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Beilage znn, Frankenberger Tageblatt Nr. I zz DoxKersta«, de» »I. Mai I»S8 87 ^ahraa». Di- SS. Bertretskversammliing »er Deutschen Lehrervereins Nnd am 28., 29. und 30. Mak 1928 in B ra u n- ^Wweig statt. Nach Vegrüspmgsworten durch D«, brmmschweigischen Minister für Dolksbil- Stadtrat Schaper, den Prorektor der Tech- Mchon Hochschule zu Braunschweig, Professor Wimmerding, Vimdesdirektor Lenz gab der Dor spende des Deutschen Lehrerversins, Wolff. Berlin, einen schulpolitischen Rückblick und Ausblick. Darüber berichtet ims das Sekretariat des ^Sächsischen Lehrerverekns: R"Jn packenden Worten brachte er dis Genug* nuung der Lehrerschaft zum Ausdruck, das; der ^udellsche Rekchssckmlgesetzantmurf nicht Gesetz geworden und damit die Gefahr der Zerschla gung der Schule, der Beseitigung der Staats- Dchule, der Festlegung des gesamten Lohrinhalts Wtcklich vontbergegangen ist. Die Verfassung «Kl nicht ein Reichmchulgesetz zur Ausftlhrung van 146 2, sondern ein umfassendes Reichsschul- Gesetz. Dieses Ziel erfordert Lösung des Pro-' Vkems „Haus lind Schule", Pädagogisicrung der Elternschaft und Öffentlichkeit. ' Das Mitglied des Geschäftsführonden Aus-! Schusses des D.L.V., Oberregierungsrat Gun st her, Berlin, behandelte das Thema: „Ausbau d«' Schule". Nn Uebereinstirmmmg mit seinen Ausführungen »erklärte die Vertreteroersammlung den Ausbau wer Schule für eine pädagogische und soziale Motwendkgkeit der deutschen demokratischen Nr- Vublik. Organisatorisch habe dieser Ausbau im Dinne der Arbeitsschule, pädagogisch unter Ent- faltung aller guten menschlichen Kraj"- und Nn- sagen gemäß der . Idee der Menschmbi'dung zu brhrlgsn. Ms unerläßliche Voraussetzungen dieser Mus- und Aufbauarbeit wurden herausgestellt: Schaffung zweckentsprechender Sckolrlnine für die Schuljugend, allgemeine Herabs^ung der Klassenstärke in den Volksschulen, Schaf fung leistungsfähiger wohlgegliederter Schul körper auch in inländischen Bezirken, Durch führung der achtjährigen Volksschule mich in den letzten deutschen Gebieten, Verbesserung der Arbeitsbedingungen der deutschen Volksschul lehrer, insbesondere durch Herabsetzung der Pfiichtstundonzahl. An Regierungen und Volksvertretungen der deutschen Länder richtete der DD.V. die tief ernste Mahnung: Stellt in Eueren Haushalts plänen die erforderliche» Mittel bereit, wendet der deutschen Volksschule die gleiche Fürsorge zu wie den anderen Schularten; schafft der Volksschule endlich die unerläßlichen Lebms- bedingungon; macht die Volksschule zur allge meinen wohleingerichtetsn Bildungsanstalt des deutschen Volkes! In einer Entschliespmg erhob die Vertreter- versammlmrg aufs neue die Forderung, das; die Reichsregierung die Lehrerbildung im Siims der Reichsverfassung durck ein Reichsgesetz für das Reich einheitlich regelt. Evangelisch-Sozialer gvngreh In Dresden Dresden, 30. 5. Der Evangelisch-Soziale Kongreß in Dresden hielt am heutigen Mittwoch seine erste Hauptversammlung ab. Der Vor sitzende, Reichsgerichtspräsideiit O Dr. Simons^ stellte in seiner Eröffnungsrede den Kongreß in den Zusammenhang des gegenwärtigen nationalen und internationalen Lebens. Insbesondere knüpfte er an die große Internationale Missionskonferonz in Jerusalem an, auf der zum ersten Male die fremdrassigen Vertreter der verschiedenen Missionskirchen gleichberechtigt vertreten waren. Dort haben die farbigen Christen der abend- ländichen Christenheit vorgeworfen, daß man wohl die Einzelseele bekehrt, aber daß man darüber vergessen habe, die soziale Piot anzugreifen, daß man sich zu schnell auf Waffengewalt gestützt und zu wenig Achtung vor der Weltanschauung der unseren bewiesen habe. Die Internationale Missions konferenz bezeichnete O. Dr. Simons als ein Gleichnis für die gegenwärtige Lage, denn die selben Vorwürfe erhebt das Proletariat noch heute gegen die Kirche. Hier ergibt sich für den Kongreß seine Verpflichtung. Unter diesem großen sozialen Gesichtspunkte stand auch der erste große .Hauptvortrag, den der Generalsekretär des Kongresses, Pfarrer v. Herz (Leipzig) über den sozialen Pfarrer hielt. Es kam dem Redner nicht darauf an, vom „Sozialpfarrer" zu reden, wie sie jetzt in den Landeskirchen hie und da angestellt werden. Solche Sozialpfarrer wären nicht nötig, wenn es mehr soziale Pfarrer gäbe. Jeder Pfarrer muß