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Frankenberger Tageblatt A„!-ig,npr«!a! I Millimeter Höye einspaltig (--- 22 mm breit) 4 Pfennig, Im Redaktionsteil (--- 72 nun breit) S(» Pfennig. Kleine Anzeigen sind bei Aufgabe zu bezahlen. Für Nachweis und Vermittlung SS Pfennig Sondergebühr. — FUr schwierige Satzarten, bei Antti», digungen mehrerer Anftraggeber in einer Anzeige und bei Platzvorschriften Ausschlag. Bei gröberen Auftrögen und im Wiederholungsabdruck Er. mößigung nach fesiftehender Staffel. »ar lkran'onboraor MMM ist da» z«k BerösstntliHung der «Milchen Bekanntmachungen der AmtrhaupMannschaft Wha md de» Etadtrats zu Frankenberg behördlicherseits bestimmte Blatt Da, Tageblatt «scheint an sedem Werktag - Monaw-Bezugevr««»- M». «et «bholung in den Ausgabestellen des Landgebiete« I» Pfg. mehr, bet Antrag««« im Stadtgebiet 15 Pfg., im Landgebiet so Pfg. Botenlohn. Wochenkarten 80 Pfg., Linzelnummer 1» Pfg., Sonnabendnummer L» Pfg »oftfch««-n,o: Leipzig 2S20I. «emeiudegirokonlo: Jranl-nb-rg. Artmsprech« St. — Telegramme: Tageblatt grankenbergsachsen. Donnerstag den S. M IM nachmittag»! 83. zahrgang Rr. IS1 TranüferaMommen Abkommen auf 8 Monate London, 4. 7. Zwischen der Deutschen Re ¬ in Bezug auf die Nichtreichsanleihen eine Annahme des vorstehend erwährttm ^Angebots °^m anderen Eläubigerland erhält, verglichen mit mrter gewesen Vedlngungen zu empföhlen irgend welchen Vorteilen, die Deutschland, von dem s Artikel IV. Hoes ch. Berger. London, 4. 7. Schatzkanzler Neville Cham- berlain gab in der heutigen Sitzung des Unter hauess die Bestimmungen des deutsch-englischen Transfer-Mkammens zur Kenntnis. Am Schluss« seiner Au« >U rung,sn sagte der SchatzkanUer, er glaube, mit dem Parla neu! in der Ansicht einig Innern die wirtschaftliche Ordnung zu festigen und dann erst den Versuch zu unternehmen, all mählich auf dem Wege zweiseitiger Abkommen mit anderen Staaten die bestehenden internatio nalen Wirtschaftshindernisse zu beseitigen. Die Regelung des Transfers der Dienste auf die beiden Neichsanleihen, soweit England in Frage kommt, stellt einen ersten Schritt aus dem khamberlain zum deutsch-engllscheu Transferabkommen Für die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nord-Irland: F. W. Leith -Rotz. S. D. Waley. Der englische Schahkanzler Nevill« Chamberlain erklärte im Unterhaus, daß Eng land einstweilen noch nicht zur Goldwährung zurück- zukehren gedenke. Ein Teil der Pariser Blätter wendet sich kn schärfster Weise gegen die Ausführungen des Londoner „Daily Herald", wonach die Reise des französischen Außenministers dazu dienen soll, ein englisch-französisches Militärbündnis anzubahnen. In einem österreichischen Heeresbe fehl wird bestimmt, dah alle Angehörigen des Bundesheeres Mitglieder der Vaterländischen Front sind, doch hat diese Mitgliedschaft während der akti ven Dienstzeit zu ruhen. ! „Britische Inhaber" im Sinne dieses Abkommens sind: g) bezüglich aller Pfund Sterling-Ausgaben oder Schulden: 1. Personen, die sich gewöhnlich im Bereinigten Königreich aufhallen oder Geschäfte betreiben; 2. britische Staatsangehörige ohne Rücksicht auf den Aufenthalt; 3. Gesellschaften, die nach dem Recht des Ver einigten Königreiches oder irgendeines ande ren Gebietes eingetragen sind, das unter der Herrschaft Seiner Majestät des Königs von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Dominien, Kaiser von Indien, oder unter der Souveränität, dem Protek torat oder dem Mandat Sr. Majestät steht; 4. Personen, die unter dem Schutzs Seiner Majestät stehen und sich gewöhnlich im Ver einigten Königreich oder in irgendeinem an deren der vorstehend aufgezählten Gebiete auf halten oder Geschäfte betreiben. b) Bezüglich anderer Ausgaben oder Schulden alle Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsange hörigkeit, die sich gewöhnlich im Vereinigten Kö nigreich aufhalten oder Geschäfte betreiben und alle Gesellschaften, die nach dem Recht des Vereinigten Königreiches eingetragen sind. Artikel V. Dis.Regierung des Vereinigten Königreiches wird während der Dauer des Abkommens von den ihr durch die „Debts clearing offices and Import restrictions act" gegebenen Vollmachten Deutschland gegenüber keinen Gebrauch machen. Artikel VI. Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1834 in Kraft und gilt für die Dauer von sechs Monaten. Geschehen in London am 4. Juli 1834 in doppelter Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache. Für di» deutsche Regierung: »wifeven England «nd Deutschland Ztnsenzahlung für die Dawes- nud Younganleihe garantiert - Keine Anwendung der Clearing-Vollmacht Englische Befriedigung London, 5. 7. (Funkspruch.) Das deutsch- ongkische Transfer-Abkommen wird von parla- kurzer Tagesspiegel In Flensburg begann am Mittwoch früh unter dem Vorsitz des Stabsleiters der Obersten Leitung der PO, Dr. Ley, eine Arbeitsta gung der Reichs, und Eauleitung, auf der zu Beginn Dr. Ley im Namen der versammel ten Reichs- und Gauleiter ein Treuegelöbnis zum Führer ablegte. Das Sondergericht in Meseritz hat den Mörder Meißner aus Eollmütz, der am 18; Juni, den Amtswalter Kurt Elsholz aus politischen Grün den ermordet hat, zum Tode verurteilt. Der König und die Königin von Siam sind am Mittwoch kurz vor Mitternacht nach Neudeck abgereist, um dem Reichspräsidenten einen Besuch ab zustatten. Die deutsch-»nglischen Transferver handlungen sind mit einem Abkommen abge schlossen worden, in dem es einleitend heißt, daß beide Regierungen eine Zusammenarbeit erstreben, um praktische Mittel zur Beseitigung aller zwischen beiden Ländern entstehenden wirtschaftlichen Schwie rigkeiten zu finden. Beide Regierungen erkennenden Grundsatz an, daß ein Schuldnerland seine äußeren Verbindlichkeiten nur mittels einer aktiven Bilanz von Waren und Diensten gegenüber anderen Ländern erfüllen kann. Hinsichtlich der Zahlungen für den Zinsendienst der Dawes- und Pounganleihen, soweit sie sich in britischem Besitz befinden, ist anstelle der bisherigen monatlichen Zahlungen ein halbmonat licher Transfer vereinbart, wodurch für die deutsche Regierung eine Atempause für beide Anleihen von mehreren Monaten eintritt. Was die übrigen mit tel- und langfristigen Anleihen anbetrifft, so sollen die Bestimmungen des Angebotes der Reichsbank auf der Berliner Transfer-Konferenz gelten. England wird während der Dauer des Abkommens, das ab 1. Juli Anspruch nehmen können. In der Präambel kommt der ernste Wunsch der beiden Regierungen zum Ausdruck, daß die Handels- und finanziellen Beziehungen zwischen beiden Ländern auf freundschaftlicher Grundlage fortgesetzt und der Umfang des Handels aufrecht erhalten und soweit wie möglich vergrößert wer den soll. Ueber den Gang der Verhandlungen ist im einzelnen noch zu berichten, daß die ersten zwei Tage langwierigen Aussprachen voll kritischer Mo mente der Richtigstellung von englischen Behaup tungen auf dem Gebiete des Transfers und der Zusatzaussuhr gewidmet waren, die bereits agf der Berliner Transferkonferenz widerlegt worden sind. Schließlich gelang es der deutschen Abord nung, die englischen Verhandlungspartner wenig stens zum Teil von der Nichtigkeit der in Berlin unterbreiteten statistischen Angaben zu überzeugen. Die englische Kritik beruhte vor allem auf der irrigen Annahme, daß die Reichsbank eine Stei gerung der Ausfuhr um jeden Preis zum Scha den der deutschen Devisenlage betrieben habe. Die deutsche Abordnung ist von ihrem Standpunkt nicht abgewichen, daß die Transferfrage nur auf dem Wege über zusätzliche Ausfuhrmöglichkeiten gelöst werden könne, und hat alle anderen Vor schläge, die englischerseits in diesem Zusammen hang vorgebracht wurden, als nicht durchführbar zurückweisen müssen. Handelspolitische Fragen, die die englischen Ver treter verschiedentlich anzuschneiden versuchten, sind im Rahmen der Verhandlungen nicht besprochen worden. Von deutscher Seite wurde indessen die Bereitwilligkeit zu derartigen Unterhandlungen in anderem Rahmen betont. msntarischen Kreisen, sowie von der City und der Presse einstimmig und rückhaltlos begrüßt. 