Volltext Seite (XML)
61, IS. März. Nichtamtlicher Theil. ISO? Abstand zu nehmen. Dagegen sind die Bezüge derjenigen Wittwen, welche mit Kindern gesegnet sind, um einen nach Zahl und Alter der Kinder zu bestimmenden Prozentsatz zu erhöhen, sobald die von Zeit zu Zeit anzustellenden Erhebungen ergeben, daß dies möglich ist. Doppelwaisen sind dann mit dem nämlichen Prozentsätze zu bedenken, der aus die Mutter entfallen sein würde. Unter Zugrundelegung der vorstehenden Prinzipien kann die Wittwencasse mit voller Sicherheit zur Ausführung gelangen. Ob sie freilich den Anforderungen, sagen wir der lmnto-volse der Gehilfenschaft entsprechen wird, ist fraglich. Man kann aber nicht allen Ansprüchen genügen. Für das Gros der Ge hilfenschaft wird sie von unzweifelhaftem Segen sein und mit jedem Jahre werthvoller werden. Gehen wir nun zu den Details der Ausführung über, um zu zeigen, wie die von uns aufgestellten Prinzipien bei derselben zu verwerthen sind, und welche Resultate sich daraus ergeben. Um mit einem bestimmten Termine zu rechnen, nehmen wir an, daß die Thätigkeit der Wittwencasse nach Erledigung aller noch erforderlichen Vorarbeiten am 1. Januar 1885 beginnt. Es wird alsdann am 1. Januar 1886 der erste Jahresbeitrag voll vorhanden sein und von diesem Zeitpunkte ab würde die zehnjährige Sammelperiode zu laufen haben, sodaß also im Ganzen ein Zeitraum von 11 Jahren nöthig wird, bevor die ersten Wittwenrenten zur Auszahlung gelangen können. Die Sammelperiode soll den am Tage der Begründung vorhandenen Verbandsmitgliedern einer fünfjährigen Wartezeit gleich gerechnet werden, so daß also die Wittwen derjenigen, welche während der Sammelperiode und der unmittelbar auf dieselbe folgenden füns Jahre sterben, Anspruch auf Erhebung der halben Wittwenrenten haben. — Den später als am 1. Januar 1885 eintretenden oder sich verheirathenden Mitgliedern wird die Sammelperiode nach dem Verhältniß angerechnet, daß 2 Jahre derselben für 1 Jahr der Wartezeit zu gelten haben, etwa sich ergebende Bruch- theile aber unberücksichtigt bleiben. Beispielsweise würde einem Verbandsmitgliede, welches am 1. Juli 1886 verheirathet eintritt, die dann noch laufende Sammelperiode von szj Jahren gleich 4 Jahren Wartezeit angerechnet. Als Jahresbeitrag fordern wir von jedem Mitgliedc des Verbandes nur 6 M., deren Erhebung vierteljährlich mit 1 M. 50 Pf. gleichzeitig mit den Krankencassenbeiträgen stattzufinden hat. Dieser Beitrag ist so gering bemessen, daß er von Jedem ohne alle Schwierigkeit ausgebracht werden kann ; es sind dazu noch nicht 2 Pf. täglich erforderlich. Ungerechtfertigt möchte es vielleicht erscheinen, die unvcrheiratheten Mitglieder gleich hoch wie die verheiratheten zu besteuern. Es scheint dies aber nur so; denn erst denjenigen, welche sich später verheirathen, werden die Wohlthaten der Casse in erhöhtem Maße zu gute kommen, während die Verheiratheten sich voraussichtlich mit einem Minimum be gnügen müssen. Es ist daher nur in der Ordnung, daß die Unvcrheiratheten in gleichem Maße herangezogen werden, um wenigstens die Minimalsätze erhöhen zu helfen und so auch an ihrem Theile dazu beizutragen, die Casse leistungsfähiger zu machen. Ueberdies würde es sich bei der Abminderung des Beitrags der Unvcrheiratheten für den Einzelnen um eine so geringfügige Summe handeln, daß deren Ersparung ihn schwerlich reich, deren Zahlung ihn kaum wesentlich ärmer machen wird. Es lohnt für den Einzelnen nicht darum zu markten; für die Casse sind aber auch die kleinsten Mehrbeträge, eben weil sie von