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MdmfferTageblatt Fernsprecher WüsSruff M. b Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Dresden 2640 UstchUnI iLzlich m» «»«nahmt »«« «»»» nn» 8^1« »«-nM..« » Uhr ftr »«» f»l,t,dr» Ta» D«ru,«rr«I« to> O«l»st«bh-Iun, monoMch IN. durch unser- ButNraer zu,eiraieu in der Sied! montilich IN., auf d-m Land, IN., durch di« poN »«,»««» vieriellLhrlich IN. mit Zuflekxn-ti-bahr. «Ne p»st«nf!«i!en und psffboten so»!« ansere Au6trLzer und SeschLflchkNe nehme» jeder^i« LesteNuns-n rings,en. Im §«N« höherer «ewait, Kri«, »der st»M««s 2eiriebchttrun«e» d«i der Deiieher keinen «ns-nu» auf Liefer»n, der Jeitun, »der «ür>»n« de« Be,uq«pr»I!e«. Erscheint seit Inseriion«rrei« M. fßr die »gespaltene Kerpv«zelle »ter deren Raum, JieNamen, die rfpeilige t<»5p,«,«ln MH Bei Wtederbelung UN» Iadre«auflr», «nisvrechender Prei«nachlah. Bekannimachungen Im amtlichen Teil snur d«a Behiedens die r gespalten« Ä»rpu«,k>lr Ml. TlatbwrifungP-iSibüklr 50 pfg. «nziigenannahm« hi« »»rmlttag« 1« Uhr. Für di« iMchiigk«!! der durch §«rnmf Lb«rmlNelten An,«ig«n Sd«rnrbm«n mir keine «Saranti». I»d«r Dadatd enfpruch erlisch«, »«nn »er Betrag durch «Nage e!ng«»»s«n werden muß »der »er «ustraggeder in kkankur« gmßL dem Jahre Dieses Blatt «tthätt die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. »«I«««! «» «rth»r Asch««»« w Wil,dr«ff. Verantwortlicher Schrtstletter: Herma»« Lässl«. für de« Inseratenteil: «rthmr Asch««»«, »eide t» »tl,dr«A Rr. 226 Mittwoch de« 27. September 1922 81. Jahrgang Amtlicher Teil. An der Triebifch ist in den Fluren Munzig von der sogenannten Salzwegbrücke ab flußabwärts bis an die Sradtgrenze Meißen nach Z 86 des Wassergesetzes vom 12. März 1909 die Hochwvfserliuie festgesetzt worden. Die Festsetzung ist so erfolgt, wie sie in den bei dec Amtshauptmannschaft Meißen öffentlich ausgelegten Grundplänen durch die roten Linien vorgesehen war. Die beteiligten Grundstücksbesitzer werden erneut auf die Bekanntmachung der Amis- Hauptmannschaft Meißen vom 14. September 1810 — 46 XV — hingewiesen. Hier nach dürfen im Hochwafferqebiete der fließenden Gewässer ohne Genehmigung der Amts hauptmannschaft keinerlei Anlagen (Bauwerke aller Art, Dämme. Brücken, Amhöhungen der Oberfläche, Einfriedigungen usw.) ausgeführt oder wesentlich geändert werden, die auf den Lauf des Wassers oder auf die Höhe des Wafserstandes Emfluß haben. Das selbe gilt für die Ablagerung von Steinen, Hölzern und anderen Gegenständen, die ein Hindernis für den Hochwafferabfluß bilden oder fortgeschwewmt werden können. Zu widerhandlungen hiergegen werden, soweit nicht nach allgemeinen strafrechrlichsn Vor schriften härtere Strafen verwirkt sind, auf Grund von Z 166 Ziffer 2 des Wassergesetzes mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit Haftstrafe bestraft. E Meißen, am 21. September 1922. 14 XV Die Amtshanplmannschaft. Freitag und Sonnabend den 29. und 3tt. September 1922 bleiben die Geschäftsräume bei der Amtshauptwannschaft wegen Reinigung geschlossen. An beiden Tagen werden nur dringliche Sachen erledigt. 