'Allgemein wird die Zufriedenheit darüber zum Ausdruck gebracht, daß die Gefahr eines deutsch- englischen Handelskrieges abgewendet worden ist, und daß ine Interessen der englischen Bonds besitzer gewahrt worden sind. Unter der Ueber- schrift „Happy end des Schuldenstreits" schreibt „ , . „Daily Telegraph": Beide Parteien müssen, zu gehen, mit seinem Abkommen eine zu-- zu deni glücklichen Ergebnis beglückwünscht werden. I sriedenstsllende Lösung gefunden worden sei. Ein Wirtschaftsstreit zwischen England und Deutschland, der unvorhergesehene und unange nehme Richtungen hätte einscklagen können, ist vermieden worden." Die führende 'Finanzzeitung „Financial News" betont u. a.: Die Zurückziehung der englischen Drohung, ein deutsch-englisches Handels clearing einzurichten und die zeitweilige Einstellung der 'Amortisationszahlungen sind die beiden be trächtlichen Zugeständnisse, die Deutschland in dem Abkommen erhält. Tas Abkommen könne als ein Waffenstillstand betrachtet werden, der zu aufbauenden Verhandlungen benutzt wird. Der Plan, ein Währungsabkommen für Handelsbe zahlungen einzurichten, brauche keinerlei beschrän kende Wirkung zu haben und könne eine heilsame erziehende Wirkung ausüben. Auch die „Financial Times" legt die hauptsächliche Betonung auf den handelspolitischen Teil des Abkommens und sagt hierzu: Ein Weg ist eröffnet worden, der zu einer dauernden Besse rung des deutsch-englischen Handels und der deutsch-englischen Finanzbeziehungen führen sollte „Daily Maik" schreibt, es ist zu hoffen, daß sich die deutsche Wirtschaftslage bessern wird, so daß Deutschland in der Lage fit, seine Rolle bei der industriellen Wiedererholung der Welt zu spielen In einem Leitart ikel der „Ti m es" heißt es, das Abkommen werde dazu beitragen, den deutschen Kredit wieder herzulstellen. Da in dem Vereinigten Königreich für die hauptsächlichen deutschen Ausfuhrwaren keine Ein fuhrbeschränkungen bestehen, ist der Wert der deutschen 'Ausfuhr nach dem Vereinigten König reich mährend des am 31. März 1934 abge schlossenen Jahres gestiegen, während der Ge samtwert der deutschen Ausfuhr nach der übrigen Welt gefallen ist. Die Handelsbilanz zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich fit für Deutschland ständig günstig gewesen. Es ist der ernste Wunsch beider Regierungen, die Handels- und Finanz beziehungen zwischen beiden Ländern freundschaft lich und aus der Grundlage der Gleichbehandlung fortzusetzen und den Umfang des beiderseitigen Handels aufrechtzuerhalten und so bald wie mög lich zu steigern. Infolgedessen haben die hierzu von der deut schen Regierung und der Regierung des Vereinig ten Königreiches gebührend bevollmächtigten Unterzeichneten nachstehendes vereinbart: Artikel I. Dies« Vereinbarung läßt das deutsche Kredit abkommen 1934 und das deutsche Kreditabkommen für Lffsntliche Schuldner 1934 unberührt. Artikel II. Die deutsche Negierung wird der Bank von England die Pfund Sterling-Betrags zur Ver fügung stellen, aus denen für Rechnung der deut schen Regierung alle zwischen dem 1. Juli 1934 und dem 31. Dezember 1934 fällig werdenden Zinsscheine der siebenprozentigsn deutschen äußeren Anleihen von 1924 und der bVsprozmtigm An leihe des Deutschen Reiches 1930 an ihrem Fälligkeitstage oder unmittelbar danach bei der Einreichung gekauft werden sollen. Dies gilt nur für die Zinsscheine von Stücken, Dr die der Bank von England der Nachweis erbracht worden W, daß sie am 15. Juni 1934 britischen In habern zu Eigentum oder Nutznießung gehörten. Der Kaufpreis soll 100 Prozent des Nennwertes dieses Zinsscheines betragen. Dis Bezahlung des Kaufpreises oder — falls der Zinsschein in frem der Währung zahlbar ist — des Gegenwertes in 'Pfund Sterling soll bei der Dank von England erfolgen. Für die Zwecke dieser 'Ankäufe sollen die Zinsscheine der bVsprozentigen 'Anleihe des Deutschen Reiches von 1930 zahlbar im Nenn wert der Währung, auf dis sie lautet, und nicht als zahlbar in Gold angesehen werden, unbe schadet der Rechte der Stückeinhaber, die ihrs Zinsscheine nicht zum Ankauf einreichen. . Artikel III. Was die übrigen mittel- und langfristigen Schulden, bie nicht in Artikel II dieser Vereinbarung näher bezeichnet sind, angeht, so sollen die Bestimmungen und Bedingungen des Angebotes der Reichsbank, wie es in der Verlautbarung der Berliner Transferkon- ferenz vom 29. Mai 1934 niedergelegt