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MdnKrÄlgeM Fernsprecher Wilsdruff 7-.. 6 WochtNblakt fÜl WllsksUff UNd ^MgLgtUd Postscheckkonto Dresden 2640 Erschein! täglich mii «usnahm- der «onn. und Festig,« nachmitlag« ; ls-r für den folgenden Tug. 2e,ugq>re!< bei «elbstabholung monailich Mk, durch unsere Austräger zugenagen in der Stad« monatlich Ml., auf dem Land» Mt., durch die Post bezogen vierteljährlich Ml. mit ZustcNungsgebüh«. AN- postenffalten und Postboten sowie unsere Austräger und SeschästssteNe nebmrn jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Fall« häherer Gewalt, Krieg »der sonstiger Betriebsstärungen hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Erscheint seit Znfertionsprei« Ml. für die S gespaltene Korpuszelle oder deren Raum, Reklamen, die r sp-lttge Korpuszell, ML Bel Wiederholung und Zahresaufirag entsprechender Preisnachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil suur »»» Behörden) die r gespaltene Korpuszell- Ml. Rachweifungs-Gebühr LV pfg. Anzeigenannahme bis vormittags 10 Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir »eine Garantie. Zeder Rabatt anspruch erlischt, venn der Betrag durch Klage eingezo-r-n werden muß oder der Auftraggeber ln Kontur« ^rsl. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. »«rleaer ««» Dr«»er: «rth«r ZschKute i« Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, sür den Inseratenteil: Arthnr Zschnnke, Heide in WU,dr«ff. Ne. 156 Freitag den 7. Juli 1S22. 81. Zahrgnng Amtlicher Teil. Auszahlung der Renteunotstauds-, Minderbemittelten- «nd Krieger- mmm!iinnmimin!Minin«!mn«ininnnni,iinin"i"»n"i»,!niinn"iijii",n""""nnninnninn"n",,"g» ''''"^7"^ '«-»n-,. ! Dir Mm WM, ZM« Si; mnÄG 10 Ur mszugeötii. ReMS Wh Reichstag. Berlin, 5. Juli. Auf dem Platze des Abg. Däumig (U.Svz.) liegt ein deflorier Strauß roter Rosen. Präsident Löbe widmet dem Verstorbenen einen Nachruf, die anwesenden Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen. Erste Beratung des Gesetzentwurfes zum Schutze der Republik in Verbindung mit der Beratung des Gesetzentwurfes über Straffreiheit für politische Straftaten und von Interpellationen der Unabhängigen wegen Fortbestehens von Selbstschutzorgani- fationen, wegen Schadloshaltung von Personen, die wegen Handlungen zur Abwehr hochverräterischer Unternehmen zum Schadenersatz verurteilt worden find, und wegen der Hinden- burgseier in Königsberg in Preußen, und der Sozialdemo kraten wegen antirepublikanischer Kundgebungen von Ange hörigen der alten Armee und Beteiligung der Reichswehr daran. Die heutige Aussprache wird sich hauptsächlich auf das Gesetz zum Schutze der Republik beziehen. Reichsminister des Innern Dr. Köster: Not tut uns nicht langes Reden, sondern Handeln. An Stelle der ergangenen Verordnungen soll das Gesetz treten, da Artikel 48 so selten und so kurz wie möglich angewendet werden soll. Wir müssen den Mut und die Verantwortung finden, den Sumpfboden endlich zu sanieren, aus dem die kleine feige Mördergesellschaft ent sprossen ist. Wir dürfen nicht warten, bis man der Republik den Hals abschneidet. Ueber Einzelheiten der Methode kann geredet werden. Im übrigen stehen und fallen wir mit dieser Sanierungsaktion. Weitere Gesetzentwürfe werden noch in dieser Sitzungsperiode folgen, aber das Reich hat keine Exekutive. Erst die Exekutive der Länder gibt die Macht. Schulen und Universitäten müßen Pflanzstätten republikanischer Gesinnung sein. Das Gesetz ist kein Sozialistengesetz in zweiter Auflage. Mit diesem Gesetz wird die Pflege der Tradition nicht verletzt. (Gelächter rechts, Lärm links.) Wir denken nicht an Rache, nicht an die Vergangenheit, sondern nur an die Zukunft. Es ist nicht nötig, daß dieser oder jener Minister lebt, aber es ist nötig, daß das