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3 Arbeitstage 6 7 8 9 10 Leider ist festzustcllcn, daß bei einem Teil der Landbevölkerung der Sinn für eine ein- . - -- - . - 'hwindet, Der Sauernhvs in -er Landschaft Erhaltung schöner heimischer Bauweise. »er »ulyertsOe Meltkonvent tn ÄNitnehen An der jetzigen Münchener Tagung des Erekuiw-Kommstees des Lutherischen Weltkonvents nehmen Abgeordnete der Lutherischen Kirchen aus allen Teilen der Welt teil, so auch svon links) Landes bischof Dr. Meiser-München, Professor Dr. Morehead-Nem Park, Landesbischof Dr. Marahrens-Han- nover, Probst Dr. Pehrsson-Göteborg, Professor Dr. Boe-Minnesota und Professor Dr. Jörgensen Kopenhagen AMellungen der DAS. Tarifordnung der Gruppe Brlleidung Gemäß ßtz 32 bis 34 des Gesetzes zur Ordnung der nationialen Arbeit vom 20. Ja nuar 1934 und 8 21 des Gesetzes über die Heimarbeit vom 23. März 1934 wirb hiermit der Urlaub der in der Deutsch?» Herren- und Knabenkleider-Jndustrie, der Berufs- und Sportbekkeidungsrndustrke und der ilMform- iieferungsschneiderei in Heimarbeit Be schäftigten nach Beratung in einem Sachoer- fländigermusschjutz wie folgt geregelt: 1. Die Heimarbeiter und die Hausgewerbe treibenden, die in der Regel allein oder mit ihren Familienangehörigen oder mit nicht m«l»r als zwei frenrden Hilfskräften arbeiten, haben Anspruch auf sechs Tage Urlaub. Der Urlaub ist zu gewähren in der Zeit von, 1. Juni bis 30. September. Als Urlaubsentschädigung erhält der Heim arbeiter und Hausgewerbetreil-ende 2 Pro ent der Entgelte, «usschliesKch der Unkosten-u- Wäge, die in der Zeit vom 1. Juni des vorliergehenden Jähnes bis 31. Mai des saufend» Jahres an ihn ausgezahlt worden sind. Scheidet der Heimarbeiter oder Hausge werbetreibende vor dem 1. Juni aus dem Beschäftigungsverhältnis aus, ist ihm der Ur laub anteilig abzugelten. Ter Heimarbeiter und Hausgewerbetrei bende hat dem Auftraggeber den Urlaubsan tritt mitzuteilen. Er erhält das Urlaubsgeld ausgezahlt, und zwar bei Beginn des Ur laubes. Für die Dauer der Beurlaubung darf Ar beit an ihn nicht ausgegeben werden. Ander« Arbeit gegen Entgelt darf er nicht annehmen. 2. Die Betriebsarbeiter der Hausgewerbe treibenden und der ihnen gleichgestellten Haus gewerbetreibenden haben Anspruch aus Urlaub. Ter Urlaub beträgt nach einer Betriebszw- Der schlagfertige Chopin. Chopin war einmal Gast bei einem reichen GchnMachermctftcr. Nach Tisch ersuchte ihn gehörigkeit von 6 Monaten 1 Jahr 2 Jahren M Namen des Volkes Führende KPD.-Funktioniire vor Gericht. Der Volksgerichtshof in Berlin verurteilte zwei führende Berliner KPD.-Funktionäre, den 8!jährigen Karl Olbrhsch und den 29- jährigen Rudolf Brassat wegen Vorbereitung zum Hochverrat. Olbrhsch wurde außerdem noch wegen versuchter schwerer Urkundenfäl schung verurteilt und erhielt die Höchststrafe von drei Jahren Zuchthaus, während Brassat mit zwei Jahren Zuchthaus davonkam. Die beiden Angeklagten haben noch lange nach der nationalen Erhebung bis zu ihrer Festnahme im Juni 1933 für die illegal fortbestehende Bezirksleitung Berlin gearbeitet. Zuchthaus für Hamburger Devisenschieber. Wegen Verstoßes gegen die Verordnung über die Devisenbewirtschaftung ist der 42jäh- rige Erwin Kretzschmar vom Hamburger Schnellgericht zu 18 Monaten Zuchthaus und 120 000 NM Geldstrafe, ersatzweise zu wei teren 6 Monaten