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-7- - ' "" "" WMWÄWM 73. Jahrg Nr. 183 Dienstag, den 10. August 1920 Aue Wahl Ser GewerbegerichisdeiMer Den K U Aue» den 9. August 1920. WsUerr amiliche Bekanulmachangen befinden sich im BeiblaN.r daß dadurch die Entwaffnungsaktion aufs tiefste beeinflußt werd«» muß. Men, 1 1 1 1 1 Be- Dio Ab- 2.40 3,70 3,- l,80 2,30 16,10 Der Reichskommissar erhält einen vorläufigen Kredit von 209 Millionen Mark. Das Gesetz tritt spätestens am 1. März 1921 wieder außer Kraft. Dayern gegen das Entwaffnungsgesetz. * W. et. die stach 4 n Die Unabhängigen Sozialdemokraten haben von Anfang an das Gesetz grundsätzlich abgelehnt und bekämpft. Sie gingen so weit, trotz der Abmachungen von Spa feine Notwendigkeit zu be- streiten und steigerten ihre Taktik, nach verhältnismäßig sachlicher Verhandlung im Ausschuß, über Dauerredcn in der 2. Beratung zu Demonstrationsversammlungen im Lustgarten und Obstruktions- Versuchen in der 3. Beratung. Mit Recht ist ihnen von allen übri gen Parteien immer wieder vorgehalten worden, daß sie durch dieses Theater im Parlament und außerhalb nur ihre wahren Absichten verschleiern wollten, die Waffen, die sich in ihren Kreisen befinden, nicht hcrauszugcben. Alle anderen Parteien haben positive Mitarbeit zur Ausführung des von ihnen als notwendig anerkannten Gesetzes, selbstverständ lich in verschiedener Stärke, und nach mannigfach abweichenden Richtungen, geleistet. Die umstrittensten Gegenstände waren die Vollmachten des Rrichskommissars und die Entwasfung der Ein wohnerwehren und sonstigen Selüstschutzorganisationen. Nach dem Regierungsentwarf sollte der Neichskommissar auch das Recht haben, die Abgabe eidesstaatlicher Versicherungen über den Besitz oder Verbleib von Militärwaffen allgemein oder im Ein- zelsallc zu verlangen. Diese aus dem bisherigen gesetzlichen Rah men hinausfallcnde Möglichkeit moralischer Druckmittel, die nach der Lage der Verhältnisse nur eine einseitige Richtung hatte, wurde von Deutschnationaler Polkspartei, Deutsche Dolkspartei und Zen- trum heftig bekämpft, während bezeichnenderweise der Vertreter der Unabhängigen Sozialdemokratie seine Freude über diese Be stimmung des Entwurfs unverholen ausdrückte. Die Gründe der Gegner führten zunächst zu der Einschränkung, daß die eidesstatt liche Versicherung nur über Waffenschicbungen und Waffonlager verlangt werden sollte, und schließlich zur Aufnahme der weiteren srimmung für Zentrum und Deutsche Dolkspartei annehmbar. Deutschnationale Volkspartei lehnte sie aber auch in Lieser schwächung aus grundsätzlichen Bedenken ab. Die Annahme des Entwasfnungsgesetzes durch deck Reichsbag in ihrer von der Regierungsvorlage abweichenden Form findet in Bayern schärfste Ablehnung, was vesonders die Presse der bayeri- chen Volkspartei zum Ausdruck bringt. Der deutsche Reichstag sabs den Willen der überwältigenden Mehrheit des bayerischen Volkes damit vergewaltigt. Der Sprecher der bayrischen Volkspar- tci im Reichstage habe darum im Namen dieser Riehrheit geredet, als er seststellte, daß das Gesetz für die bayerische Dolkspartei un- annehmbar sei. Die Partei könne nicht zugoben, daß die Vertreter des Umsturzes und die Hüter des Staates auf eine und dieselbe Stufe gestellt werden. Strenge Kritik wird auch an dem Minister des Aeußern geübt, mit dem Hinweis, daß seine neue Politik einer besonderen Uebcrwachung durch die öffentliche Meinung bedürfe. Es scheine, als ob die Lebmsnotwendigkeit und die Grundregeln des bayrischen Volkes von dem Herrn Minister des Aeußern nicht mehr in den Kreis seiner Berechnung eingestellt worden sei. Schwarzenberg, am 9. August 1920. Der Bezirksverban» »er Amlshauplmannschaf» Schwarzenberg Teigwaren Kasernährmlllel Marmelade Erbsen Uwe, il einem cht mit n oder iekr zu späterer njigem. n unter ! Geich, tz. ilk. Frl. kinderl. »I.