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X- 174, 28, Juli lS28. Redaktioneller Teil, Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. Bon solchen Erwägungen geleitet, hat die Rechtsprechung für den K u n st w e r k s ch u tz einen Anspruch des Verletzten aus Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung anerkannt (RGZ, Bd, 90, S. 137-140), Das Gesetz vom 9, Januar 1907 (RGBl, S. 7) aber, in dessen Anwendung das geschah, ist im Grundgedanken, im gesamten Ausbau und in vielen Einzelheiten dem Urheberrechtsgesctze vom 19, Juni 1901 nachgestaltet. Hin reichende Gründe, für die vorliegende Frage einen Unterschied zu machen, sind nicht ersichtlich. Verwiesen doch die Gesetze, an deren Stelle das vom 9, Januar 1907 getreten ist, um Inhalt und Umfang der gewährten Ansprüche zu bezeichnen, ausdrücklich auf das Urheberrechtsgesetz vom 11. Juni 1870: »Das Gesetz vom 9. Januar 1876 (RGBl, S, 4) im § 16, das Gesetz vom 10, Januar 1876 (RGBl, S. 8) im ß 9, Ebenso das noch geltende Geschmacksmusterschutz-Ges, vom 11, Januar 1876 (RGBl, S. 11) im Z 14. Für die Zeit ihrer Geltung war damit auf dem Gebiete, das sie regelten, der Bercicherungsanspruch ge sichert, Im Schriftwerkschutze davon abzuweichen, ist nicht ge rechtfertigt.« Auslegung einer verlagsrechtlichen Abmachung. (Ergänzung zu dem Bericht im Bbl. Nr, 124.) Der Fall (Sammelausgabe der in einem Verlage erschiene nen Werke eines Autors trotz berechtigter Gesamtausgabe eines anderen Verlegers) ist jetzt durch die Veröffentlichung des RG.-Urtcils vom 3, März 1928 in der Zeitschrift -Markcnschutz- und Wettbewerb« (Julihest) bekannt geworden, sodaß noch mit einigen Worten daraus zurückgekommen werden darf. Bisher war mir, als Gutachter in dem Rechtsstreit, das Urteil nur privat bekannt geworden. Es schließt sich der in meinem Gutachten ver tretenen Auffassung in allem Wesentlichen an und kam daher zur Zurückverweisung der Sache an das OLG, zu erneuter Entschei dung, In dem Urteil heißt es grundsätzlich u, a,r »Auch mit einer sehr allgemein gehaltenen Überlassung urheberrechtlicher Befug nisse verträgt es sich, daß gleichwohl nach dem Willen der Be teiligten aus besonderen Gründen und zu besonderem Zwecke ein gewisser, vielleicht geringer Rest beim Urheber oder seinem Rechtsnachfolger verbleibt«. Das war trotz Überlassung »sämtlicher Autorenrechte zu beliebiger Verwendung« das Recht zur Ver anstaltung einer Sammelausgabe, weil gerade dieses Recht nach den Vertragsverhandlungen offensichtlich (obwohl nicht ausdrück lich gesagt) nicht mit eingejchlossen sein sollte. Aus dem schwedischen Buchhandel. Der größte Verlag in Schweden, Albert Bonnier in Stockholm, ist erst vor einigen Jahren aus seiner alten Behau sung umgezogen, weil die Räume für den Betrieb zu eng geworden sind. Die Lagervorräte waren trotz des Umzuges und der Ver größerung des Geschäftshauses in sechs verschiedenen Teilen der Stadt untergebracht. Nun wurden noch weitere Grundstücke hinzu- genommen, sodaß das Gebäude jetzt außer den Kellerräumen ganze 5 Stockwerke für sich in Anspruch nimmt, wodurch eine Vereinigung des gesamten Betriebes und auch der Bestände sowohl an Verlags werken als auch an Papier, Maschinen, ferner die Druckereisäle und Werkstätten, Laboratorien und die Klischeeanstalt, und schließ lich noch ein Speiseraum für das Druckereipersonal untergebracht werden konnten. Gelegentlich des Umzuges wurde gleich eine Preis herabsetzung von älteren und neueren Verlagswerken, im ganzen 538 an der Zahl, vorgenommen, um mit alten Vorräten zu räumen. Der Renten- und Unter st ützungsverein der schwedi schen Buch- und Musikalienhändler wird in allernächster Zeit sein 75jähriges Jubiläum begehen können. Dem Geiste und der Be stimmung des Vereins entsprechend, wird eine besondere Feier kaum stattfinden. Der gelegentlich der letzten Hauptversammlung vor gelegte Jahresbericht meist erfreuliche Ziffern auf, die ein wach sendes Interesse des schwedischen Buchhandels an dieser nützlichen Institution bekunden. Das Vermögen des Vereins hat sich ganz beträchtlich vermehrt und beträgt nun nahezu 1^ Millionen Kronen, während die sichergestelllen Wertpapiere einen mehr als 6°/oigen Ertrag gezeitigt haben. Allein die Mitgliederbeiträge machen 15 000 und die Zinsen über 70 000 Kronen aus. Hierbei ist zu be achten, daß bisher noch viel zu wenig Propaganda für den Verein 860 gemacht worden ist und daß auch die Zahl der Mitglieder nicht im richtigen Verhältnis zur Gesamtheit des schwedischen Buchhandels steht. Im Jahresbericht sind leider auch die Namen der Unter stützten und die in jedem einzelnen Falle ausgezahllen Beträge an gegeben, die dann wieder von den Fachzeitungen übernommen wer den, was den Unterstützungsempfängern