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MMlUMebW Fernsprecher Wilsdruff Nr. t> Wochenblatt für Wilsdruff und Lmgegend Postscheckkonto Dresden 2640 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Verleger und Drucker: Arthur Zschunke ix Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. 81. Jahrquttg. Nr. 256 Donnerstag / Freitag 3V. November / 1. Dezember 1922. Amtlicher Teil Zuckerversorgung. Zu der bevorstehenden Ausgabe der Zuckerkarlen wird auf Grund von ß 12 der Reichsveroidnung über den Verkehr mit Zucker !M Betriebsjahre 1922/23 vom 3. Ok tober 1922 (RGBl. 1 S. 762) folgendes bestimmt: tz 1. Die Zuckerkarten werden durch die zuständigen Stadträte und Gemeinde behörden gegen Vorlegung des Emwohnerscheines ausgegeben und zwar eine Zuckcrkarte für jede Person, gleichviel welchen Alters. ß 2. Der Mundzucker da f nur gegen Vorlegung der vom Kommunalorrdand aus- gegebenen Zuckerkarlen abgegeben werden. Versorgungsbercchtigt ist nicht, wer selbst oder als Haushaltangehöriger auf Grund eines RübenlieferungS- oder sonstigen Vertrages unr Zucker versorgt wird. 8 3. Die Zuckerkarlt besteht aus der Stammkarte, 4 Bezugsausweisen 1—4 und 25 Abschnitten —2 Sie ist nicht übertragbar; verlorene Karten werden nicht ersetzt. Die Stammkarte und d e Bezugsauswelse sind auf dec Rückseite mit dem Namen und Ler Wohnung des Haushallvorstandes oder des Einzelverbrauchers zu versehen. Für welche Versorgangsperioden die Bezuzsaukweise gelten, und welche Mengen Zucker in den einzelnen Monaten auSgegeben werden und auf welche Abschnitte, wird durch den Kommunaloerband jeweilig bekanntgegeben. ß 4 Die Zuckerkarte ist vor Beginn jeder Versorgungsperiode dem Kleinhändler »orzulegen. Dieser trennt den für die Veriorgungsperiode geltenden Bezugsausweis ad und versteht ihn auf der Rückseite Mit seinem Namen oder Firmenstempel. Die Ent nahme und Abgabe des Zuckers erfolgt gegen Abtrennung der für die Belieferung frei gegebenen Abschnitte, die ebenfalls nur von dem Kleinhändler selbst vorzenommen werden darf; schon ubgetrcnn'e Abschnitte und ungültig. Die V-rrruucher sind in d>r Wahl d s Kleinhändlers, vom dem sie den Zuckr während einer Versocgungsperiode beziehen wollen, frei, etwa schon erfolgte Eintragungen in Kundenlisten oder sonstige Zusicherungen bestimmten Kleinhändlern gegenüber sind ungültig, ß 5. Die Kleinhändler übersenden die BszugSousweise gesammelt an die Großhändler oder Zwischmgraßhändler, von denen sie beliefert zu sein wünschen, die Zwiichengroß- händler an ihre Großhändler. Die Großhändler haben die bei ihnen emgegangenen Bezugsausweise zur Nachprüfung durch die LandeSzuckerstelle aufzubewahren. Der Bezug des Zuckers von den Fabriken durch die Großhändler erfolgt aut Grund von Bezugsscheinen, die die LandeSzuckerstelle dem Verein Sächsischer Zuckergroßhändlec und den in K 8 Ziffer 2—4 genannten Großhändlern zuteilt. Das Nähere hierüber sowie über eine etwa zuläistoe Bevorschussung des Kleinhandels und Zwischengroßhandels durch den Großhandel und Zwischengroßhandtl bestimmt die Landeszuckerstelle. L. Die Versorgung der Apotheken wird besonders geregelt. Zur Versorgung des Wirtschajtsbetrieb-s von Anstalten, und zur Deckung des dringendsten Bedarf« von Gasthöfen, Fremdenheimen und sonstige» Gaststätte» weiden vom Kommunalverbande Bezugskarten über je 5 Pfund Zucker lauttnü avsgegeben. Die Hohe der monatlichen Zuteilung wird vom Kommunalverband festgesetzt. Diese Be zugskarten berechtigen zum Bezüge deS Zuckers beim Kleinhandel, Zwischengroßhandel oder Großhandel. ß 7. Die Abgabe vo» Zucker darf von der Abnahme anderer Waren nicht abhängig gemacht werden ß 8. Als Großhändler im Sinne dieser Verordnung sind zugelaffen: 1. die Mitglieder deS Vereins Sächsischer Zuckergroßhändler in Dresden, 2. die Großeinkaufsg-sellschaft Deutscher Konsumvereine in Hamburg für ihren Geschältsbet ieb m Sachsen, 8. die Großeinkaufszentrale Deutscher Konsumvereine in Düffeldorf-Neißholz für ihren Geschäftsbetrieb in Sachsen, 4. der Landesausschuß des SächfisÄnn Kleinhandels in Dresden. Großhändler, Zwischenhändler oder Kleinhändler haben, soweit nicht bereits ge- schehen, eine Verpflichtungserklärung nach Anlage /r, 8 oder O der Äusführungs- bestttnumngen vom 2. 