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AnzA« SS. Zahrzang zrettag de» IS. August lM na-mlstags Ar. ISS Die Kirchon- Evangelische Kirche". der Teutscistn Evangelischen Kirche beschlossen. der Danziger Einfuhrkontingente und der Dan^ Ube Wahrung Branchenabkommen zwischen der selbständigen Organisation der Danziger Zoll- j Mirtschaftsoerbänden festgelc stehenden Eigenbedarfskontingente verzichtet. Da- Zweck, vast der Erzherzog sich wahrend der wror- für wird Polen Danzig prozentual genau fest- t-rungen über eine Rückkehr der Habsburger ans gelegte Anteile an den gesamten polnischen Ein- den öl erreichiichen Thron an einem neutralen Or>« gesehen, das) Danzig auf Waren, deren Einfuhr Hagen lebende Oesterreicher eingefunden. Unter 5. 6. 3. das Abkommen über den Verkehr mit Le bensmitteln; ch das Veterinärabkommen; Der Reichsbischof erklärte weiter, daß die ge waltige Aufgabe, vor der die deutsche evangelische Kirche stehe, dazu nötige, eine Grundlage für ihr äußeres irdisches Gewand zu schaffen. Diesem Zwecke diene die heutige Nationalsynode. „Wir müssen," erklärte der Reichsbischos, „dem Führer für die Aufgaben der Zukunft eine wirklich ge schlossene und starke evangelische Kirche bauen. Er hat sich zu uns bekannt Und er hat anerkannt, was bisher geschaffen ist, und hat seine Zustim mung zu dem gegeben, was werden soll. Mein jeder Landeskirche erlassen werden. Soweit nur Bekenntnis und Kultus in Frage kommen, ordnet die Landeskirche ihre Angelegenheiten selbst. Macht das reformierte Mitglied im Geistlichen Mini sterium geltend, daß ein solches evangelisches Kir chengesetz' nicht mit den Erfordernissen des refor mierten Bekenntnisses in Einklang stehe, so ist das Gutachten der beratenden reformierten Kammer lienischer Kreise unternommen worden sei mit dem Zweck, dast der Erzherzog sich während der Eröv das Pflanzenschutzabkommen; das Uebereinkommen über den Absatz pol nischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Danziger Markl regulierung mit vielen dazugehörigen Aus führungsprotokollen und -bestimmungen. Verwaltung gelungen, eine Regelung zu finden, die wirtschaftlich eine Belebung der Danziger Wirt schaft im freien Verkehr mit dem polnischen Ab satzgebiet erwarten läßt und die politisch den Schluffstein des friedlichen Ausgleiches zwischen Danzig und Polen bedeuten. der SilbsroorrSte in den Bereinigten Staats» bekanntgegeben. bestimmter polnischer Lebensmittelkontingente ver pflichtet. Die Einzelheiten darüber sollen durch " n den beiderseitigen Das Abkommen tritt bereits am 1. September in Kraft. Mit diesem Tage fallen sämtliche Beschränkungen, die an der polnischen Grenze den Danzig-polnischen Wirtschaftsverkehr bisher be hindert .hatten, vor allem durch die von den polnischen ZMkontrolleuren ausgeübte Wirt- schaftskontrolke, die eine Ausfuhr Danziger Waren nach Polen bisher nahezu völlig unterband. Der diplomatische Vertreter Polens in Danzig, Minister Papee hat am 6. August ausdrücklich eine dahingehende Erklärung abgegeben, die in dem gemeinsamen Communique nochmals wieder holt wird. Das Abkommen über die Danziger Marktregulierung läuft darauf hinaus, daff Po len sich mit den Danziger Maßnahmen zum Schutze landwirtschaftlicher Erzeugnisse einverstan den erklärt, wofür Danzig sich zur Abnahme Minllkrialdirektor Jaeger legte weiter in Mageren Ausführungen dar, daff die Kirche an der Tatsache des deutschen llm- und Aufbruches nicht vorübergeben könne. Die Wandlungen im Leben unseres Volkes forderten mit innerer Notwendigkeit auf zur Neuformung Kirche, Ministerialdirektor Jaeger, dann die neue < synode beteiligen. Das Kirchengesetz zur Sicherung des refor mierten Bekenntnisses besagt u. a.: Ein Kirchengesetz "für das Gebiet eiiHuholen. Das Kirchengesetz ist alsdann dem Geistlichen Ministerium zur Beschlußfassung vor- zulegen. ' flaggen. Ändere Flaggen dürfen