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e-z/z^zzckckz/zEzz, zz/zseze O^zzc'/z/^ L^LV/aL/^v/. T^zck^z p^zF^ekz/ze/z, m/L ezzz^z zz/z^e/L'z H^az/zzk/'Lks/z S/za/^z/^ÄFSz ^/ez az// Oza/rc/ st'za^z^ZF^aszz ^z/a/zzzzz/Fea ^z^M//.- Was ist der Angelpunkt des menschlichcn Lebens: Hunger, Liebe oder Geld? Eigentlich sollte mar in diesem Zusammenhang auch die Ehre nennen. An dem Papier und in der Theorie steht sie sicherlich vorne an. Leider allzuost nur hier. In der Not frißt der Teufel Fliegen und der Mensch stiehlt Brot, wenn er keins hat. Hunger besiegt so manche Hemmung und nur allzuleicht fällt ihm die Ehre zum Opfer. Und die Liebe? Alltäglich erleben wir Fälle, in denen der Trieb die Vernunft besiegt, der Wunsch sich allen Bedenken überlegen zeigt. »Verstößt dies Vorgehen gegen die Ehre?" — „Möglicher weise, aber niemand braucht es zn erfahren!" übliche Frage — übliche Selbstantwort. Wie stark ist aber erst das Geld? Allerorten Be trüger und Wucherer. Der eine prellt die Leute um ihr Geld, der andere borgt cs ihnen. Beide wollen Profite erzielen, auf die sie keinen gesetzlichen Anspruch, die sie sich nicht erarbeitet haben. Sie schröpfen die All gemeinheit oder den einzelnen. Je nach Gelegenheit und nach Bedarf. „Ehrlos?" — „Ich muß auch leben, kann aber nicht arbeiten!" Ein ähnliches Frage- und Antwort spiel. Belüge dich selbst! scheint das Schlagwort unserer Zeit zu sein. Im Jahre 1525 schrieb König Franz der Erste von Frankreich nach seiner Gefangennahme in der Schlacht von Pavia an seine Mutter die unsterblichen Worte: „Alles ist verloren, außer der Ehre!" Ein moderner Bankrotteur pflegt seine Angehörigen durch die Versicherung zu beruhigen: „Alles ist gerettet — außer der Ehre!" So ist das Leben. Die Ehre — ich kann mich nicht erinnern, daß man ihr je irgendwo ein Denkmal er richtet hätte. Viktoria, die Siegesgöttin, und Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, verfügen über Standbilder sonder Zahl. Alle göttlichen Damen, mögen sie nun der Geschichte angehören oder die Kunst versinnbildlichen, sic alle sind verewigt worden. Und die Ehre? Ist sic, von der man so viel — spricht, keiner solchen „Ehrung" wert? Und doch lebt die Ehre. Lebt im Herzen der „kleinen Leute", wie man sie so gern zu nennen pflegt, obwohl sie gar nicht so klein sind, sondern — nach Ibsen — sogar eine kompakte Majorität durch ihre große Masse bilden. Da lebt sie wirklich und gedeiht und wird zärtlich gehegt wie eine Blume. Und zuckt wie eine Mimose bei der leisesten Berührung zusammen. Unmittelbar danach aber läuft der Beleidigte — zum Kadi. Denn: „Recht muß doch Recht bleiben!" Frau Müller wälzt sich schlaflos in ihren Kissen. Tie letzte Nacht vor dem großen Tag ist da. Wie wird die Sache bloß ausgchen? Wird man ihr etwa drei Wochen oder gar drei Monate aufbrummen? Sie macht sich schwere Sorgen und ist dennoch innerlich froh darüber, das alles so weit gekommen ist. Voll innerer Empörung ist sie entschlossen, nicht nachzugcben, nicht um den Bruchteil eines Zentimeters nachzugeben. Wenn es sein muß, wird sie eben ins Gefängnis wandern. Eine Bewährungsfrist würde sie gar nicht haben wollen. Auf diese Gnade kann sic verzichten. Wüste Träume, in deren Mittelpunkt die kommende Gerichtsverhandlung steht, schütteln sie immer wieder wach und in ihren Wahnvorstellungen erlebt sie die seltsamsten Dinge in gräßlichster Verzerrung. Ihre Gegnerin, Frau Schulze, schläft zur gleichen Leit nicht minder schlecht. Auch sie liegt ruhelos in ihrem Bett. Ter Tag, der jetzt naht, ans den hat sie gewartet, monatelang gewartet, nnd nun bricht er in wenigen Stunden an. Im fahlen Morgendämmer sicht sie ihr schwarzes Staatskleid, das sie bereits am Abend vor her vorsorglich über den Stuhl gebreitet hat. Mit einem Satz ist sie aus dem Bett, denn es eilt. Soll doch bereits in sechs Stunden der Termin beginnen. Oh, diese Müller! Der wird sie es besorgen! Alle Kosten und Zeugengelder wird sie zu tragen haben. Dieser Triumph wird ihr schönstes Erlebnis sein. Wenn die Zeit bis dahin nur nicht so lang sam verginge! Vier Stunden vor dem Termin ranscht sie durch die Haustür. Und als sie auf der Straße ihre Feindin erblickt, meint sie, jeder müsse sehen, lvie deren Gewissen von Angst ge schüttelt werde. Schon vor der Tür des Gcrichts- saales wird man gewahr, wie wichtig der Fall ist, der znr Ver handlung steht. Mehr als 20 Zeu gen harren der kommenden Dinge. Sie sind in zwei Gruppen geteilt, die nichtsmitcinander zu tun haben wollen. Denn die Ohren der Rechts stehenden haben nichts von dem gehört, ihre Augen haben nichts von dem gesehen, was die Linksstehenden zu beschwören bereit sind. Jede Prozeß partei hat ihre Hilfstruppen um sich geschart. Daher der Ausdruck: „Das sind meine Zeugen!" Feierlich sitzt der Richter hinter dem grünen Tisch. „Angeklagte, hören Sie zu, was Ihnen zur Last gelegt vird: In der Privatklagesache Schulze gegen Müller er- cheint die Angeklagte hinreichend verdächtig, die Privat- lägerin dnrch folgende Ansdrücke beleidigt zu haben: „Sie dumme Person!" nnd „Tas ist eine Frechheit von von Ihnen!", Vergehen strafbar nach H 185 des Straf gesetzbuches. Es wird deshalb das Hauptverfahren gegen die Angeklagte vor dem hiesigen Amtsgericht eröffnet." Die „dumme Person" ließe sich durch einen Vergleich leicht aus der Welt schaffen. Aber Versöhnungen sind in solchen Fällen höchst schwierig. Frau Müller ist starr Zrau Schulze behauptet genau ckas Gegenteil. köpfig: „Erst müssen doch meine Zeugen gehört werden!" Mühsam wird der Angeklagten klargemacht, daß es nach Beginn der Beweisaufnahme schwieriger und kost spieliger wäre, die „dumme Person" nebst Zutaten zurück- zunehmcn. Rach einer halbstündigen Überlegung erklärt die Angeklagte, daß sic nicht gewillt sei, im Falle eines Vergleiches die Gcrichtskosten zu tragen. Sie betragen zwar kaum drei Mark, also sicherlich weniger, als sie nachher für das Beruhigungsmahl im gegenüberliegenden Restaurant ausgebcn wird, aber „so etwas" kann sie doch „aus prinzipiellen Gründen" nicht tun. Und weil Frau Müller solche Prinzipien hat, maß in die Verhandlung eingetretcn werden. Ihre Zeugen haben nichts von einer „dummen Person" gehört oder gesehen, während die anderen sich ebenso genau an sie wie an die „Frechheit" erinnern. Dumm oder nicht dumm — das ist hier die Frage, die beschworen werden soll. Nach zwei Stunden wissen wir genau, daß die Hälfte der Zeugen einen falschen Eid geleistet haben muß, weil das Ereignis nur wahr oder nicht wahr gewesen sein kann. Der Richter ist, o unglanblich es klingt, gezwungen, Eide über solche Dinge abzunchmcn, »nd zwar ost acht bis zehn Eide in einer einzigen Sache. Nach dem Gesetz bestimmt der Richter den Umfang der Beweisaufnahme. Praktisch ändert das nichts und wenn gestritten wird, müssen auch Zeugen gehört werden. Noch'zwei Stnnden und die Wagschals senkt sich tief zugunsten der „Frechheit", die schließlich als nachgewiesen gilt. Die Müller und ihr Anhang bekommen dicke, rote Köpfe. Nur mit Mühe hindert der Richter die Gegner, sich tätlich anzugreifen. Die Beweisaufnahme wird geschlossen. Noch einmal rät der Richter zum Vergleich, sozusagen in zwölfter Stunde. Aber auch diesmal sind alle seine Bemühungen umsonst. Sie scheitern an der Bockbeinigkeit, die sich hinter den „prinzipiellen Gründen" verbirgt. Es gibt kein gesetzliches Mittel, die Parteien zn einem Vergleich zu zwingen. So muß das Urteil gefällt werden: Fünfzig Mark Strafe, bei Zahlungsnnfähigkeit zehn Tage. Der Fall ist beendet, aber nicht für uns. Denn wir müssen noch die Frage stellen und beantworten: War dieser Prozeß nötig? Haben die gefallenen Äuße rungen wirklich der Ehre Abbruch getan? Mußten sie zu einer Klage und zu einem Urteil führen? War das Ganze nicht eine Bagatelle (das gute deutsche Wort „Kleinigkeit" gibt den Sinn dieses Fremdwortes nicht völlig wieder)? Ist es nicht schade um die Zeit des Richters, um die Zeit der Zeugen, um das Geld der Parteien? Sicherlich, aber wie ließe sich Abhilfe schaffen? Reden soll Silber sein und wird daher Wohl nie verboten werden. Manch«. Leute aber vermögen nicht zu reden, ohne gleichzeitig zu. schimpfen. Auch dies vermag man ihnen nicht zu unteru sagen. Man kann sie nur gegebenenfalls dafür bestrafe«. Dem Richter bleibt es überlassen, die Höhe der Strafe zu bestimmen, aber auch er vermag sie nicht nach der „Stärke" der Ausdrücke abzustufen, die im Einzelfall gebraucht worden sind. Denn dazu bedürfte es eines Schimpf lexikons, das Wohl für viele eher eine Aufforderung znr Gesetzübcrtretung als eine Abschreckung bedeuten würde. Bagatellprozesse sind — leider! — ein unvermeid icheS übel. Menschen haben Schwächen. Der eine benutzt sie, der andere bekämpft sie. Der Staat aber ist, so unbequem ihm dies auch sein mag, stets dazu da, Hilfe zu leisten, wenn sie verlangt wird. Selbst dann, wen» es sich nur um eine „dumme Person" und um eine „Frechheit" handelt. Rechtsanwalt Dr. Erich Frey. ver Zeuge, cker alles miterlebte, leläet plötzlich an Geclöchtnisschwöch«. Ivie sich cler Vorfall wirklich abgespielt hat . . . Krien konnten auf die Dauer ibre Wirkung MM ta m der nmuwams m.