384 l. Meißen, am 25. September 1922. «s«r Die Amlshauptmannschaft Kleine Zeitung für eilige Leser. * Der Zenlralvorstand der deutschen Volkspartei hielt in Breslau eine Tagung ab, auf der eine Politik der Mitte und die Schaffung einer bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft gefordert wurden. * Die vereinigten sozialdemokratischen Parteien haben ihre Programmgrundsätze in einem Manifest veröffentlicht. * Die Polen haben bei den Sejmwahlen in Ost-Oberschlesien eine bemerkenswerte Niederlage erlitten. * In Sofia kam es zu blutigen Straßenkämpfen. Es wurde der Belagerungszustand über die Stadt verhängt. * Den Vertretern der Negierungen von Konstantinopel und Angora ist eine Einladung zu einer Friedenskonferenz über reicht worden. Deutsche Kohle - französisches Erz. Seitdem der Stinnes-Bertrag das Eis der deutsch- französischen Wirtschaftsbeziehungen gebrochen hat, schießen Meldungen über weitere Privatabmachungen zum Zwecke des Wiederaufbaues der zerstörten französischen Provinzen wie Pilze nach einem warmen Sommerregen in die Höhe. Die Gewerkschaften haben sich alsbald wieder ge rührt, um ihre in dieser Richtung getätigten Vorarbeiten, die schon längere Zeit zurückliegen, wieder in Erinnerung zu bringen. Große Jndustriesirmen und -Ge sellschaften schließen sich zu Zweckverbänden zusam men, um sozusagen mit ins Geschäft zu kommen, und alle Augenblicke liest man von Plänen ähnlicher Art, die mehr »der weniger unmittelbar vor dem Abschluß stehen sollen. Im allgemeinen hat man den Eindruck, daß bei dieser Viel- gefchäftigkeit neben manche»! Berufenen auch viele Unbe rufene ihr Wesen treiben, Leute, denen es in diesen Dingen ungleich mehr auf ihren Privatnutzen als auf eine Förde rung der Kulturarbeit ankommt, die zwischen Deutschland und Frankreich zu leisten ist. Immerhin, soviel darf man doch wohl, ohne von den Tatsachen Lügen gestraft zu werden, aussprechen, daß mit dem Vertrag Stinnes-Lubersac das letzte Wort in der An knüpfung deutsch- französischer Wirtschaftsbeziehungen noch durchaus nicht gesprochen ist. Schon wird in einzelnen Blättern die Vorbereitung eines großen Montan-Trustes angekündigt, dem vermutlich auch die belgische Industrie sich anschließen werde. Man denke an eine Art von Austausch zwischen deutscher Kohle und französischemErz.bei dem auf deutscher Seite die größten Montan-Unternehmungen des Westens, auf französischer Seite die Banque de Paris Mitwirken würde. Eine an sich naheliegende Kombination, da die Idee, den Erzbedarf auf deutscher und den Kohlenbedarf auf franzö sischer Seite miteinander in Verbindung zu bringen, be kanntlich nicht erst von heute und gestern datiert. Schon im Kriege war häufig und viel davon die Rede, und es gab besonders hoffnungsfreudige Wirtschaftsinteressenten, die sich stark machen wollten, auf dieser Grundlage einen Sonderfrieden zwischen Deutschland und Frankreich her beizuführen. Auch nach Friedensschluß kamen immer wieder neue Anregungen aus dem Wirtschaftsleben, man solle auf dem Wege einer Geschäftsverbindung zwischen französischen Montan-Industriellen und deutschen Gruben baronen einer befriedigenden Lösung des Reparationspro- Llems