Land lebt. Das Land ist in Gefahr, möge jeder seine Pflicht tun. (Beifall.) Abg. Silberschmidt (Soz.): Es handelt sich um ein Aus nahmegesetz gegen rechts. Es richtet sich nicht gegen eine Ge sinnung, sondern gegen Kreise, die außerhalb der Verfassung mit Mitteln bis zum Meuchelmord die Republik vernichten und den Obrigkeitsstäat wieder aufrichten wollen. Durch die Ver ächtlichmachung, die Bedrohung und die Ermordung der Führer der Republik sollte diese selbst getroffen werden. Die Republik hat bisher eine außerordentliche Geduld gehabt. (Bei fall.) Die Republikaner sollten jetzt zum Aeußersten ent schlossen sein. Meine Partei ist bereit, alles zum Schutze der Republik zu tun. Das Treiben der Rechtsparteien Mt uns im Auslande ungeheuer geschadet. Wir können dem Mißtrauen des Auslandes die Be rechtigung nicht ganz absprechen. Die Anhänger der Republik sind die treuesten Söhne und Töchter des Landes. Wenn die Machtmittel der Gewalt weiter wie jetzt an der Oberfläche bleiben, wjrd sich in der Arbeiter- und Angestelltenschaft die Ueberzeugung festigen, daß der freie Kampf der Geister nicht ausreicht. Der Entwurf geht uns nicht weit genug. Vor allem darf dem Reiche nicht die Exekutive fehlen. Sollte der Reichstag versagen, so hat er seine Existenzberechtigung verloren. Abg. Dr. Bell (Z.): Wir gäben vieles darum, wenn dem Vaterlande diese Vorlage erspart geblieben wäre. Bei dieser Sachlage, bei den Drangsalierungen der Entente ist mehr als einmal der Ruf nach Sammlung ertönt zu gemeinsamer Arbeit. Auch Leute von rechts haben ehrlich mitgearbeitet, aber nach dieser Kette abscheulicher politischer Verbrechen gewissenloser Kreise müssen Maßnahmen geschaffen werden, die zum Schutze der Republik notwendig sind. Wir sind bereit, uns auf den Boden dieses Gesetzes zu stellen. Kleine Mittel helfen nicht mehr. Wir lehnen jedes Ausnahmegesetz ab. Wir machen dieses Gesetz keiner Partei Webe, keiner zulbide. Niemandem, der über zeugter Monarchist ist, soll ein Haar gekrümmt werden, solange er seine Ansicht ehrlich verficht. Wir müßen fest und unerschütter lich auf dem Boden des Rechts stehen und von hier aus an das Gesetz herantreten. Für die Ausschußberatungen behalten wir uns die Behandlung der Einzelheiten vor. Schutz der Republik ist sür uns Schutz des Reiches und Schutz des Vaterlandes. Auch die Entente möge aus den Tatsachen die Folgerung ziehen, daß es notwendig ist, den Frieden Europas zu sichern und uns nicht immer in den Rücken zu fallen. Abg. Petersen (Dem.): Alle, denen es ernst ist mit dem Wohle des deutschen Volkes, müssen alle Kräfte einsetzen, um die Fortentwicklung der demokratischen deutschen Republik zu schützen und zu festigen. Wir sind bereit, ihr diejenigen straf rechtlichen Mittel an die Hand zu geben, deren sie bedarf. Es handelt sich um notwendige Ergänzungen des Straf rechts, die nach allen Seiten hin angewandt werden können. Wir hoffen auf beschleunigte Verabschiedung eines brauchbaren Gesetzes. Abg. Dr. Düringer (Dnat. Vp.): Jeder Staat hat das Recht der Selbsterhaltung. Die Erschütterungen der letzten Wochen erfordern besondere Maßnahmen. Die Entdeckung von Organisationen im ganzen Reiche, von Verschwörungen, die man nur als Mörderzentralen bezeichnen kann, das fluchwürdige Verbrechen gegen einen hervorragenden deutschen Mann machten ein sofortiges Eingreifen notwendig. Deshalb haben wir grundsätzlich die Maßnahmen des Reichspräsidenten als berechtigt anerkannt. Aber wir mußten überrascht und verstimmt sein, als der Iustizminister erklärte, daß diese Verordnungen ausschließlich gegen rechts gerichtet sein sollen. (Abg. Dr. Helfferich betritt den Saal, Lärm auf der äußersten Linken.) Die politische Verblendung und Borniertheit der deutsch völkischen Kreise zugegeben, aber gibt