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Laoler. ckl 200. IM , Wege mal weile«» M HD». L den ger rrn md in v»r. odnungl R«. lmex sofort zu n >20 Md. M nsuns igen dreitung Verboten wird: ug einlrelen: 1) Uebersleigt der abzugspsiichligl trag von 15000 M., nicht abc Der «at »er Stadt. Arre (Erzgcb), 26. August 1920. Schwarzenberg, Len 26. August 1920. Pflichtfeuerwehr Schneeberg 35. Deutschs Protestnote über den PsLensruM! ge- Der «at »er SW»I. Ernährungsamt. vom 21. Die dem 21. Kreisen, darunter Wegespsrrnng. Der Mnldenweg ist an Abt. 81 Les Kundshübler Reviers wegen Beschotterung vom 27. Argust ab bis 2. SeKkember gesperrt. Der Verkehr ist über Wehrberg bei Muldenhammer zu nehmen. Die Forstrevierverwaltung Kunüshübel. 6., Sin allen Schankstellen ist zum Spülen der Trinkgläser reines Wasser bereit zu stellen. Dhe Trinkgläser sind vor ihrer Benutzung jedesmal gut auszuspülen. den ihr gebliebenen beschränkten Möglichkeiten macht sie Gebrauch, um eindringlich zur Ruhe und zur Besonnenheit zu mahnen. Ihre Mahnungen werden aber auf -die Dauer nur -dann Crfol-g haben, wenn in der Bevölkerung das Vertrauen auf Recht und Gerechtig keit wiederhcrgcstellt wird. Dazu ist erfordlich, daß die einheimischen Insurgenten voll- ständisch entwassnct und die über die Grenze eingedrungenen Un ruhestifter des Landes verwiesen werden, die Sicherheitspolizei wieder in ihre Rechte eingesetzt und die Bcrivaltung der insurgierten Kreise und Orte den gesetzgebenden Behörden zurück-gegeben wird. Rasches Zugreisen ist nötig. Auch kommt es darauf an, daß die Anordnungen der obersten Stelle von allen Organen gewissenhaft befolgt werden. Die alliierten Mächte werden dem brutschen Volke nicht zn- mnten wollen, schweig:,!) mitanzuschrn, wie Deutsche tu Oüer- schlesie» vergewaltigt werden. Das Recht und die Pflicht der deutschen Regierung ist cs, sich zum Sprecher des verletzten Dolksempsindens zu machen und darauf zu bestehen, daß das eng mit dem übrigen Reich vermarkten« Land im Einklang mit den bestehenden Verträgen behandelt und ver waltet wird. Die Frist zur Einreichung der Sleuercrklärungen sür die Besitzsleuer und Las Reichsnolopser Ist zufolge Verfügung -es Landessinanzamies Leipzig bis so. September 1920 verlängert worden. Ftnanzamt Schwarzenberg. DK polnischen Mstchtrn auf Oberschlrsien. Lublinitz, 26. August. Aus Ezenstochau zuruckackehrbe obrr- sch-lcsische Wallfahrer berichten, daß nach dem Gottesdienst in Ezenstochau eine Versammlung abgc-halten wurde, die rein poli tischen Zwecken diente. Ein Agitator sprach über die Vorzüge Polens und über die angeblichen Nachteile Deutschlands und hob hervor, baß Oberschlesien mit Gewalt genommen werden müßte, da Deutschland cs freiwillig nicht herausgcbcn würde. Den Wall fahrern wurde das Versprechen abgenommen, daß sic ihre Stimmen für Polen abgcben sollen. Neuerdings brachen Sie Polen wieder in verschiedenen Orten «in, so Lam es in Himmelwitz bei Großendrcnitz in der lebten Nackt zu schweren Zusammenstößen. Die Sickecheitswehr griff cin und es entstand ein regelrechter Kampf. Di« Polen hatten mehrere Tote, die Sicherheitswehr eine Anzahl Verwundete zu