näher zu kommen suchen. Sie haben bis zu diesem Augenblick nicht zum Ziele geführt, mit aus dem Grunde, weil die französische Politik nun einmal durchaus nicht auf Teilung ihrer Wirtschaftsbedürfniffe mit irgendwelchen deutschen Interessentenkreisen angelegt ist. Erst Herrn Stinnes war es Vorbehalten, durch sein Vorgehen, das die beiderseitigen Regierungen als solche zunächst außer Be tracht ließ, ein privatwirtschaftliches Abkommen zu ermög lichen, das nun doch wenigstens den zerstörten.Provinzen unmittelbar in wirksamer Weise zugute kommen soll. Ein Montan-Trust von der Art, wie er jetzt ins Auge gefaßt sein soll, würde den Rahmen dieses Stinnes-Ver- trages bei weitem bedeutend übersteigen. Er würde nicht mehr lediglich den Wiederaufbau der zerstörten Provinzen im Auge haben, sondern darüber hinaus der gesamten Volkswirtschaft beider Staaten wesentlich« Dienste zn leisten bestimmt sein. Möglich, sicher sogar, daß weite Kreise in Frankreich ein solches Abkommen rein nach seiner wirtschaftlichen Bedeutuna werten und autbeißen würden. Möglich, sicher aber auch, daß es zum mindesten im gleichen Nmfange auf Widerspruch stoßen würde. Deswegen sollten Pläne dieser Art, wie sie jetzt wieder zur öffentlichen Be sprechung gelangen, nur mit größter Behutsamkeit ange rührt werden. Am besten wäre schon, von ihnen gar nicht zu sprechen, so lange sie sich noch im vorbereitenden Sta dium befinden, genau so, wie Herr Stinnes es mit seinem Vertrag gemacht hat. Man mutz immer besorgen, daß bei vorzeitigen Veröffentlichungen Hände mit im Spiele sind, venen an einer Vereitelung solcher Pläne ungleich »nehr gelegen ist als an ihrer Förderung. Das kann bei Deutsch land ebensogut zutreffen wie bei Frankreichs es braucht auch durchaus nicht aus eigennützigen Motiven zu beruhen. Eine Gegnerschaft.gegen die Ausdehnung privatwirtschast- licher Beziehungen zwischen beiden Ländern könnte viel mehr sehr wohl von der Überzeugung geleitet sein, daß dieser Weg auf die Dauer nicht zu unserer Befreiung aus den Fesseln des Versailler Vertrages führen, sondern uns nur noch rettungsloser in ihn verstricken muffe. Die Öffentlichkeit ist vielleicht nur zu sehr geneigt, jeden Ver tragsabschluß als einen Fortschritt — auch als einen poli tischen Fortschritt — zu betrachten. Es wäre sehr erfreu- lich, wenn'sie damit Recht behielte. Doch muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß, wenn bicr Stümper an die Arbeit gehen, unendlich mehr verdorben als geholfen werden kann. Friedenskonferenz für den Orienizwist. Thrazien und Konstantinopel für die Türkei. In Paris haben die Besprechungen der englischen, französischen und italienischen Minister über eine gemein same Note an die Regierung von Angora sich geeinigt, in der diese eingeladen wird, unverzüglich einen bevollmäch tigten Vertreter zu einer Zusammenkunft nach Venedig oder anderswohin zu entsenden. Mit diesem Vertreter der Türkei sollen gleichzeitig die Bevollmächtigten Großbritan niens, Frankreichs, Italiens, Japans, Rumäniens, Jugo slawiens und Griechenlands eingeladen werden. Die Ver sammlung hätte das Ziel, über einen endgültigen