11. l922 (Nr. 258 der Sächsischen Siaalszeituug vom 3. 1l. 1922) abzugeven. ß 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften sowie gegen den Inhalt der Verpflichtungsscheine unterliegen, soweit nicht Bestrafung nach den allgemeinen Slrafgcsrtzen eintrilt, den Strafvocschriften des ß 19 der Reichsverordnung. Außerdem haben die Händler Ausschluß vom Zuckerhandel zu gewärtigen. ß 10. Diese Ausführungsbestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Dezember 1922 an Stelle der Ausführungsbestimmungen vom 2. November 1922. Meißen, am 27. November 1922. »4? 4. Kommuualverband Meißen-Land (Die Amtshauptmannschaft). Landwirte, Mischer, Lebensmittelhändler! Von vielen Seilen werden Klagen darüber laut, daß Wilsdruff und seine nähere Umgebung von Auskäufern besucht werde, die die landwirtschaftlichen Produkte (Buller, Eier, Geflügel »sw ) wie auch Fleisch- und Wurstwaren zu jedem Preis aufkaufen und dadurch di; Lebensmittelpreise über Gebühr in die Höhe treiben, sodaß der Einwohner schaft oft nicht möglich sei, diese Erzeugnisse und Waren zu angemessenen Preisen zu er hallen. — Wir halten es für unsere Pflicht, die Landwirte, Fleischer und LebenSmrttel- tzänd'er aut die sich von Tag zu Tag weh ende Erbmeruno, die sich der B vöckerung wegen der hohen Levensmiltelprene bemächtigt Hal, sowie auf den Ernst der Lage hin- zuweffen und dringend zu bitten, nicht die Erzeugnisse und Waren den meistbietenden Aufkäufern zu liefern, sondern auch an die einheimische Bevölkerung zu angemessenen Preisen adzugeben. Im Jtwrcsse der Verbcaucherschafl und auch im eigenen Interesse der Beteiligten hoffen wir, Saß diesem Aufruf Rechnung getrogen w rden w:rd. Wilsdruff, am 28. November 1922. Der Stadtrat. Viehzählung. Auf Grund der Verordnung des Wirtschafts-Min. vom 2I. 10. 22 findet am 1. D zemb'l 1922 eins Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich auf Pferde (ohne Militärpferde), Maultiere und Maulesel, Essl, Schafe, Schweine, Ziegen, Federvieh, Kaninchen, Bienenvölker u. außerdem ist die Zahl der viehbesitzenden Haushaltungen mit zu ermitteln. Die Aufnahme erfolgt mittels Ortslisten nach dem Stande in der Nacht vom 30 November zum i. Dezember 1922. Die Beteiligten wollen den mir der Nachprüfung Beauftragten des Stadirais in zweckdienlicher Weile Auskunft erteilen. Wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wi'd mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1000H Mark bestraft, auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für den Staat verfallen er klärt werden. Wilsdruff, am 29 Nomm^er 1922. Der Stadtrat Kleine Zeitung für eilige Leser * Die deutsche Regierung hat in ihrer Rote an die Repara- Uonökommifsion gebeten, den in der Not« vom 14. November zestekten Anträgen mit möglichster Beschleunigung stattzugcben. * Die Reparationskomnrission will in einer Note an die deutfch« Regierung Beschwerde darüber führen, daß daS Reich neuerlich den Reedern für den Wiederaufbau der deutschen Handelsflotte eine Milliardensmnme zur Verfügung gestellt habe, ohne dem Garantiekomitee davon Mitteilung zu machen. * Vom 1. Januar ab wird ein« neue starke Erhöhung der Sisrnbahntaris« in Kraft treten. * Das Überschichienabkommerr mit den Bergleuten wird vo» 18. Dezember bis 15. Januar mit Rücksicht auf die FeiertagK- zeit gestundet. * Der französische Minifterrat hat neue Sanktionen erwogen, die aus ein« teilweise Besetzung des Ruhrgebiets und eine Be schlagnahme des besetzten Rheinland«- hmauSlaufen. Alarm! Zwei Tage, nachdem der deutsche Reichstag -er neuen deutschen Regierung weitgehende Vollmachten für di« Ver handlungen mit der Reparationskommisston ausgestellt hat, ist in Paris eine Entscheidung herbeigeführt wor den, die wieder einmal wie geschaffen dazu ist, die völlige Nutzlosigkeit aller deutschen Bemühungen um eine Ver ständigung mit Frankreich zu beweisen. Unter Vorsitz des Präsidenten der Republik wurde im Regierungspalast ein Minifterrat versammelt, zu dem mau neben dem franzö sischen Oberkommissar der Rheinlands, Herrn Tirard, auch die General« Foch