-us. iunewg. l. Eor- «sichert. 0 a. d. chwzbg. ndige Uwe, vünicbl« der De- instand, insachrn lernen. -trat, a unter eschästs« Knitz. Nach Artikel V der Reichsverordnung Nr. 7528 vom 12. Mai 1920 endet die Wahlzeit der jetzigen Gewerdegerichlsbeisitzer spätestens am 31. Dezember 1920. Es sind deshalb von den Arbeit gebern aus dem Kreise der Arbeitgeber und von den Arbeitnehmern aus dem Kreise der Arbeitnehmer je zehn Beisitzer aus sechs Jahre neu zu wählen. I. Zeit un» Ork »er Wahl. uch. lgs24c> Witwe >em gl. verbin» l. 4945 d. Bl. Einschränkung, daß der Reichskommissar nur innerhalb der Ablie- ferungs- oder Anmeldungsfrist die Abgabe eidesstattlicher Versiche rungen verlangen dürfe. Mit diesen Beschränkungen war die ftp »v a» vm«»«r bk o-mtll-M » Uh» ft«Ilm. Mn« »r bk Lev m M SM MM igst uenkott smniv, - 2. ip. icuiN. Keri UM lelmisck rin äsr sgesMlltz . a na s uni i' M2 envn, Kumcklgj Eine Dortrn-Not«. Berling 8. August. Die Regierung überreicht« der Rheinland« kommission eine Note^ in welcher sie ihr Bedauern über di« rechts- wirdrige Verhaftung Dorten» «msspricht und mitteilt, daß di« preußische Regierung «in« Untersuchung zur Feststellung nutz straftmg ihn; Schuldige» «inarleitrtz Hal» H. Wahlberechtigung un» Wählbarkeit. Wahlberechtigt sind alle Arbeitgeber, welche mindestens einen Arbeiknehmer beschäfligen, Arbeiter, aus welche der siebente Titel der Gewerbeordnung Anwendung findet, Delriebsbeamle, Werkmeister und mit höherer technischer Dienstleistung belraute Angestellte, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 15000 Mark nicht übersteigt, vet»erlel Geschlechts» die im Stadtbezirke Aue wohnen oder beschäftigt sind und das 20. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlberechtigten ha^en sich »urch «inen Wahlansweis Uber ihre Wahl- berechtigung auszuweisen. Die Wahl findet am Mittwoch» »en 22. September 192», von 12 Uhr mittags bis 6 Uhr abends ln den Gastwirtschaften.Schmelzhütte'. .Bürgergarien', .Reichshalle- und .Muldental- statt. Wahlber-chligten ist es sreigestellt, in welchem Wahllokal sie ihre Stimme obgeben wollen. DerkaufshSchstpreise r 2,20 Mk. sür 1 Psund, Suppen Knorrs Äindernahrung Butter Der „Daker" des parlamentarischen Beirates ist der Abg. Roe- sicke (Deutschnat.) Die EozialLemokvati« griff Len Gedanken auf und forderte die Einsetzung. Alle Parteien mit Ausnahme Ler U. S. P. und Ler Bayr. Volkspartei erklärten sich damit einverstan den, daß der parlamentarische Beirat seine Genehmigung zu grunü- legenden Aurführungsbestimmungen und nur zu Liesen zu erteilen hatte. In der Tat ist Lie schwierige Ausgab« Les Neichskommissars Belieferung der Bezirkslebensmillelkarle in der Woche vom 9. August bis 15. August 1929 r Marke 8 1 sür Kinder im 1. bis 4. Lebensjahre: 250 8 Knorrs Kindernahrung, (violetter und roter Druck) 250 § Teigwarcn, 8 1 (schwarzer Druck): 250 g Teigwaren, Kafernährmittel, Erbsen u. Suppen in beliebiger Menge, 8 3 : 250 x Marmelade, 8 4: 125 8 Butler. v« *»>»»»«»«»» «naini »,»4 »u «u»<chi— d« T-,« s««- MI» g«w«,«». w«r»«»pr«t»> »»atNch Mm» 4.00 tir« dl« «vstr«»" ftk Uv «mv: dm» die P»ft b«»-«« »UrUYSdrüch , M«» I2.lv, Mord 4^2. u» S»kdI«IN>«ae» der «mm dm Ich. «ÄmncheUe «2 Pch.. »2 Pk„ «KI»»«»»-«»- ,a^»fte<«. inL«U dl« hol», g«U, 4.0» «»., U, <ft»«m«kft »k 2«Ue^va Md. ! DoIU<d»a-S»i>>«< vichzch 51«. 