Frie densvertrag zwischen der Türkei, Griechenland und den alliierten Mächten zu verhandeln und ihn abzuschließen. Die alliierten Regierungen ergreifen diese Gelegenheit, um zu erklären, daß sie dem Wunsch der Türkei, Thrazien bis zur Maritza und Adrianopel wiederzuerhalten, günstig gegenüberstehen. Unter der Bedingung, daß die Regierung von Angora während der Friedensbesprechung nicht ihre Armes in die Gebiete sendet, deren vorläufige Neutralität die alliierten Regierungen proklamiert haben, werden die drei Regierungen auf der Konferenz gern die Zuteilung dieser Grenzen an die Türkei unterstützen, ebenso die Zu lassung der Türkei zum Völkerbund. Schon im März d. Js. sollen die alliierten Truppen aus Konstantinopel zurückgezogen werden, die Griechen sollen sich zurückziehen. Kemal Paschas Erfolge. Mit den Zusagen der Note ist unzweifelhaft festge stellt, daß der Führer der Türken, Mustapha Kemal Pascha, seine Pläne, soweit sie ausgesprochen sind, durchgeführt hat, wobei ihm die Geneigtheit Frankreichs und Italiens ge holfen hat, während Großbritannien so ziemlich unterlegen ist. Lloyd George betont zwar in einer Erklärung, daß das britische Reich nichts zu tun habe mit Händeln zwischen Griechen und Türken, der Gedanke, der England geleitet hätte, wäre lediglich der gewesen, es dürfe nichts geschehen, was die Freiheit der Meerengen beeinträchtigen könne. Aber diese Erklärung ist ein Rückzugsgefecht, denn Kemal Pascha sagt andauernd, daß auch er an der freien Durchfahrt bei den Dardanellen festhalte. Das englische Bureau Reuter meldet inzwischen, daß türkische Kavallerie in die neutrale Zone Tschanak einge drungen sei. Es seien Verhandlungen zwischen dem eng lischen General dieses Abschnittes und türkischen^Parlamen- tären angesagt. Doch ist man in Paris der Meinung, daß es sich nur um türkische Parlamentäre handele und keine feindliche Ab sicht vorherrsche. Kemalistische Flugzeuge sollen die grie chischen Inseln Mytileye und Chies bombardieren. Die Türken lasten übrigens erklären, daß sich ihre Kavallerie bereits wieder aus dem neutralen Gebiet zurückgezogen hätte. Die bulgarische Regierung übermittelte den Groß mächten eine Note über Thrazien, in der sie aus ihren un erschütterlichen Entschluß, eine Friedenspolitik zu führen, hinweist und ihren Standpunkt darlegt. Bulgarien habe stets auf der Selbständigkeit Thraziens bestanden, die es als die einzige für die Herstellung eines dauernden Friedens im Orient geeignete Lösung ansehe. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat sich er boten, den Abtransport der zurückgebliebenen 150 000 Flüchtlinge aus Smyrna durch Torpedobootszerstörer schützen zu lassen, wenn Griechenland die Transportschiffe stelle. Die griechische Regierung hat, das Anerbieten mit Dank angenommen. Oie erhöhten Postgebühren. Ab 1. Oktober. Die erhöhten Gebühren für den Pofiverkehr treten am l. Oktober d. I. in Kraft. Sie berechnen sich in ihren vesentlichen Punkten wie folgt: Postkarten im Orts verkehr 1H0 M. Postkarten im Fern verkehr 3,— , Briese im Ortsverkehr bis 20 Gramm 2,— , über 20 bis 100 Gr. 4,— , über 100 bis 250 Gr. 6,— , Briefe im Fernverkehr bis 20 Gramm 6,— , über 20 bis 100 Gr. 8,— , über 100 bis 250 Gr. 10,— , (Für nicht oder unzureichend sreigemachte Post!arten und Briefe wird das Doppelte des Fehlbetrages, mindestens aber SO Pfg. nacherhoben.) Drucksachen bis 20 Gr. 1,— M. über 20 bis 50 , 1,50 , , 50 , 100 . 