verzeichnen. Polnisch« Rache. Nachdem auch in der Gegend von Schönsee die Russen den Rück zug angctrctcn haben, ist ganz Pomerellen wieder in der Hand der Polen. Die Zahl der von den Polen standrechtlich erschossenen Deut schen ist bereits auf 32 gestiegen. Die Zahl der von den bcwaf'netm ! Banden erschlagenen deutsch«» Arbeiter und Beamten steigt von Tag In Alberoda Ist weiter unter den Viehbeständen der Gutsbesitzer Eduard Keyüel, OrIsl.»Nr. SS. und Gustav Bretschneider, Orisl.-Nr. 38, die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Sperrbezirk wird aus diese Gehösie ausgedehnt. . Ls gelten die gleichen Bestimmungen wie in den Bekanntmachungen vom 28. Mai und N. August 1920 — abgedruckt in Nr. 123 und 186 des Lrzgeb. Volkssreunües —, auf die ausdrücklich ver wiesen wird. Erloschen ist die Maul- nnd Klauenseuche unter den Viehbeständen des Gutsbesitzers Hermann «erslenberger in Unterscheide, Orisl.-Nr. 15 und des Gutsbesitzers Paul May, OrIsi..Ar. 47 in Willweida. Die Amlshaupkmannschasl Schwarzenberg, am 26. August 1920. Der Neichssinanzminisler ist damit einverstanden, daß bis aus weiteres salzende Erleichterungen im Steuerabzug einlrelen: 1) Uebersteigt der abzugspstichlige Teil des Arbeitslohnes, ans das Jahr umgerechnek, den Be trag von 15000 M., nicht aber den Betrag von 30 000 M., so sind bis auf weiteres von dem Teil des Arbeitslohnes, der auf das Jahr uingerechnet den Betrag von 15000 M. nicht übersteigt, 10 vom Kundert, von dem übrigen Teil des Arbeitslohnes 15 vom Kundert ein- werde. Der Zustand, in dem sich heut« das Land befindet, steht mit dieser Kundgebung im Widerspruch. Er widerspricht aber auch dem Vertrage von Versailles, nach dessen Dcstimmungcn die Inter alliierte Kommission di« Pflicht hat, das Land zu schützen, die Ord- , nung aufrcchtzuevhalten und die Bewohner vor Schaden an Leben und Eigentum zu bewahren. - WiÄerholt hat die deutsche Negierung die Aufmerksamkeit der Interalliierten Kommission und der Verbündeten Hauptmächte auf die Bewaffnung der polnischen Vereine gelenkt. Sie hat durch authenische Dokumente den Nachweis erbracht, daß von polnischer Seite, offenbar um die Abstimmung zu vereiteln, eine gewaltsame Erhebung vorbereitet wurde. Sie bedauert, feststellen zu müssen, i daß ihre Warnungen unbeachtet blieben und so die augenblicklichen ! Zustände ermöglicht wurden. . > Di« Erregung der Bevölkerung, -ie sich dem Terror einer be waffneten Minderheit preisgegcben sicht, wächst und kann zu Folgen von unabsehbarer Tragweite führen. Die Möglichkeiten zur Einwirkung sind für die deutsche Negierung gering, da ihr der I «Mittelhart MMr mit dem Ubstimmung-gchiet vepsagt rft. Von Barlholomäus-Iahrmarkl in Aus. Für den hiesigen Bartholomäus-Jahrmarkt, Sonntag, Monlag und Dienslag, den 29., 30. und 21. August 1920 wird hiermit folgendes zur Beachtung angeorünet: 1 ., Sämtliche Plätze für die Aufstellung von Verkaufsstellen, Schau- und Dergnügungs- buden werden durch den städtischen Marktmeister angewiesen. Seinen Anordnungen ist unverweigerlich zu folgen. 