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Dar zeMeBerger Tageblatt ist da» W »eröffenNiWa« der amtlichen Belanntmachungen der AM»haa»tmannichaft Flöha an» des Stadtrats zn Frankenberg behördlicherseits bestimmte Blatt Dienstag den lS. My 1SS4 nachmittag» ss. zahrgan« Nr. «l Vttduns der Vertrauendes« Sn «Nen »eteieven Matzten noG bm Die vrdnung der nationalen Arbeit Amtlich wird mitgetsilt: Der Reichsarbeitsin'mistec hat nnter dem 10. März dir zweite Verordnung zur Durchführung dies Gesetzes zur Otonung der nationalen Arbeit »rlassen. Die erste Verordnung vom 1. Mär; ticfts Jahres hat di« Wirtschaftsgebiete der Tren- händer der Arbeit abgrgrenzt und die Sitze der Treuhänder bestimmt. Die zweite Vewrdnung grifft insbesondere di« erforderlichen Durchfüh- «lmgsbestimmungen für dir Bestellung der Ver- trauensmänner Md für dir Errichtung des Sach verständigenbeirates beim Treuhänder der Arbeit Mad der Sachverständigmausschüsse. Sie regelt ferner di« Bekanntmachung der TarifordN-mgen Mnd Richtlinien. Es k nd schließlich noch Durchfüh rungsbestimmungen zum ParagraphAi 16 des Ge setzes über die Anrufung des Treuhänders hisv- si^lich der Gestaltung der allgemeinen Arbeits- dedinMngen, insbesondere der Betriebsordnung, q-tt^fs««, sowie Durchführungsbestimmungcu für dir Nnreigrpflicht von Entlassungen <8: 20 des Gesetzes) und über Verwendung von Butze» <8 28 des Gesetzes). Im Hinblick auf die im März du'chzuMreud« Bestellung der VertraMrsmSmeer find die Durchführungsbestimmungsn zu dieser Frage von besonderer Wichtigkeit. Es ergibt sich aus ihnen in Verbindung mit dem Gesetz in den Gruudzügen etwa folgende Regelung: Die Aufstellung der Lifte der Vertrauensmänner Pat vom-Wührer des Betriebes im Einvernehmen mit demWetriebszellenobmann des Betriebes, also einem Angehörigen der Gefolgschaft, zu er folgen. Hat der Betrieb keinen Betrisbszellen- Dbmann, so ist die Aufstellung einer Liste nicht möglich. GS tritt nicht etwa an dis Stelle des Wetriebszellenobmannes des Betriebes eine außerbetriebliche Stelle der Brtriebszellenorgani- sation. Eine Einschaltung Wserbetrieblicher nicht behördlicher Stellen würde mit dem Grundgedan- ?«n des Gesetzes, nach der die Vertrauensmänner lein Organ der BetriebrgemeiNschaft sein und da- Per aus ihr hrrvorgehsn sollen, nicht vereinbar sein. Ls kann daher in diesem Malls lediglich die Berufung der Vertrauensmänner und ihrer -Stellvertreter durch den Treuhänder der Arbeit iserfolgöN. Diese Berufung kommt ferner in Frage, wenn eins Einigung zwischen dem Führer des Be triebes und dem Betriebszellenobmann des Be triebes Nächt zu erzielen ist oder aus sonstigen Gründen «in BertrausnSrat nicht zustandekommt. Die Berufung von Vertrauensmännern und Stell vertretern durch den Treuhänder der Arbeit ist in jedem Fall in sein Ermessen gestellt. Ter Treu- tyänder der Arbeit kann also unter Umständen auch von der Berufung absehsn. Der Betrieb bleibt in diesem Falle ohne Vertrauensrat. Di« erforderlichen Vorschriften über den Führer des Betriebes Isind bereits im Gesetz selbst getroffen. Von der Aufstellung besonderer Voraussetzungen ist dabei auch hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und der Rasssuzugshörigkeit abgesehen worden. Auch Nichtarischs Unternehmer können