Volltext Seite (XML)
MiNfferÄMau Kernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt fÜk Wilsdruff UNd ^MgegLNd Postscheckkonto Dresden 2640 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts za Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Berle,« m» ^»«Ker: «rthnr Asch««»« ia Wlledrnff. Dermrtwortllcher Schriftleiter: Her«««« Lässig, sür de« Inseratenteil: «rth«r Zsch««»e, beide w Wil«dr«f^ Nr. 19 Sonntag den 22. Januar 1922. 81. Jahrgang Amtlicher Teil. Nach der Verordnung über die Gebühren in Angelegenheiten der Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 22. Dezember 1921 sind ab 2. Januar 1922 folgende Gebühren zu erheben: L) für die allgemeine Schlachtvieh- und Fleischbeschau, und zwar für die Unter suchung vor und nach dem Schlachten zusammen: 1. für jedes Rind 32.— Mk. 2. , , Kalb 15.— , 3. , „ Schaf 14.— „ 4. „ jede Ziege 10- „ 5. „ jede- Schwein 20— , 6. „ jeden Hund 6.— , 7. , jedes Ferkel, Zickel oder Lamm . 5— , Diese Sätze gelten auch bei Notschlachtungen ohne vorausgegangene Schlacht viehbeschau. b) Gebühren für Trichinenschauer: sNr. V-V. O. 5. 1. Für di« Untersuchung eines Schweines oder Wildschweines in öffentlichen Schlachthäusern oder Schauämtern, soweit die Schlachtstücke dort zur Untersuchung vorgelegt werden.... 8.— Mk. außerhalb solcher 10.— , bei gleichzeitiger Untersuchung mehrerer Schweine bei demselben Besitzer für das erste Schwein 10.— , für jedes weitere Schwein 6.— „ 2. Für dir Untersuchung eines Hundes 6.— „ 3. Für die Untersuchung eines Stückes Schweine- oder Hundefleisch 4.— „ wenn es dem Trichmenschauer zur Untersuchung ins Haus ge bracht wird 3.— , 4. Für die Untersuchung eines Stückes Speck 3.— „ wenn es dem Trichinenschauer zur Untersuchung ins Haus ge bracht wird 2.— „ Meißen, am 17. Januar 1922. ?,? Die Amtshauptmaunschaft. ViehhandeL. Es liegt Veranlassung vor, folgende zurzeit noch geltende Bestimmungen in Erinnerung zu bringen. 1. Der Erlaubnis bedarf, wer gewerbsmäßig Vieh zum Weiterverkauf ankauft oder wer gewerbsmäßig für andere Vieh verkauft oder den Abschluß solcher Verkäufe vermittelt (Viehkommissionär). 2. Der Erlaubnis bedürfen ferner Schlächter (Fleischer, Metzger) und Fleischwaren fabrikamen, soweit sie für ihren Gewerbebetrieb Vieh unmittelbar beim Vieh halter ankaufen. 3. Die Erlaubnis wird auf Antrag nur solchen Personen erteilt, die die Mitglied schaft einer der „Sachs. Vieh- und Fleischhandelsgenossenschaft m. b. H." in Dresden angeschloffenen Körperschaften Nachweisen. Zuständig zur Erlaubnis erteilung ist die Kreishauptmannschaft. Außer dieser Erlaubnis ist der Besitz der in der Gewerbeordnung vorgesehenen Ausweise (Legitimationskarte oder Wandergewerbeschein erforderlich). 4. Ler vom Reich angeordnete Schlutzscheinzwang (§ 8 der Reichsverordnung) ist für Sachsen auch auf Ferkel bis zu 25 kx Lebendgewicht, sowie auf Kälber im Alter unter 3 Monaten und Schafe ausgedehnt worden. 5. Ueber die abgeschlossenen und vermittelten Geschäfte sind Bücher nach vor- geschriebenem Muster zu führen. 6. Für die Schlußscheine sind ebenfalls Muster vorgeschrieben. Vordrucke zu diesen und den Nachwrisbüchern sind durch Vermittlung der Vieh- und Fleischhandels- genosfenschaft erhältlich. 7. Je eine Ausfertigung ist spätestens unverzüglich nach Uebernahme des Viehes 1) dem Veräußerer auszuhändigen und 2.) dis auf weiteres dem LandeSpreis- amte zu übersenden. Di« dritte Ausfertigung hat der Erwerber mindestens 1 Jahr lang aufzubewahren und auf Verlangen den mit der Preisüberwachung beauftragten Behörden und den Ortsbehörden vorzulegen. ir-o Meißen, am 19. Januar 1822. dir. V. 8ck. 1 Die Amtshauptmaxuschast. Als Vertraurnsmänner und Ersatzmänner für die Augestellteilversicherung für den Amtshauptmannschaft Meißen, einschließlich der Städt« Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff, sind folgende Personen gewählt worden: 1 s) Arbeitgeber: Anur Werbig, Fabrikbesitzer, Nossen, Ernst Teichert, Geschäftsführer, Sörnewitz, Emil Weinhold, Möbelfabrikant, Wilsdruff, als Vertrauensmänner, Johannes Rosenbusch, Prokurist, Coswig (Sa.), Heinrich Schönfelder, Kaufmann, Nossen, Alfred Lucius, Fabrikdirektor, Meisatal, als erste Ersatzmänner, Herbert Köttner, Prokurist, CoSwig (Sa ), Otto Wehner, Kaufmann, Wilsdruff, Emil Wunderlich, Fabrikdirektor, Sörnewitz, als zweite Ersatzmänner. d) Angestellte: Max Treppschuh, Handlungsgehilfe, Coswig (Sa.), Artur Nast, Maschinenmeister, Niederau, Paul Gregor, Angestellter, Kötitz, Edmund Arnold, Handlungsgehilfe, Weinböhla, Willy Jentzsch, Ingenieur, Kötitz, Wilhelm Köhler, kaufmännischer Angestellter, Weinböhla, als Vertrauensmänner, als erste Ersatzmänner, Max Bollmann, Meister, Nossen, Richard Hempel, Handlungsgehilfe, CoSwig (Sa), Curt Kern, Handlungsg«hilf«, Niederau, als zweite Ersatzmänner. Meißen, am 19. Januar 1922. 