2 ., Die zu gewissen Veranstaltungen usw. erforderliche polizeiliche Erlaubnis ist in unserer Polizeircgistratur. Stadthaus — Zimmer 18 —, gegen Erlegung der Gebühren rechtzei tig vor Beginn des Geschäftes einzuholcn. Der Erlaubnisschein ist Len durchsetzenden Beamten jederzeit auf Verlangen vorzuzeigcn. 3 ., Das für Verkaufsbuden- und -Stände zu zahlende Stätiegcld wird durch städtische Be amte eingehoben. Wer dessen Zahlung verweigert, wird vom Markte weggewicsen. 4 ., Der Marktverkchr wird am Sonntage mittag 12 Uhr, an jedem der beiden anderen Tage vormittags 8 Uhr eröffnet und abends um 10, für Schau- und Belustigungsan- flallen auf dem Schausiellerpiahe nnd für Eßwarcn am Sonntage um 11 llyr an den Wochenlagen ebenfalls um 10 Uhr geschlossen. ö., Alle Geschirrführer und Kutscher haben sich innerhalb des Jahrmarktes bei Ausübung ihres Berufes zur Verhütung einer Verkehrsgefährdung c.ner Trillerpfeife zu bedienen. l . Das Lärmen und Musizieren in Schau» und Dergnllgungsbuden, Karussell» und Schaukeln am Sonntage vor 3 Uhr nachmittag, an den beiden anderen Tagen vor 12 Uhr mittags, abends am Sonnlage nach 11 Uhr, an den beiden anderen Tagen nach 10 Utzr abends, ll ., das Musizieren aus Straßen, sowest dazu Erlaubnis erteilt worden ist, am Sonnlage vor 12 Uhr mittags, an den anderen beiden Tagen vor 8 Uhr vormittags und an sämtlichen Tagen nach 8 Uhr abends, Hl., Das Feilhalten geistiger Getränke außerhalb Ler hiesigen Schankwirtschaften ohu« b». sondere Erlaubnis, IV ., Das Fahren mit Langholzwagen durch Lie Staüt, (das Fahren mit Lastwagen ist tun lichst zu beschränken), V ., Das Fahren mit Kinderwagen' auf den Straßen und Plätzen des Marktverkehr», VI ., Dio Behändigung von Reklamezetteln an Schulkinder durch Schausteller, Händler und ähnliche Gewerbetreibende — insbesondere in der Nähe der Schulen —. ' Im übrigen wird auf genaue Einhaltung unserer Marktordnung hingewiesen. Jeder Ver käufer ist verpflichtet, an leicht sichtbarer Stelle seines Verkaufsstandes ein Schild anzubringen, das in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift seinen Ruf- und Familiennamen sowie seinen Wohnort bezeichnet. Bei Derkaufsskänden, von denen Lebensmittel verbaust werden, sind die Verkaufspreise an den Waren auf kleinen Tafeln deullich mit einer Schriftgröße von mindestens 5 Zenlimster anzubringen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen, sowie gegen Lie Bestimmungen der Markt ordnung werden, soweit -nicht andere .Strafbestimmungen einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Ueberschreitungen der unter 4 angegebenen Zeiten wird auf Grund von Z 139 s Absatz 4 und 8 146 a der NeichsgewerbeorLnung mit Geld bis zu 600 Mark oder mit entsprechender Hast bestraft. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Erzgebirgische KandsHrch- smLrik, Gesellschaft mit beschränkter Kastung, vormals L. Lohn in IvhanngsorgeAfladt ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen Las Schlußver zeichnis Ler bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerlbaren Vcrmögsnssiücks — sowie über die Erstattung der Auslagen und die Gewähr ung einer DergMung an die Mitglieder des Elänbigerausschusscs — der Schlußtermin Freitag, auf Len 24. September 1S2V, vormitlass L Ahr vor Lem hiesigen