daher Führer des Betriebes sein. Das entspricht den wiederholten Verlautbarungen der Reichs! egienmg, nach denen die Bestimmungen des Gesetzes über das Berufs beamtentum für das Gebiet der Wirtschaft kein: Anwendung finden. In der vom Führer des Betriebes im Eiü- ,vernehmen Illit dem Betriebszellenobmann auf- zustell-enden Liste sind soviel Personen als Ver trauensmänner vorzusehen, wie das Gesetz im H 7 vorschreibt; ferner eine gleiche Zahl von Stellvertretern. Di« Liste wird einheitlich für die gesamte Belegschaft, Arbeiter und Angestellte, ausgestellt. - - - - ' Es gibt also in Zukunft keine besonderen Ver trauensmänner für Angestellte und für Arbeiter, sondern Mr noch gemeinsame Vertrauensmänner der Gefolgschaft. Angestellte und Arbeiter sind daher in der Liste angemessen zu berücksichtigen. Neben ihrer zahlenmäßigen Vertretung in der Gefolgschaft wird dabei insbesondere entscheidend sein, daß durch die Zusammensetzung des Ver- trauensratss eins möglichst umfassende Beratung aller dem Vertrauansrat zugewiesenen Aufgaben möglich ist. Di« Voraussetzungsn, denen diese! «Personen entsprechen müssen,' hat das Gesetz iin 8 6 bestimmt. Es ist dabei u, a. .vorgesehen, - daß sie der Deutschen Arbeitsfront angehören müssen. Frauen sind unter der gleichen Vor aussetzung zugelasssn wie Manner. Ueber die Liste hat die Gefolgschaft des Be triebes abzustimmrn. AN der Abstimmung kann jedes Mitglied dec Gefolgschaft teilnehmen, das mindestens 21 Jahre alt und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, einschlistzlich der Lehrlinge. Die Abstimmung hat der Führer des Betriebes zu leiten, der damit lediglich seinen Stellvertreter, also eine an der Betriebsleitung verantwortlich beteiligte Person, betrauen kann. Zu seiner Unterstützung beruft der Abstimmungsleiter die beiden Mitglieder der Gefolgschaft, die am längsten im Betriebe sind. ' Ihnen ist Einblick in alle die Abstimmung betreffenden Vorgänge zu geben. Der Abstim mungsleiter stellt «ine Abstimmungsliste auf und gibt durch Aushang, spätestens zwei Wochen vor dem ersten Abstimmungstage, die Liste der Ver trauensmänner und Stellvertreter bekannt. In dem Aushang ist ferner anzugeben, wo di« 2lb- stimmungslkste zur Einsicht ausliegt, wo die Ab stimmungsberechtigten den Stimmzettel und den Abstimmungsumschlag empfangen, sowie wannund wo sie den Stimmzettel abgeben können. Gegen Einsprüche über dre Liste der Abstimmungsbe rechtigten entscheidet der Abstimmuygslekter. Ein besonderer Einspruch gegen diese Entscheidung des Abstnnmungsleiters ist nicht vorgesehen; sie kann nur km Zusammenhang mit einer Nach prüfung des gesamten Verfahrens nach Durch führung der Abstimmung unter den weiter unter besprochenen Voraussetzungen erfolgen. Die Abstimmung ist geheim und erfolgt durch Abgabe Anes Stimmzettels. Der Stimmzettel hat unter fortlaufender Num mer di« Namen der als Vertrauensmänner und als Stellvertreter vorgeschlagenen Personen zu enthalten. Tie Abgabe des unveränderten Stimm zettels gilt als Zustimmung, die Abgabe des durchstrichenen Stimmzettels als Ablehnung, Die Abstimmungsberechtigten können auch einzelne der als Vertrauensmänner und als Stellvertreter vor geschlagenen Personen durch Streichung der Na men auf tzem Stimmzettel ablehnen. Dis Fest stellung