1222». Das EnLwaffnungsgesetz. Nach 8 1 sind alle Militärwaffsn abzuliefcrn oder anzumelden. Dazu rechnen auch unwesentlich veränderte und wesentlich« Teile, sowir Lie Munition zu Militärwaffen. Welche Waffen unter den Begriff Militärwaffen fallen, wird vom Reichskommissar bestimmt. Er wird Jagdgewehre, blanke Waffen und Pistolen ausnehmen müssen. Für Ablieferung rechtmäßig erworbener Waffen wird Ent schädigung gewährt. Herstellung von Militärwaffen und Handel mit ihnen sind verboten. Der Ablieferungs- oder Amneldungspflicht unterliegen alle Einzelpersonen und Organisationen. Nach Absatz 2 Les Gesetzes ist nur die Reichswehr uni) Lie in Ausübung ihres Berufs mit Waffen versehen« Beamtenschaft von Ler Ablieferung befreit. Die Durchführung der Entwaffnung ist Aufgabe Ler Reichsre gierung, Lie dazu einen Reichskommissar mit Lem Sitz in Berlin bestellt. Der Neichskommissar kann für einzelne Länder oder Neichs- teile im Benehmen mit Len Landesregierungen besondere Landes- oder Bezirkskommissare und Stellvertreter bestellen und ihnen be stimmte Befugnisse übertragen. Seine Verantwortlichkeit wird hierdurch aber nicht beeinträchtigt. Die Vollmachten Les Reichskommissars sind außerordentlich weitgehend. Im allgemeinen kann er im Nahmen der Gesetze alle ihm notwendig erscheinenden Anordnungen treffen. Im einzelnen hat er Lie Befugnis, Durchsuchungen und Beschlagnahmen außer halb der Lurch Lie Strafprozeßordnung gezogenen Grenzen anzu- ordnen, innerhalb der Frist zur Waffenablieferung oder -anmel- Lung über Waffcnschiebungen und Masfenlager Lie Abgabe eidcs- staatlicher Versicherungen zu verlangen, den gesamten Verkehr zu koirtvollieren und Lie hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen, sowie endlich Belohnungen für Mitteilungen, die der Erfassung von Militärwaffen förderlich sind, zu bewilligen. Seine Hilfskräfte sind, abgesehen von dem ihm unmittelbar unterstellten Deamtenstab, alle Behörden des Reichs, der Länder und der öffentlich-rechtlichen Selbstvcrwaltungrkörper, dis im Nah men ihrer Zuständigkeit seinen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten haben, ferner die Sicherheitspolizei und, wo polizeiliche Maßnahmen nicht ausreichcn, mit Zustimmung der Neichsvogierung Lie Reichswehr, deren Bcfehlsverhältnisse aber unberührt bleiben. Der Wahlausweis wird ausgestellt kfir die Arbeitgeber vom Gewerbeamt, Stadthaus, Zimmer 18, sür die Arbeitnehmer, sofern sie in Aue beschäftigt werden, vom Arbeitgeber, sofern sie auswärts beschäftigt werden, aber in Aus wohnen, vom Meldeamt, Stadihaus, Zimmer 21, Vordrucke sür die Wahlausweise können zum Selbstkostenpreise im Stadthause — Zimmer 18 — entnommen werden. Die Arbeitgeber find gehalten, die Ausweise mit fortlaufenden Nummern zu versehen und üb« die ausgehändiglen Ausweise Liste zu sühren. Die Listen sind am 23. September 1920 im Gewsrbeamt, Stadihans, abzugeben. Wählbar stu» nur münnltrhe Personen» die das 30. Lebensjahr vollendet haben und zum Amte eines Schössen nicht unsähig sind. M. Vorschlagslisten. Die Wahl der Beisitzer ist unmittelbar und geheim, sie erfolgt nach den Grundsätzen der Ver hältniswahl mit gebundenen Listen. Die Wahlberechtigten werden a«sg«sor»erk, binnen S Wochen vom erste» Ab»r»« »leser