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Der Bearntenstreik. .. —' ^beud'örfel. An ein» unüb er sichtlichen Straßen- vreAnnA streß ein Auto rnit dem vom Bautzen kommenden Geschirr des Landwirt, Lehmann au, Coful zusammen, woder der Bretterwagen zertrümmert wurde. Der Besitzer wurde schwer verletzt. Da, Automobil konnte seine Fahrt tortsetzen. Die Insassen nahmen den verletzten Geschirr- suhrer mit nach Bautzen, wo sie ihn in ärztliche Be handlung brachten. Zu dem Erlaß des Reichsverlehrsministers Groener betreffend das Verbot des Beamtenstreiks übermittelt uns die Landesstelle Sachsen der Rerchsgewerkschast Deutscher Eisenbahnbeamten und Anwärter folgende Aeußerung: Der Herr Reichsverkehrsminister hat an seine Beamten eine Verordnung ergehen lassen, in der er darauf hinweist, daß der Streik den Beamten rechtlich nicht zusteht und daß gegen streikende Beamte gegebenenfalls das Disziplinverfahren eröffnet wird. den Hinweis auf das besondere DertragSverhällrüS des Beamten zum Staat. Die Verantwortung vor dem Volke und vor der Geschichte aber trägt die Regierung und mit ihr der Reichsverkehrsminister. mit einem Verlust von Millionen Tonnen Kartoffeln, Getreide und anderen unentbehrlichen Nahrungsmitteln ar- rechnet werden. Der Erlaß des Ministers ist jedenfalls nicht dazu angetan, Re augenblicklich bestehende Erregung in der mittleren und unteren Beamtenschaft zu mildern. Der Herr Minister wird das Gegen teil von dem erreichen, was er beabsichtigt hat. Die Beamten, sü. Andere aber die Eisenbahnbeamten, müssen nach Lage der Verhältnisse diesen Minister-Erlaß als einen Hohn auf ihre be- rechtigten Forderungen ansehen. , . Möglich daß der Minister trotz der obigen Auslassungen Recht ist. Die Frage des Beamtenstreiks läßt sich aber nicht nur nach rein formalen juristischen Grundsätzen beurteilen, man muß in Erwägung ziehen, daß der Beamte auch nur em Mensch und als solcher zum Leben berechtigt ist. Dem Eisenbahnbeamten wird seine traurige wirtschaftliche Lage infolge semes gefahrvollen und aufreibenden Dienstes besonders eindring lich bewußt. Wenn man von diesen Gesichtspunkten ausgeht, ist es von vornherein fraglich, ob dem Minister ein juristisches Recht, das an und für sich schon sehr infrage gestellt ist, überhaupt etwas nutzen wird. Was soll der Beamte denn schließlich tun. wenn der Staat ihm nicht mehr das zum Leben Notwendige gibt? Kann man in diesem Zustand noch Ueberlcgungen juristischer Art anstellen, ob der Beanue ein Streikrecht hat oder nicht? Muß man sich nichr schließlich sagen, daß es sich hier um eine Frage der einfachsten Menschenrechte handelt? Es gibt Grenzen in der Beamtendienstpflicht, die dann überschritten werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Beamten so unerträglich wird, wie es gegenwärtig der Fall ist. In einem solchen Stadium läßt sich dre Streikfrage nicht mehr juristisch behandeln, sie ist jetzt eine Machtfrage, über die sich nicht streiten läßt. Die Regierung hat es in der Hand, ob sie es tatsächlich darauf anlegen will, diese Machtprobe jetzt auszutragen. Es ist ein großes nationales Un glück, wenn es zu diesem