des Ergebnisses der Abstimmung Hat der Abstimmungsleiter in Gegenwart der von ihm nach dem obengesagten zu seiner Unterstützung berufenen beiden Mitglieder der Gefolgschaft vor zunehmen. Sie erfolgt in der Weise, daß zunächst ermittelt wird, auf welche der ausgestellten Per sonen «ine Mehrheit der abgegebenen Stimmen -entfallen ist. Haben sich also Lei einer Gefolg schaft von 90 Arbeitern und Angestellten nur 60 Arbeiter und Angestellte an der Abstimmung beteiligt, so ist zu ermitteln, welche von den als Vertrauensmänner oder Stellvertreter auf- gestellten Personen bei der Abstimmung wenig stens 31 Stimmen erhalten haben. Es zählt dabei für sie jeder Stimmzettel, auf dem ihr Name nicht durchstrichen ist. Ohne Bedeutung ist es, wie groß die Zahl der Stimmen ist, die der Einzelne -erhalten hat, sofern Nur eins Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorliegt. Es ist also in dem vorhergehenden Beispiel gleich gültig, ob auf «ine der als Vertrauensmänner oder als Stellvertreter ausgestellten Personen nur 31 oder etwa 60 Stimmen fallen. Diejenigen Personen, die keine Mehrheit erhalten haben, scheiden bei der Feststellung der Liste der Ver trauensmänner und Stellvertreter aus. Aus den Übrigen Personen werden, und zwar jn der Reihenfolge der Liste, also, wie nochmals be tont sei, ohne Rücksicht aus die Zahl der Stim men, die aus die einzelne Person entfallen sind, zunächst die Vertrauensmänner und sodann die Stellvertreter entnommen. Haben also von -en sals Vertrauensmänner ausgestellten Personen bei der Abstimmung nicht soviel Personen eine Mehr heit erhalten, daß aus ihnen die erforderliche Zahl der Vertrauensmänner -entnommen werden kann, Id sind die übrigen Vertrauensmänner aus den als Stellvertreter aufgestellten Personen, auf die eine Mehrheit entfallen ist, zu entnehmen. Ergibt diMbstim mung fliist keine der olMertrauens- männer und Stellvertreter ausgestellten Perso nen eine Mehrheit, so kann der Treuhänder der Arbeit die Vertrauensmänner und Stell vertreter in der erforderlichen Zahl berufen. Er gibt sich bei der AMmmung «in« Mehrheit nur Mr «in« kleinere Zahl von Personen als nach dem Gesetz VertrMsnsmänner zu bestellen find, -erhalten also z. B. von 5 als Vertrauensmän ner und 5 als Stellvertreter ausgestellten Per sonen nur 2 eine Mehrheit, so kann der Treu händer der Arbeit die -übrigen Vertrauensmän ner und Stellvertreter berufen, in dem Bei spiel also 3 Vertrauensmänner und 5 Stellver treter. Erhalten dagegen von den ausgestell ten Personen soviele «'m« Mehrheit, daß wenig stens die erforderlichen Vertrauensmänner, bestellt werden können, so hat es dabei zunächst sein Bewenden. Der Treuhänder kann in solchem Falle erst dann eingreifen, wenn durch Aus scheiden oder zeitweilige Verhinderung von Ver trauensmännern der Vertrauensrat nicht mehr vorschriftsmäßig besetzt ist. Die den Abstim mungsberechtigten gegebene Möglichkeit, ein zelne Personen von der Liste der Vertrauens männer und der Stellvertreter zu streichen, kann dazu führen, daß die Berücksichtigung der An gestellten oder die Berücksichtigung der Arbeiter im Vertrauensrat in einem offenbaren Mißverhältnis zur Zusammensetzung der Gefolgschaft stehen würde. Das gleiche Mißverhältnis in der Zu sammensetzung des Vertrauensrates