mit Bewußtsein im sozialen Leben stehen und die grenzenlose Beziehungslosigkeit und Vereinsmnung des Menschen von heute, die trotz aller Orga nisation das Kennzeichen des heutigen Lebens ist, mit erleiden. Nur dann kann er sich dieser unheilvollen Entwicklung entgegenstellon. Wir leben setzt in der großen Zeitwende, die den Persönlichkeitskultus und den schran kenlosen Individualismus überwinden will imd bewußt mach Gemeinschaft strebt. Insbe sondere kann der protestantische Pfarrer im Ge gensatz zum katholischen nicht als ein besonderer Menschentyp gelten. Sein Ideal ist der soziale Mensch an sich. Solche Pfarrer sind nicht mit leidige oder wohltätige Mensche», die gelegent lich Einzelnöte bekämpfen, sondern sie sind von einem dauernden Verbundenheitsgefühl mit den , anderen erfüllt. Der erschreckende Mangel an ! Wkrklichkeitssinm, der vielleicht die Hauptursache ! der kirchlichen Kraftlosigkeit heute ist, muß über wunden werden. Mit Leidenschaft soll er zum Ganzen streben und jede Art von Separatismus, auch der frommen Kreise, ablehnen. Seine soziale Bildung stellt ihn auch über alle Parteien und schenkt ihm mit der politischen Unparteilichkeit den Schlüssel zum Herzen der anderen. Die Kirche anderen mitträgt, und dies soll der soziale Pfarrer wird die soziale Frage nicht lösen können, aber sie soll den Menschen zeigen, der die Last der sein. Dieser Vortrag löste eine lebhafte Aussprache aus, an der sich, der Eigenart des Kongresses entsprechend, Vertreter der verschiedensten Borufs- kreise beteiligten. Wir nennen die Professoren O. Baumgarten, Kiel, v. Tillich Dresden, Dr. Heyde, Kiel, Dr. Stepun, Dresden u. a. m. Dar WechoswwaMe Gesetz zimi Schatze der Arbeitsmarlles und die Reichsdeutschen Prag, 30. 5. Das neue tfchechoskowakische Gesetz zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes, das sich in erster Linie gegen die angestellton deutschen und österreichischen Staatsbürger ruh'et, hat in westen Kreisen des deutschen Volkes Er- rsgrmg hervorgerufen, die in zahlreichen Ver ¬ öffentlichungen der Tagespreise zum Ausdruck kam Offenbar ini Zusammenhang damit hak das tschechoslowakische Ministerium für soziale Fürsorge der Presse eine anrtliche Mitteilung zu gehen kaffen, welche im wesentlichen darauf hin- ausläuft, daß durch das neue Gesetz und den zu ihm ergangenen Durchführungserlaß gegen über den bisherigen Verhältmssen keine Ver schlechterung eingetreten ist. Diese Behauptung des Ministeriums entspricht nicht den Tatsachen. Zunächst hatte das tschecho slowakische oberste Verwaltungsgericht mit dem Erkenntnisse vom 25. Oktober 1927 für die Zeit vor den, Gesetz ausgesprochen, daß überhaupt keine Rechtsnorm besteht, derzufolge eine Be- Hörde berechtigt wäre, einem Unternehmen die Genehmiaung der Beschäftigung von Ausländern in der Tschechoslowakei zu erteilen oder zu ver- saeen. Somit bestanden bisher von rechtswegcn überhaupt keinerlei Einschränkungen für die Be schäftigung von Ausländern. Selbst wenn man nicht von diesem Nechtszustande, sondern von der tatsächlich geübten, vom obersten Vermal- tungsqericht für ungesetzlich erklärten Praxis dsc tscheckw lowakkschsn Behörden ausgehl, ist daraus hinzuwcisen, daß bisher Ausländer, welche sich seit dem 1. Mai 1923 in der Tschechoslowakei aufhiolton, keiner Bewilligung zur Beschäftigung bedurften. Ter Begriff des „Aufenthaltes seit 1. Mai 1923" war früher in keiner Weise näher bestimmt und auch die Praris stellte sich in keinem einzigen Falle auf den Standpunkt, daß ein Aufenthalt außerhalb der tschechoslowakischen Republik van mehr als drei Wochen (Urlaub, Besuch von Verwandten, Heilung, Geschäfts reisen) eine Unterbrechung des Aufenthalts- dar stelle. Wsmr jetzt in dem DurchführungserlaffS zum neuen Gesetz ausgesprochen wird, daß jede Reise ins Ausland von mehr als drei Wochen den Aufenthalt unterbricht, so leuchtet ein, daß hier gegenüber dem früheren Zustande eine Ver schlechterung eingetreten ist. 14. deutsches Turnfest Mn 21.-30. Mi 1Y28 Zweiseitig beschriebene Manuskripte müsse« wir in Zukunft de« Satzschwierigkeiten wegen unbedingt ablehnen. Die Schriftleitung. 4 § -L ML 8 W Henris -cies ÄeMLiscKMLA, -iw -eisM -es -Aw- -vssAksiLMcA -Kessel LüMpstee Verse W Ze/ieBsn. Mrs Erst E- ÄaKche Lst, xiie Fehrs« LE« HÄSerr- Li-acette La^rsetLea. AeAettüe« ZeE MeKSLA E Lise WeA LiaF Mm xüttxH W -