Bekanntmachung an» »as ist bis mit 31. August 192», Vorschlagslisten uutest Benennung eines sür weitere Verhandlungen bevollmächtiglen Drrlreters beim SlaSlrak Aue einznreichen. Die Vorschlagslisten sind sür Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennt aufzustellen. Sie haben die zu wählenden Beisitzer unter Angabe von Vor- und Zuname, Stand und Wohnung zu enthalten und müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten, die gleichfalls nach Bor- und Zuname, Stand un!» Wohnung zu bezeichnen sind, unterschrieben sein. Vorschlagslisten, welche diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind ungültig. Personen, welche mehr als eine Liste unterzeichnet Haden, werden nicht berück sichtigt und aus allen Listen gestrichen. Wird von den Arbeitgebern oder Arbeitnehmern nur eine Vor schlagsliste eingereicht, so fällt für dis betreffende Gruppe die Wahl weg und die in der Liste gültig bezeichnelen Personen gellen als gewählt. IV. Ausübung »es Wahlrechts. Das Wahlrecht ist in Person und durch Stimmzettel auszufiben. Jeder Wähler hat dem Wahlvorsteher vorerst seinen Wahlausweis auszuyändigen und übergibt dann seinen Stimmzettel zu» sammengejalict. Der Wahlvorsteher legt, nachdem die Wahlberechtigung sestgestellt. den Slimmzettei sosort in dis Wahlurne. Die Stimmzettel müssen handschriftlich oder im Wege der Vervielfälligung hergestellt worden sein. S'e dürsen nur die Ordnungszahl einer Vorschlagsliste — die beim Siadtrat eingegangenen Vor schlagslisten werden noch verössentlicht werden — und keine wesentlichen äußeren Merkmale tragen. Di« Durchführung Les Gesetzes wird Lurch Lis starke parlamen tarische Mehrheit, mit Ler überraschenderweise das Gesetz in dritter Lesung angenommen worden ist, erleichtert. Die Regierung darf sich diese Annahme als einen außen, und innenpolitisch nicht un wichtigen Aktivposten buchen. Die Befriedigung darüber, daß das Reichsschiff an Ler Klippe Les Lntwaffmmgegesetzes vorbeigesteuirt werden konnte, darf nicht darüber täuschen, daß in unserem Inneren da» Gefühl Ler Schmach über den nicht zu unterbietenden Tiefstand der Unfreiheit weiter- brenncn wird, in die un« di« Entwaffnungsfovderung LesFeinübun- Los hineiuzwingt. Sie darf uns auch nicht dazu verleiten, anzu nehmen, daß nun auch di« Entwaffnung selbst glatt von statten ge hen werd«. Di« tnnen- un» außenpolitisch«! Tag« ist so gelpannt, ber Amkshaupkmannschasten Schwarzen- und Zwickau, sowie der Staals- und Städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Kartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildensels. Verlag von E. M. Gürtner. Ave. Erzgeb. Fernsprech - Anschlüße: Aue 81. Lößnitz (Amt Aue) 440. Schneeberg 10. Schwarzenberg 19. Drahtanschrift: VoUwfrwuü Lueerzgedirge. Unbefugte Zurückhaltung von Militärwaffen über die Ablie ferungsfrist hinaus, Versäumung der Anmeldepflicht, Auwider- hanülung gegen Li« Anordnungen des Neichskommissars usw. wer den mit schweren Strafen belegt, im allgemeinen Gefängnis nicht unter drei Monaten und Geldstrafe bis zu 300090 Mark bei mil- Lcruden Umständen Gefängnis bis zu einem Jahr »der Geldstrafe bis zu 10000 Mark in schweren Fällen. (Daher „Zuchthausvor- läge". Di« MehrhcitssozialLemokratie hat diese Verschärfung an genommen). Nicht angemeldete oder abgelicfert« Wasson hat der Neichskommissar ohne Entschädigung als dem Reich verfallen zu «r- När«4 . - - Der Nal »er Stadt. M. Ziegler. Stadtrat. Gegensätze. Selsingfors, 30. Juli. Die