und Buat hiuzuzog, um nur ja keinen Zweifel darüber zu lasten, um was es sich handelte. Und nach stundenlangen Beratungen wurde dann eine offiziöse Note ausgegeben, um die Wett schon gar nicht «ehr schonend auf die Ding« vorzuüeoeite«, die da kommen sollen. Denn man sieht in Parts voraus, vay ore Pon- irungen auf die nächste internationale Konferenz, also dies mal auf Brüssel, so ziemlich auf Sand gebaut sind, da bei der zögernden Haltung der neuen englischen Regierung eine Einigung weder über die Reparations- noch über die Kriegsschuldenfrage zu erwarten ist. Also hat Frankreich damit zu rechnen, daß es selbständig vorgehen müsse, um seine Rechte zu wahren, und für diesen Fall sind nun in dem neuesten Ministerrat zwei Beschlüsse — noch nicht ge faßt, Wohl aber sehr ernstlich erwogen worden. Einmal eine „umfassendereBeschlagnahme" der besetzten Gebiete, die man zunächst in der Weise auszuführen gedenkt, daß die preußischen Beamten im Rheinland durch Franzosen zu ersetzen wären. Dann der Einmarsch ins Ruhrgebiet; nicht in das ganze, sondern „nur" in zwei Drittel unserer Industrie- Provinz, einschließlich der Großstädte Essen und Bochum, der genügen würde, um Frankreich mit deut schem Hüttenkoks und deutschen Reparationskohlen so weit zu versorgen, wie seine Interessen es nur irgendwie wünschenswert erscheinen lassen. Wie gesagt, das sind keine Beschlüsse, die heute oder morgen schon ausgesührt werden sollen, man malt sie sozusagen nur an die Wand, damit diejenigen, die es angeht, rechtzeitig erfahren, was geschehen werde, wenn man nicht gutwillig auf die franzö sischen Forderungen eingeht. Also zunächst kaum viel mehr als ein diplomatischer Druck auf London, vielleicht auch auf Brüssel und auf Rom. Ein Manöver, das allerdings nicht den Reiz der Neuheit sür sich in Anspruch nehmen kann. Herr P 0 in - carö hat, wer weiß wie oft schon, den Marschall Foch mit anderen Generälen alarmiert, um der Wett zu zeigen, wie ernst es ihm mit seinen Rheinlan-dabsichten ist. Die Ding« stud dann, bisher wenigstens, immer anders ge- lausen, und er hat sich daS eine Mal in Provisorien, das ander« mal in Verlegenheitslösungen fügen müssen, mit denen allerdings nur kostbare Zeit verloren woroen rp. Jetzt gehen wir aber, das ist wohl das allgemeine Gefühl, wirklich letzten Entscheidungen entgegen, und deshalb muß auch Pomcarä heute ungleich ernster genommen werden. Kein Zweifel, daß wir von Frankreich ein wirkliches Atoratorium nicht bewilligt erhalten werden, es sei Senn unter Opfern, die es von vornherein mehr als entwerten müssen. Dazu gehört eine Finanzkontrolle, die auch den letzten Schein einer deutschen Souveränität gründlich zer stören würde, und dazu sollen auch jene berühmten „pro duktiven Pfänder" gehören, von denen Herr PoincarS niemals zu träumen ausgehört hat. Daß England für diese Gedanken nicht zu haben ist, Weitz er natürlich sehr gut. Er ist aber trotzdem entschlossen, an ihnen festzu halten, schlimmstenfalls gegen das Angebot von Kompen sationen auf anderen Gebieten, die zwischen England und Frankreich schon seit langem der Bereinigung harren. Das neue Oberhaupt der britischen Regierung beteuert so ziem lich jeden Tag, den Gott werden läßt, die volle Handlungs freiheit, die England in diesen Fragen besitze und be haupten werde. Man sieht aber nicht, daß Bonar Law von dieser Handlungsfreiheit einen Gebrauch zu machen gedenkt, der den geplanten französischen Gewaltstreichen eine Grenze -setzen könnte. Kein Mensch kann daran zwei feln, d-aß Herr PoincarS über die Zwirnsfäden des Ver sailler Vertrages dabei nicht stolpern wird Sie sind ja nur geschaffen, um uns zu binden. Frankreich kann mit ihnen verfahren, wie es ibm beliebt. Nachdem man ein mal die Dinge so weit hat treiben lassen, daß die von fran- zösilckrem Imperialismus ersehnte Machtverschiebuna in Europa zur Tatsache geworden, kann England nur Hin halten, nur abra:en und bestenfalls nur verärgert vom Verhandlungstisch anfftehen. Es kann aber nicht Nein sagen auf die Gefabr bin, darüber mit Frankreich in ernst lich« Auseincmderstmmgen zu geraten. So bleibt die Verständigung mit Frankreich für das England von heute