Kampfe kommen sollte. Das er nicht schon ausbrach, ist nicht Verdienst der Regierung. Die Beamten schaft und mit ihr die Arbeiter der Reichseisenbahn werden Schulter an Schulter den aufgezwungenen Kampf durchführen, wenn es der Reichsverkehrsminister, dem Tone seines Erlasses ntsprechend, so will. - Lugau. Beim Gutsbesitzer Schraps brach Feuer aus. Es ist aller Wahrscheinlichkeit nach an zwei Stellen angelegt worben, konnre aber bald wieder gedämpft werden. In dem Qualm sind acht Kühe und ein Schwein erstickt. —- Eibenstock. Als am Sonntag nachmittag 3,50 Uhr der Personenzug vom oberen Bahnhose auf dem unteren eintraf, entgleisten die Maschine und ein Personenwagen. Zwei Reisende wurden leicht verletzt. Der Betrieb ist unterbrochen. — Warum werde» Io wenige Wohnungen ge- vaut 5 Werl vielen die Vergünstigung, die in der Landes verordnung über Maßnahmen gegen WohnungSmangel vorn 6. Januar 1921 enthalten ist, nicht bekannt zu sein scheint. tz 27 bieser Verordnung besagt, daß die ^Wohnungen, die nach bern 1. Februar 1921 neu errichtet werden, der Zwangswirtschaft nicht unterliegen, jdaß man über diese also frei verfügen und die Mietpreisdildung rentabel bemessen kann. Diese Vergünstigung wird, weil sie nicht besonders hervorgehoben ist und weil viele di, Wienge der Paragraphen von Verordnungen nicht so genau burchlesen, ber Oeffentlichkeit zweifellos entgangen ober uicht fo recht zürn Bewußtsein gekommen sein. Die Er leichterung des Z 27 der besagten Verordnung bringt aber ganz wesentliche Erleichterung für alle Baulustigen, die sich bisher durch die Zwangsbestimmungen vom Bau ab halten ließen. angenommen worden war, fanden die Wahlen für die einzelnen Ausschüsse statt. Ein weiterer sozialdemokratischer Antrag, die Oeffentlichkeit der Gemeinderatsfitzungen her zustellen, wurde mit 5 gegen 4 Stimmen abgelehnt. — Deuben. Wie weit unsere heutige Jugend in Bezug auf Sittlichkeit gesunken ist, beweist folgender trauriger Vorfall: Zwei Weißiger Damen wurden von mindestens zehn .Herren" im Alter von 20 bis 22 Jahren, verfolgt. Die beiden Damen besuchten die Konditorei von Hartmann im Stadtteil Deuben, wo sie gleich von vier .Herren" angegriffen und indas hintereZrmmergezogen wurden. Dortsolltendiezwei Damen von zwölf .Herren" entkleidet werden, die ihren ganze« Körper mir Schnee einretben wollten. Also eine Rohheit und Unfittlichkeit ersten Ranges. Mit Recht hielt ein junger, zur Sanitätskolonne gehöriger Mann den Angreifern ihr rohes Benehmen vor; sie feien wohl nicht ganz bei Verstand. Freund» des Samariters mußten aber noch eingreifen, um daS Schlimmste zu verhüten. Die Angelegenheit wird noch ein gerichtliches Nachspiel haben. — Dresden. Die neuen Dresdener Strompreise: Für eine Kilowattstunde bei Lichtsirom k»,80 Mark, bei Kraktstrom 2,90 Mark, bezw. 2,70 Mark. Der Gaspreis beträgt einheitlich 2,50 Mark. — Lolal-Erftudungs-Schau. Vom Patentbureau Krueger, DreSden-A. Auskünfte an die Leser kostenlos. — Alfred Heger, Rabenau: Rodelschlitten mit von einer Steuer stange aus durch Zug bewegten Bremsklauen, (ausgel. Pat.) — Otto Barthel jr., Hänichen: Aschenbecher. (Gm.) — Hermann