XX 54 XX No. 31. 32. 33. 34. 35, 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. Für kleine Kinder, die nur darum, weil sie von der Mutter nicht abgesondert leben können, in das Ge- fängniß mit ausgenommen werden müssen, wird das Kostgeld bei jedem eintretenden Falle nach richter lichem Ermessen besonders festgesetzt. Strohgelb täglich für jeden Gefangenen Holzgeld für jeden Gefangenen, und zwar in den Monaten September, October, November, December, Januar, Fe bruar, März und April, täglich In den Monaten Mai, Junius, Julius und August täglich Wenn der Jnhaftat vor Gericht und wieder in das Gefäng- niß geführt wird, jedes Mal......... Für eine Züchtigung mit Ruthen in dem Gefängnisse . . Für die Verrichtungen bei Hegung eines hochnothpeinlichen Hals gerichts . . . Bei der Execution einer Todesstrafe gegenwärtig zu seyn . Für Bestellung des zu Ab- oder Aufnahme eines Testaments oder Codicills in des Testators Wohnung erforderlichen Gerichtöpersonals und für die Aufwartung während die ses ^ctu§ in der Stadt .......... Bei Bestätigung eines Luratoris Aonorslis, ingleichen ei nes Lurutoris litis, bonorum, mussao und eines Ab wesenheits-Vormunds . . . . . . . . . . . Bei Bestellung eines andern Special-Curators oder Special- Vormunds. . . . Bei gerichtlicher Consirmation eines Pachtvertrags, einer Ehestiftnng, einer Schenkung, eines Fideicommiffes oder eines andern Eontracts . . Bei einer gerichtlichen Deposition von Geldern oder andern Effecten................ (Jedoch mit Ausschluß der den Unmündigen gehören den Gelder.) Bei Hinterlegung eines.Testaments erhält die Rathsdienerschaft Bei Zurücknahme eines Testaments ebendieselbe,. . . . Bei Publication eines Testaments ebendieselbe, 2hlr. 1 gr- Pf. — 6 1 — — 6 2 — 8 — 20 — 12 — 4 — 2 — 3 — 3 — 8 —