vielen Einzelnen eingehen, werthvoll. Ohne die thatkräftige Unterstützung der Prinzipale ist die Wittwencasse auch bei den von uns zu Grunde gelegten Prin zipien nur schwer ausführbar; wenigstens würden ihre Leistungen dann für längere Zeit hinaus bei einem Minimalsatze stehen bleiben müssen. Wir schätzen, daß es bei der eminent humanen Bestim mung der Waisencasse und bei dem Umstande, daß die Segnungen derselben der Mehrzahl der Gehilfenschaft zugute kommen werden, wohl gelingen wird, die Herzen derart für die Angelegenheit zu erwärmen, daß auf eine jährliche Beisteuer von 1500 M. aus Prinzipalskreisen mit Sicherheit gerechnet werden darf. Wir legen nun unserer Rechnung die denkbar ungünstigsten Voraussetzungen zu Grunde, um desto gesicherter gegen Jrrthümer zu sein. Der Verband zählt zur Zeit 1705 Mitglieder; wir rechnen daher mit 1700, obgleich die Mitgliederzahl stetig ge wachsen ist und sich, namentlich auch infolge des Krankenver sicherungsgesetzes, noch ansehnlich heben wird. Je mehr steuernde Mitglieder aber vorhanden sind, namentlich aus jüngeren Jahr gängen, um so größer wird das Erträgniß, um so bedeutender die einstige Leistungsfähigkeit der Casse sein. Wir nehmen als Zinsfuß SU an und rechnen, daß die Capi talien bei Jahresbeginn angelegt werden, die Zinsen bei Jahres schluß hinzukommen. Was über 3>X> an Zinsen erzielt wird, mögen die Verwaltungsspesen in Anspruch nehmen. Eine ver ständige Finanzverwaltung wird jedoch suchen, die Gelder zu so günstigem Zinsfüße zu placiren, daß das Mehrerträgniß über 3A hinaus durch die Verwaltungskosten nicht absorbirt wird. Hieraus resultirt ein weiterer Vortheil für die Capitalerhöhung. Außer dem sind die Zinsen in kürzeren, als ganzjährigen Terminen fällig; sie können mindestens halbjährlich erhoben «erden, und auch die Anlegung der Capitalien wird so bald als möglich erfolgen, was abermals ein Plus zu dem von uns berechneten Capitale ergibt. Das Zinserträgniß, welches im Laufe des Jahres 1885 aus den Beiträgen erzielt wird, haben wir unberücksichtigt gelassen, weil es nicht mit voller Sicherheit sestzustellen ist; auch hierdurch wird sich die Rechnung günstiger gestalten. Die Zuweisungen aus der Verbands- und der Krankencasse haben im Rechnungsjahre 1882 betragen: 831 M. 60 Ps. Wir rechnen, daß der Wittwencasse aus dieser Quelle alljährlich 800 M. zufließen werden, ein Betrag, der mit der steigenden Mitglieder zahl des Verbandes sich ebenfalls erhöhen wird, was abermals günstig für die Capitalserhöhung ist. Das zur Zeit bereits vorhandene Vermögen der Wittwencasse, welches zum größten Theil durch die „Fechtanstalt" beschafft worden ist, nehmen wir mit 8000 M. an. Die „Fechtanstalt" wird auch noch fernerhin Capitalien aufzubringen vermögen; naturgemäß wird sie aber im Laufe der Zeit ein immer geringer ausfallendes Er trägniß liefern und zuletzt ganz aufgegeben werden müssen. Wir lassen die aus dieser Quelle noch entstammenden Beträge außer Rechnung, wünschen aber der „Fechtanstalt" ein recht langes und gesegnetes Bestehen; auch sie wird das Resultat unserer Berech nungen günstiger gestalten. Auf Grund der vorstehenden Ausführungen stellt sich die Rechnung nun wie folgt. Das zur Zeit vorhandene Vermögen der Wittwencasse wird zu Beginn des Jahres 1896 angcwachsen sein auf 8000.1,03" ---- M. 11073,87. Alljährlich gehen ein: 1706.6 — M. 10200,—. Beiträge der Ber- bandsmitglieder, „ 800,—. Zuschüsse der Verbands- und Krankencasse, „ 1 500,—. erhoffte Beiträge der Prinzipale Total M. 12 500, TraMport^M^ 11 073,8T 172»