Auswechselung von deutschen und russischen Kriegsgefangenen begann am 21. Juli über Djörkö Haken und Systerbäck durch Vermittelung des Internationalen Roten Kreuzes. Vorläufig findet die Auswechselung einmal pro Woche statt, wobei SOO deutsche und SOO russische Kriegsgefangene ausge wechselt werden. Die Zeitung „Diboi^s Nyether- gibt folgende Schilderung von der Auswechselung. Die russischen Gefangenen sahen ziemlich gut genährt und gepflegt aus, hatten saubere uud gute Kleidung an. Die meisten hatten eine rote Schleife oder ein rotes Band auf der Brust. Sie wurden auf der russischen Seite mit Musik empfangen. Einige Stunden später kamen die deutschen Kriegsgefangenen. Bärtig, in Lumpen gehüllt, abgemagert mit Spuren der dnrchge- machten Leiden gingen sie schweigend über die Grenze. Einige tru gen noch Ncminiszensen von ihren Uniformen. Von Systerbäck wur den die Gefangenen mit Extrazug nach Ino transportiert, wo sie in Militärbaracken einlogiert wurden, wonach ein eingehender Rein machungsprozeß stattfinden soll. Die Kleider werden desinfiziert und abgelaust, die Männer werden rastert und gewaschen usw. Einige deutsche zivile Gefangenen folgen mit. Man sah auch meh rere Weiber und Kinder unter den Gefangenen. Eine merkbare Erleichterung wurde an den Gesichtern der meisten Gefangenen sichtbar, als sie die russische Grenze überschritten hatten. — Dio deutschen Gefangenen erzählten von dem furchtbarn Zustand, von der großen Unordnung und von den gräßlichen Leiden, die sie durchgomacht hatten. In Sibirien war es etwas besser, aber in Moskwa und besonders in Petersburg war der Mangel furchtbar. In Petersburg hatte doch das deutsche Rote Kreuz ihnen geholfen. Krankheiten verheerten überall. So sind z. B. 40000 an Typhus gestorben. Von den Gefangenen sind wenigstens 40 Prozent ge- torben. — Das Sowjet unterließ es nicht, seiner Gewohnheit Etreu, die deutschen Gefangenen zu visitieren. Einem alten deut- chen Kolonisten wurden seine, durch langjährige Arbeit erworbenen und die letzten Jahre versteckten 100000 Zar-Rnbel weggenom« men. Sowiet gestattet eine Ausfuhr von bloß 10000 Rubel. ausge- erlogen, relsweit lk e jun-, 08ti !»34M . Dam.« . Farben Kerr.» Mk. u. eWare. nn. dorstr. 1, raugen« Sailen, Varzen, >.50 -Apolh, u. Vertr. . Ersurl. re», Der Neichskommissar hat zum Erlaß grundlegender Ansfüh- rungsbestimmungen Lio Zustimmung eines parlamentarischen Bei rates von 15 Mitgliedern einzuholen. In diesem Beirat sind die Parteien wie folgt vertreten: S. P. D. 4, U. S. P. 2, Zentrum 2, Deutschnatl. 3, D. V. P. 2, DeutschLemokratcn 1. Bayr. Volkspar tei 1 Mitglied. Den Vorsitz führt Ler ' raeordnete Brüninghaus yarre. vor uar yr vre icywierige mlygave ves rneicysrommiyars Ler Deutschen Dolkspartei. In dringende '.allen kann Ler Reichs- ! mit Lein Bleigewicht eines parlamentarischen Beirates nicht Lurch- tommiffar selbständig Ausführungsbestiuu.r wn erlassen, muß sie zuführen, ganz abgesehen davon, Laß dieser nicht zu einem ständi- abcr Lem Beirat zur nachträglichen Genehmigung vorlegsn. gen Herd sür Agitation und zu einer Ou«ll« von Informationen Nach 8 1 Les Gesetzes ist für die Ablieferung eine Frist zu setzen, ' über die zur Entwaffnung beabsichtigten Schritte für Li« U. S. P. Loch kann der Neichskommissar bestimmen, daß zunächst nur eine werden darf. Anmeldung der Militärwaffen zu erfolgen hat. Einhaltung Ler Frist sichert Amnestie für strafbare Handlungen gegen Li« bisheri gen Entwaffmmgsbestiiynmngen.