Zuchthaus, sowie zu fünf Jahren Ehrverlust verurteilt worden. Nach der Beweisaufnahme hatte der Angeklagte, der hier ein Warengeschäft betrieb und neben bei Bankgeschäfte machte, vom Mai 1933 bis Februar 1931 über deutsche Wertpapiere in Höhe von 150 000 RM, die sich in ausländi schem Besitz befanden, verfügt und sie verkauft, ohne die Genehmigung der Devisenbewirt schaftungsstelle eingeholt zu haben. Langjährige Freiheitsstrafen. In Wuppertal tagte der Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm, der bereits vor kurzem gegen 62 Remscheider Kommunisten verhandelt hatte. Jetzt hatten sich weitere 30 ehemalige Anhänger der KPD. aus Solingen- Ohligs vor dem Gericht wegen der Vorbe reitung des Verbrechens zum Hochverrat und wegen Vergehens gegen das Schutzwaffengesetz zu verantworten. Unter den Angeklagten be fand sich auch eine Frau. 24 Angeklagte wur den zu Gefängnisstrafen von insgesamt 36 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Drei wur den freiaesprochen, gegen drei weitere wurde das Verfahren eingestellt. Hinrichtung eines Vatermörders. Wegen Mordes an seinem Vater wurde der Bauernsohn Alois Gaidosch aus Ried bei Wien vom Wiener Standgerichtshof zum Tode verurteilt und gleich darauf hlngerichtet. Gai- Zwei schwere Eisenbahn unglücke Bier Tote, acht Schwerverletzte. Ein schweres Eisenbahnunglück, bei dem ein Lokomotivführer und ein Heizer getötet wur den, ereignete sich in Mareil sur Mauldre in der Nähe von Versailles. Die Bremsvorrich tung eines Güterzuges versagte, und dadurch geriet der Zug auf abschüssiger Strecke aus den Schienen und raste gegen die Pfeiler einer Ueberführung. — In der Sowjetunion in der Stütze von Irkutsk stietzen zwei Güterwagen zusammen, wodurch zwei Beamte getötet und acht schwer verletzt wurden. Zwei Lokomotiven und 15 Wagen wurden vollständig zerstört. fache, schlichte Bauweise immer mehr schwindet, daß sie die alten Ueberlieferunaeu im Bau der Häuser allmählich preisgibt und dafür vielfach geringwertigen Neuerungen nachstrebt. So ist heute selten ein Ort anzutreffen, der nicht durch geschmacklose Bauten beeinträchtigt wird. Mitten im harmonischen Ortsbild stören merk würdige, fremde Stilwidrigkeiten, die der Ein- hcillichkeit und Natürlichkeit Abbruch tun. Schlechte Beispiele verderben bekanntlich aber gute Sitten. Solche Häuser finden Nach ahmung und verunstalten ein Ortsbild um das andere. Niemandem wird es einfallcn, Bau ernhäuser in den Städten nachzuahmen. Sinn widrig ist deshalb auch die Versetzung groß städtischer Baumnster in die ländliche Idylle. «nspriichs ihrer Betriebsarberter umd Heiinl- arbeiter einen Zuschlag von 2 Prozent auf alle Entgelte ausschließlich der Unkosten, die m der Zeit vor dem 1. Junk des vorhergehen den Jahres bis 31. Mak des kaufenden Jahres an sie ungezählt worden sind. Bei den Hausgewerbetreibenden mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften ist die Entschädigung für den eigenen Urlaub in diesem Zuschlag enthalten. Der Zuschlag wird bei Beginn der Urlaubs periode ausgezahlt. Die Hausgewerbetreibenden und Zwischen- meister find verpflichtet die für den Urlaub ihrer Betriebsart»eiter und Heimarbeiter be nötigten Beträge fkche^ustellen. Diese Tarifordnung tritt am 1. Oktober 1934 in Kraft. Alle bisherigen Regelungen treten, soweit sie sich auf den Urlaub der Heimarbeiter und