Amtsgerichte Lohanngcorgenslaöt be stimmt worden. Amtsgericht Myanngeorgekflad;, den 24. August 1920. Aus. ßMSWÄS iül MMMMbt M AMmUS-MmM Sonntag, »SN 2S. Augnst 1929» wird das Offenhallen der Verkaufsstellen und die Beschäf tigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in allen Geschäsiszweiqen auf Grund des Artikels 1 der Verordnung vom 5. Februar 1919 (R GBl. S. 176) bis zu 8 StunLe« — jedoch nicht während des vsscnilichcn Gottesdienstes und nicht über ll Ahr abends hinaus — nachgelassen. Aue» Len 26. August 1920. Der Nat »er Sta»t» Polizeiabtellang. Schubert, Sladirat. zu Tag. Die Zahl der Abgeschlachteten geht in die Dutzende, gehn tausende von Deutschen sind geflüchtet. Tausende getrauen sich mcht mehr in ihre Wohnungen und lagern mit Frauen und Kindern im Walde. Gemäß 8 5 der Feuerpolizei- und Feuerlöschordnung für die Sladl Schneeberg ist dienstpflichtig zur Feuerwehr jede männliche Person, die in Schneeberg ihren Wohnsitz hat, von dem der Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Kalenderjahres ab bis zum Schluß Les Kalenderjahres, in dem sie das Lebensiahr vollendet. Schneeberg, den 26. Augnst 1920.Der Skadtrat. Lage im ob er sch lest scheu Wstimmungsgübiet hat sich seit August in bedrohlich er weise verschlimmert. Von 17 die unter interalliierter Verwaltung sichen, sind sieben, der gesamt« Industriebezirk, von bewaffneten Ausruhern Krimgesucht, Lie an vielen Stellen die tatsächliche Gewalt cm sich gerissen haben. Durch die Unruhen ist in der Kohlenförderung, auf die Deutschland zur Erfüllung der in Spa übernommenen Ver pflichtungen anerkanntermaßen angewiesen ist, eine bedenkliche -Stockung eingetrcten. Damit wächst die Gefahr eines Stillstandes »er Industrie und vermehrter Arbeitslosigkeit. Gewalttaten gegen Lie deutsche Bevölkerung sind an der Tagesordnung. Es wird ge- ,meldet, daß sich alliierte Truppen mit den Insurgenten verbrüdert haben. Die Sicherheitspolizei, die im Dienste d«r Interalliierten Kommission Blut und Leben gegen besser bewaffnete Aufrührer ein- setzen mußte, ist trotz ihrer Hilserufe stellenweise ohne Unterstützung gelassen worden. Dte Interalliierte Kommission hatte bei Uebernichme der Der- waltung in Oberschlesien bekannt-gegeben, baß sie all« Unruhstifter, wer sie auch sein mögen, rücksichtslos und ohne Gnade verfolgen dem Teil des Arboilslohnes, der auf das Jahr uingerechnet den Betrag l Lbersleigl, 10 vom Kundert, von Lem übrigen Teil Les Arbeitslohnes 15 zubehalien. 2) Vom Abzüge bleiben bis auf weiteres frei besondere Enllohnung-'n für Arbeüen, die über die sür den Beirieb regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Als regelmäßige Ar- beilszeit gilt die Arbeitswoche zu 6 Arbeitstagen, der Arbeilsmonat zu 25 Arveilslagsn und das Jahr zu 300 Arbeitstagen . . Finanzamt Schwarzenberg, am 25. August 1920. Bekanntmachung. Wegen der Ablrennung des Finanzamls Aue bleiben Dienstag» »on Stt August 1S20 Amlsräume sür den össenllichen Verkehr geschlossen. Finanzamt Schwarzenberg. Eine freche Ausrede. Berlin, 2». August. Die Blätter bringen eine Meldung der Kopenhagener „National Tidende" aus Warschau, worin es heißt: Der polnische