XX 57 : ^o. 4' 5. 6. 7. 8. L. 10. 11. 12. 13. 14. Für einen neuen Rainstein oder Mahlbaum zu setzen oder einen Grenzhügel aufzuwerfen......... Es ist jedoch die Gebühr an 2 gr. bei 3. und 4. nur für das erste Grenzzcichen, für alle mehrere aber nur 1 gr. passirlich. Für die Af- und Refiction eines Patents im Kretscham und die darauf zu bringende Bemerkung des Anschlags und der Abnahme, für jedes ....... Für eine Auspfändung wegen einer Schuld . . . . . Der Vollstreckung eines Hülfs-Actus in ein Irnrnobiltz bei zuwohnen . . Eine Exmission zu veranstalten oder derselben beizuwohnen. Eines Schuldners Mobilien und Waaren aufzuzeichnen, oder wenn dergleichen Annotationen sonst erforderlich sind, Wenn die Expedition den ganzen Tag dauert . . für einen halben Tag .......... Für eine zu haltende Auktion sür den ganzen Tag . . für den halben Tag .......... Wenn jedoch durch eine Canzleiperson eine Auction auf dem Lande gehalten und die Assistenz einer Ge richtsperson erfordert wird, so erhält dieselbe für den ganzen Tag .......... für den halben Tag Für die Versiegelung eines Nachlasses und die dabei zu ver richtende Handreichung' ^ . . . . Für die Aufsiegelung ............ Für die Aufzeichnung des Nachlasses für den ganzen Tag .......... für den halben Tag ...... . . . . Einer Erbtheilung beizuwohnen , . auf den ganzen Tag auf den halben Tag . . » * ' ' ' ' ' Anmerkung. Stadtgänge werden besonders liquidirt. o