der Betriebsarbeiter der Hausgewerbetreibenden beziehen, mit dem 30. September 1934 außer Kraft. Dieses gilt nicht für den diesjährigen Ur- llauo, der sich nach den bisherigen Bestim mungen regelt. Berkin, den 30. September 1934. Der Sondertreuhänder der Heimarbeit im Deutschen Bekleidungsgewerbe gH. Körner. der Wirt zu spielen. Chopin entschuldigt« sich, doch der Schuster setzte seine Bitten fortr „Ach, setzen Sie sich doch einmal und spiele« Sie etwas, nur um zu zeigen, wie es gemacht Wird!" Chopin gab nach. Doch konnte er sich da- Vergnügen nicht versagen, bald darauf den Schuhmachermeister zu Tisch zu bitten, um an ihm Rache zu üben. Uno so überreichte der Künstler seinem verdutzten Gast zum Nachtisch einen zerrissenen Stiefel, er möchte einen Fleck darauf nähen, „nur um zu zeigen, wie eS gemacht wird". oo,cy yarce »m «eplemver fetn«n Vater »M einer Hacke ermordet, weil er nicht in die Hei rat seines Sohnes mit einer Strahensängerin einwilligte. Der Mörder warf sodann dw Leiche in eine Jauchegrube, wo sie erst nach drei Wochen gefunden wurde. Russische Saboteure zum Tobe verurteilt. Das sowjetruffische Gericht in Samarkand verurteilte sieben Personen wegen nicht recht» zeitiger Einbringung der Baumwollernte, we» gen Sabotage und gegenrevolutionärer Be» strebungen zum Tode. Acht Angeklagte wur« den zu Gefängnisstrafen von einem bis zw fünf Jahren verurteilt. Zu lebenslänglichem Zuchthaus vrrurteilt. Mehrere japanische Fülper und Mitglieder! des radikalen nationalsozialistischen Geheim bundes Getsumeidan hatten sich vor dem Ge richt in Tokio zu verantworten. Einige Füh rer und Mitglieder des Geheimbundes wurden zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Ein weiterer Teil der Angeklagten erhielt 15 Jahrs Zuchthaus. Der Staatsanwalt hatte die To desstrafe beantragt. Die Verurteilten waren wegen Ermordung des früheren Finanzmini sters Inouye im Februar 1932 und des Fi nanzmannes Baron Dan im März 1932 an- geklagt. Scheidel ein Eefolgschwftsmktglied aus dem Betriebe aus, ohne Anspruch auf Urlaub er worben Zu haben, und wird es vor Abkauf von 12 Monaten wieder eingestellt, so ist Hm Nach einer viermonatigen Bstriebszug shö rig- seit die vorhergehende BefchjäftigungSdauer Lei der Bemessung des Urlaubes anzur«LM«u. Stichtag für die Feststellung des Urkaubs- anspruchS ist der 1. Juni. Gesolgschastsmit- gliedern, die kn der Zeit oom 1. Januar bis 31. Mai entlassen werden, ist der Urlaub an teilig abZugelten, es sei denn, daß die Ent lassung aus einem Grunde erfolgt, der Zur fristlosen Aufkündigung des ArbeitsverhAI- Nksses berechtigt. Im ersten Beschäftigungs- fahr haben die Gefolgfchaftsmitgkiedsr ohne Rücksicht auf den Stichtag Anspruch, auf Ur laub, wenn sie vor dem 1. April eingestellt worden sind und 6 Monate beschäftigt waren. Der Urlaub ist in der Zeit vom 1. Junk bis 30. September zu gewähren. Ais Urlaubsentschädigung erhält der Ar beiter für jeden Urlaubstag 8 tarifliche Stun- denWhne. Das Urlaubsgeld ist vor Antritt des Ur- Haubes cruszuzahlen. Scheidet ein EefoigsHiftsmrtgkied, das An spruch auf Urlaub hat, vor Antritt seines Ur laubes aus, so ist Hm der Urlaub abzugelteu, «s sei denn, datz die Entlasfimg aus einem Grunde erfolgt, der zur fristlosen Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. 