„Ich lese also und finde da ein Angebot eines braunschweiger Kollerielottekt — ä — Lotteriekollektörs, dergestalt, daß ich das bei gefügte Loos, Nummer 307 711 bei ihm spie len soll. Was? — denk ich,' — ich ein Lotterie- loos spielen? Noch dazu ein ausländisches? Daraus wird Nichts. Nachdem durch Mandat vom ersten Februar 1821 das Spielen in auswärtigen Lotterien unter Strafandrohung verboten ist, mußte ich Mariechen, 's roocht'" Mariechen drehte ein. mußte ich demgemäß besagtes Aner bieten eines kaufweise zu erwerbenden Lotterie- looses angebrachtermaßen definitiv abweisen. Das gebot mir das Verbot und zugleich mein Diensteid, wenngleich ich laut hoher Verord nung vom 1. Januar 1800 und so und so viel seit mehr als einem Jahre regelmang- mäßiger Kalkulatur nicht mehr unterstehe. — Mariechen, 's roocht!"