1812 in den Kreiölanden publicirten Taxordnung für nothwendig erachtet worden, einer genauen Revision unterwerfen, die desfalls für die Zukunft zu normirenden Bestimmungen aber in eine besondere Taxe bringen zu lassen. Die sonach für die Stadt Camenz und deren Gerichts bezirk verabfaßte SPortul - Taxordnung, wie solche nunmehro, als landesherrlich bestätiget, durch ein allergnadigstes Rescript aa. Budissin, den 27. Juni 1827 uns allergnädigst zugefertiget worden, ist ihrem In halte nach wörtlich folgende: