäft--) jahr, soweit eS für die Einkommensteuerveran lagung an dessen Stelle tritt, bezogen haben a) DiSkontobeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schatzwechsel, soweit »s sich um Kapitalanlagen handelt, d) Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen (insbesondere Dividenden, Zinsen von festverzinslichen Wertpapieren, von Darlehn, Hypotheken usw.) und zwar auch dann, wenn diese Anlagen zum Betriebsvermögen gehören. Inhaber oder Mitinhaber der der Anschaffung und der Darleihung von Geld die nenden Unternehmungen, die auf Grund des ß 7S des Reichsstempelgesetzes angemeldet oder einer angemeldeten Unternehmung gleichgestellt sind, haben, soweit eS sich um Er träge handelt, die der Unternehmung zugeflossen sind, nur die Erträge aus ausländischen Wertpapieren (insbesondere Dividenden, Anleihezinsen usw.) anzugeben. II. Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung d«S vorgeschriebenen Vordrucks im Laufe des Monats Februar 1828 bei dem unterzeichneten Finanzamt oder bei der zuständigen Gemeinde behörde «inzureichen. Vordrucke für die Steuererklärung können von dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werden. Auch werden Vordrucke während der Dienststunden von 8—12 Uhr vormittags abgegeben. Die Steuererklärung ist schriftlich — zweckmäßig ein geschrieben — einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt abzugeben (vormittags 8 bis 12 Uhr). In Abschrift sind beizufügen unverkürzte Bilanzen mit Gewinn- und Ver lustrechnung und ferner bei juristischen Personen Geschäftsberichte, Niederschriften über Mitgliederversammlungen und ähnliche Belegstücke. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererkläiung ist vom Empfang eines Vordrucks der Steuererklärung nicht abhängig. Die Abgabe einer Steuererklärung bei dem unterzeichneten Finanzamt ist nicht er forderlich, soweit die unter und k genannten Personen die Steuererklärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben haben. m Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zu schlag bis zu 10 o. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden. Die Hinterziehung »der der Versuch einer Hinterziehung der Einkommen- oder Kapitalertragsteuer wird mit Geldstrafen bis zum zwanzigfochen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft (Z 53 des Einkommensteuergesetzes, § 12 des Kapitalertragsteuergesetzes, Zß 359ff. der Reichsabgaben ordnung). Auch ein fahrlässiges Vergehen gegen di« Steuergesetze (Steuergefährdung) wird bestraft. Nr. 152 1 Nossen, den 19. Januar 1923. u» Da- Finanzamt. Höchstpreise sür Milch md MilcherzeMisse. unter dem 1ö. Januar 1923 für in Sachsen gewonnene Milch und Milcherzeugniffe folgend« Erzeugerhöchstpreis« bei Abgabe a» Wiederverkäufe» festgesetzt: Für Milch L) für den Liter Vollmilch 130 Mk., b) sür den Liter Magermilch 85 Mk. 8. Für Butter und Speisequark mit höchstens 75»/, Wassergehalt I. Für Kuhhalter ab Gehöft a) Butter für das Pfund 1430 Mk., b) Speisequark für das Pfund 130 Mk. II. Für gewerbliche Molkereien ab Molkerei a) Butter für das Pfund 1690 Mk., b) Speisequark für das Pfund 156 Mk. Auf Grund dieser Verordnung werden für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meißen sowie der Städte Meißen, Nossen und Lommatzsch unter Aufhebung der Be kanntmachung vom 16. Dezember 1922 mit Wirkung vom 21. Januar 1923 ab nach Gehör der PreiSprüfangSstellen für de« Kleinhandel folgende Höchstpreise festgesetzt: ») Für Vollmilch 144 Mk. je Liter beim Erzeuger ab Gehöft (BerliterungSpreiS) I8S „ , , , Kleinhändler, beim Verkauf ab Wagen und in den Verkauf-stellen der Molkereien. d) Für Butter 1566 , „ Pfund , Erzeuger ab Gehöft bei Abgabe a« Verbraucher, 1940 , , „ ab Molkerei oder deren Verkaufsstellen, 1720 , , , beim Kleinhändler sür Landbutter, 1940 , , „ , Kleinhändler von sächsischen Molkereien bezogene mit deren Namen aus- geschlagene Butter. Die in dieser Bekanntmachung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 — ReichSgesetzblalt Seite 516 — mit Nachträgen und ver stehen sich einschließlich der Umsatzsteuer. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird auf Grund der einschlagenden reichsgesetzlichen Bestimmungen mit Gefängnis und Geldstrafe oder einer dieser Strafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus bestraft. Nr. 32 t II Meißen, Nossen und Lommatzsch, am 19. Januar 1923. »n Die Amtshauptmaauschaft und die Stadträte zu Meißen, Nossen und Lommatzsch. An Stelle de- von Keffelsdorf verzogenen Gemeindevorstands Hieckmann ist den Gemeindevorstarid Stiegler zum Staudesbeamte« für den zusammengesetztes Standesamtsdezirk Keffelsdorf bestellt und verpflichtet worden. Nr. 1336 <1 ivs Meißen, am 19. Januar 1923. Die Amtshauptmannschaft. I Lisi«—sind vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer am! «fff Donnerstag den 25. d. M. von vormittag» 10 Uhr ab im Rathause, Stadtoerordnetenfitzungssaal, abzugeben. Wer an diesem Tag«! sein Steuerbuch nicht abgibt, hat dann selbst für Absendung an das Finanzamt Nossen zu sorgen. Wilsdruff, am 22. Januar 1923. u« Der Stadtrat. Wilsdruff, am 22. Januar 1923. ne. Der Stadtverordnetenvorsteher. Di« Beiträge zur Angestelltenversicherung sind für die Zeit vom 1. Januar 1923 an durch Marken zu entrichten. . ! Jeder Versicherte muß sich eine neue Verstcherungskarte ausstellen lassen. ! Wir fordern daher die der Angestelltenverficherung unterliegenden Personen auf, ÜÄ in der Zeit vom 23. bis 25. Iauua» d. I. vormittags zwischen 1V und 1 Uhu bei der unterzeichneten Ausgabestelle (Zimmer 14) zwecks Ausstellung der neuen Verl sicherungSkarte einzufinden. Die bisherige Versicherungskarte ist mitzubringen. Wer einl solche noch nicht besitzt, muß sich ausweisen. I Der Verkauf der Marken der Angestelltenversicherung erfolgt nur durch die PostanstaltenI Wilsdruff, am 17. Januar 1923. I Versicherungsamt des Stadtrats, als Ausgabestelle der Angestelltenverstcherungl Dir Mn MW, Z»MN iß mmiW 1v Ihr mUM Kleine Zeitung für eilige Leser» * DI« Reichsregierung und die am besetzten rheinischönest- sälischen Gebiet beteiligten Landesregierungen haben allen deutschen Beamten untersagt, den widerrechtlichen Beseylen der Besatzungsmächte Folg« zu leisten. * Fritz Thyssen und fünf Generaldirektoren von Ruhrberg werken wurden von den Franzosen verhaftet und nach Düssel dorf gebracht. * In Langendreer wurde abermals ein Deutscher, der Krankenträger Kostvalski, von einem französischen Posten ohne jede Ursache erschossen. * Die deutsch« Landwirtschaft will elu großzügiges HilfSWerk Mr di« Ruhrbevölkerung in Gestalt einer Sammlung von Nah rungsmitteln in die Wege leiten. * Die Regierung hat ein« amtliche Warnung gegen Preis treiberei erlassen. Der verbrauch einiger wichtiger