es solche Fanatiker und solche Elemente nur in diesen Kreisen? Hat die Republik nur Feinde auf der Rechten? Gegenüber dieser Auffassung der Verordnungen wäre es vielleicht besser, wenn ein Gesetz an Stelle der Verordnungen tritt. Meine Partei (Abg. Höllein sKomm.s: Die Mörderpariei. Lärm und wütende Zurufe rechts und links. Präsident Löbe ruft den Abg. Höllein zur Ordnung. Abg. Malzahn sKomm.f: Die Burschen werden schon wieder frech.) Auch für die Republik gilt der Satz: lusiitia tunäamen- tum resnorum. (Zuruf des Abg. Höllein. Präsident Löbe ruft den Abg. Höllein zum zweiten Male zur Ordnung: Zwingen Sie mich nicht zu weiteren Maßnahmen.) Wir stehen auf dem Boden der Verfassung. Man soll nicht an der Verfassung soviel herumdoktern. Es ist ohne Beispiel, daß uns ein Gesetz ohne Begründung zugeht, wie dieses. Auch die unerhörten Ver brechen der letzten Morde sind letzten Endes zurückzuführen auf den Druck des Versailler Friedens und der daraus entstandenen Erregung in unserem Volke. Das Gesetz wird auf fünf Jahre erlassen. Der Wahlkampf wird inzwischen einsetzen. Sollen die Deutschnationalen während dieser ganzen Zeit ebenso vogelfrei bleiben, wie jetzt allen Beleidigungen ausgesetzt? Das Gesetz ist ack irato erlaßen, ein trauriges Dokument einseitiger Parteipolitik. Wir lehnen das Gesetz in dieser Form ab. Abg. Dr. Rosenfeld (U. Soz.): Es hat schon seinen guten Grund, wenn man von Mörderbanden spricht und auf die Deutschnationalen verweist. Man lese ihre Zeitschriften und Monatsschriften nach, in denen ziemlich unverblümt zum Mocd von Männern wie Rathenau aufgefordert wird. In Bayern wird die Monarchie propagiert, die Mitglieder des früheren Königshauses machen mit. Der Mord an Rathenau hat das Vertrauen des Auslandes auf die deutsche Republik erschüttert. Der Dollar ist ungeheuer gestiegen. Vor Bayern machen wir noch immer halt. Der Reichspräsident existiert sür Bayern nicht. Die Amnestie muß alle politischen und wirtschaftlichen Kämpfer umfaßen. Es ist zu befürchten, daß die Bestim mungen des Gesetzes gegen links angewendet werden. Wir haben Mißtrauen gegen die Errichtung des Staatsgerichts hofes beim Reichsgericht in Leipzig. Wir fordern ein neues Disziplinargesetz, das die Entfernung der monarchistischen Be amten ermöglicht. Die Reichswehr ist weit davon entfernt, ein zuverlässiges Instrument der Republik zu sein. Wir brauchen endlich einen republikanischen Reichswehrminister. Die Schutz polizei ist um einen Grad zuverlässiger, aber auch noch nicht genug. Abg. Dr. Stresemann (D. Vp.): Wir sind bereit, an dem Gesetzentwurf mitzuarbeiten und ihn womöglich zu einem guten Ende zu führen. Die alte Reichsfahne ist uns niemals Partei fahne gewesen, sondern das Symbol eines großen Volkes, das schwer gelitten hat. Wir wünschen daß die jetzige Reichsflagge gegen Beschimpfung geschützt wird. Wir wünschen auch, daß die Beamten des Reiches geschützt werden. Die Person des Reichspräsidenten muß über den Parteien stehen und geachtet werden. Aufsätze wie die des Obersten v. Xylander in München sind ganz unzulässig. Nachdem, was festgestellt worden ist, muß auch ich annehmen, daß es Mörderorganisationen gibt. Sie müßen mit Stumpf und Stiel ausgervttet werden, gleichviel gegen wen sie sich richten. Das Gesetz sollte lieber heißen: Gesetz zum Schutze der Verfassung. Das wäre um faßender als sein jetziger Titel. Die Zusammenfassung derjenigen, die bereit sind, innerhalb der neuen Staatsform mit allen Kräften zum Wohle des Volkes mitzuarbeiten, ist das wichtigste. Auch Rathenau war nach Tradition und Erziehung kein Republikaner, aber er hat sich der Republik zur Versügung gestellt. Die jetzigen Mitglieder der Reichsregierung können nicht für unsere üblen Zustände verantwortlich gemacht werden. Haß und