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XX 29 Anmerkung. Nach erfolgter Revision des Entwurfs der Contracte und mit genauer Beachtung derselben werden zwei gleichlautende Exemplan'en des Kauf- Contracts von der Rathökanzlei ausgefertiget und sodann von den In teressenten gehörig vollzogen. Jedem dieser Exemplarien wirv die erfor derliche Confirmations-Urkunde beigefügt, und sodann eins derselben dem Kaufer und das zweite aber dem Verkäufer eingehändigt, eine Abschrift davon aber dem Stadtbuche einverleibt und in selbigem vidimirt. Dieselben Gebühren werden auch bei Tausch-Contracten entrichtet. Ueberdieß soll und darf wegen Ausschlagung der Gerichtsbücher, Protokolle, Erb- und Zinsregister, und überhaupt alles dasjenige, was sonst bei den Kauf-Contracten unmittelbar in Rücksicht der Kaufgelder, Anweisung, Ver- thcilung, Regulirung der Auszüge, Verzichtleistung und dergleichen ver handelt wird, etwas nicht liquidier werden. Es wird daher die Multi- plicirung der Sportuln bei den Kauf- Contracten hiermit ernstlich untersagt. Außerdem wird bei Käufen noch alles dasjenige, was E, E. Rathe als Laudemialgebübr oder sonst als Gerichtsnutzung zusteht, nicht minder die eingeführten Abzüge zur Schul- und Schuldentilgungskasse, ingleichen die übliche Abgabe zur Kirchenkaffe, und was die Dorsschaften anlangt, die Gebühren der Dorfgerichten nach der desfallsigen besonder» Taxe ent richtet. Uebrigens werden die bei No. 1. bis 7. erwähnten Gebühren von beiden Contrahenten, Käufern und Verkäufern, zusammen getragen, da- sern unter ihnen ein Anderes nicht paciscirt worden ist. No. 8. 9. 10. Wenn Jemand ein Grundstück, was durch Erbgangsrechtauf ihn allein verfällt worden, in Lehn und Würden nimmt, so hat derselbe für die Traditions-Urkunde, wenn sie vom äuäicio ausgefertiget wird, zu entrichten 8 gr., 16 gr. bis Für Revision und Abänderung einer dergleichen Urkunde, wenn sie von den Interessenten selbst verabfaßt worden, 8 gr., 16 gr. bis . . . . . . . . . . . . Für die Consirmation und gerichtliche Verreichung selbst, werden dieselben Gebührnisse entrichtet, wie sie bei Kauf- Consirmationen aä No. 4, bestimmt sind. Thlr. I gr. pf.