zcx si Wc Taxordnung für die Raths- und Gerichtsdicnerschaft bei der Stadt C a m e n z. ^o. Thlr. 1. L. 3. 4. Einen Bürger, Einwohner oder Unterthanen mündlich vor Gericht zu bestellen in der Stadt und Vorstädten ....... auf dem Lande ............ ohne Unterschied der nahen oder weiten Entfernung von Camenz. Für Insinuation einer schriftlichen Citation, Notification, Verordnung, Auflage u. s. w., mit Einschluß der darauf wegen der Insinuation zu den Acten zu erstattenden Re lation, ingleichcn für Bestellung eines Berichts, Schrei bens und dergleichen und die darüber erstattete Relation Beläuft sich die Anzahl der Personen, denen die In sinuation geschieht, in einer und derselben Sache auf mehr als 5, so wird für jede folgende Per son, nämlich für die 6te, 7te u. s. w. nur 1 gr. gerechnet. Botenlohn von einer Meile bei schriftlichen Insinuationen . Desgleichen unter einer Meile gr. Pf. t 2 2 4 2 Anmerkung. Dieses Botenlohn wird auf alle Personen, an welche in einer und derselben Sache die Insinuation ergeht, ohne Rücksicht, ob sie sich alle an einem oder mehrern Orten der hiesigen Jurisdiction zerstreut aufhalten, repartirt und mithin von ihnen zusammen nur einfach erhoben