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Kernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Tochmblali für Wilsdruff UNd ^MgegLNd Postscheckkonto Dresden 2640 Srjchemt bis auf weiteres nur Montags, Mittwochs u. Freitags nachmittags 5 Uhr für den folgenden Tag. Sezugspreis bei Selbfiabhotung monatlich Mb, durch unsere Austräger zugriragen in der Stadt monatlich Mb, auf dem Lande Mb, durch die Post bezogen vierieljähriich Mb inti Zustellungsgebühr. AN- Postanstalten und Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit »est-Nungen entgegen. Zm Faste höherer Sewall, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher »einen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Erscheint seit Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, der Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für de« Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide i« Wilsdruff- 81. Jahrgang, Nr. 239 Sonnahend/Sonutsg, 21/22. Oktober 1922. Amtlicher Teil. Nach Gehör des ErnährungsausschusstS wird für Gebiet des Kommunalverbandes Meißen-Stadt und Land für die aus Uml«g«getreide hergestellte« Erzeugnisse a« Mehl «nd Brot folgendes bestimmt: I. Mehlpreise. I. Der Höchstpreis, den die Bäcker undMehlhändler für den 62 Mehl, frei Bäcker- lager, an die Mühle zu entrichten haben, beträgt ab 23. Oktober 1922 1666,— Mk. für L5°/gige§ Roggenmehl und 7S»/<>iges Gerstenmehl, 1726,70 Mk. für 85*/,igeS Weizenmehl. 2. Die Bäcker und Mehlhändler haben v»m 23. Oktober 1922 ab, bei der Aus stellung der Bezugsscheine für den ckr Mehl KO Mk. Gebühr zu entrichten. 3. Die Mehlhöchstpreise, welche die Bäcker und Mehlhändler fordern dürfen, betragen für die vom 23. Oktober 1922 ab geltenden Brotmarken beim Bezüge von weniger als 20 KZ- für Roggen- und Gerstenmehl: 20,— Mk. für 1 üx, 22,80 Mk. für 1140 x, 6,— Mk. für 300 §, 4,80 Mk. für 240 1,20 Mk. für 60 für Weizenmehl: 22,— Mk. für I 25,10 Mk. für 1140 x, 6,60 Mk. für 300 5,30 Mk. für 240 x, 1,35 Mk. für 60 II. Brotpreise. Die Brotpreise für das Schwarzbrot betragen für die vom 23. Oktober 1922 ab geltende« Brotmarken: 10,80 Mk. für das Pfund, 21,55 Mk. für 2 Pfund, 32,35 Mk. für 3 Pfund und 41 Mk. für das 1900-gsBrot. Hl. Gewicht und Höchstpreis für Semmeln. Vom 23 Oktober 1922 ab dürfen bis auf weiteres wieder Semmeln hergestellt werden. Der Höchstpreis für die Semmel mit einem Gewicht von mindestens 70 bis 75 S beträgt 2,50 Mk. IV. Verschiedenes. I. An den in der Bekanntmachung vom 10. August d. I. erlassenen Back vorschriften wird nichts geändert. 2. Erfolgt vor dem 23. Oktober eine Verausgabung von Brot- und Mehlmengen auf Brotmarken, die erst am 23. Oktober Gültigkeit erlangen, so sind bereits die »eve« Preise zu zahlen. 3. Laut Anordnung der Reichsgeireidestelle ist die Ausgabe von Krsnke«mehl (weißes Weizenmehl mit einer Ausmahlung von 70°/,) vom I. Oktober d. Js. ab ein gestellt worden. 4. Zuwiderhandlungen gegen dis Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden nach dem Reichsgesetz über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 4. Juli 1922 bezw. auf Grund des Höchstpreisgesetzes bestraft. Meißen, am 18. Oktober 1922. r,i Nr. 107 II L. Kommunalverüaud MeißenStadt und -Land (Die Amtshauptmannschaft). Maul- und Klauenseuche. Klauenseuche erlösche« ist, wird die über Birkenhain, Grumbach, Helbigsdorf, Blanken stein, Schmiedewalde, Lotzen, Lampersdorf, Sora, Klipphausen und die Stadt Wilsdruff verhängte Sperre, Beobachtung und Schutzzone hiermit aufgehoben. (Zu vergl. Bekanntmachung vom 31. August 1922). Nr. V8 SSb. Meißen, am 18. Oktober 1922. rv» Die Amtshanptmannschaft. Die städtischen Kollegien haben beschlossen, die Preise für Lichtstrom auf 45.— Mk. 1 . für Kraftstrom auf 41.- Mk. j für d-e Kilowattstunde mit Wirkung vom 1. Oktober dieses Jahres ab zu erhöhen. Die Zählermiete für die kleinsten Zähler ist auf 1.— Mk. monatlich erhöht worden. Wilsdruff, am 20. Oktober 1922. r«? Der Siadtrat. Das nach tz 36 des Gerichtsverfassungsgesetzss aufgestellte Verzeichnis der in der Stadt Wilsdruff wohnhaften Personen, die zu dem Schöffen- und Geschworenenamie berufen werden können, liegt eine Woche lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachungan ge rechnet, im Verwaltungsgebäude, Zimmer 2, zu jedermanns Einsicht aus. Während dieserZeit kann gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Verzeichnisses bei uns schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Die einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen können daselbst eingesehen werden. Wilsdruff, am 20. Oktober 1922. rm Ter Stadtrat. Wahl- und Listenamt. