12. Kapitel. 213 doch gewirkt hatten. In preußisch Schlesien war er beim Betreten der galizischen Grenze aufgegriffen worden und nach Sachsen anhero .geschoben'. Nun saß er fest hinter Schloß und Riegel. „Se hammnen!" lautete es durch die ganze Stadt. „So? hoannsn?" folgte hierauf als Frage. „Ja, se hammnen!" die abermalige Antwort. „Na da hammersch!" rief Hahn aus, „nu kann de Verhandlung losgehn!" — „Na doa hoattrsch!" rief ein zweiter Bürger- „ich ho's Dich gleich gesoit: Se krieg'nnen!" — Und Richter fügte bewundernd hinzu: „Nu doa hoannses oaber verfl. ... gescheit oangedräht, denn Brand wor a Geriebner." — „Ja, wenn e's doch wä'r," rief ein durch Branden Geschädigter, „oaber zwischn zwee Mühl- steen'n." Hieraus erkennen wir zur Genüge den festgewurzelten Sinn im Volksleben für Süh-