Leidenschaft dürfen sich nicht auf einige Personen konzentrieren. Ueber die Ein sprüche von bayrischer Seite können wir nicht so hinweggehen, wie der Abg, Rosenfeld. Wir sollten durchaus nicht die Ten denzen stärken, die auf Lostrennung Bayerns vom Reich hin arbeiten. Die Reichseinheit ist das stärkste Aktivum, das wir nach dem Frieden von Versailles gerettet haben. Wir können Grundsätze bürgerlicher Gerechtigkeit nicht opfern. Der Staat ist nicht ein Staat der Linken, sondern ein Staat der Volks gesamtheit. Wir hoffen, daß wir mit dieser Anschauung, mit der wir an die Beratung des Entwurfes Herangehen, nicht allein stehen. (Lebh. Beifall, rechts.) Abg. Leicht (B. Vp.) fordert vor allem Beseitigung der Bestimmungen über die Ausweisung ehemaliger landesherr licher Familien. Es gehe nicht an, daß man Gesetze unter dem Drucke der Masse herstelle. Abg. Remmele (Komm.) hielt die Vorlage sür nicht weitgehend genug. Damit war die erste Lesung beendet und die Vorlage wurde an den Rechtsausschuß ver wiesen. Das Haus vertagte sich darauf auf Donnerstag 2 Uhr: Interpellationen gegen antirepublikanische Kundgebungen, Ge samtabstimmung über das Ausführungsgesetz zum Art. 18 der Verfassung, Disziplinargefetz für die Reichswehr. * * * Der Gesetzentwurf. Berlin, 5. Juli. Der Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Republik sieht im 8 1 die Todesstrafe oder lebenslängliches Zuchthaus für Personen vor, die an einer Vereinigung teil nehmen, von der sie wissen, daß zu ihren Zielen gehört, Mitglieder der im Amte befindlichen oder einer früheren republikanischen Regierung zu töten, ferner für Personen, die in Kenntnis der vorbezeichneten Ziele eine solche Vereinigung durch Zuwendung unterstützen, Personen, die um das Dasein einer solchen Ver einigung wissen, werden mit Zuchthaus, bei mildernden Um ständen mit Gefängnis bestraft, wenn sie es unterlassen, sowohl der Behörde wie der durch Verbrechen bedrohten Person unver züglich Kenntnis zu geben. Keine Anwendung findet diese Vor schrift auf Geistliche bei Ausübung der Seelsorge. 8 2 bestimmt: Mit Gefängnis von drei Monaten bis fünf Jahren, woneben auch auf Geldstrafe bis 5 Millionen Mark erkannt werden kann, wird bestraft 1) wer öffentlich Gewalttaten gegen die republikanische Staatsform des Reiches oder eines Landes oder gegen Mit glieder der amtierenden oder einer früheren republikanischen Regierung verherrlicht oder ausdrücklich billigt, oder wer solche Gewalttaten belohnt oder die Täter oder Teilnehmer begünstigt, oder wer verstorbene Mitglieder einer solchen Regierung, die einer Gewalttat zum Opfer gefallen sind, verleumdet oder öffentlich beschimpft; 2) wer zu Gewalttaten gegen die republikanische Regierung des Reiches oder eines Landes aussordert oder solche Gewalt taten mit anderen verabredet; 3) wer Mitglieder der amtierenden oder einer früheren republikanischen Regierung verleumdet oder öffentlich beschimpft; 4) wer öffentlich die verfassungsmäßige republikanische Staatssorm des Reiches oder eines Landes oder die Reichs oder Landessarben beschimpft; 5) wer an einer Verbindung teilnimmt oder durch Zuwen dungen unterstützt, die bezweckt, die republikanische Staatsform zu untergraben. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus. Das Gesetz bestimmt ferner, daß den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Teilen oder an bestimmten Orten des Reiches auf die Dauer bis fünf Jahren verboten werden kann. Ein Sondergesetz für die Beamten? Berlin, 5. Juli. Wie eine Berliner Korrespondenz erfährt, hat das Reichskabinett sich gestern bei der Beratung über das Gesetz zum Schutze der Republik auch mit einem be sonderen Disziplinargesetz für die Beamten beschäftigt, durch welches Gewähr dafür gegeben werden soll, daß republikanisch