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die Reichstagsvarteien außer den DeutschnMonalen und den Kommunisten haben vereinbart, die Amtsdauer des Prä sidenten Ebert bis zum 30. Juni 1925 zu verlängern. * Der Reichswirtschastsrat stimmte der Verlängerung der Demobilmachungsverordnungeu bis 31. März 1923 zu. * Die bayerische Staatsrcgierung hat dem Reichskabinett eine Denkschrift mit Vorschlägen zur Bekämpfung der Wirt- schastsnot eingereicht. * Die Friedenskonferenz für den Orient «soll zum 6. Novem ber wahrscheinlich nach Lugano einbcrufen werden. * Die französische Regierung beabsichtigt, den Ankauf der deutschen Mark zu verbieten. Dis Stunde der Notwehr. Trotz des Eingreifens der Reichsregierung gegen die Auswüchse auf dem Devisenmarkt hat der Dollar erneut die 3000-Mark-Grenze überschritten. Man war sich auch von vornherein darüber klar, daß es bei dieser Noimaßnahme nur darauf ankommen konnte, vorläufig die schlimmsten Ausartungen der Spekulation zu beschneiden. Da nun in folge der Hinausschiebung der Reichspräsidentenwahr wenigstens die politische Ruhe in den nächsten Monaten nicht gewaltsam unterbrochen zu werden braucht, so wen den sich gegenwärtig alle politischen und wirtschaftlichen maßgebenden Kreise wieder mit erhöhtem Eiser den Fra gen zu, die unsere Nationalökonomie betreffen. Wertvolle Fingerzeige für diese Bestrebungen enthält eine Denkschrift der bayerischen Staats regierung, die sich mit den insbesondere in Bayern beobachteten Wirkungen der Teusrungskatastrophe beschäf tigt, die aber auch für das ganze Reich sehr beachtenswert lst. An der Spitze der Überlegungen, die man in München angestellt hat, steht das Wort des Reichskanzlers: „E r st Brot, dann Reparationen." Daran muß man unter Ey Umständen festhalten, und als zweiten Grund- satz stellt die bayerische Negierung die Forderung auf, daß nucht die W irtschaf 1, sondern derStaat herrschen müsse. Mit diesen berden Grundsätzen ist das Gesamtproblem so wohl von ferner außenpolitischen, wie von seiner inneri-- politischen Serie irefsend beleuchtet. Es ist schon oft darauf hingewiesen worden, daß die deutschen Reparationsver pflichtungen bei weitem die ausschlaggebende Grundursache unsers wirtschaftlichen Elends sind. Gegenüber dem un unterbrochenen und jetzt durch eine kurze'Atempause kaum nennenswert aufgehaltenen Blutabfluß, der dem Körper der deutschen Bewirtschaft in verheerender Weise ent strömt, werden wir in einem Maße geschwächt und jeder Möglichkeit einer gründlichen Gesundung beraubt, daß alle kleinen Mittel zur Behebung der herrschenden Mißstände nur wie ein Tropfen auf einen heißeu Stein erscheinen wüsten Die Erfüllungspolitik, die düs Kabinett Wirth seit seinem Bestehen verfolgte, hat in dem bereiis vor Monaten ausgesprochenen Worte des Kanzlers, daß die Brolversor- gung des Volkes vor der Erfüllung der Neparatlonsver- pflich-tungen den Vorzug haben müsse, ihren entscheidenden Wendepunkt gefunden. Es wird die Aufgabe unserer ver antwortlichen Außenpolitiker sein, diesen Standpunkt auch bei den binnen kurzem erneut zu erwartenden Reparations- Verhandlungen bis auss äußerste zu verteidigen. Wenn Bayern weiterhin Wert darauf legt, daß dem Staat bei der Regelung der Volksversorgung mit den unentbehrlichen Lebensbedürfnissen das erste Wort vor der Wirtschaft gebühre, so soll damit selbstverständlich nicht ge sagt sein, daß man sich von irgendwelchen bureaukratischen Maßnahmen mehr Wirkung verspreche als von den Vor schlägen, die von den Sachverständigen des Wirtschafts lebens herrühren. Vielmehr bezweckt der bayerische Vor schlag, einen Ausgleich zwischen dem öffentlichen und Len privaten Interessen im Wirtschaftsleben herbeizuführen. Von den Einzelmaßnahmen, welche Bayern in seinem Not- wehrprogramm als die nächsten Schritte ansieht, sei hervor gehoben die Sicherung der Ruhe und Ordnung im In lands, die strengste Sparsamkeit im Reichshaushalt, die Be schränkung in der Ausfuhr lebenswichtiger Waren und dis Hebung der