in Zukunft aus den Kirchen und kirchlichen Gebäuden nicht mehr gehißt werden. Die vdn der Reichskirchenleitung auf Grund eingehender theologischer Erörterung gemäß An regung des Verfassungsausschusses vorgelegten bei den theologischen Denkschriften über „Kirche und Bekenntnis" und über das grundsätzliche Verhältnis von Evangelischem Christentum und politischer Bewe gung wurden von der Nationalsynode dankbar zur Kenntnis genommen in der Hoffnung, daß sie zur weiteren Klärung der theologischen und kirch lichen Lage beitragen werden. Reichsbischos Müller schloß die National synode in der Ueberzeugung, daß die Tagung dazu beigetragen habe, zu einer brüderlichen Ge meinschaft zu kommen, um das hohe Ziel er füllen zu können. Er brachte ein freudig aufge nommenes Sieg-Heil aus das deutsche Volk und Vaterland und auf den Führer und Reichskanzler aus. ziger Zollverwaltung in Danzig Mit großer Be friedigung begrüßt werden. Es ist ohne Preis- Mo v. Habsburg bleibt oorlSiW tu -wMhazen Kopenhagen, 9. 8. Erzh-kwo Otto von Habs, bürg, der, wie gemeldet, am Mittwoch abend völ lig unerwartet in Kovenhagen aufgetaucht ist, wollt« ursprünglich bereits Donnerstag morgen nach Schwe- den weiter reisen. Inzwischen hat sedoch der Er,- Herzog, der von dem Grafen Heinrich von Degen» seldt und dem ungarischen Markgrafen Alexander Bellavicini begleitet wird, sich entschlossen, seinen Aufenthalt in Kopenhagen für unbestimmte Zeit zu verlängern. In der dänischen und skandinavi schen Oeffentlichkeit hat der Aufenthalt des Erzber- zog« in Kopenhagen große« Aufsehen erregt. Be sonders interessiert man sich auch in der hiesigen Presse für die Hintergründe dieser Reise. In Zu sammenhang damit wird eine Meldung ans Lon don wiedergegeben, wonach d>« Reiss auf den Rat der österreichischen Monarchisten und gewisser ita- den Reichsbischof auf die Verfassung -der Deutschen Evangelischen Kirche verpflichtet. Dar zranleabera« Tageblatt ist dar M «erSstentlichung der amtliche» «ela»ntmach«ngen der Amt»-a»»tmaaas-ast Flöha and der Stadtrat» z» Franlenberg behördlicherseits bestimmte Blatt m Polen verboten ist, bestimmte Sonderkon- ihnen befand sich auch der österreichische General tingente erhält. i konsul in Kopenhagen. Von wesentlicher Bedeutung ist das Abkommen über die Zollverwaltung und die Betefligunlg Danzigs an den polnischen Kontingenten. In der Frage der Zollverwaltung bestanden ursprüng lich außerordentlich weitgehende Forderungen Po lens in personeller wie sachlicher Hinsicht, die auf völlige Eingliederung der Danziger Zoll verwaltung in die polnische Zollverwaltung hinausliefen und daher für Danzig unannehm bar waren. Unter beiderseitigem Entgegenkom men ist nunmehr eine Vereinbarung getroffen worden, die für beide Teile befriedigend ist. Wie amtlich bekanntgegeben wird, ist der Plan der Fleifchbereitstellung in Ruß land für die erste Hälfte des Jahres 1934 nur zu 12,9 »/o erfüllt worden. Im Staate Oaxaca (Mexiko) überfiel eine Räuberbande ein Dorf. 43 -Einwohner'wur den getötet, alle Häuser ausgeraubt und nieder gebrannt. A»,«igr«vr,i»! i Mllllm-I-r Höh- einspaltig <-- 22 mm breit) 4 Pfennig, im Redaktloniteil 72 nun breit) «0 Pfennig, Meine Anzeigen sind bei Aufgabe zu bezahlen. Für NachlveiS und Vermittlung »S Pfennig Soudergebsihr. — ^ür schwierige Satzarten, bei Anlsin- digungcn mehrerer Auftraggeber In einer Anzeige und bei PlatzborfchrNten Aufschlag, »ei größeren Auftrögen und im WiederholungSaddruck Er. mößigung nach sesistehender Staffel. . der evangelisch-reformierten Lan^skirch^ nehmigt und die Mitglieder wurden darauf durch mnz Hannover kann nur auf Antrag oder zm o— --- - - - - -- s sonstigen Einverständnis des Landeskuchenrates Kurzer ragessvie-et Der Führer und Reichskanzler hat den Reichsjustizkommissar und bayerischen Staats minister der Justiz, Dr. Hans Frank, zu dem Ehrenamt eines Präsidenten der Akademie für deutsches Recht berufen. Die großen Versammlungen des Wahlkampfes, die auf Einzelsender übertra gen werden, sind nunmehr von der Reichspropa gandaleitung der NSDAP festgelegt. Diedeutsche evangelisch eNational- Iyn 0 dr hat auf ihrer Tagung am Donnerstag wichtige Kirchengesetze beschlossen. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat den Leiter der Reichshauptabteikung IV des Reichsnährstandes, Karl Vetter, zum Vorsitzenden der Hauptver einigung der deutschen Getreidewirtschaft berufen. Nach langjährigen Verhandlungen ist es nunmehr gelungen, eine Verständigung über den Gesamtkomplex der Danzig-pol nischen Wirtschaftsbeziehungen her beizuführen. Die italienische Presse hält es weiter für, notwendig, deutschfeindliche Meldungen aus Paris und London in möglichst großer Zahl und Umfang wiederzugeben. Erzherzog Otto don Habsburg hat AMMMtz der Danzig-volntsWen ASirtMaftSveryanblungen Endlich freier Wirtschaftsverkehr Brüderliche Gemeinschaft Berlin, 9. 8. Nach einem voraufgegangenen Gottesdienst in der Dreifaltigkeitskirche trat Don nerstag mittag im Sitzungssaale des ehemaligen Preußischen Herrenhauses die Deutsche Evan gelische Nationalsynode zu einer wichtigen Tagung zusammen. Reichsbischos Ludwig Müller eröffnete die Nationalsynode mit einem Gebet und einem Dankeswort an den Heimgegangenen Reichspräsidenten und Eeneralfeldmarschall von Hindenburg. Das Vermächtnis des Heimgegan genen an die deutsche evangelische Kirche sei zum Ausdruck gekommen in dem Auftrag an den Reichsbischof: »Morgen Sie dafür, daß Christus in Deutsch land gepredigt wird." synode zur Verlesung, die im wesentliche be stimmt: „Der Reichsbischos eröffnet, leitet und vertritt die Deutschs Evangelische Natianalsynode. Er vollzieht gemeinsam mit dem Rechtswälter die Ausfertigung ihrer Beschlüsse." Die neue iGeschästsordnung wurde ohne Aussprache ge- Diese Abkommen, die nach mehrmonatigen Ver handlungen zustandegekommen sind, sind der Aus druck des beiderseitigen Wunsches, eine engere Ver flechtung und Zusammenarbeit des Danziger und polnischen Wirtschaftslebens zu erreichen. 'Ins besondere verdient hervorgehoben zu werden, daff die Abkommen den freien Warenverkehr zwischen Danziger und polnischen Firmen wieder Herstellen. Durch die Anlehnung Danzigs an das Kontm- gentsystem Polens ist der Fortfall der bisher vorgenommenen Wirtschaftskontrolle erreicht. Bei dem Abschluß des Abkommens über die Zolian- gclegenheiten ist der Wunsch maßgebend gewesen, durch die Regelung einer Reihe von Zwischen fragen die Atmosphäre des Vertrauens und die Einheitlich'eit des Wirlschaftsgebieteszu bereinigen. .Der Abschluß dieser Verträge wird trotz ge wisser Zugeständnisse Danzigs auf dem Gebiete Weiter gelangt« Mr Annahme das Kirchengesetz über den Diensteid der Geist lichen Md der Beamten der DeAtschen Evan gelischen Kirche. Zustimnnmg fand ferner das Kirchengesetz über die Rechtmäßigkeit von gesetzlichen und Verwal- tungsmaßnahmen, das unter anderem bestimmt: die gesetzlichen und Derwaltungsmatznahmen, die der Reichsbischof oder das Geistliche Ministerium oder der Reichsbischos als Landesbischof der evan gelischen Kirche der altpreußjschen Union bisher insbesondere zur Ordnung der Deutschen Evan gelischen Kirche oder einzelner Landeskirchen und zur Regelung des Verhältnisses der Deutschen Evangelischen Kirche zu den Landeskirchen getrof fen haben, werden in ihrer Rechtmäßigkeit be- Gememfame ErNökungen . Danzig, 9. 