3. Die selbständigen Gewerbetreibenden zah len den Hausgewerbetreibenden und den ihnen gleichgestellten Hausgewerbetreibenden und den Zwischsnmekstern zur Sicherung der UrlaubS- Nun könnte der Einwand gemacht werden, man müsse doch mit der Neuzeit gehen. Ge wiß! Unter heimischer Bauart will nicht die Bauweise verstanden sein, die unbekümmert um unsere neuzeitlichen Bedürfnisse nur auf das Alte blickt und als Ideal etwa die Kopie von Bauten aus früherer Zeit hinstellt. Es sei durchaus nicht gesagt, das Schaffen der ländlichen Handwerker müsse sich in veralteten Formen bewegen. Alles Gewordene ist be kanntlich der Entwicklung zu verdanken. Des halb soll auch hier im gegebenen Rahmen dem Neuzeitlichen und Praktischen unbedingt Rech nung getragen werden, und moderne Technik wie erprobte Reiterungen sollen gebührende Berücksichtigung finden. Nur müllen sie sich in die heimischen Bauformen eingliedern lasten. Unter heimischer Bauweise versteht man jene Bauweise, die unter Währung ney. Die Angcnfarbe im Steckbrief. Für ein wissenschaftliches Ergebnis, das Pro fessor P. Gooin von der medizinischen Aka demie in Paris bei seinen Untersuchungen der Augeiciris erzielt hat, interessiert sich vor allem die — Polizei. Der Gelehrte hat in diesen Untersuchungen nämlich die eindeutige Fest stellung gemacht, daß sich die Farbe der Iris während der Entwicklung des Individuums nach bisher noch nicht gefundenen Gesetzen verändert. Godin hat an hundert jungen Menschen beiderlei Geschlechts jahrelang die Iris studiert und dabei gefunden, datz sich mindestens bei der Hälfte dieser Objekte die Jrisfarbe in dem Sinne änderte, daß sie heI - ler wurde, wobei sich auch die Streifen und Punkte, die die Regenbogenhaut charakterisie ren, ebenfalls veränderten. Beispielsweise besaß ein Knabe von dreizehn Jahren eine graue Iris mit weißlichen Punk ten. Im Alter von fünfzehn Jahren waren diese Punkte zum größten Teile gelb gewor den, und im siebzehnten Jahre war die, Iris hellblau mit weißen Streifen. Ueber dieses Untersuchungsergebnis hat sich die Fahndungs abteilung der Pariser Kriminalpolizei ein gehend unterrichten lassen, denn es ist erklär lich, daß die von Godin festgestellte Erschei nung dazu berufen ist eine große Rolle beim Signalement jugendlicher Verbrecher zu spie len- Rund um die Welt Mit Knüppel und Messer gegen Zigeuner. Empört über die zahlreichen Diebstähle von Vieh und Hausgerät, die m dem galizischen Dorf Ostrow verübt, und die den Zigeunern zugeschrieben wurden, griffen einige hundert mit Knüppeln und Messern bewaffnete Bauern aus Ostrow und den benachbarten Dörfern ein Zigeunerlager an. In einem stundenlan gen erbitterten Kampfe blieben vier Zigeuner tot auf dem Platze. 17 Zigeuner und Bauern wurden schwer und 43 leicht verletzt. Erst das Eingreifen von Gendarmerie und Militär machte der Schlacht ein Ende. Räuberischer Ueberfall bei Jerusalem. Auf der Straße Jerusalem—Haifa in der Nähe des Dothantales haben sechs bewaffnet« Räuber fünf Kraftwagen angehalten und 30 Personen ihres Geldes und ihrer Kleider be raubt. Drei Reisende, die den Befehlen der Räuber nicht sofort nachkamcn, wurden nie dergeschossen, aber nicht lebensgefährlich ver letzt. Heftige Gefechte mit Kommunisten. Die chinesischen Regierungstruppen besetzten nach einem mehrtägigen heftigen Gefecht mit der Nachhut der von Kiangsi aus in südwest licher Richtung abziehenden Kommunisten