dio. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 23. 26. 27. 28. 29. 30. Bei Versendung der Acten für Handreichung bei der Ver packung und Abtragung auf die Post ...... Einen Vagabonden außer der Stadt oder inS nächste Ge richt zu führen Für eine Haussuchung in der Stadt . Einer Besichtigung und Berainung, so wie andern gericht lichen Handlungen, z. B. der Aufhebung eines tobten Körpers, der Besichtigung und Scction eines Entleibten, der Besichtigung eines Beschädigten, der Oeular-Znspection oder Gütcpflegung am Orte des streitigen Gegenstandes, so wie jeder andern gerichtlichen Handlung außerhalb dem Rathhause beizuwohnen, nach Beschaffenheit der darauf zu verwendenden Mühe und Zeit, 6 gr.,'8 gr. bis . . . Einen realiter zu citiren und vor Gericht zu bringen in der Stadt und auf dem Lande . . ....... Eine Person in Arrest zu bringen ........ Sind Gehülfen dazu nöthig, für jeden annoch . . . Und wird der Arrestant vom Lande geholt, so kom men die Meilengsbühren noch hinzu. Einen Gefangenen abzuholen und anzunchmen .... Einen Gefangenen auszulicfern ......... Einen Jnhaftaten oder Jnquisiten in das Zuchthaus abzu- liefern................ Und außerdem eine Auslösung von täglich ..... Für den ersten Angriff eines Jnquisiten oder Juhaftatcn . Einschließegeld das erste Mal ......... Ausschließegeld das letzte Mal Einen an den Pranger an- und wieder loszuschließen . . Auf Tag und Nacht Sitzegeld, wenn der Jnhaftat selbst bezahlt Erfolgt aber die Vergütung aus der Kasse .... Atzungskosten auf einen Tag, wenn der Dresdner Scheffel Korn 2 Thlr. oder weniger gilt........ Und steigt von 12 gr. zu 12 gr. mit . . Der angefangene halbe Thlr. wird dabei für erfüllt angenommen. Thlr. gr. pf. 2 4 8 12 — 4 6 6 8 6 12 16 6 4 4 6 1 4 8 1 3 3