No. 34. SS. 36. 37. 38. 39. ' 40. 41. 42. 43. 44. 4S. 46. 47. Für Verpflichtung eines Dolmetschers in Fällen, wo cs nach Vorschrift des Generalis vom 30. April 1783, Z. 11. nöthig ist, nnd für die darüber abgefaßte Registratur . Für die summarische Vernehmung eines Jnculpatcn oder Jn- quisiten, mit Einschluß der Registratur, je nachdem die Vernehmung weitläuftig und mühsam ist 12 gr., 16 gr., 1 Thlr. bis . Affessurgebühren Für Abfassung der Jnquisitionalartikel, von jedem . . . Jedoch sind alle unnöthige auszulaffen, widrigenfalls aber bei der Moderation in Abzug zu bringen. Für die articulirte Vernehmung von jedem Artikel . . . Assessurgebührcn. Für eine Confrontation und die darüber aufzunehmende Re gistratur, nach Weitläuftigkeit der Sache 8 gr., 12 gr. bis Assessurgcbühren wie bei num. ZZ. Für die Registratur über die Z. 18. des Generalis vom 30. April 1783 erwähnte Bestellung der Caution durch Handgelöbniß .'.... Eine Urphede aufzusetzen, sie abzunehmen und eine Regi stratur darüber zu machen ......... Assessurgebühren ............ Wegen des den Untersuchungsacten vorzusetzenden Repertorii, von jedem Volurnilib ........... Und wenn letztreS über 200 Blatt beträgt . . . . Für Beiwohnung einer vom Defensor und andern mit Jn- quisiten oder Jnculpatcn gesuchten Unterredung . . . Für Beiwohnung, wenn dem Defensor die Acten'zur Per lustration oder zum Exccrpiren vorgelegt werden . . . Für die Verstattung einer Frist zur Defension und Beibrin gung der Nothdurft, mit Einschluß der Registratur . . Für eine schriftliche Auflage . . . . Für eine Urthclsfrage Für die Jnrotulation der Acten nach Beschaffenheit der Sa che 4 gr., 6 gr. bis .......... . Lhlr. 1 gr- Pf- 16 8 12 6 16 6 16 8 12 8 3 4 8 6 6 4 6 8