Rüdiger, Freital-Deuben, Wareneinkaufsmerkbuch mit Geldtasche. (Gm.) — Richter Lc Nordmeier, Deuben: Vorrichtung zum Schleifen von Drehbankspitzen. (Gm.) — V^tStropp. Nach Begrüßung und Einführung ber neugewählten Gemeinderatsmitglieder in ihr Amt durch den Gemeindevorstand fand in der letzten Sitzung des Gemeinderates die Wahl des Gemeindeältesten statt. Vor geschlagen war von selten der Bürgerlichen Gutsbesitzer Hentschel, vonseiten der Sozialdemokraten Herr Lucas Da auf jeden der beiden Vorschläge 4 Stimmen sielen, mußte das LoS entscheiden. Es entschied zugunsten des Bürgerlichen. Nachdem ein sozialdemokratischer Antrag auf Neubildung eines Haupt- und eines Fürforgeausschuffes danach die Verpflichtung, die von den aesetzgebenden Faktoren zum Schutz der Existenzmögkichkeit der Beamten erlassenen Be- tintmungenso anzuwenden, wie sie vom Gesetzgeber gedacht worden lnd. Das ist nicht geschehen! Die Einkünfte der Beamtenschaft ind nicht so, daß sie in die Lage versetzt wäre, das von ihr ge orderte Leiftungsmaß auf die Dauer zu erfüllen. - regierung verletzt damit eine für die Beamten c Es rst zweifellos richtig, daß das öffentlich-rechtliche Dienst verhältnis des Beamten anders geartet ist, als das des freien Angestelltenverhältnisses. Es ist nicht zu verkennen, daß sich aus der öffentlich-rechtlichen Natur des Beamtenverhältniffes gewisse Pflichten ergeben. Pflichten allerdings, die nach zwei Richtungen gehen. Einmal übernimmt der Beamte aus seinem Vertrags- Verhältnis heraus die Verpflichtung, seine gesamte Arbeitskraft l Dresdner» dem Staate zur Verfügung zu stellen, anderseits aber darf nicht I QM 30. ^flnuar» außer acht gelassen werden, daß zu einem Vertrage zwei Ver- l Auftrieb: 1. Rinder: 205 Ochsen, d) 164 Bullen, c) 257 Kalben tragsgegner gehören. Das ist im vorliegenden Falle außer I und Kühe, 2.381 Kälber, 8. 499 Schafe, 4. W83 Schweine. Preise dem Beamten unzweifelhaft der Staat. Es würde gegen die ! in M«rb für Lebend- und Schlachtgewicht: ») Ochsen guten Sitten verstoßen, wenn nur ein Vertragsgegner — das ist i 1. vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlachtwertes bis zu in diesem Falle der Beamte — aus dem Vertragsverhältnis ! 6 Jahren 1050 bis 1l50, 1900 bis 2100 2. junge fleischige, nicht Pflichten übernehmen müßte, während der andere Lertragsgegner. l ausgemästete, ältere auSgemästete 900 bis 1000, 1750 bis 1850 i der Staat, seinen Verpflichtungen nicht nachzukommen braucht, l 3. mäßig genährte junge, gut genährte ältere 600 bis 700,1300 Richtig ist, daß jeder Beamte verpflichtet ist, seine volle Kraft für I bis 1500, 4. gering genährte jeden Alters 400 bis 500, 1000 vis den Dienst einzusetzen. Ohne zwingende Gründe wird er dies i 1200,b) Bullen: 1. vollfleischige. ausgewachsene höchsten Schlacht- I auch gewissenhaft tun. Demgegenüber entsteht naturgemäß die I wertes 1050 bis 1150, 1800 bis 2000,2. vollfleischige jüngere 900 I Frage, welche Verpflichtungen der Staat dem Beamten gegenüber i bis 1000, 1550 bis 1760, 3. mäßig genährte jüngere und gut ge« I hat. In erster Linie die, daß er den Beamten so besoldet, wie es i nährte ältere 550 bis 650, 1200 bis 1400, 4. gering genährte 400 bis I nach Lage der wirtschaftlichen Verhältnisse gefordert werden muß, ! 