kaum Freude bereiten dürfte und in Zukunft hoffentlich unterbleiben wird. Die Bücherpreise und die Nabattfrage sind immer ein aktuelles Thema des Buchhandels gewesen und werden auch hier wieder lebhaft besprochen. Man spricht sogar schon von ^-Rabatt- Hunger«, der allgemein und beständig herrschen soll und selbst die in Kommission gelieferten Bücher mit einschließt. Die Anschauungen hierüber find, wie immer, sehr geteilt. Die Verleger stehen auf dem Standpunkt, daß der Rabatt, besonders in Schweden, viel höher ist als in irgendeinem anderen Lande (?), «die Sortimenter aber auch diesen noch als unauskömmlich bezeichnen. Man nimmt auf Ver legerseite den Standpunkt ein,, daß eine Erhöhung des Rabattes die Bücher nur noch mehr verteuere, was aber den Sortimenter an einer größeren Verbreitung der Literatur und damit auch an einer Steigerung des Absatzes nur behindere. Daher werden sie von den Verlegern zur Bescheidenheit ermahnt. — Man weist hierbei auch auf die außerhalb des Buchhandels stehenden, in Malmö befindlichen »Raubverleger« hin, die das Land mit billigen Massenartikeln über schwemmen und somit dem organisierten Buchhandel die Kunden ab spenstig machen. Der von den Reisebuchhandlungen verlangte Rabatt, der 50 bis 60A beträgt, sei ebenfalls zu hoch und führe nur eine Ver teuerung der Bücher herbei. Trotzdem verlangen aber diese noch höheren Rabatt. Dieses müsse zu einer Katastrophe führen, denn die gegenwärtigen Verhältnisse seien schon an sich unnatürlich. Die Devise des Verlages lautet nun: Geringere Rabattierung und nied rigere Bllcherpreise. Von Sortimenterseite wird demgegenüber be hauptet, daß manche Verleger bei direktem Verkehr mit Bibliotheken und sonstigen nichtbuchhändlerischen Unternehmungen einen viel zu hohen Rabatt einräumen. Auch das Sortiment sei in vielen Fällen genötigt, Nachlaß zu gewähren, wodurch wieder ein höherer Verleger- rabatt unbedingt erforderlich sei. Die »Raubverleger« liefern billige Bände zu 1.65 und 1.85 Kr., verkehren nur mit dem Publikum, und somit fällt auch der sonst dem Sortimenter zukommende Rabatt weg, wodurch möglich wird,, billigere Bücher herHustellen, zumal es sich fast immer um Massenauflagen und größtenteils um honorar freie Werke handelt. Die von den regulären Verlegern heraus gegebenen billigen Sammlungen haben obendrein einen viel höheren Nettopreis als die Ordinärpreise der erwähnten Außenseiter. Die Ausstattung ist hier allerdings eine bessere. Die Firmen, die auch Teilzahlungsgeschäfte betreiben, machen dem Sortiment ebenfalls Konkurrenz, einerseits durch die hohe Provision der Agenten, anderer seits durch allzu lange Ziele. Es sei daher erwünscht, daß das Zusam menwirken zwischen Verlag und Sortiment sich mehr nach dem Muster in anderen kaufmännischen Unternehmungen richte. Vom schwedischen Verlegerverein ist über seine Tätigkeit während des letzten Geschäftsjahres kurz zu erwähnen, daß der von ihm herausgegebene Jahreskatalog der Neuerscheinungen des Jahres 1626 einen Verlust von nahezu Kr. 4000.—, hingegen der Weihnachtskatalog für das gleiche Jahr einen Gewinn von nahezu Kr. 3000.— eiugebracht hat. D-er Jahreskatalog 1027 ist inzwischen auch erschienen und wird hier noch zur Besprechung gelangen. Der Garantieverein dzw. Garantiefonds des schwedischen Buchhan dels hat die Aufgabe, in allen Fällen, wo einem Verlag durch die Liquidierung eines Sortiments Verluste entstehen könnten, cinzu- greifen und den Verlust durch Zahlung der Schulden des betreffenden Sortimentes an den Verleger, abzuweniden. Erst vor einiger Zeit war es notwendig geworden, den Garantieverein auf eine neue Grundlage zu stellen, da ihm die Mittel schon fast ausgegangen waren. Nicht weniger als Kr. 70 000.— mußten -im Lause des letzten Geschäftsjahres für solche Zwecke flüssig gemacht werden, und trotz dem war es nicht möglich, alle angemeldeten Verluste zu decken; dem zufolge sind dieses Mal nur in den Fällen Auszahlungen erfolgt, wo der Verlag weniger als 50A seiner Forderung vom Sortimenter erhalten hatte. Eine etwas hitzige Debatte hat oinigemale die Spalten der schwe dischen Buchhändlerzeitung in Anspruch genommen, die zwischen einem Antiquar und einem Anonymus gepflegt, den sehr häufigen An kauf von Rezensionsexemplaren, die manchmal schon am Tage nach dem Erscheinen in tadellosem, unaufgeschnittenem Zu stande — und sogar in mehreren Exemplaren — in den Antiquariaten vorzufinden sind, zum Gegenstand hatte. Es ist schon früher vom Redakteur des schwedischen Gehilfenblattes,, Enevald, auf diesen Miß stand hingewiesen worden, der ja wohl kaum so leicht zu beseitigen sein wird. Wenn der Verkauf von Rezensionsexemplaren nach er folgter Besprechung und nach Ablauf eines längeren Zeitraumes