eigenen Produktion. Den Achtstundentag will inan grundsätzlich aufrecht erhalten, aber seine Anwendung aus den bisherigen schematischen Formen heraus zu einer sinngemäßeren „veredelten" Handhabung bringen. Daß die Einfuhr von Luxuswaren möglichst eingeschränkt wer den muß, und daß auch Bayern den Grundsatz der neuen Devisenordnung in sein Programm übernimmt, kann als eine Selbstverständlichkeit gelten. Darüber hinaus wünftbt dieser Vorschlag die strengsten Vorbeugungs- und Straf- matznahmen gegen das überhandnehmen der Privatinter- essen auf dem Geld- und Warenmarkts. Strenge Über wachung des Handels und der Industrie und schärfste Be kämpfung des Wuchers, auch unter Anwendung von Zuchthausstrafen und V ermögensko nsrs- k a t i 0 u sowie die Einschränkung des Zwischenhandels er gänzen dieses Programm. Auch der Plan einer künstlichen Festlegung des Markkurses wird den Bereich dieser Not wehrmatznahmen einbezogen und dahin erweitert, Latz alle inländischen Preise, Gehälter und Löhne unter Bezug nahme auf ihren Frisdenswert behördlich festgesetzt wer den sollen. Jeder einzelne Staatsbürger wird — das ist der Sinn dieses Programms — das seintge beitragen müssen, weirn er nicht letzten Endes am allgemeinen Ruin sich mitschuldig machen und in ihm selbst mit zugrunde gehen will. Die Stunde der Notwehr, ist längst gekommen. MMM LW Georges. Demission des Gesamtkabinetts. Lvnd 0 n , 19. Okt. Die Regierung hat beschlossen, sofort zurückzutteten. Der König hat das Rücktrittsgesuch Lloyd Georges angenommen. Kabinettsbildung durch Bonar Law. London, 19. Okt., 7 Uhr 53 Min. nachrn. Dem Ver nehmen nach ha! 'Bonar Law den Auftrag, ein Kabinett zu bilden, angenommen. Der Eindruck des konservativen Entschlusses in London. London, 19. Okt. Der Rücktritt der Regierung erregt, ob wohl er nach dem Ergebnis der »monistischen Zusammenkunft im Carltonklub erwartet wurde, ungeheures Aussehen. Die Blätter nennen das Ergebnis der konservativen Versammlung den Todesstoß sür die Koalitionsregierung und weisen darauf hin, daß in der kurzen Zeil von zwei Stunden eine Zusammen kunft konservativer Parlamentsmitglieder, die von Chamberlain eigentlich dazu berufen worden war, um seine Politik anzu nehmen, ihn über Bord geworfen und die Unabhängigkeit der Partei hergestellt habe. Man erwartet, daß nach der Bildung der neuen Regierung unter Bonar Law das Parlament auf gelöst wird und Neuwahlen auberaumt werden. Als Lloyd George heute nachmittag vom Buckinghampalast, wo er dem König sein Rücktrittsgesuch unterbreitet hatte, nach Downing street zurückkehrte, erwartete ihn dort im Flur eine Abordnung von Bergarbeiter-Delegationen unter Führung von Hodge, die für heute nachmittag zu einer Unterredung mit dem Premier minister eingeladen worden war. Lloyd George begrüßte die Abordnung mit den Worten: Ich bin nicht der Premierminister! Wie verlautet, kann angenommen werden, daß verschiedene »monistische Minister weiterhin zu Lloyd George stehen werden, der, was durchaus nicht unmöglich erscheint, nach Uebernahme der Negierung durch den neuen Premierminister eine neue Partei bilden wird. Bemerkenswert ist, daß die politischen Reden, die Lloyd George in Leeds und in der Guildhail zu halten beabsichtigt, nicht abgesagt wurde. BmikrWn» der EWiW-PtrsmiMse. Berlin, 19. Okt. Die gleichen Gründe, dir für die Erhöhung der Personentarife zum 1. Oktober und 1. November bestimmend waren, nötige» zu ihrer weiteren Erhöhung am 1. Dezember, womit sich auch der ständige Ausschuß des Reichs- cijenbahnrates grundjätzlich einverstanden erklärt hat. Die am 1. November in Kraft tretenden Fahrpreise des allgemeinen Verkehrs werden mit Wirkung vom 1. De zember um weitere 200 Prozent, also auf das Vierfache der vom 1. Oktober ab geltenden Tarifsätze, erhöht. Die Erhöhung soll in der Weise durchgeführt werden, daß sämtliche Fahrtausweise zum vierfachen Satze des aufgedcuckten Preises verlaust werden. Eine Ueberstempelung der Fahr karten erfolgt nicht. Die Erhöhung um 100 Prozent erstreckt sich auch auf die Schnellzugszuschläge, die Militärfahrpreise und die verschiedenen Gebührensätze, mit Ausnahme der Sätze sür Gepäck und Expreßgut. Die Gepäckfracht wird zum 1. Dezember auf 40 Psg., bisher 15 Pfg., sür je 10 Kilogramm und ein Kilometer erhöht. Die Grundsätze sür Berechnung und Aus-