kann sich da durch ergeben, daß bei Ausscheiden eines Angestell ten aus dem Vertrauensrai der in der Reihenfolge der Liste an feine Stelle tretende Ersatzmann nicht gleichfalls Angestellter, sondern Arbeiter ist, oder daß bei Ausscheiden eines Arbeiters als Ersatzmann «in Angestellter einrückt. Das Gesetz steht dä^r vor, daß der Treuhänder der Arbeit zur Beseitigung eines offenbaren derartigen Miß verhältnisses in der Zusammensetzung des Ver trauensrates auf Antrag des Führers des Be triebes einzelne Vertrauensmänner abberufen und durch andere Vertrauensmänner ersetzen kann. — Das Gesetz sieht schließlich eine Anrufung des Treuhänders der Arbeit für den Fall vor, daß bei dem Abstimmungsverfahren Vorschriften des Gesetzes oder der Durchführungsverordnung der art verletzt worden sind, daß das Abstimmungs ergebnis dadurch beeinträchtigt werden konnte. Jn diesem Falle kann der Treuhänder die Wie derholung der Abstimmung anordnen oder die aufgestellten Vertrauensmänner bestätigen, oder an ihrer Stell« andere Vertrauensmänner berufen. Hinsichtlich weiterer wichtiger Vorschriften der Durchführungsverordnung, insbesondere über die Bildung der Sachverständigenbeiräte und -aus- schüsse, wird noch eine besondere Mitteilung er gehen. Wetter« Ausbau des Edingen« Käsens Warschau, 11. 3. Auf der großen Wirtlchastr- konferenz, die unter Vorsitz de« Handelsministers Zarzycki am Sonnabend In Gdingen stattiand, wurde über die Notwendigkeit «Ines weiteren Aus baues de« Hafens Gdingen und des polnischen Seebandel« beraten. Er wurde u. o. die Notwen digkeit der Schaffung einer festen Finanzierunas- arundlaae hervorgehoben und die größtmögliche Förderung de« Ueberseehandels sowie der Ausbau der Hafentndustris gefordert. Hierzu seien weitest gehende Erleichterungen auf dem Gebiet« des öffent lichen Lebens sowie de» Kredit- und Bauwesens erforderlich. Es wurde die Bildung eines beson deren Studienauslchusses zur Erforschung der Or- ganisation und der Einrichtungen ausländischer Häfen erwogen. Handeleminister Zarzycki faßte in seiner Schlußansprache die Ergebnisse der Beratun gen zulammen und erklärte mit besonderem Nach- druck, Gdingen müsse der Mittelpunkt de« Handels und der Industrie von Polen werdin. In dieser Richtung müsse das Hauptbestreben gehen. Der japan. Zerstörer „lomotsuru" liewben treibend angettosfen 113 Mann umgekommen? Loudon, 13. 3. (Funkspr.) Wie Reuter aus Tokio meldet, befürchtet man, daß von der Be satzung des gekentert«« Zerstörers „Tomotsuru" in Stark« von 113 Offizieren und Mannschaften tatsächlich niemand mehr am Leben ist. Der Zer störer trieb bei Eintreffen der Hilfsschlffe kieloben . in der See. Ein Teil der Mannschaft befand sich - lebend im Schiffsraum, da auf Klopfsignale nach geantwortet wurde. Am Montag abend ver- ! stammten die Zeichen, obwohl di« Rettungsmann schaften Lüft in dm Schiffsraum pumptm. Tas Wrack wurde in di« Bucht von Sasebo geschleppt, wo man versuchen will, die Taten und die «Iwa noch am Lebm Gebsstbenm zu bergen s > < Kurzer Tagesspiegel Reichskanzler Adolf Hitler hat än den Reichsinnenminister D-r. Frick zu dessen Ge burtstag ein Schreiben gerichtet, in dem es u. a. heißt, daß D-r. Frick ein hoher Anteil am Sieg der nationalsozialistischen Revolution zukomme. Der