den kommunistischen Stützpunkt Juetu in Südost- Kiangst. An der Grenze von Kwantung im Raume Jitschang—Linum in der Nähe von Hunan sollen Vorstöße der Kommunisten ab- gewehrt worden sein. 8» Meter tief abgestürzt. Am Lattengebirge (Südbayern) stürzte ein 17jahriger Klempnerlehrling aus Bad Rei chenhall infolge Ausbrechens eines Steines 80 Meter tief ab Er war sofort tot. Seine Kameraden, die sich unterhalb der Absturz stelle aufhielten, konnten sich vor dem ab gehenden Gestein noch retten. Lokomotive entgleist. In der Grube Wallensen bei Hameln er eignete sich im Abraumbetrieb em schweres Unglück. Die Lokomotive des Zuges der Gru benbahn entgleiste aus noch ungeklärter Ur sache, und dabei erlitten der Lokomotivführer Heinrich Brunnenberg aus Wallensen und der Bremser August Plingenberg aus Weenzen so schwere Verbrühungen, daß sie nach kurzer Zeit starben. Tödlicher Unglücksfall eines Bergmannes. Auf einer Grube der Eisenwerksaesevschaft Maximilianhütte bei Sulzbach-Rosenberg (Oberpfalz) ereignete sich ein tödlicher Un glücksfall. Während der Frühschicht geriet der Hauer Joses Pilhofer von Rosenberg unter nachrutschende Erz- und Gesteinsmassen und wurde verschüttet. Der Bedauernswert« konnte nur mehr als Leiche geborgen werden, obwohl sofort mit allen verfügbaren Mitteln Rettungsmaßnahmen ausgenommen worden waren. forverlich sind. Die britischen Behörden stehen den Plänen sympathisch gegenüber, aber nach ihrer Ansicht ist es Sache der Inder selbst, ihre heiligste Stadt vor dem Versinken in ihrem heiligsten Fluß zu retten. zeitlicher Bedürfnisse dem Vermögen und Cha rakter, den Sitten und Gebräuchen der Be wohner, der klimatischen Lage und dem hei matlichen Baumaterial angepaßt ist. Sie darf sich nicht gewaltsam losreißen von dem, Was sich seit Jahrhunderten für den betreffenden Ort als eigentümlich und zweckmäßig heraus- und durchgebildet hat, muß den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen, den gesundheit lichen und hygienischen Anforderungen Ge nüge leisten und ein geschmackvolles Gepräge tragen. Benares versinkt Benares, die heiligste Stadt der Hindus, zu gleich eine der ältesten Städte der Welt über haupt, droht langsam im Ganges zu versin ken. Seit über einem Jahrhundert schon dau ert das Zerstörungswerk, das in den letzten fünf Jahren immer schneller fortschreitet. Die Stadt, die auf deutsch „Im Besitz des besten Wassers" heißt, liegt am Scheitelpunkt ! des zweiten, gegen den Himalaya weisenden Gangesbogens. An dem von den Fluten stän dig unterwühlten Steilufer breiten sich die religiösen Stätten und die Paläste der Gro ßen, der Maharadschas, Nadschas und Nabobs, aus. Man kann längs des Flusses das ver hängnisvolle Werk der Fluten mit seiner gan zen Bedrohlichkeit erkennen. An der Stelle, wo einmal der Palast eines vornehmen Hindu stand, sieht man nur noch ein paar Steine über den Wasserspiegel ragen. Neuere Feststellungen haben bei einer Un zahl von Gebäuden Risse erkennen lassen. Da bei ist man sich in Indien, das sich mit dem altehrwürdigen Benares identifiziert, keines wegs schlüssig, wie die Stadt vor dem Unter gang zu bewahren sei. Man denkt an Stau- vämmc, Befestigungen des Uferrandes und ausgedehnte Wasscrregulierungen, zu denen »ber mindestens. 100 Millionen Ruvieu er-. litinn soll f> ieren! Il)>n>-rhilsi>!»<ci dk:. ftoutschon Oolkcs kOtiz-