1 XI b. INS Der Wahlleiter. Reg.-Rat Rößler. WerstWWN siir die Rente«empsS«ger der MMen- md der AWstellteMrsicherW lL-8rs. mm 7. Dez. ISA). Deutsche Empfänger von Renten aus der Invalidenversicherung und der Angestellten' Versicherung erhalten auf Antrag Uruerstützung in der Höhe, daß das Gesamtjayresein° kommen eines Empfängers einer Invaliden- oder Altersrente 3000 Mk., einer Witwen- oder Wuwerrente 2100 Mk., einer Waisenrente 1200 Mk., beträgt. Entsprechende Unterstützungen sind ay Empfänger von Ruhegeld oder Hinter bliebenenrente aus der Angestelltsnversicherung zu gewähren, an Witwen jedoch nur, wenn sie Invalide im Sinne der Invalidenversicherung sind. Hat der Rentenempfänger Kinder unter 15 Jahren, die keine Rente beziehen, so erhöht sich dis für das Gesamtjahreseinkommen anzurechnrnde Grenze um 500 Mk. kür jedes Kmd. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt die Erhöhung 600 Mk. Elternlose Enkel unter 15 Jahren, deren Unterhalt der Empfänger ganz oder überwiegend bestreitet, werden den Kindern gleichgestellt. Bei Berechnung des GesamtjahreSsinkommens bleibt das Arbeitseinkommen der Rentenempfänger bis zum Jahresbetrage von 2006 Mk. außer Ansatz. Einkommen aus Unterstützung durch Angehörige wird auf das Gewmtjahrsseinkommen insoweit nicht an gerechnet, als es über die gesetzliche Unterhaltspflicht oder über vertraglich übernommene Verpflichtungen hinausgeht. Anträge auf Unterstützung sind im Verwaltungsgebäude, Ammer 8, zu stellen und zwar am 24. Januar Buchstabe A—M, am 25. Januar Buchstabe N—Z. Rentenbescheide find vorzulegen. Die zu gewährende Unterstützung, die nicht als „Armenunterstützung' anzusehen ist, wird in monatlichen Teilbetrag-n im voraus gezahlt. Gegen die Festsetzung der Unterstützung ist Beschwerde an die Kreishauptmannschaft zulässig. Wilsdruff, am 20. Januar 1922. i?«» Der Stadtrat. Bekanntmachung. Am 12. März d. I. findet Kirchgemeindevertreterwahl statt. Der Eintrag in dis Wählerliste kann beim Pfarramt auf eigene Anmeldung auch nach dem VormitragsgokteSdienste jn der Sakristei erfolgen. Am 23. Februar wird dis Wählerliste abgeschlossen. Alles Nähere ist am Anschlag der Haupltüre der Kirche zu ersehen. Wilsdruff, am 18. Januar 1922. i?.? Der Kirchenvorstaud ««NI»,«» kilenbahnrr-Streik in SaeMrn. Aus Dresden wird uns telegraphisch gemeldet: Der Eisenbahn-Fernverkehr sowie de» Güter verkehr rnht seit heute mittag 12 Ahr. — Der Vorortverkehr wird bis heute «acht 12 Uhr aufrechterhalte«. Nichts gelernt: Allen Franzosen klingen die Melodien, die Herr Poincarö in seinen beiden Kmnmerreden als neuer Ministerpräsident anzuschlagen für gut befand, nur zu wohlvertraut. Als Kriegshetzer schon vor seiner Präsident schaft, als Staatsoberhaupt der, französischen Republik und endlich als unbeamteter Kulissenschieber nach seinem Sturz kannte Herr Poincarü stets und immer nur ein Ziel, zu dessen Erreichung ihm alle Mittel recht waren: die Auf richtung der unbegrenzten und von keiner Seite mehr an zutastenden Oberherrschaft seines Landes in Europa. Er hat namentlich mit Rußland auf das innigste zusammen gearbeitet, um Deutschland zu Fall zu bringen, und er hat, als der Weltkriea im Ganae war. alle schon aeaebenen und alle noch möglichen Feinde Deutschlands umschmeichelt, um nur ja ihre Mithilfe zu dem großen Werk der völligen Neuordnung Europas zu gewinnen. Er hat, als die Entente sich am Ziel sah, als die Mittelmächte ihr durch den Waffenstillstand völlig pveisgegeben waren, die eng lisch-amerikanischen Einsprüche gegen die Gestaltung des Friodensvertrages, so wie er ihn erstrebte, mit knirschen den Zähnen hingenommen, und er hat in seiner Opposi tion gegen Versailles nicht nachgelassen, wen auch immer er am Ruder sah. Jetzt endlich hat Briands Flucht ihm in den Sattel verhalfen, und schon kann er auf ein über wältigendes Vertrauensvotum der Kammer zurückblicken, die mit 434 gegen 74 Stimmen zu allem ja und amen ge sagt hat, was nur zu geeignet sein kann, einen neuen Weltbrand in Europa zu entzünden.