Reichsfinanzminister hat ver fügt, daß die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit vom 1. April 1934 ab von den Gehalls- und Lohnabzügen nicht mehr einzub-ehaltön ist. Der Präsident d«s deutschen In dustrie- und Handelstages, T-r. von Renteln, und Reichsarbsitsminister Seldte sprachen am Montag vor führenden Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft über wirtschafts- und arbeitspolitische Fragen. Am Montag nachmittag, dem Jah restag der entscheidenden Berliner Kommunalwahlen, fand auf dem -"Horst- Wessel-Platz «ine Weihestunde statt, bei der'der erste Spatenstich für dis großzügige Umgestaltung des Platzes und des ganzen Stadtteiles erfolgt«. Reichsminister D-r. Goebbels würdigte in einer Ansprache das Verdienst Horst Wessels als Vor kämpfer einer wahren Volksgemeinschaft und ver kündete das Ziel der Arbeitsschlacht diese; Som mers, weitere zwei Millionen Erwerbslose auf ihre Arbeitsplätze zurücktzuführen. Einer amtlichen Mitteilung zufolge hat der Reichsarbsitsminister unter dem 10. März di« 2. Durchführungsverordnung des Ge setzes zur Ordnung der nationalen Arbeit erlassen, die insbesondere die erforder lichen Durchführungsverordnungen für.die Be stellung der Vertrauensmänner und für die Er richtung des Sachverständigenbeirats beim Treu händer der Arbeit regelt. Im englischen Unterhaus kam es am Montag zu -einer lebhaften Flottendebatte. Die Flottenbaupläne wurden vom Unterhaus ge billigt. Die Lage in ganz Spanien ist im Zu sammenhang mit dem Zeitungsstreik sehr un ruhig und nervös. Jn zahlreichen Orten ist es zu Zusammenstößen gekommen. - Der österreichische Bundeskanzler Dollfuß /hat den bisherigen Staatssekretär Fürst Schön burg-Hartenstein zum Minister für Landesver teidigung -ernannt. Dm Dan! -es Gruppen führers Hayn Dresden, 12. 3. Gruppenführer Hayn rich tet nach den Sammlungen vom 1V. und 11. März folgenden Dank an die sächsische Bevölkerung: Nach dem außerordentlichen Erfolg der Samm lung der SA-FLHr«r für ihr« «rwerbslvsen Ka meraden in ganz Sachfon spreche ich im Namen der sächsischen SA allen denen meinen Dank aus, die durch ihre Gabe zu diesem Erfolg bei getragen haben. Ich freue mich, daß es auf diese Weise möglich ist, dem Winterhilsswerk einen bedeutenden Be trag zur Linderung der Not zur Verfügung zu stellen und zahlreichen erwerbslosen SÄ-Män- nern eine Beihilft zur Anschaffung der Mäntel zu gewähren. Die Bitte um eins Spende ist rvvhl an jede» Geber oftmals ergangen. Trotzdem wurde immer wieder gespendet. Gerade darin sehr ich «inen be- merkenswcrten Beweis für die Verbundenheit mit der SA, der das zweite ebenso wertvolle Ergebnis dieser bciorn Tage ist. Der Führer der Gruppe Sachsen, Hayn, Gruppenführer. SA. dankt obergruppenführer v. Minger an die MMe Bevölkerung Für meine erwerbslosen SA-Kameraden dank« ich allen, die durch freudig und reichlich geleistet« Spenven der Straßcnsammlimg der SA-Führer zu einem Erfolg verhalfen, der alle Erwartungen übertraf. Don neuem ist erwiesen, daß der Na tionalsozialismus oer Tat leine Phrase ist. Vor allem aber freuen wir uns über die Gaben derer, die den letzten Krvscken Hergaben für die Kämpft truppe der Bewegung, die den Weg in «In« bessere Zukunft sichert. v. Kittinger, Obergruppenführer, Ministerpräsident.