70. i Für jede schriftliche Anordnung oder Verfügung, welche in der gleichen Sachen vorgeht, insofern sie nicht unter den übrigen Ansätzen dieses Titels begriffen ist . ....... Thlr. gr. ps. Anmerkung. Uebrigens bewendet es im Betreff der Verbal-Injurien zwischen geringen und armen Leuten zur Zeit bei dem Mandate vom 1. Juli 1737, jedoch mag 'das daselbst bestimmte Quantum der Unkosten von überhaupt 16 gr. bis 1 Thlr., bei weitläuftigen dergleichen Sachen sich bis höchstens 1 Thlr. 8 gr. erstrecken. Ur. 3. Won den in nicht streitigen Rechtssachen verfallenden Expe ditionen. dio. 1. 2. Für Registrirung eines Kauf-Contracts, wenn die Kaufsumme 100 Thlr. oder weniger beträgt . . Wenn die Kaufsumme über 100 Thlr. ansteigt, 12 gr. 16 gr. bis Für Durchgehung, Monirung und Abänderung eines von den Interessenten überreichten Kauf-Contracts in Gegenwart und mit Zuziehung der Interessenten und für die darüber ge fertigte Registratur mit Einschluß der Recognition, wenn die Kaufsumme 100 Thlr. oder weniger beträgt . . . Wenn die Kaufsumme über 100 Thlr. ansteigt, 12 gr., 16 gr. bis Für das Extensum der Urkunde, wenn die Kaufsumme 100 Thlr. oder weniger betragt ......... Wenn die Kaussumme über 100 Thlr. ansteigt 12 gr., 16 gr. bis ...... 4* Thlr. 1 1 1 gr. 8 8 ps.