wurde, für all« Zins-, Dividenden- und sonstigen regelmäßig Die Bedeutung des Mommens Zu dem deutsch-englischen Transferabkommen, das am Mittwoch um 17 Uhr unterzeichnet wurde, wird von maßgebender deutscher Seite folgendes ausgeführt: Vom deutschen Standpunkt ist die Schließung der Vereinbarung insofern besonders begrüßens- wert, als si« im Zug« der vom Deutschen Reich Lzt "er für Deutschland erfolglos verlaufenen Weftwirtschaftskonferenz verfolgten Politik liegt, der t ?Er Weltwirtschaftskonscrcnz ist das Bestreben deutschen Regierung, zunächst einmal im . Bei^ Negiermtgen MgemÄneN Vereinigten Königreich erhält. Grundsatz an, daß em Schuldnerland seins ÄuHeren Verbindlichkeiten nur mittels einer aktiven Bilanz von Waren und Diensten gegenüber an»! deren Ländern erfüllen kann. Wege dar. Für die deutschen Unterhändler war es über aus wichtig, «Ine Einigung darüber zu erzielen, wie vermieden werden könne, daß nicht englische Personen oder Gesellschaften aus den in dem Ver trag sestgelegten Vorteilen Nutzen ziehen. In Artikel IV fit die begriffliche Bestimmung all derer, die aus dem Vertrag Nutzen zu ziehen berechtigt sind, scharf umrissen. Man ist sich deutscherseits durchaus darüber im klaren, daß die Ueberwachung der Durchführung dieser Pertrags- bestimmungen einen komplizierten Apparat not wendig macht. So z. B. wird «ine Registrierung aller Stücke unumgänglich sein. D«r Artikel III enthält eine Regelung über die sogenannten Nichtreichsforderungen, eine Frage, die bei den Berliner Verhandlungen offen blieb. Jetzt fit sestgelegt worden, daß,die Berliner Regelung auch auf die britischen Gläubiger An wendung findet. Wenn aber die britischen Gläu biger meinen, daß etwaige Sonderabkommen mit den Gläubigern anderer Länder den Kreditoren dieses Jahres für 6 Monats gilt, von der Anwen- bessere Bedingungen einräumen, dann steht es düng des Llearinggesetzes keinen Gebrauch machen, den britischen Eignern offen, eine entsprechende! - - Behandlung zu verlangen. Die Entscheidung dar über, ob einem solchen Anspruch als berechtigt stattgegeben werden soll oder nicht, muß in Ueber einstimmung zwischen der deutschen und der eng lischen Regierung getroffen werden. Diese Klau sel verhindert es also, daß die britischen Gläu biger automatisch irgendwelche Sonderoorteile in wiederkehrenden Zahlungen ähnlicher Natur, unab hängig davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen .. -- uv . geleistet werden, gelten, soweit es sich dabei um aierung und der englischen Regierung Ist folgendes Anlagen handelt, für die der Bank von England Abkommen geschlossen worden: d«r Nachweis erbracht worden ist, daß sie am 15. Beide Regierungen erstreben eine Zusammen-! zgzq britischen Inhabern zu Eigentum oder arbeit, um praktische Mittel zur Beseitigung aller Nutznießung gehörten. zwischen beiden Ländern etwa entstehenden fman-i ^genn jedoch die deutsche Regierung mit irgend- ziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu fin-' einem anderen Eläubigerland eine Vereinbarung tref. von, mit besonderer Rücksicht auf die gegenwär- sollte, horch die den in diesem Lande ansässigen tigen Transferschwierigkeiten Deutschlands. , Gläubigern in Bezug auf die Nichtreichsanleihen eine . Dis Regierung des Vereinigten Königreiches Regelung gewährt wird, soll es den bri- erkennt an, daß; eine vorübergehende Erleichterung Gläubigern freistehen, einen Anspruch auf der äußeren Schuldenlast Deutschlands dazu helfen entsprechende Behandlung der ihnen am 15. Juni soff, den Devisenbestand Deutschlands zu stärken. gehörenden Anlagen geltend zu machen. Sollte Die Berliner Transferkonferenz hat am 29. solcher Anspruch erhoben werden, so soll die Mai 1934 eine Verlautbarung veröffentlicht, in Anwendung dieser Bestimmung durch ein« Verein- kN^chsbA barung zwischen der deutschen Regierung und frfitrgM «nbern Deutschlands gema^ des Vereinigten Königreiches auf der wiedergegeben ist - Grundlage der Gleichbehandlung geregelt werden, und Des Vertreter des Versinrgtm Kön^ unter Berücksichtigung aller Umstände einschließ, dieser Konferenz haben sich bereit erklärt, die welcher Vorteile, die Deutschland von