3,— , , 100 , 250 , 6,— , . 250 , 500 , 8,— . , 500 Gr. bis 1 Kilogramm 10,— . Ansichtskarten, auf de- renVorderseiteGrüße. oder ähnliche Höf- lichkeitssormeln mit höchstens fünf Wor-, ten meldergeschrieben sind 1,— , Gcschäftspapiere und Mischsendungen bis 250 Gramm 6,— , Wer 250 bis 500 Gr. 8,— , , 500 Gr. bis 1 Kg. 10,—, Warenproben bis 250 Gramm 6,— , Wer 250 bis 500 Gr. 8,— , (Richt freigemachte Druck sachen, Geschöstspapiere und Warenproben werden nicht befördert. Für unzureichend freige-machte «Sendungen die ser Arten wird das Doppelte des Fehlbetrages, mindestens aber 50 Pfg. Micherhoben.) Päckchen bis 1 Kilogr. 12,— M. Nah- Fern- Pakete zone zone bis 5 Kiko 30 80 M. über 5bis7^Kilo40 120 , , 7^ , 10 , 60 160 , , 10 , 15 , 100 280 , 15 , 2V , 140 360 , Postanweisungen bis 100 Marl 6,— , über 100 bis 500 M. 10,— , , 500 , 1000 , 12,— , _ -1000 , 2000 , 1«.— , , 2000,5000 , 20,— , (Mcistbetrvg ist von 2000 auß 5000 Mark erhöht ) Die Einschreibcgebühr ist auf 4 Mark festgesetzt. Für die Eilbestellung sind Hei Vor- auszahlung zu entrichten für eine B riest enduny: nach dem OrtSbestellvezirk 6 Mark, nach dem LandbesteWoziA 18 Mart; für «in Paket 12 M. und 24 Mark. -laüllarten bis 100 Mark einschl. 3M. über 100 bis 500 M. „ s, , 500 . 1000 , , 6 , , 1000 , 2000 , . 8 . , 2000 , 5000 , . 10 , . 5000 ,20000 , , 12 , für jede weitere 10 000 Mark oder einen Teil dieser Dumme mehr 6 , Für bargeldlos beglichene Zahlkarten dieselbe Gebühr, höchstens jedoch 30 Mark für eine Zahlkarte. Gewöhnliche Telegramme für jedes Wort 5M. mindestens 50 , im Ortsverkehr für je ¬ des Wort 3 , mindestens 30 , Dir Fnlandsgebührsn für Brieffendtmyon, Wertsendun gen, Postanweisungen und Pakete gelten auch nach dem Saargebiet sowie nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig unddemMemelgebiet. Die Jnlandsgebühren für Briefe gelten ferner nach Luxemburg und Österreich. Die AuslandSgebühren betra gen vom 1. Oktober 1922 ab: Postkarten 12 M. Briefe bis 20 Gramm 20 , jede weiteren 20 Gr. 10 , Ungarn u. Tschechoslowakei: Postkarten 9 M., Briese 15 Mark. Drucksachen für je 50 Gr. 4 M. Postanweisungsgebühr Ns 500 Mart 5 . über 500 bis 1000 M. 10 . jede weiteren 1000 M. 5 , »«doch nach England, den britischen Kolo nien und den briti- » scheu Postanstalten im Ausland fürsed«wei teren 1000 Mart 1y , Me neuen Fernsprechgebühren. Zu den im Fernsprechgebührennetz und in der Fernsprech- ordming festgesetzten Gebühren tritt vom 1. Oktober an ein Zu schlag von 600 Prozent. ES werbe« demnach folgende Ge- bührcn erhoben: Grundgebühr in Ortsnetzen bis 50 Hauptan schlüsse jährlich 2660 Mark, von 51 bis 100 Hauptanschlüssen jährlich 2940 Mark, von 101 bis 500 Hauptanschlüssen jährlich 3220 Mark, von 501 bis 1000 Hauptanschlüssen jährlich 350« Mart, dou 1001 biS 2000 Hauptanschlüsse,» jährlich SVM Mark.