500, 950 bis 1100; c) Kalben und K»1he: 1. vollfleischige, aus« j wenn der Beamte dauernd überhaupt in der Lage sein soll, das I gemästete Kalben höchsten Schlachtwertes 1050 bis HbO, 1900 bis l von ihm geforderte Leistungsmaß zu erfüllen. Der Staat hat i 2l00, 2. vollfleischige, auSgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes j danach die Verpflichtung, die von den gesetzgebenden Faktmen j bis zu 7 Jahren 900 bis 1000, 1750 bis 1850, 8. ältere aus gemästete Kühe und gut entwickelte jüngere Kühe und Kalben 700 vis 800, 1650 bis 1700, 4. gut genährte Kühe und Mäßig genährte Kalben 600 dis 800, 1200 bis 1600, 5. mäßig und gering genährte Kühe und Kalben 350 dis 450, 1000 bis 1200. Kälber: . . Die Reichs- ! 1. Doppelender —, 2. beste Mast- und gute Saugkälber 1300 regierung verletzt damit eine für die Beamten außerordentlich ! bis 1400, 2100 bis 2225, 3. mittlere Mast- und gute Saugkälber wesentliche Gesetzesbestimmung. Wer die Lage der Beamten in den i 1150 bis 1260, 1900 bis 2025 4. geringe Kälber S50 bis 1050, 1675 mittleren und unteren Besoldungsgruppen kennt, muß es als ! bis 1800. Schafe: 1. Mastlämmec und jüngere Masthammel bewiesen ansehen, daß der Staat seine Verpflichtung aus dem Ver- j 1060 bis 1125 2100 bis 2250, 2. ältere Masthammel 800 bis 1000, tragsverhältnis nicht erfüllt hat. Sinngemäß kann der »Ltaat nicht i 1950 bis 2060,3. mäßig genährte Hammelund Schafe(Merzschafe) verlangen, daß die Beamtenschaft nun ihrerseits trotz Nicht- r SOO bis 800, 1450 bis 1700. Schweine: 1. vollfleischige der erfüllung der Lertragspflichten durch den Staat tatenlos zusieht, feineren Nassen und deren Kreuzungen im Alter bis l'/2 Jahr daß ihr dauernd das zum Leben Notwendige vorenthalten wird. I 1760 bis 1800, 2175 bis 2300, 2. Fctlschweine 1800 bis 1800, 2300 Wenn nun Verhandlungen der Beamtenorganisation zu keinem dis 2425. 3. fleischige l450 bis 1550, 19^0 bis 2075 4. gering ent- befriedigenden Ergebnis führen, wenn die Beamtenschaft nun kein I wickelte 1300 bis 1400, 1850 bis 1950. s. Sauen und Eber 1450 bn anderes Mittel mehr sieht als den Streik, so kann ihr das Recht j 1660, 1875 bis 2175. Tendenz des Marktes: Rinder und Kälber zur Anwendung dieses Mittels nicht abgesprochen werden durch ' gut, Schafe und Schweine mittel. Allen denen, welche uns am Tage unserer Silberhochzeit durch Gratulationen und wert- A volle Geschenke erfreuten, hierdurch U herzlichen Dank. Z Steinbach b. Kesselsdorf M 1S«S Bruno Hähnel u. Frau. M Bezirks Gbstbauverein Mittwoch den 1. Februar nachmittags 4 Uhr im .Goldenen Löwen", Wilsdruff, MouatSVersammluns. LH„Der Weinftock a« der Hüuser- « wand und in» Garten" von Obst bauwanderlehrer Pfeiffer-Hoflößnitz. Zahlreiches Erscheinen erwünscht. Gäste willkommen. »88S Der Vorstand. LmaensGIößGen - Lichtspiele. Diittwoch den 1. Februar abends 8 Uhr Henny Porten in: „Die goldene Krone". Ein Spiel von Liebe und Leid in 5 Akten nach dem Roman von Olga Wohlbrück. 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