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das Interesse einzelner Individuen oder Corporationen damit in Verbin dung steht» 3. Alles, was wegen Ausmittelung des Steuerbedürfnisscs, Ausschreibung der Steuern und deren Einbringung im Allgemeinen, so wie zur Verwaltung der Stcuerkaffe von dem Magistrate, als geordneter Steuerbehörde des gejammten Mitleidungsbezirks zu verfügen ist, 4. Die Angelegenheiten der Serpis-, Stadtwacht- und anderer bürgerlichen Kaffen, so wie das, was in Beziehung auf das oberlausitzische Brand- versicherungs-Jnstitut cxpedirt werden muß. 5. Alles, was auf die Kirchenverfassung, den öffentlichen Gottesdienst, auch auf Kirchen, Schulen, milde Stiftungen, Versorgungs- und Armenanstal ten im Allgemeinen sich bezieht. 6, Die zu Handhabung der Landes- und Localpolizei erforderlichen Vorkeh rungen und Anordnungen im Allgemeinen. In wiefern diese Sportulfreiheit bei den unter l^c>, 1. 2. 3. 4. 5. und 6. bemerkten Gegenständen eine Ausnahme erleide, oder sonst naher modificirt werde, darüber enthält der zweite Abschnitt genauere Vor schrift. 7. Die Rechtssachen derer, welche das Armenrecht erlangt, oder um solches angesucht und einen abfälligen Bescheid auf dieses Gesuch noch nicht er halten haben. Wird das Gesuch abgeschlagen, oder werden im Verfolg des Pro zesses die auf den Antheil eines geschwornen Armen fallenden Kosten noch erlangt, oder dieselben gar dem Gegentheile rechtlich zuerkannt, so ist mit deren Einbringung eben so, wie in andern Fällen gebührend zu verfahren. 8. Alle diejenigen Sachen, für welche ein gegebenes Gesetz Sportuln zu for dern verbietet, z, B. bei Prämiengesuchen und dergleichen, VI. Unter den Sportuln und Gebühren, welche durch die nachstehende Taxe be stimmt worden, sind folgende Posten nicht mit begriffen und daher besonders in Ansatz zu bringen: s. Der baare Verlag jeder Art, namentlich Stempelimpost, Porto, Brieftra- gerlohn, Pergament, Zoll Accise und dergleichen.