8. Nachdem bereits vor Jah resfrist durch das Danzig-polnische Hafenabkom men der Anfang zu einer Bereinigung der zwischen den beiden Staaten vorhandenen Gegensätze ge macht worden ist, ist es nunmehr nach lang wierigen Verhandlungen gelungen, eine Verstän digung über den Gesamtkomplex der Danzig-pol- Uischeu Wirtschaftsbeziehungen herbeizuführen. Durch eine Reihe von Abkommen wird der Zoll- und Wirtschatfskampf zwischen Danzig Und Polen beseitigt und endlich ein freier Wirtschafts- werkehr zwischen den beiden durch eine Zollunion wirtschaftlich miteinander verknüpften Staaten ermöglicht, lieber die Unterzeichnung dieser Ver träge gibt die Danziger und die polnische Re gierung folgendes gemeinsame Kommunique her aus: „Am 6. August wurde in Danzig eine Reihe von Abkommen zwischen dem Senat der Freien Stadt Danzig und der polnischen Regierung un terzeichnet, und zwar: 1. das Abkommen über die Regelung verschie dener Zollangelegenheiten; 2. das Abkommen über dis Beteiligung Dan zigs an dem polnischen Misuhrkojntingent; I In der Frage der Einfuhrkontingente hat Danzig für die Dauer des Albkommens — sämt liche Abkommen sind zunächst auf zwei Jahre ab- geschlossen — auf die ihm vertragsmäßig zu stehenden Eigenbedarfskontingente verzichtet. Da j Do« Tageblatt an jedem Werktag! MoxatS-Bezugbprel« : 1.VV Mt. Le> Abholung in den Ausgabestellen de« LandgebicteS - Za Pfg. meße, bei Zutraguna im Stadtgebiet i s Pfg., im Landgebiet - 20 Pfg. Botenlohn. . Wochenkarten 80 Pfg., Einzelnummer IVPfg., Sonnabcndnummer SO Pfg. 1 G»ftschr«on«o: Leipzig 2S20l. «emeindegirokonto: Frankonberg. H«mspr«cher Sl. — Telegramme: Tageblatt Frankenbergfachfea. Di« K'rche werde ihr« Aufgab« im Dritten Reich Mr erfüllen, wenn es gelmg«, sie zu einem lebensvollen Organismus auszubauen. Er gab die Zusicherung, daff die volksverbundene Deutsch: Evangelische Kirche nicht daran denke die Wurzeln ihrer Kraft dadurch zu zerstören, daff sie die Bedingungen einer wirklichen Entfal tung kirchlichen Lebens zerbreche. Nach einer längeren Aussprache, an der Ober- kirchenrat Koopmann (Hannover), Oberkirchen rat Breit (München), Professor Dr. Beyer (Greifswald), Bischof Zänker (BrSskau), ekn Vertreter des LandsÄischofes Wurm (Württem berg), Oberkirchsnrat Dr. Friedri ch (Karls ruhe) und der Re'chsbischof selbst teiknahmen, wurden zunächst zwei wichtige Kirchengesetze an genommen. Das Kirchengesetz über di« Leitung der D«ut- schen Evangelischen Kirche und der Landes kirchen bestimmt im wesentlichen: die kirchliche Desetzge- wortunagegen Gott bewußt sind, daß wir auch Frage kommen, ordnen die Landes- sE «tnnme, dre unr aus dem Geschehen unserer ^^n ihre Angelegenheiten selbst. Die Kirchen- gesetze der Deutschen Evangelischen Kirche und der Irland, für die neue Deutsche Landeskirchen werden vom Geistlichen Ministerium in der äußeren Gestaltung- der eoanMschen Kirchs, der Deutschen Evangelischen Kirche als maßgeblich Er ging dann ausführlich auf die Frage der .n d-m Eingliederung der Landeskirchen ein und stellte fest, daß die Auffassung, das Leben der Ge meinden könne durch uniformierende Bestimmun gen von oben her zerbrochrn werden, grundsätz lich fehEgehe. > .".Der Rechtswälter der Deutschen Evangelischen Das Geistliche Ministerium kann die National- -.'" rialdirektor Jaeger, brachte synode oder — wenn es sich um Kirchengesetze Geschäftsordnung der National- für die Landeskirchen handelt — die Landes- Me NeutsGe Evang. Rattonalsynode veMNevt wiGttge KtrGengefetze Neuformung in der ünstereu Gestaltung der evangelischen Kirche sich entschlossen, seinen Aufenthalt in Kopenhagen A-b'1»ch d-- Kirchengesetz über di« Beflaggung von Kirchen I Schuschnigg hat sich am Donnerstag Md kirchsichen Gebäuden I nach Szegedin begeben. Am Freitag wird er verabschiedet, das u. a. besagt: I« allen Fällen, > dem Ministerpräsidenten Gömbös in Budapest in denen die Beflaggung der Dienstgebäude des >emen Besuch abstatten. Deutschen Reiches oder der staatlichen Dienst-/ Präsident Roosevelt hat am Donners» gebäude angeordnet wird, sind auch die Kirchen tag eine Verordnung über die Verstaatlichung und die kirchlichen Gebäude entweder nur mit ' .... «... — den beiden Flaggen des Reiches, in gleicher Größe oder daneben auch mit der Landesflagge zu be-