Scben»- wittel toll einae schränkt werde». Oie Stunde kommt! In dem Dunkel dieser Tage keuchtet ein Helles Acht. Es ist das befreiende Gefühl, daß das deutsche Volk zum ersten Male wieder seit langer Zeit in einer einheitliche« Willenskundgebung sich seiner selbst bewußt ist. In ihm brennt unerschütterlich jener Wille, sich gegenüber der un mittelbar erstandenen Gefahr sür Leben und Existenz deS ganzen deutschen Volkes zu erwehren. Das deutsche Volk von 1923 ging Jahve durch ein Meer von Unglück, Ent behrungen und Elend. Darum wollen wir stolz sein, daß die Einheitsfront gegen die fremde Gewalt zustande kam und von Tag zu Dag stärker zusaMmengeschweißt wird. Wir sehen, daß die Reichsregierung nicht wankt und weicht. Ebe« jetzt hat sie zusammen mit de» Landesresi«,»«gen Pr««»«»S, Bayer«» und Hass««» «» die veamiL» d«r vo» vm srausLÜ- fcyen Landräubern und Reichsbankdieben bedrohten biete einen Ausruf erlassen, der zum Gehorsam nur dest Reichsbehörden gegenüber aufrust. Gleichzeitig haben du Reichsminister der Finanzen und des Verkehrs dasselbe in besonderen Dieusterlassen getan. Die Verbindung zwischen dem Ruhrgebiete und d«m Reichs war nie enger als jetzt, und von der großen Zentralstell« aus sucht man durch -Bereitstellung großer Summen di« von -der Brutalität der Franzosen bedrohten Beamten Wirt schaflllch zu sichern, und vor allem auch die Arbeiterschaf vor den drohenden katastrophalen Folgen der „Ber waltungsarbeit" der Franzosen zu schützen, die sich in deh aufs feinste verästelten Betrieben der Ruhrzechen betätigest wie Elefanten imPorzellanladen. Im Ruhr gebiet haben sich bisher deim auch weder die Zechenlcitun gen noch die Arbeiter in irgendeiner Weise einschüchterst lassen. Generaldirektor Fritz Thyssen hat der franl rösifchex Generalität erklärt, dak er rwar immer riuer bön MdMerÄgeblÄ Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Dresden 2640 Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 dem Zahre 1841 Erscheint seit arfihclnt bis auf »everes nm Mittwochs u. Irelt«,« nachmittag« Z Uhr stt den f»t«enden Tag. »e,ugspeei< »el Selbstabhntnn« monatlich Mb, durch unser« Auströg-r ,u,etra,rn in der Stadt monatlich MI., auf dem Land« Mt.. durch di« Post dezo-en riertetjSdvich MI. mit ZusteNun-dsebShr. Atle Postanfiatten und Postboten sowie unsere «uchrä-er und Geschjstestelle nedmen stderzrit Bestellungen entgegen. 3m Zak« HS derer Sewalt, Krieg »der sonstizer Letrteb«st»run«en hat der Bezieher leinen Unspruch «uf Lieferung der Zeitung »der Kfirjuna de« I-iugetxreise«. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats ! zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. «ln-leqer und Drucker: Arthur Zschunke i« Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Herman» Lässig, für de» I»seratenteil: Arthur Zschuute, beide i« Wilsdruff. ZnterNonaproi« Ml. fttr di« « ,«spalten« KorpubM« oder denn Roum, Reklamen, die r fpaitige Korpupzeile Mk. Aei Wiederholung und Zahresaufirag entsprechender Preisnachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur von Behörden) die r gespaltene Korpus,eile MI. Nachweisungs-Setihr pfg. Anzeigenannahme dis »»rinittags Id Uhr. Zdr die Richtigleit der durch Fernruf tibermlttelten An,eigen übernehmen wir leine Garantie. Zeder Aabatt- anspruch erlischt, wenn d«r Setrag durch Klagt eingezogen verde» muß »der der Auftraggeber in Kontur« gerSI.