Ecneralstab erließ eine Erklärung, wonach die polni schen Truppen in Oberschlesien nicht etwa zur Besitzergreifung Ober- schkcflens, sondern nur zum Schutze der bedrohten polnischen Bevölke rung «ingerückt seien. Dazu bemerkt die „Dossische Zeitung": Wenn eine solche Erklä- rung des Warschauer Generalstabes tatsächlich vorlicgt, so würde sie eine schwere Verletzung des Fricdcnsvertrages beweisen. Die Entente muß, falls sich die Nachricht bestätigt, nicht nur die sofortig« Entfernung der polnischen Truppen, sondern auch eine Entschädi gung für den entstandenen Schaden herbeiführen. Im gleichen Sinne äußert sich der „Vorwärts". Der Generalstreik in Oberschlefieu. Kaitowitz, 26. August. Die polnischen Führer Hecken gestern den Abbruch des Generalstreiks beschlossen. Die Arbeit soll heilte früh wieder ausgenommen werden. Das ist aber nur in sehr ge ringem Umfang geschehen. Die polnischen Arbeiter zwangen viel mehr noch die deutschen Arbeiter, die an Len Arbeitsstätten er schienen waren, die Arbeit gleirhfalls nicht wieder aufzunehmen. Stimmungsbild au» dem besetzten Osten. Ein langjähriger treuer Leser des „E. P.", Hr. Oberlehrer Dentler aus Lößnitz, der sich zurzeit in Kreuzburg in Oberschlesien aufhält, sendet uns folgendes Stimmungsbild: Ein müdes Rauschen geht Lurch -ie ganze Natur. Des Som mers Mclodienchor verstummt. Bald fällt Blatt um Blatt in das große Grab. Gesättigte Still« in Wald und Feld. Nur der Mensch in seinem dunklen Drange, seiner heillosen Unvernunft, seiner verderblichen Würdelosigkeit hier, wo „schwarz-weiß" und „weiß rot" sich scheiden, kommt nicht zu Ruhe und Frieden. Seit Woche« schon zeigt das politische Barometer auf Sturm. Verderbliche Ge witter sind in den verschiedenen Städten Oberschlesiens niedrige» gangen. Weder Franzosen, noch Italiener lösen die Spannung. Und doch lebt im Volke -er Wunsch, das Land vor der Entfesselung der wilden Kräfte zu bewahren. Sie züngeln an de» verschiedenste» Stellen empor, sic werden angefacht durch gewissenlose Hetzer. E» gnmmt und raucht und jede Stunde kann -ie Flamme alles ver nichtend rmporlodern. Wir lassen die Frage beiseite, «er Lief«» SchwarAeuSerg. Fleischverkauf Frischfleisch, 150 Gramm, maerlk. Speck, 12SWram« M öle Person (Kinder erhallen Lie Kälflel zur Versorgung auf Lie Woche vom LS. August bis 4. SsplemöÄ 1920 gegen Reichssleischkark. Von dieser sind sämlliche sür diese Woche ailligen Abschnitte abzuirennen. Der Ver- kausspreis beirägt für 1 Pfund Rindfleisch 9.20 M., sür 125 Gramm Speck 2.95 M. ' Der Vorsitzende der deutschen Friedenskonferenz in Paris hat Len Präsidenten der Friedenskonferenz im Anschluß an die Note August eine weitere Note überreicht, in -er es heißt: - 73. Jahrg. i« «ait»«» r«u hoi»« 4.« M., Nr. 199. Tageblatt - Amtsblatt und Städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Karkenskein, Johanngeorgenstadt Lößnitz, Neustädlel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. Verlas von C. M. Gürtner. Aue. KkZseb. Ferusprv-»Auschlüjst: Aue 81, Löhnih (Amt Au«) 440, Schneedes 10. SchwarzeuLerg lL . - —- DrahtauschrffU Dolkssreuu» Auterzgebirg«. -- -- — - - - Sonnabend, den 28. August 1920.