Dc 25 W: blo. ' 48. 49. 60. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. Das Urthel zu den Acten zu bringen Für einen Bericht, womit ein eingeholtes Urthel an Vie Oberamtsregierung eingeschkckt wird ....... Für die Publication eines Rescripts oder Urthels und die Registratur darüber zu fertigen ........ Für Abfassung eines Reinigungseides 6 gr. bis ... . Den Reinigungseid dem Jnculpaten abzunehmen . . . . Assessurgcbühren . ........... Für die Registratur über die Abnahme eines solchen Eides Für Durchgehung der Eidesnotul mit dem Schwörenden vor dem Schwörungstermine, nach Vorschrift des Generalis vom 30. April 1783, §. 17, mit Einschluß der Registratur darüber Dem Geistlichen in dem Falle, da dieser die Admonition verrichtet Wenn mehrere schwören, von jeder Person . . . . Für die Veranstaltung wegen Transportirung eines Jnquisiten in das Zuchthaus, die darüber nöthige Registratur, inglci- chen den Actenauszug zu fertigen Für die Anordnung wegen Verbüßung einer Gefängnißstrafe und die darüber nöthige Registratur zu fertigen ..... Für die Registratur über die erfolgte Verbüßung der Gefäng nißstrafe Die Ausstellung an den Pranger za veranstalten und die darüber nöthige Registratur zu fertigen . Für Hegung eines hochnothpeinlichenHalsgerichts . . . . Für die Registratur darüber . Assessurgcbühren Der Exemtion einer Todesstrafe beizuwohnen Assessurgebühren wie bei nnrn. 60. Die desfalls nöthige Registratur zu fertigen . . . . . Den Geistlichen, die den Verurtheilten zur Richtstätte be gleiten, jedem ............. Für Besuchung und Präparation zum Tode ..... Der Schule Thlr. gr. — 2 — 6 — 8 — 8 — 8 — 8 — 6 1 1 12 8 8 8 6 4 - 12 2 — 1 — 2 — 1 8 — 16 2 - 1 8 1